Protocol of the Session on June 19, 2008

Gleichzeitig hat er jedoch klargestellt, dass dies nicht im Widerspruch zu einer wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung steht. Ich zitiere aus dem Bericht des Rechnungshofes: „Es muss aber gewährleistet sein, dass innerhalb der vorhandenen Rahmenbedingungen optimal gewirtschaftet wird.“ Ich denke, auch hierzu haben wir im Plenum Konsens.

Daher ist es kein Widerspruch, wenn mit der Wahl einer privaten Rechtsform eine weitere Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung angestrebt wird. Im Gegenteil, wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um unsere Kulturgüter optimal zu erhalten.

Die Wahrnehmung solch einer Aufgabe ist auch in einer privatrechtlichen Organisationsform möglich. Es wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben – ich habe es mir heute Morgen einmal angeschaut –, und es sieht so aus, als ob es durchaus noch wirtschaftliche Potenziale gibt, die gehoben werden können. Herr Dr. Gerstenberg beispielsweise hat ja in seinem Redebeitrag schon die EDV angesprochen.

Vielleicht sollten wir zusätzlich noch einige Vorteile sehen. Mit der nach der Umwandlung nicht mehr bestehenden Einbindung in die Verwaltungshierarchie wird auch eine größere Flexibilität ermöglicht. Die Befugnisse und die Verantwortung der Gesellschaft werden gestärkt – also mehr Unabhängigkeit –, die Entscheidungswege werden kürzer, die Beziehungen zwischen dem Gesellschafter, also dem Freistaat, und der Gesellschaft gestalten sich dann auch ohne Schnittstellen.

Es gibt noch einen vierten Aspekt, den ich ansprechen möchte: Die Belange der Beschäftigten werden selbstverständlich berücksichtigt. Hierzu wurden Gespräche mit der Gewerkschaft ver.di geführt. Um es deutlich zu sagen: Die Umwandlung in eine private Rechtsform wird nicht auf dem Rücken der Beschäftigten durchgeführt; ihre Rechte werden umfangreich gesichert.

(Beifall bei der CDU und der SPD – Zurufe von der Linksfraktion)

Bitte lassen Sie mich erst einmal ausreden. Wir haben bewusst die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH angestrebt, um den Einfluss auf die Aufgabenwahrnehmung optimal zu sichern. Sie wissen es: Die Instrumente der Einflusssicherung reichen dabei bis zur Möglichkeit der Erteilung von Einzelanweisungen; die direkte Einzelanweisung ist möglich.

Wir können auch noch über Alternativen nachdenken. Sie wissen, ich hatte vor wenigen Tagen noch die Verantwortung für eine Universität und habe dort Erfahrungen mit Stiftungen gewonnen. Ich möchte auf Folgendes hinweisen, wenn wir über diese Alternative diskutieren: Stiftungen des öffentlichen Rechts haben gewisse Nachteile, denn die Einflussnahme beschränkt sich grundsätzlich auf die Staats- bzw. Finanzaufsicht und auf die Entsendung

von Vertretern in die Stiftungsorgane. Bei einer gemeinnützigen GmbH sind, bezogen auf Stiftungen, die Einflussmöglichkeiten größer.

Wir sollten vielmehr in die Zukunft schauen; denn wir haben große Aufgaben mit unseren Schlössern, Burgen und Gärten zu bewerkstelligen. Ich habe mir heute Morgen einmal die Zahlen geben lassen: Wir hatten im letzten Jahr 1,5 Millionen Touristen, und wenn wir die jetzt schon bestehenden GmbHs einrechnen – nämlich Königstein, Augustusburg –, dann kommen wir immerhin auf rund 2,4 Millionen Touristen. Dass es nicht ganz einfach sein wird, dieses Niveau zu halten, wissen wir. Wir hatten im letzten Jahr in Dresden einen Rückgang der Besucher. Das heißt, unsere Hauptaufgabe wird es sein, diese Zahlen zumindest zu halten oder besser noch zu steigern. Um dies zu erreichen, bedarf es erheblicher Anstrengungen. In diesem Sinne werbe ich dafür, dass wir unsere Burgen und Schlösser weiterhin unterstützen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD, der FDP und der Staatsregierung)

Ich möchte noch eine Randbemerkung machen: Es war jetzt mein erster Auftritt im Hohen Hause. Bitte gestatten Sie mir, einen Wunsch zu äußern: dass wir uns möglichst gegenseitig ausreden lassen, dass wir die Argumente hier austauschen. Ich werde mich von meiner Seite bemühen, gegenseitig einen sachlichen Umgang zu gewährleisten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD, der FDP und der Staatsregierung – Rolf Seidel, CDU: Das ging an Sie, Herr Porsch!)

