In der Vergangenheit haben wir gesehen, dass Regelungen mit kurzer Laufzeit starke Brüche in der Förderung mehrjähriger Vorhaben verursachen. Umso erfreulicher ist es, dass nach den bereits bekannten Eckpunkten der Anschlussregelung zur Investitionszulage mit mehrjährigen Investitionsprojekten keine abgestuften Fördersätze gelten sollen, sondern dass das gesamte Projekt mit dem Fördersatz gefördert werden soll, der bei Beginn des Realisierungszeitraumes gilt. Das gibt den Unternehmen Sicherheit und verhindert wirtschaftlich unvernünftige Vorzieheffekte, wie sie bei der auslaufenden Förderung immer wieder auftreten. Um die Rechtssicherheit und Effektivität der Investitionszulage zu erhöhen, haben wir uns stets für eine mehrjährige Verlängerung dieser Förderung eingesetzt, die den europäischen StrukturfondsFörderperioden entspricht. Es geht also um eine klare Regelung bis zum Ende der laufenden Strukturfondsperiode im Jahr 2013.
Der Gesetzentwurf, über den die Bundesregierung in der nächsten Woche beschließen wird, enthält genau dies. Viele Investitionsprojekte, die jetzt geplant werden und über deren Standorte entschieden wird, erstrecken sich über mehrere Jahre und damit über das Jahr 2009 hinaus. Für diese Projekte benötigen wir schnell Planungssicherheit. Das heißt, wir setzen auf eine schnelle Entscheidung der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates. Nur dann entstehen keine Förderlücken für mehrjährige Projekte.
Auch die Fördersätze sowie die Grenzlandförderung sollten nach Auffassung der Staatsregierung so weit wie möglich unverändert bleiben. Hier sehe ich noch Handlungsbedarf. Deshalb ist es richtig, wenn der Sächsische Landtag heute einstimmig – die FDP-Fraktion schert ja schon wieder aus – die Fortführung der Investitionszulage in der bisherigen Höhe über die Jahre 2009 bis 2013 hinaus als Signal und stabile Verhandlungsbasis für den Freistaat Sachsen beschließen würde. Ich kann die Haltung der FDP-Fraktion an dieser Stelle nicht verstehen!
Herr Schmalfuß, es ist sicherlich bedauerlich, dass bestimmte Gewerke inzwischen leider aus der Investitionszulage herausfallen. Das hat aber mit Brüssel zu tun, mit europäischen Vorgaben, statistischen Effekten, die ich allerdings bedauere. Dazu müssen Sie mit Ihrem Europaabgeordneten sprechen. Er hätte sich vielleicht stärker einbringen müssen.
Sollte es bei der von der Bundesregierung vorgesehenen degressiven Ausgestaltung der Investitionszulage bleiben, ist ein Ausgleich durch eine entsprechend höhere Mittelzuweisung für die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe notwendig. Allerdings kämen hier durch die erforderliche Kofinanzierung höhere Ausgaben auf den Landeshaushalt zu. Das ist des Pudels Kern: Die Investitionszulage ist ein Rechtsinstrument des Bundes, das für alle gilt, währenddessen wir bei der GA natürlich ständig in der hälftigen Mitfinanzierung sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung hat sich bisher – und wird das auch weiterhin tun – für die im vorliegenden Antrag der Fraktionen von CDU und SPD genannten Ziele eingesetzt.
Aber gestatten Sie mir noch einige Worte zum Antrag der FDP-Fraktion. Es ist bereits mehrfach betont worden, und ich will es noch einmal sagen, dass die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag Forderungen aus einem Beschluss des CDU-Präsidiums vom 30. Juni 2008 übernimmt, und dies zum Teil wörtlich.
