Zweitens. Der ursprünglich beantragte Abbrennplatz in 50 Meter Entfernung vom Horst ist zu versagen. Die Entscheidung zum neubestimmten Standort ist in den abschließenden Bescheid der Stadt Markranstädt aufzunehmen.
Die Auflagen wurden in die Erlaubnis der Stadt übernommen. Der Sachverhalt wurde mit dem Antragsteller so vor Ort erörtert. Dabei gab es keine Anhaltspunkte, dass ein Verstoß zu befürchten wäre.
Das Feuerwerk wurde zum Zeitpunkt des Abbrennens nicht kontrolliert. Nach drei Tagen traf eine Anzeige beim Landratsamt Leipziger Land ein, worauf die Stadtverwaltung und die untere Naturschutzbehörde den vorgeschriebenen Abbrennort unabhängig voneinander kontrollierten. Es wurden Feuerwerkskörperreste vorgefunden, jedoch konnte nicht belastbar nachgewiesen werden, dass ein näher zum Horst gelegener Platz gewählt wurde.
Bei der letzten Kontrolle der unteren Naturschutzbehörde Ende Mai wurden Jungvögel im Horst festgestellt. Wie die „LVZ“ vom 03.07.2008 berichtete, konnten die Jungvögel am 30.06.2008 durch den Weißstorchbetreuer beringt werden.
Frau Präsidentin! Meine Frage bezieht sich noch einmal auf die Abgabe der Abwasserbeseitigungskonzepte bis 30.06.2008.
Mit der Frist Ende Juni des laufenden Jahres waren alle Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung aufgefordert, ihre Abwasserbeseitigungskonzepte nach den neuen – vom SMUL vorgegebenen – Grundsätzen für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen für die Jahre 2007 bis 2015 grundlegend zu überarbeiten und den zuständigen Wasserbehörden vorzulegen.
1. Von wie vielen Aufgabenträgern lagen diese Konzepte fristgerecht vor (mit Angabe des prozentualen Anteils aller Träger)?
Eine flächendeckende Übersicht über die von den Aufgabenträgern bis zum 30. Juni fristgerecht bei den Regierungspräsidien als zuständigen Wasserbehörden vorgelegten Abwasserbeseitigungskonzepte kann ich Ihnen zum heutigen Tag noch nicht vorlegen.
Die kann ich Ihnen noch nicht vorlegen, da diese derzeit noch in den Regierungspräsidien auch hinsichtlich Vollständigkeit erfasst werden.
Ich gehe davon aus, dass Herr Lehmann, wenn er etwas weiß, auch nur einen Zwischenstand kennt und nicht das endgültige Ergebnis.
Frau Präsidentin! Mir geht es um den Vertrieb gefälschter pharmazeutischer Produkte im Freistaat Sachsen.
An den EU-Außengrenzen wurde im Vorjahr 2007 nach Angaben der EU-Kommission ein dramatischer Zuwachs von 50 % bei gefälschten Medikamenten festgestellt. Dabei versuchen Fälscher, ihre nachgemachten pharmazeutischen Produkte in die normale Vertriebskette über Apotheken einzuschleusen. 60 % aller sichergestellten Fälschungen kamen aus China.
1. Wie viele Fälle des Inumlaufbringens pharmazeutischer Falsifikationen wurden im Freistaat Sachsen im Zeitraum von 2002 bis 2007 in welchen Regionen festgestellt, und welche Aussagen kann die Staatsregierung über Täter, Vertriebswege und Aufklärungsquoten sowie über welche möglichen gesundheitlichen Schäden für Patienten bzw. über die Höhe der entstandenen finanziellen Verluste der Pharmazeuten treffen?
2. Welche Maßnahmen erwägt die Staatsregierung zum Schutz der sächsischen Verbraucher sowie der sächsischen Apotheken vor pharmazeutischen Falsifikationen?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung:
Belastbares und aufbereitetes Zahlenmaterial zum Umfang des Auftretens von Arzneimittelfälschungen, konkret bezogen auf den Freistaat Sachsen, liegt der Staatsregierung gegenwärtig noch nicht vor. Es ist aber bekannt, dass seit dem Jahre 2002 ein sächsischer Pharmahersteller von der Fälschung seiner Präparate betroffen war. Auf der Grundlage der gemeldeten Zwischenfälle mit Arzneimitteln kann eingeschätzt werden, dass in den letzten Jahren kein sächsischer Patient durch gefälschte Arzneimittel massiv geschädigt worden ist.
Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation schwankt der Anteil von gefälschten Arzneimitteln zwischen über 10 % in Entwicklungsländern und unter 1 % in entwickelten Ländern. Der Umfang der Arzneimittelfälschungen für entwickelte Länder erscheint gegenwärtig auch für den Freistaat Sachsen realistisch zu sein. Vor diesem Hintergrund sind zurzeit wesentliche wirtschaftliche Verluste durch Arzneimittelfälschungen relativ unwahrscheinlich.
Zur zweiten Frage. Die Staatsregierung nimmt den Schutz der sächsischen Bürgerinnen und Bürger vor gefälschten Arzneimitteln sehr ernst. Der effektive Schutz vor Arz
neimittelfälschungen erfordert zunächst eine enge und gute Zusammenarbeit zwischen den pharmazeutischen Überwachungsbehörden sowie Zoll, Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Diese Zusammenarbeit ist in Sachsen schon heute ohne Einschränkung gewährleistet.
Darüber hinaus haben alle Länder bei der Zentralstelle für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten in Bonn, ZLG, eine spezielle Stelle geschaffen, die der Suche nach illegalen Arzneimittelangeboten im Internet dienen soll.
Da illegale Arzneimittelangebote aus dem Internet als eine wesentliche Quelle für Arzneimittelfälschungen feststehen, wird die Staatsregierung dazu im September 2008 eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen. Auf der Grundlage eines entsprechenden Urteils des Europäischen Gerichtshofes soll mit dieser Initiative erreicht werden, dass in Deutschland zukünftig nur noch der Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln möglich ist. Bei einem Erfolg des sächsischen Antrages im Bundesrat wäre dann der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten. Dies würde ein besonders wirksames Mittel zum Schutz der sächsischen Bürgerinnen und Bürger vor Arzneimittelfälschungen darstellen.
Ich habe zwei Fragen zur Besetzung der Stelle der Stellvertretenden Schulleiterin der 96. Grundschule Dresden. In der 96. Grundschule Dresden erfolgt die Besetzung der Stelle der Stellvertretenden Schulleiterin jeweils nur durch einjährige Abordnungen.
1. Warum erfolgt bei der 96. Grundschule Dresden die Besetzung der Stelle der Stellvertretenden Schulleiterin jeweils nur durch einjährige Abordnungen?
Bis zum Ablauf des Schuljahres 2005/2006 war an der 96. Grundschule Dresden durchgängig eine bestellte Stellvertretende Schulleiterin tätig. Auf eigenen Wunsch wurde diese von der Funktion abberufen. Im Schuljahr 2006/2007 wurde die Stellvertretende Schulleiterin einer Nachbargrundschule, an der die Schülerzahl unter 180 lag, an die 96. Grundschule Dresden abgeordnet. Mit Ablauf des Schuljahres erfolgte jedoch die Rückkehr an die Stammschule, da dort die Schülerzahl wieder auf mehr als 180 anstieg. Seit Beginn des Schuljahres
2007/2008 ist eine Stellvertretende Schulleiterin einer kleineren Grundschule mit dem Ziel der Versetzung und Bestimmung an die 96. Grundschule abgeordnet worden. Diese wird auch im kommenden Schuljahr dort tätig sein. Das Verfahren zur Bestellung als Stellvertretende Schulleiterin dieser Grundschule wird im Schuljahr 2008/2009 eingeleitet.
Viele Imker in Sachsen berichten von einer Verendung ihrer Bienenvölker über den Winter 2007/2008 mit Verlustraten von 50 bis 100 %. Auffällig sei, dass die Verluste besonders in Rapsanbaugebieten auftreten. In Gegenden ohne Rapsanbau, wie dem Elbtal, sind kaum Verluste zu beklagen. In Verdacht, das Bienensterben auszulösen, steht der Wirkstoff Clothianidin. Er wird als Saatgutbeizmittel eingesetzt.