Das Schlusswort hat die Fraktion der GRÜNEN. – Gibt es noch eine Wortmeldung in der Diskussion? – Bitte, Herr Abg. Hilker; selbstverständlich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Prof. Unland, ich möchte Ihnen auch im Namen unserer Fraktion eine glückliche Hand bei der Führung Ihres Amtes wünschen; Ihnen wünschen, dass Sie die richtigen Entscheidungen treffen werden. Ich hoffe, dass Sie das sächsische Finanzministerium auch mit einer eigenen Handschrift führen werden.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Herr Patt, Worte sind manchmal verräterisch. Sie sagten in Ihrem Redebeitrag, dass es zunächst um eine Überführung in eine GmbH gehen wird. Nun frage ich Sie, was Sie mit „zunächst“ meinen. Was sind denn die nächsten Schritte? Unsere Erfahrungen in den letzten Jahren in Sachsen als auch in Deutschland sind, dass der formellen Privatisierung irgendwann sehr oft die richtige folgte. Demzufolge können Sie natürlich sagen, wir wollten die Öffentlichkeit irreführen. Die Geschichte der letzten Jahre

hat gezeigt, dass oftmals ganz andere Dinge abgelaufen sind – die wir zumeist vorausgesagt haben.

Natürlich können Sie auf die Wirtschaftlichkeit von Königstein verweisen. Die Antwort auf die Kleine Anfrage, die von der Sächsischen Staatsregierung, vom Finanzministerium beantwortet wurde, macht es offenbar: Die Wirtschaftlichkeit der privatisierten Schlösser ist seit dem Zeitpunkt, als sie privatisiert waren, nicht gestiegen. Es hat also in diesen Bereichen keinen Vorteil gebracht. Demzufolge wäre es an Ihnen, Herr Prof. Unland, zu beweisen, dass es bei den restlichen Burgen, Schlössern und Gärten zu einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeit kommt. Dieser Beweis steht zumindest noch offen.

Sicherlich können Sie behaupten, Herr Pecher, es sei eine Geisterdebatte; aber eine Geisterdebatte ist es doch nur, wenn man nicht zur Kenntnis nimmt, was die Staatsregierung selbst ausgeführt hat. Ich verweise auf meine Kleine Anfrage, beantwortet am 9. Juni vom jetzigen Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion, von Herrn Flath, in der es um das Thema des Gutachtens Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Privatisierung des Staatsbetriebes Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten ging. Es wurden drei Empfehlungen getroffen – ich zitiere –: Reorganisation, Aufbauorganisation und Neugestaltung Vergütungsregelungen, Anpassung der Personalausstattung, Umsetzung geplant bis – dazu führt die Staatsregierung aus: „Die Willensbildung dazu ist in der Staatsregierung noch nicht abgeschlossen.“ Zweite Empfehlung: Restrukturierung des Rechnungswesens, Umsetzung bis zum 1. Januar 2009. Drittens: Privatisierung des Staatsbetriebes, Umsetzung geplant bis 1. Januar 2009.

(Sebastian Scheel, Linksfraktion: Hört, hört!)

Wir haben vorhin festgestellt, dass in den letzten Jahren 337 Millionen Euro in diesen Bereich investiert worden sind, dass es jährliche Zuschüsse von circa 18 Millionen Euro gibt. Unsere Fraktion ist der Meinung, solch eine Entscheidung hätten wir hier im Parlament oder zumindest im Haushaltsausschuss treffen müssen. Hätten wir die Debatte heute nicht auf die Tagesordnung gesetzt, wäre es im kalten Handstreich hintenherum passiert, und Sie hätten das Parlament hinterher, nach einer Kabinettsentscheidung, informiert.

(Beifall bei der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Genau dies wollen wir nicht. Wir sind der Meinung, eine solche Entscheidung gehört ins Parlament, gehört beratend in den zuständigen Ausschuss. Ich frage Sie, Herr Pecher und Herr Patt, ob Ihnen denn das Gutachten der Staatsregierung vorliegt.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Pecher, bitte.

Herr Hilker, ich kann Ihnen folgen. Aber ich würde Sie einmal fragen wollen: Wenn Sie das so meinen, wie Sie es jetzt sagten, dass Sie das Thema veröffentlichen wollen, damit nichts hintenherum passiert, warum machen Sie dann nicht einen Berichtsantrag und lassen sich informieren, sondern warum machen Sie einen Ablehnungsantrag und sind gegen etwas, was zurzeit überhaupt erst einmal überprüft wird?