Der Antrag beschränkt sich darauf, bestimmte Forderungen aus diesem Papier zu unterstützen. Damit verbunden ist, dass auf eigene Positionen ganz einfach verzichtet wird. Es ist nun mal bekannt, dass SPD und CDU in diesen Fragen unterschiedliche Auffassungen vertreten. Das zentrale Schlüsselelement für die wirtschaftliche Entwicklung im Freistaat Sachsen ist, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft vor allem über Innovation, Wissenschaft, Forschung und Bildung weiter zu verbessern. Das geht nur mit qualifizierten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einer leistungsfähigen Infrastruktur. Dabei haben wir viel erreicht, und dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen. Insbesondere die Forderung nach einer weitergehenden Öffnung der Tarifverträge für betriebliche Bündnisse für Arbeit ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Tarifbindung in Sachsen ist – ich sage: leider – deutlich niedriger als in Westdeutschland. Das hatten Sie auch schon in Ihrer Rede gesagt, Herr Schmalfuß.
Nach den Erhebungen des IAB – und denen vertraue ich – sind in Sachsen nur 21 % der Betriebe mit 49 % der Beschäftigten überhaupt an einen Tarifvertrag gebunden, davon 18 % an einen Branchentarifvertrag. In Westdeutschland sind es immerhin 39 % der Betriebe mit 63 % der Beschäftigten. Für 15 % der tarifgebundenen Betriebe in Sachsen existieren bereits Tarifverträge, die Öffnungsklauseln enthalten. In diesen Betrieben arbeiten 25 % der
Beschäftigten. Es gibt also schon viel, viel Flexibilität gerade im Bereich der Arbeitszeit, was aber auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt. Doch nur 33 % der Betriebe mit geltenden Öffnungsklauseln machen von diesen tatsächlich auch Gebrauch. Von mangelnder Flexibilität der Rahmenbedingungen kann keine Rede sein.
Worum es der FDP-Fraktion in Wirklichkeit geht, traut sie sich nicht offen anzusprechen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen so gut wie ich, dass die bestehenden Öffnungsklauseln eher selten abweichende betriebliche Lösungen zum Arbeitsentgelt ermöglichen. Damit wird aber die eigentliche Zielrichtung der FDPForderung deutlich: Man will den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ins Portemonnaie greifen, indem man ihre Verhandlungspositionen schwächt. Hierzu sage ich Ihnen jedoch: Wer glaubt, in Sachsen einen Wettbewerb über die niedrigsten Löhne führen zu können, der wird keine guten Fachkräfte bekommen oder halten können.
Völlig richtig ist, dass gute Arbeit guten Lohn verlangt. Im Übrigen können und wollen wir gar nicht mit den niedrigen Löhnen in Rumänien oder China konkurrieren. Unternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, aber dasselbe gilt für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familien.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass die Forderungen des Antrages nur Altbekanntes wiederholen. Darüber, was den Standort Sachsen konkret voranbringt, sollten wir ernsthafte Gespräche führen. Ich würde mich sehr über eine einmütige Zustimmung des Sächsischen Landtages zum Antrag der Koalitionsfraktionen freuen.
Danke schön. – Meine Damen und Herren, gibt es daraufhin noch einmal den Wunsch nach einer allgemeinen Aussprache? –
Das kann ich nicht sehen. Dann kommen wir zu den Schlussworten. Herr Prof. Bolick für die Koalition.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Ende sind wir doch noch bis auf ein abweichendes Votum von Frau Mattern so halbwegs einig geworden. Frau Mattern hat vorhin das Wort Farce mit allen Begründungen dargelegt. Ich glaube, dass das, was Frau Mattern vorgetragen hat, eine Farce war.
In Anbetracht dessen, wie effektiv unsere sächsischen Unternehmen die Förderung aus Mitteln, die der Bund und die Europäische Union zur Verfügung stellen, einsetzen, ergeht die Aufforderung zur Verlängerung der Investitionszulage. Es war wohltuend, dass Kollege Zais wieder eine sachliche Komponente vonseiten der Links
fraktion gebracht hat. Eines möchte ich noch zum Kollegen Zais sagen: Wir sehen es am Beispiel von Polen und Tschechien. Wenn weniger Ballast im gesamten Geschäft ist, kommen die Länder schneller voran. Das ist sicherlich der Grund, wenn man überlegt, was wir in den letzten 18 Jahren erreicht haben, dass das eine oder andere an Verordnungen und Regelungen in Deutschland sehr hinderlich ist, einen Aufbau zu gestalten.
