Oder vor dem Bösen. – Weiterhin lese ich in den „DNN“ die Mahnung von Herrn Staatsminister Mackenroth: Wer vorschnell jedwede Überlegung für neue Sicherheitsgesetze wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit vom Tisch wische, der werde dem staatlichen Schutzauftrag nicht gerecht. Donner und Doria! Das ist doch ein in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmaliger Vorgang, dass sämtliche in den letzten vier Jahren –
– beim Verfassungsgericht vorgelegten Sicherheitsgesetze für verfassungswidrig erklärt worden sind. Das ist doch eine Schande für das
Parlament in der Bundesrepublik, eine Schande für Minister, die die Position des Gesetzgebers, die das Verfassungsgericht zurückholen muss, auch noch entsprechend teilen!
(Karl Nolle, SPD: Man kann doch nicht immer mit der Verfassung unterm Arm herumlaufen! – Zurufe von der Linksfraktion)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die 2. Aktuelle Debatte, beantragt durch die Linksfraktion, lautet: „Das Böse ist immer und überall – die Position Sachsens zur aktuellen Verschärfung der Sicherheitsgesetze“.
In der Tat sehe ich mich im Moment ein wenig ratlos. Der Antragsteller, die Linksfraktion, hat durch den Abg. Bartl,
der sich selbst als Feind bezeichnet hat – er hat in Bezug auf den Staatsminister der Justiz ausgeführt, er wäre aus Feigheit vor dem Feind heute hier nicht erschienen –, zum Thema der Aktuellen Debatte überhaupt nicht gesprochen. Er hat einen Artikel der „DNN“ referiert, der als Antragstext der Aktuellen Debatte nicht beigefügt worden ist.
Es wäre hilfreich gewesen, wenn man die Fragestellung für diese Aktuelle Debatte etwas präzisiert hätte. Nun sind wir, Herr Genosse Bartl, nicht völlig unkundig.
In der Tat ist es so, dass der öffentliche Diskurs im Freistaat Sachsen und auch in der Bundesrepublik Deutschland in einer freien – –
Ich muss kurz unterbrechen. Herr Lichdi, ich bitte Sie, sich etwas zurückzuhalten. Wenn Sie etwas zu sagen haben, dann gehen Sie bitte ans Mikrofon.
Herr Bartl, in einer freien Gesellschaft ist der öffentliche Diskurs um Wahrheit erlaubt und ausdrücklich erwünscht. Das heißt, auch die Frage, ob wir eine neue Sicherheitsarchitektur brauchen und an welcher Stelle da Veränderungen vorgenommen werden sollen vor dem Hintergrund
einer weltweit veränderten Sicht, ist völlig legitim. Auch für einen Justizminister ist es völlig legitim, seine Gedanken zu bestimmten Themen zu äußern.
Es ist noch keine Überschreitung der Grenzlinie dessen, was im Artikel 83 der Sächsischen Verfassung niedergelegt ist, dass Sachsen keinen Geheimdienst mit polizeilichen Mitteln zulässt. Von daher kenne ich nicht den Vorwurf, den Sie hier formulieren. Was hinter der Debatte eigentlich steht, ist doch die Diskussion, die auf Bundesebene in Bezug auf das Gesetz des Bundeskriminalamtes in nächster Zeit eingebracht wird: dass das Bundeskriminalamt mit erweiterten Befugnissen ausgestattet werden soll. Aber auch dieses Gesetz ist im Moment in der öffentlichen Diskussion. Es hat aber den Bundestag in Form einer Einbringung noch nicht erreicht. Auch da ist es im Moment schwierig, klare Positionen zu beziehen.
Unsere Meinung ist: Wenn der Bundestag dieses Gesetz zur Beratung überwiesen bekommen hat, wird dort – wie übrigens auch im Sächsischen Landtag völlig normal ist – eine Sachverständigenanhörung stattfinden. Im Rahmen dieser Sachverständigenanhörung wird man dann entsprechende Positionen beziehen.