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ja, Herr Pecher, ich will es Ihnen erklären: Wir haben uns informiert. Uns liegen einzelne Untersuchungen dazu vor.

Einzelne?

Ja. Wir haben die Ergebnisse abgewogen und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir diese Form der Privatisierung ablehnen.

Aber im Parlament umfassend informieren lassen wollen Sie sich mit dem Antrag nicht?

Bitte eine Frage stellen, Herr Pecher. Wenn Sie noch eine Frage stellen wollen, – –

Gut, okay, es reicht mir. Er muss es nicht vertiefen, er kann es nicht.

Gut, dann ist die Zwischenfrage beantwortet.

Wer sich das Gutachten genauer ansieht, wird feststellen, dass dort Mehrausgaben aufgeführt sind – ich habe sie schon genannt –: für die Umsatzsteuer, im Bereich der Versicherungen, im ITBereich, und natürlich braucht eine entsprechende GmbH auch Eigenkapital.

Aber wo können Sie dann in diesem Bereich Einsparungen vornehmen? Ja, Herr Patt, Sie können behaupten, dass tarifvertragliche Regelungen beibehalten werden sollen. Aber klar ist doch auch, dass der bisherige Tarifvertrag eben nicht weiter gelten soll. Wenn Sie Gelder einsparen wollen – in welchen Bereichen wollen Sie es tun, wenn der Freistaat Sachsen die Zuschüsse konstant halten will? Im Bereich der Unterhaltung? Im Bereich der Investitionen?

Inwieweit wurden denn die Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt? Ich zitiere drei Empfehlungen:

„Die Feststellungen des SRH“, so antwortet das Finanzministerium auf den Rechnungshofbericht, „hinsichtlich einer verlässlichen Bemessungsgrundlage für den Personalbedarf im Bereich Gärten, zu Verstößen gegen geltende Arbeitszeitregelungen und der Bezahlung von Überstunden“ – nicht des Personals, sondern der Schlossleiter – „trägt das Finanzministerium mit.“

Zweite Folgerung: „Es ist nicht hinzunehmen, dass sich leitendes Personal Überstunden selbst genehmigt und

deren Bezahlung veranlasst.“ Die entsprechenden Beträge mussten übrigens nicht zurückgezahlt werden, weil Verfristung eingetreten war.

Dritte Empfehlung: Die Personalwirtschaft des Staatsbetriebes – nicht einer GmbH – muss grundlegend verbessert werden. Die Prüfung dazu liegt bis heute nicht vor.

Ich möchte einen anderen Vergleich ziehen. Es gibt den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement. Auch dort wurde die Privatisierung geprüft. Die Staatsregierung hat die Privatisierung, also die Überführung in eine GmbH, abgelehnt – aus einem einzigen Grund: weil sie dann nicht mehr die Steuerungsfunktion hat. Das heißt, in dem einen Bereich macht man es, in dem anderen lehnt man es ab, weil man damit die Steuerungsfunktion aufgibt. Dann können wir sagen: Lassen wir es doch auch im Bereich der Burgen, Schlösser und Gärten so, wie es ist! Wir glauben, es ist besser, dass dies ein Staatsbetrieb bleibt. Es ist besser für die Schlösser, Burgen und Gärten, besser für den Freistaat, besser für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch besser für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen.

(Beifall bei der Linksfraktion – Heiko Hilker, Linksfraktion, führt eine kurze Unterredung mit der Präsidentin.)

Mir ist gerade gesagt worden, dass das das Schlusswort war. Damit darf ich Herrn Dr. Gerstenberg bitten, für die Fraktion der GRÜNEN auch noch das Schlusswort zu halten. Normalerweise haben beide Fraktionen ein Schlusswort zusammen, aber aufgrund der Situation, die sich ergeben hat, erlaube ich, dass Sie das Schlusswort zusätzlich halten.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Patt, es wirkt an der Politik so abstoßend, wenn ein Redner Pappkameraden aufstellt, um sie anschließend selbst wieder umzustoßen.

(Zuruf von der CDU: Damit haben Sie angefangen!)

Ich wünsche mir einfach, dass Sie mir zuhören, statt Ihr vorbereitetes Redemanuskript vorzutragen und dabei ehrenrührige Behauptungen aufzustellen. Das ist schädlich für uns alle.