Protocol of the Session on June 19, 2008

Erstens. Jedes Kind und jeder Jugendliche hat ein Recht auf Achtung seiner Würde als eigenständige Persönlichkeit und auf den besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft.

Zweitens. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Staat und Gesellschaft schützen sie vor Gefahren für ihr körperliches, seelisches und geistiges Wohl. Sie achten und sichern ihre Rechte,

tragen für altersgerechte Lebensbedingungen Sorge und fördern sie nach ihren Anlagen und Fähigkeiten.

So wollen wir erreichen, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen, deren Wohl vorrangig zu betrachten ist.

Das Recht auf gewaltfreie Erziehung soll deutlich machen, dass ein Kind eine Person mit eigener Würde und eigenständiger Träger von Rechten und Pflichten ist. Es kann dann also auch die Achtung seiner Persönlichkeit gegenüber den Eltern verlangen.

Mit der Formulierung des besonderen Schutzes vor Gewalt wollen wir die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern vor jeglicher Gewalt, also vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt, klarstellen.

Im Punkt 3 unseres Änderungsantrages fordern wir explizit die Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen ein. So wollen wir gewährleisten, dass auch ihre politische Willensbildung eine entsprechende Berücksichtigung findet.

Im Punkt 4 schreiben wir schließlich das Recht von Jugendlichen auf freie Berufsausbildung und Berufsausübung fest.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns alle dazu beitragen, unsere Gesellschaft kindergerechter zu gestalten. Stimmen Sie den hier vorgelegten Anträgen zu und lassen Sie uns darüber hinaus auf allen Ebenen für eine umfassende Stärkung der Rechte und der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen eintreten.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Für die SPDFraktion spricht Frau Dr. Schwarz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Kinderrechte in Landesverfassungen und im Grundgesetz bestimmt seit vielen Jahren die Aktuellen Debatten. Doch die Diskussion, Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Förderung ihrer Entwicklung in das Grundgesetz und in die Länderverfassungen aufzunehmen, ist nicht zuletzt durch die tragischen Fälle von Kindervernachlässigungen und -misshandlungen in den vergangenen Monaten neu belebt worden.

Bereits im Jahr 1992 hat die Jugendministerkonferenz festgestellt, dass die Gesellschaft die zentrale Bedeutung der Rechte des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung sowie auf Schutz und Förderung im Wortlaut des Grundgesetzes nicht hinreichend zum Ausdruck bringt, und sich daher für die Aufnahme eines speziellen Kindergrundrechtes auf Entwicklung und Entfaltung ausgesprochen. Die bei der damals tätigen Verfassungskommission angeregte entsprechende Änderung des Artikels 6 Grundgesetz wurde jedoch nicht aufgegriffen. Wir selbst – Kollege Schiemann sprach das an – haben 1991/92 eine intensive Diskussion zu diesem Punkt geführt. Er hat auch

ausgeführt, es lohne sich immer noch einmal ein Blick in die Sächsische Verfassung.

Im Jahre 1998 wurde durch die Jugendministerkonferenz erneut ein Beschluss gefasst, der eine stärkere Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz sowie in Länderverfassungen vorsehen sollte. Letztmalig hat sich die Jugendministerkonferenz im Mai dieses Jahres mit der Fragestellung befasst und erneut für einen stärkeren Schutz von Kindern und Jugendlichen ausgesprochen. Auf fachlicher Ebene wird dieses Anliegen also befürwortet.

Welche Vorteile würde eine verfassungsrechtliche Sicherung des Kindeswohls für Kinder und Jugendliche tatsächlich bedeuten? Die Eltern haben bekanntlich aus Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 eine verfassungsrechtliche Garantie institutionell abgesicherten Elternrechts. Derart klare eigene Rechte haben Kinder im Grundgesetz jedoch nicht. Bei der Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung hätten Kinder eine stärkere Stellung, unter anderem in behördlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion würde dies ein weiterer Schub in Richtung einer kindergerechten Gesellschaft sein. Der Kinderschutz könnte verbessert, Kinder müssten stärker beteiligt werden. Es geht nicht darum, Eltern aus der Verantwortung zu entlassen, sondern darum, das Kindeswohl im Blick zu haben. Obwohl doch parteiübergreifend für dieses Vorgehen Einigkeit besteht, ist unser Koalitionspartner – Sie haben es gehört – bislang von einer Ergänzung des Grundgesetzes noch nicht überzeugt.

Wichtig ist jedoch, die Rechte von Kindern insgesamt zu stärken. Im ersten Schritt kann eine Stärkung des Kinderschutzes aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion auch in einfachgesetzlicher Form erfolgen.