Herr Schmalfuß, bei Ihnen ist mir etwas nicht ganz klar geworden. Am Anfang haben Sie die Subventionen, die hier gezahlt werden, verteufelt; im zweiten Redebeitrag haben Sie es für sinnvoll und vernünftig gehalten. Ich gehe noch einmal kurz auf Ihren Antrag ein. „Die bisherige Subventionspolitik soll abgeschafft werden“, schreiben Sie hier. „Keine Fortführung der bisherigen Subventionspolitik“. Wie wollen Sie ein Gewerbegebiet aufbauen und anschließen, wenn Sie kein Geld zur Verfügung haben?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Stimmen Sie mir zu, dass die Förderpolitik des Freistaates Sachsen in den letzten 18 Jahren davon geprägt war, dass wir zum großen Teil mit verlorenen Zuschüssen gearbeitet haben, und dass ich in meinem zweiten Redebeitrag gefordert habe, dass wir diese auf Nachrangdarlehen bzw. revolvierende Fonds umstellen sollten, um diese dann langfristig zur Verfügung zu haben? Aber bitte nicht so wie die Mikrodarlehenfonds!
Herr Schmalfuß, die revolvierenden Fonds habe ich schon im Arbeitskreis unserer Fraktion vor mindestens zwei Jahren gefordert, zumindest für die GA. Dort lohnt sich das. Wir werden nicht für alle Bereiche revolvierende Fonds einführen. Aber Ihre Frage nach den revolvierenden Fonds beantwortet nicht meine Frage, wie Sie ein Gewerbegebiet finanzieren wollen, wenn Sie keine Fonds haben. Die revolvierenden Fonds können Sie auch erst mit dem bilden, was wir vom Bund zur Verfügung gestellt bekommen, nämlich mit den Subventionen, die wir glücklicherweise noch haben. Auf revolvierende Fonds umzustellen ist sehr vernünftig. Ich bin voll dafür, aber es geht nicht so schnell und nicht für alle Programme.
Ich habe das Beispiel der Gewerbegebiete gebracht. Aber Herr Schmalfuß, Sie sind ja Banker oder waren Banker. Waren Sie schon einmal mit einem Mittelständler bei einer Bank und wollten für eine Investition einen Kredit haben? Da werden die Fördermittel, die der Freistaat zur Verfügung stellt, die GA-Mittel und die Investitionszulage von vornherein vorausgesetzt. Es muss noch ein bisschen Eigenkapital hinzukommen und dann bekommt er vielleicht einen Kredit. Wenn die bereitgestellten Subventionen nicht vorhanden wären, brauchte er gar nicht erst bei der Bank anzuklopfen. Das geht unseren Mittelständlern tagtäglich so.
Sie haben die Frage gestellt, wie wir unsere Förderpolitik ausrichten werden. Wir werden sie genauso ausrichten wie bisher, nämlich vor allen Dingen auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen unseres Landes. Das hat sich bewährt und diese Politik ist uns gut bekommen.
Herr Weichert, noch einige Bemerkungen zu Ihnen: Hinterhergeworfen haben wir die Investitionszulage bestimmt niemandem. Es gab Zeiten, in denen die Investzulage mehr differenziert war. Dort wollen Sie vielleicht wieder hin. Das war genau das Problem. Hunderte haben gesagt: Dieser bekommt die Investzulage und ich nicht. Es war ein riesiger Verwaltungsaufwand. Es gab auch viel Ungerechtigkeit. Dass man nicht immer alles richtig erstellt, wissen wir auch; aber dass es jemandem hinterhergeworfen wurde, glaube ich nicht. Da können Sie Mittelständler fragen. Sie haben vielleicht nicht so viel mit ihnen zu tun, aber bei mir stehen sie tagtäglich vor der Tür. Zu mir hat noch keiner gesagt, dass er etwas hinterhergeworfen bekam.
