Zu Ihrer Frage 1: Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit hat im Jahre 2006 eine Grundlagenuntersuchung zur Lage der Nahversorgung im Freistaat beauftragt. Die Ergebnisse liegen seit dem Sommer 2007 vor und können weiterhin im Internetauftritt meines Hauses abgerufen werden.
Wir haben mit dieser Studie eine solide und aktuelle Datenbasis zur Nahversorgung im gesamten Freistaat Sachsen bereitgestellt. Die Studie hat erwartungsgemäß belegt, dass Nahversorgungsdefizite nicht mehr auf den ländlichen Raum beschränkt sind, wo man sie wegen der geringeren Bevölkerungsdichte klassischerweise kennt und erwartet, sondern teilweise bereits bis in die Vororte größerer Städte hineinreichen.
Eine Ursache hierfür sind nicht zuletzt Verdrängungseffekte durch die vielen Discounter an autoorientierten Standorten. Unbestritten liegt der Problemschwerpunkt in kleineren Kommunen im ländlichen Raum, da diese naturgemäß unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten besonders schwierig zu versorgen sind. Von 74 Kommunen, die laut Studie über keine oder nur Teilsegmente in der Nahversorgung verfügen, haben 49 weniger als 2 000, die restlichen – mit einer Ausnahme – weniger als 5 000 Einwohner.
Diese Zahlen bilden das Problem noch nicht einmal hinreichend ab. Hinzu kommt, dass kleinere Ortsteile in ländlichen Gemeinden teilweise so weit auseinanderliegen, dass Nahversorgungsdefizite auch dann anzunehmen sind, wenn in einem Ortsteil der Kommune ein Lebensmittelhändler vorhanden ist.
Zu Ihrer Frage 2: Ich komme also zu der Frage, welche Vorstellungen es gibt, die Nahversorgungslücken nachhaltig zu schließen. Es wird Sie nicht überraschen, dass wir differenziert vorgehen müssen. An erster Stelle steht immer die Frage, wie die Tragfähigkeit eines stationären Anbieters – hier denke ich auch an die Direktvermarkter – im Ort erreicht werden kann. Bei einem quantitativ geringeren Käuferpotenzial in dünn besiedelten Gebieten ist es umso wichtiger zu überlegen, wie ein möglichst hoher Anteil der Kaufkraft für Waren des kurzfristigen Bedarfes im Ort gehalten werden kann.
Ein Ansatz hierzu ist das Genossenschaftsmodell. In der mobilen Bevölkerungsgruppe, die wir stärker für die Nahversorger zurückgewinnen müssen, um die kleinen Geschäfte tragfähig zu halten oder zu machen, kann es entscheidend sein, dass sich die Menschen über eigene Anteile und das ausgeübte Mitspracherecht mit den Geschäften identifizieren können.
Das ist nur ein Beispiel. Im sorbischen Siedlungsgebiet spielt demgegenüber eine nicht unerhebliche Rolle, wenn in kleinen Geschäften Sorbisch gesprochen wird. Auch das bindet eigentlich mobile Kunden an den Versorger im Ort.
Ganz wichtig sind natürlich auch die Modernisierung von Geschäften und die Ausweitung des Angebotes. Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit haben insgesamt ein ausgewogenes Förderangebot für Unternehmen und Kommunen, um solche Ansätze zu unterstützen. Durch die Veröffentlichung der Nahversorgungsstudie und die nachfolgende Arbeit haben wir bereits viel Aufmerksamkeit auf diesen Aspekt der Daseinsvorsorge gelenkt. Das hat dazu geführt, dass sich zunehmend kleine Versorger an uns wenden, die überlegen, zu modernisieren oder ihre Sortimente zu erweitern, oder die gleich ein weiteres Geschäft in einem Nachbarort gründen oder übernehmen möchten.
Unsere Förderangebote sind eine wichtige Unterstützung, mit der kleine Geschäfte zukunftsfähig bzw. übergabefähig gemacht werden, und ein ganz wichtiger Anreiz dafür, dass Marktnischen in diesem Bereich überhaupt besetzt werden. Gleichzeitig flankieren wir die investive Förderung durch umfangreiche Informations- und Beratungsangebote, weil nur eine gute Vorbereitung den nachhaltigen Erfolg solcher Vorhaben sichert.