Ein wichtiger Aspekt für das frühe Erkennen der Problemsituation sind die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Wir haben darüber schon debattiert. Ein verbindliches Einladungswesen könnte aus unserer Sicht die Teilnahmequoten bei den sogenannten U-Untersuchungen deutlich erhöhen.

Auch die Novellierung des § 8a SGB VIII – das wurde ebenfalls angesprochen – kann zum wirksameren Kinderschutz beitragen. Bei einem Umzug einer Familie, die bislang vom Jugendamt betreut wurde, muss aus unserer Sicht sichergestellt werden, dass auch der neue örtliche Träger der Jugendhilfe über die notwendigen Informationen verfügt, um das Kindeswohl wirksam zu schützen.

Zu diesen Punkten wollten wir heute einen eigenen Änderungsantrag zum Antrag der Fraktion GRÜNE machen, was aber die GO nicht zuließ, weil unser Antrag eine andere Zielrichtung verfolgt hätte. Aber zu diesen Punkten – erstens Verbindlichkeit von Vorsorgeuntersuchungen, zweitens Änderung des § 8a SGB VIII, drittens Möglichkeiten des Datenaustausches bei Wohnungswechsel und viertens konsequente Anwendung der bundes- und landesrechtlichen Instrumentarien – hat sich die Koalition geeinigt und wir werden zeitnah einen eigenen Antrag einbringen.

(Beifall bei der SPD)

Die NPD-Fraktion verzichtet auf ihren Redebeitrag. Somit spricht die FDP. Frau Schütz, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! An die Antragsteller gerichtet, möchte ich sagen: Kinder haben eigene Rechte. Dazu gehören natürlich das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung – im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt –, das Recht auf Bildung und Fürsorge der Entwicklung – im SGB VIII geregelt – und ganz allgemein, und ich denke, das ist auch gesellschaftlicher Konsens, das Recht auf eine glückliche Kindheit bei uns in Sachsen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Viele Kinder haben das Glück, dass ihre Eltern, ihre Verwandten ihnen diese Rechte gewähren, ohne darüber nachzudenken und ohne dass eine Behörde eingreifen muss. Viele Kinder haben eine glückliche Kindheit. Sie werden gefördert, unterstützt und geliebt. Auch wenn man Glück nicht per Gesetz regeln kann, so gibt unsere Verfassung doch folgendes Staatsziel in Artikel 9 vor: „Das Land erkennt das Recht eines jeden Kindes auf eine gesunde seelische, geistige und körperliche Entwicklung an.“ Damit werden in unserer Verfassung die Kinderrechte angesprochen. Es zeigt sich, dass wir uns in Sachsen eine moderne Verfassung gegeben haben,

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

welche den Mentalitätswechsel hin zu einer Gesellschaft, in der Kinder eigene Rechte haben, bereits vollzogen hat. Das Grundgesetz hat Kinder- und Jugendrechte als selbstständige Rechte nicht explizit erwähnt. Über den Sinn einer zusätzlichen Verankerung auf Bundesebene wird – wie schon erwähnt – viel diskutiert. Natürlich wäre es eine zusätzliche Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Konsenses, dass Kinder eigene Rechte haben und dies gegenüber dem Staat und den Eltern durchsetzen können. Die Verankerung im Grundgesetz wäre, so meine ich, eine Anpassung an die Realität und Notwendigkeit.

Doch wir haben eine eigene Verfassung. Diese hat Kinderrechte explizit erwähnt, und zudem haben wir als Landesgesetzgeber die Möglichkeit, diese Gesetzesstelle gegebenenfalls anzupassen. Da muss ich als Landesgesetzgeber sagen, die Entscheidung, ob Kinderrechte darüber hinaus auch im Grundgesetz stehen, muss der Bundestag beschließen. Diese Diskussion ist eine bundespolitische und soll auch dort geführt werden. Zudem stellt sich für mich die Frage, ob die Passage auf Bundesebene unsere Kinder in Sachsen tatsächlich besser schützt. Stellen wir uns doch die Frage, was durch die Änderung des Grundgesetzes passieren würde! Es wäre fatal, meine Damen und Herren, wenn wir uns dann zurücklehnen würden, Verwandte und Nachbarn sich zurücklehnen würden, dass es jetzt im Grundgesetz steht und der Staat sich darum kümmern soll. Das wäre wirklich fatal. Andererseits würde mit der Festlegung im Grundgesetz auch die Durchsetzung und Überprüfbarkeit dieser Rechtsfest

schreibung einen erheblichen Verwaltungs- und Bürokratieaufwand nach sich ziehen.