Wir machen das vor allem, um die Eigenkapitalbasis unserer sächsischen Unternehmen zu stärken. Sie wissen vielleicht nicht, dass die Investzulage eigentlich nur für KMUs, also für Unternehmen mit bis zu 250 Leuten, gezahlt wird. Alle anderen sind sowieso davon ausgenommen. Bei den kleinen Unternehmen würde ich nicht denken, dass wir ihnen etwas hinterhergeworfen haben. Sie sind seit knapp 20 Jahren im Wettbewerb. Ich glaube, sie können die Unterstützung des Freistaates und der Bundesrepublik brauchen.
Danke schön. – Wir kommen zum zweiten Schlusswort, dem Schlusswort der FDP-Fraktion. Herr Dr. Schmalfuß.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bolick, Sie setzen sich gerade. Sie hatten gefragt, ob ich schon einmal bei einer Bank gewesen bin und einen Kredit beantragt habe. Ja, ich war bei einer Bank und habe einen Kredit beantragt; denn in den Jahren, bevor ich in den Sächsischen Landtag gewählt worden bin, war ich Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens aus dem Erzgebirge. Ich weiß, wie die Mittelständler, insbesondere auch
in den ländlichen Regionen, um Kredite gekämpft haben. Leider haben sie keinen Kredit von der Landesbank Sachsen bekommen.
Das Zweite ist eine Richtigstellung. Ich habe nie in einer Bank gearbeitet und bin auch kein Banker. Schauen Sie bitte im Abgeordnetenhandbuch nach. Dem können Sie die entsprechenden Angaben entnehmen. – So viel zu den Richtigstellungen und Anmerkungen zu der Rede von Herrn Bolick.
Die Argumente sind eigentlich ausgetauscht. Aber die Zielsetzung, die wir hier als FDP mit unserem Antrag verfolgen, ist, dass wir uns dem Wettbewerbsföderalismus in Deutschland und in Europa stellen wollen, und das 18 Jahre nach der Wende. Ein Kind ist mit 18 Jahren volljährig. Nach wie vor haben wir – dafür bin ich dankbar – Transferzahlungen von West nach Ost. Spätestens im Jahr 2019, wenn der Solidarpakt II ausläuft, müssen im sächsischen Landeshaushalt 25 % der Mittel eingespart werden.
Die Diskussion, die ich mir heute gewünscht hätte, wäre, dass wir in den wenigen Jahren, die uns noch zur Verfügung stehen, in denen wir den mittelständischen Unternehmen nennenswerte Subventionen und Investitionen zur Verfügung stellen können, darüber nachdenken, wie wir auch einen Kapitalstock im Bereich der Förderpolitik aufbauen. Da ist es meines Erachtens wichtig, von verlorenen Zuschüssen auf Nachrangdarlehen umzustellen sowie revolvierende Fonds umzusetzen, um das Kapital auch über das Jahr 2013, dem Auslaufen der Strukturfondsperiode II, und dem Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahre 2019 hinaus, zu erhalten. Ich denke, Sachsen kann es. Wir brauchen die entsprechenden Rahmenbedingungen und das heißt weniger Bürokratie und weniger Subvention.
Danke schön. – Meine Damen und Herren! Das waren die Schlussworte. Wir kommen zur Abstimmung. Wir haben zwei Anträge zu bescheiden.
Wir beginnen mit der Drucksache 4/12727, dem Antrag der Fraktionen CDU und SPD. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist dieser Antrag angenommen.
Wir stimmen über den zweiten Antrag in der Drucksache 4/12726, Antrag der Fraktion der FDP, ab. Wer stimmt dem zu? – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl von Zustimmungen und keinen Stimmenthaltungen ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.