Bei allem Bemühen wird es dennoch nicht möglich sein, flächendeckend alle Bürgerinnen und Bürger durch stationäre Geschäfte in zumutbarer fußläufiger Entfernung – das heißt, bis circa 800 Meter – oder regelmäßig mobil zu versorgen. Verbleibende Versorgungslücken müssen nach den Gegebenheiten vor Ort durch andere Konzepte geschlossen werden. Hier gibt es unterschiedliche Ansätze, von denen wir nicht meinen, dass sie bereits zu Ende gedacht sind. So können etwa weniger mobile Menschen regelmäßig gesammelt zu Einkaufsstätten fahren oder Modelle ausprobieren, die mit einem Bestell- und Lieferservice prosperierender Unternehmen verbunden sind. Die Staatsregierung unterstützt jedenfalls im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten auch neue kreative und nachhaltige Ansätze, die vor Ort entwickelt werden.
Frau Präsidentin! Meine Frage betrifft die zahnmedizinische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen.
Nach einer aktuellen Studie der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) folgen bundesweit nur 40 % der jungen Menschen dem Angebot der Krankenkassen zur kostenlosen zahnärztlichen Vorsorge.
1. Welche Aussage kann die Staatsregierung über den gegenwärtigen Stand der zahnmedizinischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen treffen?
2. Welche präventiven Maßnahmen erachtet die Staatsregierung als geeignet, um zu erreichen, dass junge Menschen im Freistaat Sachsen regelmäßig die Angebote für eine kostenlose zahnmedizinische Vorsorge wahrnehmen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Aussagen zur Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen im Freistaat Sachsen beruhen auf den Ergebnissen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe durch den öffentlichen Gesundheitsdienst und der individualprophylaktischen Impulse beim Hauszahnarzt der Familien. Aussagen können zu primär gesunden, sanierten und behandlungsbedürftigen Gebissen, zum Status der Zahngesundheit sowie zum Kariesrisiko getroffen werden.
Das Kariesrisiko wird nach Kriterien der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege definiert und im Rahmen der Gruppenprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen vom Kindergartenalter bis zur 7. Klasse nach Altersgruppen aufgeschlüsselt dokumentiert.
Die Maßnahmen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe in den Kindergärten und Schulen, auch die individualprophylaktischen Impulse beim betreuenden Zahnarzt wirken mit großem Erfolg auf die Gesunderhaltung der bleibenden Zähne.
Beim Status der Milchzähne beobachten wir in den vergangenen Jahren eine Konstanz der Werte bzw. geringe positive Veränderungen. Im Schuljahr 2006/2007 wurden bei 49,9 % der untersuchten Sechsjährigen in Grund- und Förderschulen und in den Kindertagesstätten primär gesunde Gebisse festgestellt. Bei 16,7 % waren die Zähne saniert und 33,4 % der Kinder wurden wegen Karies zur Zahnarztbehandlung überwiesen.
Ziel ist es, baldmöglichst einen Status gesunder Zähne bei 60 % der Kinder im Vorschulalter und damit eine Annäherung an das WHO-Ziel zu erreichen.
Eine positive Entwicklung im Bereich der Gesundheit der Milchzähne ist bei den dreijährigen Kindern im Freistaat Sachsen festzustellen. Während vor sechs Jahren 78 % dieser Kinder vollständig gesunde Zähne hatten, konnte
Dass das WHO-Ziel für das Jahr 2010 mit durchschnittlich maximal 1,0 nicht mehr gesunden bleibenden Zähnen bei den Zwölfjährigen möglich ist, gleichzeitig aber auch die konsequente Fortführung aller prophylaktischen Maßnahmen erfordert, zeigt der Verlauf der Werte des Kariesindex in den letzten sieben Jahren. Nachdem dieser im Jahre 1999/2000 noch oberhalb von 1,4 lag, konnte er aufgrund der effektiven prophylaktischen Maßnahmen kontinuierlich gesenkt werden und erreichte im Schuljahr 2006/2007 erstmalig den der WHO-Vorgabe unter 1 entsprechenden Wert.
Zur Frage 2: Derzeit betreuen 730 niedergelassene Zahnärzte, 13 Zahnärzte der Jugendzahnklinik und 29 Jugendzahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes Kinder und Jugendliche des Freistaates Sachsen mindestens einmal jährlich in den Kindertagesstätten und Schulen.
Neben der theoretischen und praktischen Herausbildung von Mundpflegegewohnheiten sind Ernährungsberatung, vor Ort angebotene Fluoridierungsmaßnahmen, Elterninformationsveranstaltungen und die Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch Hauptpfeiler des Prophylaxekonzeptes.
