Protocol of the Session on June 19, 2008

Die Vorteile einer möglichen GmbH-Lösung liegen aus unserer Sicht auf der Hand. Sie ermöglicht mehr Flexibilität und Unabhängigkeit, vor allem natürlich auch von Ministeriumsentscheidungen. Eine GmbH entscheidet selbst weitestgehend eigenständig über ihre Strategie, auch über ihr Personal und dessen Bezahlung sowie die Anzahl der Stellen. Es gibt dann keine staatlich verordneten Stellenpläne mehr.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Ich denke, es wird erst geprüft?)

Welchen Vorteil das bringen kann, sollte Ihnen eigentlich bekannt sein. Ich erinnere an die Debatte, die wir im Herbst 2006 hier im Parlament zur Zukunft der sächsi

schen Museumslandschaft und der Staatlichen Kunstsammlungen geführt haben. Damals hatte der Generaldirektor der Kunstsammlungen, Prof. Martin Roth, beklagt, dass ihm die Staatsregierung das Personal derart zusammenstreicht, dass er seinen Museumsbetrieb nur mit Mühe aufrechterhalten kann. Besonders heikel war damals der Fall, dass ihm eine Wiederbesetzung wichtiger Schlüsselpositionen – es ging um die Restauratoren – durch das Ministerium verwehrt geblieben ist. Deswegen überrascht mich in diesem Zusammenhang die Haltung von Dr. Gerstenberg und der GRÜNEN insgesamt. Wenn ich mich recht entsinne, hatten Sie, Herr Dr. Gerstenberg, in der SKD-Debatte die Vorschläge von Prof. Martin Roth zu alternativen Rechtsformen, zur Haushaltsführung und zur Personalstruktur ausdrücklich begrüßt.

(Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE: Staatsbetrieb – Sie haben recht!)

Offenbar hatten Sie damals die Nachteile eines Staatsbetriebes – und im Endeffekt sind die Staatlichen Kunstsammlungen überhaupt nichts anderes –

(Zuruf des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

ganz genau so erkannt wie wir heute. Vor diesem Hintergrund, Herr Dr. Gerstenberg, erlauben Sie mir die Frage, woher eigentlich Ihre Kehrtwende kommt.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Keine Ahnung!)

Die Staatsbürokratie sieht eben oft nur ihre Konsolidierungsziele und sieht die Personalstelle oftmals nur als Kostenstelle. Die Verantwortlichen vor Ort und die Verantwortlichen in den GmbHs sehen auch die Person und die Qualifikation, die hinter einer Stelle steht.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Das ist ein Mythos!)

Das ist der ganz entscheidende Unterschied. Deshalb halten wir es für besser, wenn zum Beispiel die Staatlichen Kunstsammlungen oder aber auch der jetzige Staatsbetrieb Schlösser, Burgen und Gärten einen festen finanziellen Zuschuss oder eben auch ein Globalbudget erhalten und ansonsten möglichst viel Autonomie in ihren Entscheidungen genießen. Nur das ist am Ende wirklich fachgerecht, weil die Fachleute genau dort und nicht unbedingt in den Ministerien sitzen. Nur das, Herr Dr. Gerstenberg, bringt eine klare Aufwertung unserer Kulturbetriebe.

(Beifall bei der FDP)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Zastrow?

Ja, Frau Altmann, weil Sie heute Geburtstag haben und ich Ihnen dazu noch herzlich gratuliere. Selbstverständlich.

Herr Zastrow, wissen Sie, dass genau das, was Sie eben gefordert haben – Global

budget und ansonsten möglichst große Freiheit – auch in einem Staatsbetrieb möglich ist? Denken Sie einfach einmal an den Staatsbetrieb Sachsenforst, der sehr effektiv arbeitet.

Herr Zastrow, Sie können antworten, wenn Sie möchten.

Ich habe eine Antwort. Es ist in einem Staatsbetrieb sehr viel möglich. Wir haben gesehen, dass beispielsweise auch der Schlösserstaatsbetrieb eine erfolgreiche Geschichte hat. Er hat gut gewirtschaftet und kann eine sehr gute Bilanz vorweisen. Ich komme noch darauf zurück. Wenn wir dort die richtigen Leute haben, wird auch etwas Richtiges daraus gemacht. Die Frage ist nur – das hat Herr Pecher vorhin gut ausgeführt –, dass geprüft wird, ob es nicht noch besser geht. Eine Entscheidung dazu ist überhaupt noch nicht gefallen. Die Prüfung, ob man es vielleicht noch besser machen könnte – viele GmbH-Modelle erlauben noch mehr unternehmerische Freiheit –, kann doch nicht verboten sein. Ich halte das für einen richtigen Weg.