Um schon auf den Änderungsantrag der Linksfraktion einzugehen: Habe ich dann meinem Kind sein Recht auf Bildung verwehrt, wenn es zu einem bestimmten Zeitpunkt ein festgelegtes Wissen noch nicht erworben hat? Was hat das für mich, was hat das für mein Kind für Konsequenzen? Nein, ich glaube, hier ist der Änderungsantrag der Linksfraktion noch lange nicht ausgereift.

Frau Herrmann, ich sehe hinter diesem Ihrem Antrag das wichtige Anliegen; doch ich sehe auch zwei weitere wichtige Lösungsansätze. Einerseits muss das Bewusstsein, dass alle Bürgerinnen und Bürger der Staat sind und wir uns somit alle um die Schwächsten und Unschuldigsten zu kümmern und um deren Wohl zu sorgen haben, verpflichtend und andererseits in der jetzt bestehenden gesetzlichen Ausgestaltung sein und – das wissen auch Sie, Frau Herrmann – vor allem in deren Ausstattung mit Ressourcen in der Organisation vor Ort und im Engagement der Beteiligten.

Die personelle Ausstattung der Jugendämter, deren Qualifizierung und Fortbildung, Vernetzung, das frühzeitige Aufsuchen von Hilfebedürftigen und das konsequente Handeln der Behörden, wenn Gefahr droht, fordere ich für die FDP-Fraktion hier nicht das erste Mal. Denn das ist es, was die Kinder vor Gewalt und Verwahrlosung schützt und ihr Recht auf die Abwehr von Gefahren für ihr Wohl tatsächlich umsetzt. Gute Schulen, motivierte Lehrer, engagierte Eltern und ein vernünftiges Schulgesetz – das ist es, was beste Bildungs- und Zukunftschancen für unsere Kinder sichert. Für all das brauchen wir kein besseres Grundgesetz. All dies können wir zum größten Teil in Sachsen selbst in schon bestehenden Gesetzen regeln.

Deshalb werden wir den vorliegenden Antrag ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke. – Meine Damen und Herren! Gibt es Bedarf zur allgemeinen Aussprache im Rahmen der Redezeit? – Nein. Damit hat der Staatsminister der Justiz, Herr Mackenroth, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema „Kinderrechte in die Verfassung“ – Frau Schwarz hat zu Recht darauf hingewiesen – ist nicht neu. Es war bereits in den Jahren 1992 und 1998 Gegenstand eines entsprechenden Antrages der Jugendminister an die damals tätige Verfassungskommission zur Änderung des Artikels 6 unserer Verfassung. Das Thema war ebenfalls Gegenstand einer öffentlichen Anhörung der Kinderkommission beim Deutschen Bundestag im November 2006.

Es geht dabei immer wieder um die Frage, ob die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz die reale Position von Kindern in Familien und anderen Angele

genheiten und Rechtsgebieten stärkt. Ich glaube, der Diskussionsprozess hierzu ist bislang noch nicht abgeschlossen. Natürlich sind Kinder und Jugendliche Träger von Grundrechten. Manche bezweifeln, ob die bestehenden Regelungen des Grundgesetzes unsere kinder- und jugendspezifischen Schutzziele ausreichend berücksichtigen. Die Bedeutung von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft, so heißt es, werde schon deklaratorisch nicht gebührend berücksichtigt, weil die Kinder nicht als eigenständige Rechtssubjekte aus dem Grundgesetz heraus erkennbar seien.

Ich kann diese Kritik nur teilweise nachvollziehen. Es war gerade die Absicht der Mütter und Väter des Grundgesetzes, die uneingeschränkte Geltung des Artikels 1 Abs. 1 für jeden Menschen, ob behindert oder krank, ob schwach oder stark, ob schwarz oder weiß, ob Kind oder Greis in einen einzigen wunderbaren, klaren Satz zu fassen, den Herr Abg. Schiemann bereits zitiert hat: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Die Jugend- und Familienministerkonferenz will das besondere Schutz- und vor allem Förderungsbedürfnis von Kindern und Jugendlichen deutlich machen. Dabei sind die Länder bereits mit gutem Beispiel vorangegangen. Fast alle Landesparlamente haben sich in der Vergangenheit mit dem Thema befasst, und fast alle Länder haben besondere Kinderschutzrechte mit teilweise sehr unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen in ihre Landesverfassungen aufgenommen.