Wir wissen, dass es gerade in den Bereichen, in denen es um Telekommunikation und andere Dinge geht, ein sehr schmaler Grat der Abwägung ist. Wir wissen um die Verfehlungen bei der Telekom. Diese sind mit ganz klarer Ansage zu verurteilen. Das muss schnellstmöglich aufgeklärt werden. Diese Verunsicherung muss beendet werden. Aber beim Thema BKA und der Frage der Sicherheit vor islamistischem Terrorismus und anderen Fragen des Terrorismus, um die Bevölkerung in Deutschland, in Europa umfassend zu schützen, ist es doch völlig legitim, dass man fragen muss: Reichen die Instrumente, die wir haben? Reichen die Möglichkeiten, die wir haben? Reichen diese Möglichkeiten aus?
Wir kennen die abscheulichen Anschläge in Madrid. Wir wissen um die Anschläge in London mit den Todesopfern. Es kann uns doch nicht völlig kaltlassen, dass die Nachrichten- und Informationsdienste in Europa, bei unseren Partnern mit den Vereinigten Staaten nach wie vor eine abstrakte Gefahr sehen. Es ist nicht nur eine abstrakte Gefahr, sondern bei den Beispielen der versuchten Kofferbomber in Westdeutschland – der Anschlag, der zum Glück vereitelt werden konnte – ist doch von einer realen Gefahr auszugehen!
Vielleicht werden Sie in einem weiteren Beitrag noch etwas konkreter, sodass wir uns in einer Aktuellen Debatte außer mit Zwischenrufen auch mit aktuellen Thesen, die Sie hier vortragen, beschäftigen können. CDU und SPD stehen für innere Sicherheit. Wir werden alles tun, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen.
(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Herr Bandmann hat doch alles gesagt für euch; er ist doch euer Pressesprecher!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man könnte fast sagen: Es ist mal wieder so weit; wir diskutieren über Sicherheitsgesetze.
Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Es ist richtig, dass wir uns ab und an über diese Themen austauschen. Aber ich glaube, wir haben das in jüngster Vergangenheit sehr oft getan. Ich denke an Online-Durchsuchungen, Vorratsdatenspeicherung und biometrische Daten in Pässen. All das war auf Wunsch der Opposition ebenso schon Thema wie das Grundverständnis der Fraktionen in Bezug auf die innere Sicherheit.
Leider hat sich dabei eine Debattenkultur entwickelt, in der es im Kern eigentlich nur noch um Bundespolitik und Bundesthemen geht.
Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit, dass wir Gesetzesaktivitäten auf Bundesebene kritisch begleiten, kann das natürlich nicht bedeuten, dass wir quasi jedwede Gesetzesaktivität auf Bundesebene hier noch einmal im Nachklatsch aufrufen.
(Klaus Bartl, Linksfraktion: Das ist die neue Debattenkultur! – Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion – Johannes Lichdi, GRÜNE, steht am Mikrofon.)
Fakt ist jedenfalls, wir haben hier eine sächsische Debatte und da komme ich auf den Freistaat Sachsen zurück – –
Ich gestatte keine Zwischenfrage. – Wir haben in dieser Legislaturperiode als Gesetzgeber für den Freistaat Sachsen noch kein einziges sächsisches Sicherheitsgesetz verschärft. Wir haben aktuell lediglich einen Gesetzentwurf in der parlamentarischen Beratung. Darin geht es um das Polizeigesetz, die automatische Kennzeichenerfassung; das ist richtig. Aber auch die automatische Kennzeichenerfassung wird nur im Rahmen der strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes gehen können. Im Blick auf sächsisches Recht kann von
Damit sind wir wieder einmal mehr beim Bundesrecht. Sie haben recht, da bin ich mit Ihnen einer Meinung: Dort hat es Veränderungen gegeben, die man tatsächlich kritisch sehen muss.
Über allem steht der Grundsatz: Um Sicherheit zu garantieren, muss man Sicherheit in Freiheit wollen. Ich glaube, dass wir uns darin alle einig sind. Da Eingriffe in Freiheitsrechte immer unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit stehen – die Juristen wissen das besser als ich –, heißt das natürlich zwangsläufig, dass sich nicht derjenige rechtfertigen muss, der Bürger- und Freiheitsrechte verteidigt, sondern derjenige, der sie einschränken will, also der Gesetzgeber.