(Beifall bei der FDP)

Wir denken, dass all das mit einer GmbH wesentlich besser möglich ist. Deshalb werden wir Ihrem Antrag, liebe Kollegen von den GRÜNEN und von der Linkspartei, nicht zustimmen können. Für uns ist er zu ideologisch und nicht vorausschauend genug. Aus unserer Sicht berücksichtigt er auch nicht ausreichend die Belange des Schlösserbetriebes hier in Sachsen. Ich frage Sie, ob Sie deren Wünsche und Problemstellungen eigentlich kennen. Ich frage Sie auch, ob Sie mit dem Staatsbetrieb zum Beispiel im Vorfeld dieser Debatte gesprochen haben und ob man dort Ihre Befürchtung zu den neuen Modellen überhaupt teilt. Ich selbst kann mir nicht vorstellen, dass das so ist. Im Übrigen, Herr Dr. Gerstenberg, habe ich den Eindruck, dass sowohl bei der Festung Königstein als auch beim Schloss Augustusburg all das, was Sie befürchten, in keiner Weise eingetroffen ist. Im Gegenteil. Diese GmbHs befinden sich in einer positiven Entwicklung.

Meine Damen und Herren! Die staatlichen Schlösser und Burgen haben einen entscheidenden Anteil daran, dass sich Sachsen als Kulturreiseland ersten Ranges etabliert hat. Da ich persönlich die Arbeit des Staatsbetriebes nicht nur vom Schreibtisch aus beurteile, sondern schon viele, viele Jahre auch aus meiner eigenen beruflichen Praxis kenne, weiß ich, dass sich unter dem neuen Direktor Dr. Christian Striefler vieles getan und verbessert hat.

(Volker Bandmann, CDU: Sehr richtig!)

Früher war es sehr schwierig, beispielsweise mit einer Veranstaltung in eine Liegenschaft zu kommen oder sie für eine Veranstaltung zu mieten. Heute ist das wesentlich einfacher. Dieser Staatsbetrieb hat sich verändert. Er denkt wesentlich marktorientierter, er ist offener und – das will ich ganz klar sagen – kundenfreundlicher geworden. Ich weiß nicht, was daran falsch ist, wenn sich zum Beispiel der Schlösserbetrieb darum bemüht, auch selbst

Einnahmen zu erzielen. Ich halte das für wirtschaftliches Denken, das wir nur begrüßen können.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Mein Verständnis, Herr Dr. Gerstenberg, für Ihren Spruch, dass es sich dabei, wenn zum Beispiel Veranstaltungen auf einer Burg, in einem Garten oder auf einem Schloss stattfinden, um eine Banalisierung von Kultur handelt, ist sehr gering. Ich weiß, dass Sie ganz Dresden unter eine Glocke stellen würden, dass für Sie alles hier gerade bei der Weltkulturerbediskussion am besten ein Museum wäre, wo keiner etwas anfassen kann. Ich bin froh, dass die Schlösser und Gärten hier in Sachsen offen sind. Das ist für mich ein Erlebbarmachen von Kultur, und das hat mehr mit der Lebensrealität der Menschen zu tun als diese Museen, die Sie schaffen wollen.

(Beifall bei der SPD)