Auch in Sachsen haben wir uns in Artikel 9 unserer Verfassung klar zu Kinderrechten und zu einem umfassenden Kinder- und Jugendschutz als Staatsziel bekannt. Und weil die Formulierungen so gut treffen, weil sie richtig sitzen, darf ich sie zitieren: „Das Land erkennt das Recht eines jeden Kindes auf eine gesunde seelische, geistige und körperliche Entwicklung an. Die Jugend ist vor sittlicher, geistiger und körperlicher Gefährdung besonders zu schützen. Das Land fördert den vorbeugenden Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche sowie Einrichtungen zu ihrer Betreuung.“

Ich erkenne für Sachsen jedenfalls keine Verfassungsdefizite, und die Staatsregierung setzt sich auch praktisch für diese eben genannten Ziele ein. Ich verweise auf das sächsische Handlungskonzept für präventiven Kinderschutz, mit dem die Staatsregierung die Voraussetzungen fortschreibt, um erstens Eltern in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern konkret zu unterstützen, zweitens Verantwortliche, deren Aufgabengebiet und Tätigkeit die Kinder- und Jugendhilfe betrifft, zu stärken, drittens Fachkräfte, deren Arbeitsalltag auf Kinder ausgerichtet ist, über ihren Arbeitsbereich hinaus in Kinder- und Jugendschutzaufgaben einzubeziehen und schließlich, viertens, die Bevölkerung insgesamt für das Wohl und Wehe der in ihrem Umfeld lebenden Kinder zu sensibilisieren. Die Staatsregierung will mit einem weiteren Baustein dieses Handlungskonzeptes den Kinderschutz stärken, indem wir ein verbindliches Einladungswesen für die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchun

gen einrichten. Die Vorarbeiten für eine gesetzliche Regelung haben bereits begonnen.

Lassen Sie mich das bitte noch einmal ganz deutlich machen: Kinderschutz benötigt die tatkräftige Umsetzung auf örtlicher Ebene und die Mitwirkung aller, die in der Gesellschaft Verantwortung tragen, auch der Freunde, der Nachbarn, der Familien von Kindern und deren Eltern. Das muss das Ziel all unserer Bemühungen sein. Genau dies tun wir. Wir bemühen uns jedenfalls jeden Tag darum, auch ohne eine deklaratorische Änderung des Grundgesetzes.

Bei den Bemühungen, das Grundgesetz im Interesse von Kindern und Jugendlichen zu ändern, muss klar sein: Genauso wenig wie die Regelungen in Artikel 6 Abs. 2 den Eltern Rechte gegen ihre Kinder einräumen, sind auch mögliche Kinderrechte gegen die Eltern gerichtet. Es geht vielmehr darum, deutlich zu machen, dass die staatliche Gemeinschaft für das Wohl der Kinder und Jugendlichen Verantwortung übernimmt – wann immer möglich, gemeinsam mit den Eltern. Elternrecht findet genau dort seine Grenze, wo Kinderrecht verletzt wird, nämlich das Recht der Kinder auf Schutz, Entfaltung, Förderung, vielleicht auch auf eine glückliche Kindheit.

In diesem Sinn hat die Jugend- und Familienministerkonferenz am 29. und 30. Mai 2008 in Berlin einstimmig beschlossen, sich weiter für die Stärkung von Schutz-, Förderungs- und Mitwirkungsrechten bei Kindern auf allen geeigneten Ebenen einzusetzen. In diesem Sinn hat sich erst vor wenigen Tagen, am 12. Juni, auch die Konferenz der Regierungschefs der Länder für einen konkreten Maßnahmenkatalog ausgesprochen. Er umfasst Ziele wie die Verstärkung der Hilfen für Kinder in Not, die noch bessere Vernetzung der zuständigen staatlichen Stellen – Jugendämter und Familiengerichte sind da zu nennen – und schließlich die Förderung von engmaschigen gesundheitlichen Vorsorgeuntersuchungen.

Der dem Hohen Hause vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erscheint mir im Gegensatz zu diesen konkreten Maßnahmen nicht zu Ende gedacht. Er berücksichtigt nicht das – zugegebenermaßen – komplizierte und sensible Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern nach den Vorgaben unserer Verfassung. Er stellt die Kinderrechte einseitig in den Vordergrund, ohne gleichzeitig die Rechte und die Pflichten der Eltern zu beachten.

(Zuruf von der Linksfraktion: Die stehen schon drin!)

Meine Damen und Herren! Die Aufnahme eines neuen Grundrechtes in unser Grundgesetz bedarf einer umfassenden und sorgfältigen Prüfung. Die Staatsregierung wird sich wie bisher auch weiter an der Diskussion insbesondere auf Bundesebene beteiligen. Wir werden das ergebnisoffen tun. Es kann sein, dass am Ende dieses Prozesses die Zustimmung der Staatsregierung zu einer Änderung des Grundgesetzes steht. Allerdings brauchen wir eine ausgewogene Lösung. Unser Grundgesetz eignet

sich ebenso wenig wie unsere Sächsische Verfassung für Schnellschüsse.