Jugendliche im Alter von 13 bis 16 Jahren ohne erhobenen Zeigefinger für Mundgesundheit zu begeistern erfordert besonderes Geschick. Jugendlichen in diesem Alter ist ein attraktives Äußeres weitaus wichtiger als der Aspekt Gesundheit. Die Organisation, Koordinierung und Absicherung der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V für Kinder und Jugendliche bis zum 12. Lebensjahr – bei erhöhter Karies bis zum 16. Lebensjahr – obliegt seit 1992 der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e. V., kurz LAGZ genannt. Mitglieder der LAGZ sind Vertreter der sächsischen Primär- und Ersatzkassen, der sächsischen Zahnärzte des Freistaates Sachsen, des Städte- und Gemeindetages und des Sächsischen Landkreistages. Die LAGZ Sachsen e. V. unterstützt die Kampagne der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e. V., um junge Menschen im Alter von 13 bis 16 Jahren zu einer besseren Mundhygiene zu motivieren.
Im Rahmen des sächsischen Gesundheitszieleprozesses läuft eine Aufklärungskampagne des Gesundheitsministeriums und der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege zur Nuckelflaschenkaries. Mit einem Kinospot, Plakaten und Aufklebern unter dem Slogan „zuckerfrei“ werden Eltern und Betreuer im Freistaat Sachsen davor gewarnt, Kindern gesüßte Getränke in Nuckelflaschen zu geben. Mit dieser Aufklärungskampagne soll ein Umdenken erreicht werden.
Ich bitte jetzt Frau Günther-Schmidt, ihre Frage zu stellen. Zum Verfahren: Sie und die folgenden Fragesteller bitte ich, den Vorspann jeweils wegzulassen, das heißt, das Thema zu nennen und dann gleich die Frage zu stellen; ins Protokoll wird er aufgenommen.
Danke schön. – Es geht um die Verwertung von heizwertreicher Fraktion der MBA Cröbern. Die öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung zur abfallwirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen und dem Landkreis Delitzsch verlangt zwingend die vollständige Verwertung der gesamten in der MBA Cröbern anfallenden heizwertreichen Fraktion durch die Kreiswerke Delitzsch GmbH.
1. Welche Abnahmepreise wurden und werden durch die WEV GmbH an die KWD GmbH gezahlt? Ich bitte um eine detaillierte Darstellung über den gesamten Zeitraum seit der Erstabnahme 2005/2006 bis zur aktuellen Preisgestaltung.
2. Welche Mengen heizwertreicher Fraktion werden welchen Vertragspartnern der Kreiswerke Delitzsch GmbH zur sofortigen Verwertung zugeführt? Welche Mengen liegen derzeit in Zwischenlagern? Ich bitte um die kumulative Angabe unter Zuordnung der jeweiligen Standorte der Zwischenlager.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Kurze Frage – etwas längere Antwort. Die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH hat nach eigenen Angaben an die Kreiswerke Delitzsch folgende Abnahmepreise gezahlt: ab 01.06.2005 für die hochkalorische Fraktion 53 Euro pro Tonne, für die mittelkalorische Fraktion 65,90 Euro pro Tonne; ab 11.05.2006 90 Euro pro Tonne ohne Unterscheidung der Fraktionen, ab 10.09.2007 84,40 Euro, wiederum ohne Unterscheidung der Fraktionen.
Zu Frage 2. Nach Angaben der Kreiswerke Delitzsch wurde im Monat Mai von der MBA Cröbern eine Menge von 7 920 Tonnen heizwertreiche Fraktion erzeugt und durch die KWD abgenommen. Davon wurden 4 619 Tonnen über die EBS-Aufbereitungsanlage Delitzsch Südwest, in Zementwerken und bei der Mitverbrennung in Braunkohlekraftwerken sowie 2 744 Tonnen direkt in EBS-Kraftwerken in Berlin und Neumünster verwertet.
In Zwischenlagern liegen mit Stand 31.05.2008 folgende Mengen: im Zwischenlager Senftenberg 10 000 Tonnen, im Zwischenlager Spröda 27 000 Tonnen und im Zwischenlager Bitterfeld 93 000 Tonnen.
Nach Artikel 2 § 2 Abs. 2 Sächsisches Verwaltungsneugliederungsgesetz (SächsVwNG) sollten die Staatsregierung und die Kommunen bis zum 15. Mai 2008 Einvernehmen über das auf die Kommunen und den Kommunalen Sozialverband Sachsen übergehende Personal erreichen. Bis zu diesem Termin hat die Staatsregierung einen Auswahl- und Verteilungsvorschlag nicht vorgelegt. Aufgrund einer Einigung zwischen Kommunen und Staatsregierung sollte dieser bis spätestens 16. Juni 2008 vorliegen.