Ich weiß, dass sich im Staatsbetrieb viel getan hat. Wer sich die Entwicklung der Besucherzahlen ansieht, stellt fest, dass die Mitarbeiter dort eine gute Arbeit machen. Ich bin aber auch begeistert von dem, was da an modernen Entwicklungen existiert. Wer beispielsweise kürzlich im Barockgarten Großsedlitz gewesen ist und gesehen hat, was dort für ein fantastischer Shop geschaffen worden ist und was man sich momentan im Bereich von Merchandising für Gedanken macht, der stellt wie ich fest, dass dort ein frischer Wind weht. Das sollten wir als Politiker unterstützen. Ich weiß aber auch, dass der Schlösserbetrieb noch viele andere Ideen hat und man dort noch mehr will. Ich denke, dass es in unser aller Interesse liegt, die staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten darin zu unterstützen, dass sie ihre Potenziale in Zukunft noch viel besser ausschöpfen können. Eine Umwandlung in eine private Rechtsform steht dieser Entwicklung ganz gewiss nicht im Wege.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich die Staatsregierung. – Herr Minister, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe heute die Ehre, das erste Mal vor Ihnen sprechen zu dürfen.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Ich muss gestehen, dass ich dieser Diskussion aufmerksam gefolgt bin. Ich war überrascht, denn das scheint bisher mit Abstand die emotionsgeladenste Diskussion gewesen zu sein.

(Zuruf von der CDU: Es wird noch schlimmer werden!)

Sie haben sicherlich recht mit Ihrem Zwischenruf: „Es wird noch schlimmer werden!“ Ich bin ja noch am Lernen.

Ich versuche ganz einfach einmal die Diskussion zusammenzufassen. Dann bemühe ich mich darum, die Ideen der Staatsregierung auch noch einmal darzulegen.

Ich habe gespürt, dass großer Konsens im Plenum besteht, dass die Schlösser, die Parkanlagen, die Burgen zu den wichtigsten kulturellen Gütern unseres Freistaates Sachsen gehören. Ich glaube, dass wir darüber allgemeinen Konsens haben. Die Überlegungen, die bisher im Finanzministerium angestellt worden sind, möchte ich einmal versuchen darzulegen und dabei vier Dinge herauszustellen.

1. Die Bauwerke, also die Schlösser und Burgen, und die Parkanlagen verbleiben im Eigentum des Freistaates Sachsen.

2. Die Betreibung dieser Schlösser, Burgen und Gärten soll – so heute die Diskussion – in einer neuen Rechtsform erfolgen, – –

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Ich denke, es soll geprüft werden?!)

Soll, habe ich gesagt.

und zwar in einer gemeinnützigen GmbH, und – das möchte ich auch noch einmal betonen – der alleinige Gesellschafter wird oder soll der Freistaat Sachsen sein.

3. Die Aufwendungen für die Sanierung der Liegenschaften und die Instandhaltungsmaßnahmen werden weiterhin vom Freistaat Sachsen getragen.

4. Ebenso werden die hohen Bewirtschaftungskosten weiterhin durch Zuschüsse aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen ausgeglichen. Das ist eine selbstverständliche Verpflichtung.

Die derzeit schon sehr erfolgreich arbeitende Schlösserverwaltung soll also lediglich eine privatrechtliche Rechtsform unter vollem Einfluss des Freistaates erhalten. Nicht mehr, aber auch nicht weniger, und das, wie gesagt, wird noch Gegenstand der Kabinettssitzung sein, dort behandelt und dann vielleicht auch entschieden werden.

Gegenstand des zu gründenden Unternehmens soll wie bisher die Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerken und die Förderung der Denkmalpflege sein. Bei den zum Staatsbetrieb gehörenden Schlössern, Burgen und Gärten handelt es sich also weiterhin um kulturhistorisch bedeutsame Einrichtungen unseres gesamten Freistaates.

Jetzt haben wir natürlich einen gewissen Konflikt zu lösen, nämlich auf der einen Seite einen kulturellen Auftrag zu erfüllen, und auf der anderen Seite müssen wir bestrebt sein, diese Objekte wirtschaftlich zu betreiben. Das ist ein Konflikt, den wir lösen müssen. Ich glaube auch, dass der Rechnungshof dazu eine sehr vernünftige Haltung eingenommen hat. Er stellt zum Beispiel fest, dass eine Wirtschaftlichkeit im klassischen Sinne – also

wenn wir ein Unternehmen haben – aufgrund der Besonderheit der Aufgaben nur eingeschränkt erbracht werden kann.

Gleichzeitig hat er jedoch klargestellt, dass dies nicht im Widerspruch zu einer wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung steht. Ich zitiere aus dem Bericht des Rechnungshofes: „Es muss aber gewährleistet sein, dass innerhalb der vorhandenen Rahmenbedingungen optimal gewirtschaftet wird.“ Ich denke, auch hierzu haben wir im Plenum Konsens.