Danke schön. – Meine Damen und Herren! Ergibt sich nach diesen Darlegungen noch einmal der Wunsch zur Aussprache? – Nein. Dann kommen wir zum Schlusswort. Frau Herrmann für die Fraktion GRÜNE.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister, ich denke, um die Elternrechte brauchen wir uns keine Sorgen zu machen. Sie sind in der Verfassung bereits ausreichend verankert.
Ich hatte versucht, in meinem Beitrag deutlich zu machen, dass es hier nicht um den Gegensatz von Elternrechten und Kinderrechten geht.
Herr Schiemann, ich finde es unlauter von Ihnen, wenn Sie hier ausgerechnet den Kinderschutzbund zitieren, der sich seit Jahren für die Änderung des Grundgesetzes einsetzt und das auch immer wieder deutlich gemacht hat. Es ist eine Einseitigkeit, wie Sie das hier vorgetragen haben.
Uns geht es nicht um eine bloße Umformulierung, wie Sie es genannt haben, sondern wir wollen die Rechte von Kindern als eigenständige Rechte im Grundgesetz verankern. Wir wollen nicht, dass Kindern Rechte lediglich gewährt werden, sondern wir wollen, dass Kinder einen eigenen Anspruch haben und dass das auch so im Grundgesetz geschrieben steht.
Wenn Sie von Kindeswohl sprechen, dann haben Sie immer das Wächteramt des Staates im Auge und die Schutzrechte für sich genommen. Das ist uns eben nicht ausreichend. Wir wollen, dass die Rechte des Kindes beim Kindeswohl stärker in den Vordergrund kommen.
Wir hatten leider diesen Fall in Leipzig. Da kann wohl niemand sagen, dass es im Sinne des Kindeswohls gewesen wäre, dass die Mutter unmittelbar nach der Entbindung, zwei Wochen nach der Entbindung, in den Strafvollzug einziehen musste. Das Kindeswohl als eigenständiges Recht des Kindes auf gesundes Aufwachsen hat offensichtlich in diesem Falle –
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Herrmann, meine Frage: Hat das, was Sie gerade als Beispiel gebracht haben, etwas mit der Änderung des Grundgesetzes zu tun?
Das hat in meinen Augen ganz entschieden etwas damit zu tun, weil das Kindeswohl im Grundgesetz als eigenständiges Recht des Kindes verankert werden würde – das wollen wir – und damit natürlich bei allen Entscheidungen in einer anderen Art und Weise berücksichtigt werden muss und nicht immer nur als Schutzfunktion des Staates gegenüber den Eltern, sondern als eigenständiges Recht der Kinder. Sie brauchen dabei überhaupt keine Angst zu haben, dass Elternrechte ins Hintertreffen geraten könnten. Denn gerade weil uns bewusst ist, dass Familien und Eltern für das Aufwachsen der Kinder so wichtig sind, – –
weil uns bewusst ist, dass Eltern und Familien so wichtig für Kinder sind, würde sich genau aus dem eigenständigen Recht der Kinder am gesunden Aufwachsen der Auftrag ergeben, Familien so zu stärken und ihnen Beratungen an die Seite zu stellen, dass sie in der Lage sind, für Kinder das zu sein, was wir uns alle wünschen. Das ist eben ein anderer Gesichtspunkt als der, den Sie immer verfolgen.
Frau Kollegin Herrmann, Sie hatten jetzt eben gesagt, das eigenständige Recht der Kinder soll dort verankert werden. Wären Sie denn auch bereit, sich für die Änderung des § 218 einzusetzen, dass das eigenständige Recht auf Leben für ungeborene Kinder darin enthalten ist?
Herr Heidan, Sie wissen ganz genau, dass der § 218 ein mühsam gefundener Kompromiss ist. Ich bin nicht der Meinung, dass wir an dieser Stelle über diesen Kompromiss, der uns schwer genug gefallen ist, diskutieren sollten.
Wir GRÜNEN wollen erreichen, dass Kinderrechte ins Grundgesetz als eigenständige Rechte aufgenommen werden und dass in diesem Sinne der Kindeswohlgedanke den Elternrechten gleichberechtigt gegenübergestellt wird oder gleichberechtigt dort seinen Ausdruck findet.
Ich glaube, das habe ich vorhin auch schon deutlich gemacht und jetzt noch einmal, indem ich ein Beispiel angeführt habe, das diesen Willen illustriert.
Danke schön. – Das war das Schlusswort, meine Damen und Herren. Wir nähern uns der Abstimmung. Nun gibt es einen Änderungsantrag der Linksfraktion. Ich habe Sie so verstanden, dass Sie ihn schon eingebracht haben.
Jawohl; davon ging ich auch aus. Demzufolge stimmen wir jetzt als Erstes über diesen Änderungsantrag der Linksfraktion ab. – Sie möchten eine punktweise Abstimmung? Ich will Ihnen nichts in den Mund legen. Dann bitte noch Frau Herrmann zum Prozedere.
Wir halten es für keinen besonders guten Stil und auch für eine Schwierigkeit, wenn wir die Staatsregierung zu einer Bundesratsinitiative beauftragen, die zum Ziel hat, sich mit anderen Bundesländern zu einigen, und wir an der Stelle die wörtliche Formulierung vorschreiben. Deshalb haben wir unsere Intention deutlich gemacht und wollten es der Staatsregierung in diesem Prozess überlassen, eigene Formulierungen zu finden.
Danke schön. – Gibt es weiteren Aussprachebedarf zum Änderungsantrag der Linksfraktion? – Den kann ich nicht sehen. Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich lasse über die Drucksache 4/12658 abstimmen. Bei Zustimmung bitte ich um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Enthaltungen und einer Reihe von Zustimmungen ist der Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich komme jetzt zum Originalantrag. Wir stimmen über den Antrag der Fraktion GRÜNE in Drucksache 4/12514 ab. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und einer großen Anzahl von Zustimmungen ist dieser Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Sofortige Beteiligung des Landtages an den Strukturentscheidungen für den kommunalen Finanzausgleich der Haushaltsjahre 2009 und 2010
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß, die Zeit ist kurz, in der wir uns hoffentlich mit dem kommunalen Finanzausgleich auseinandersetzen werden. Aber ich wage trotzdem zu dieser fortgeschrittenen Stunde und in Anbetracht des bevorstehenden Fußballspieles ein paar Worte zu verlieren.
Wir als Linksfraktion nutzen hier die letzte Chance vor der Sommerpause, ein Thema auf die Tagesordnung zu setzen oder im Sächsischen Landtag zu debattieren, das unseres Erachtens dringend debattierungswürdig ist, und zwar das nächste anstehende kommunale Finanzausgleichsgesetz für 2009 und 2010.