Ja, es muss darüber nachgedacht werden, ob für Sport so viel bezahlt werden muss. Demnächst beginnt die Fußball-Europameisterschaft. Wer sich mit dem Verhandlungspoker, der vor zwei Jahren stattfand, beschäftigt hat, konnte Folgendes feststellen: Alle sprachen davon, dass die Fußball-Europameisterschaft nicht mehr als 90 Millionen Euro kosten darf und dass kein privater Sender mehr als 90 Millionen Euro refinanzieren kann. Doch was kam zum Schluss heraus? 115 Millionen Euro. Damit wird die Fußball-Europameisterschaft teuerer als die FußballWeltmeisterschaft. Es war ein einfaches Zugeständnis vonseiten der Intendanten von ARD und ZDF. Wohlgemerkt, sie haben dort mit den Gebührengeldern spekuliert und sich vorfristig die Rechte geholt.
Schauen wir 20 Jahre zurück. Vor 20 Jahren haben drei Jahre Bundesliga 67 Millionen DM gekostet. Derzeit diskutieren wir über 500 Millionen Euro, die die Bundesliga erlösen will. ARD und ZDF sollen einen großen Teil dieser Kosten übernehmen. Ich denke, man kann auch mal auf die Bundesliga verzichten, zumal wenn man sieht, dass die Zahl derjenigen, die die Bundesliga sehen, immer mehr abnimmt. Derzeit sind es 5,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Es gibt 80 Millionen Deutsche, 40 Millionen Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler. Ich denke, wenn sich die Öffentlich-Rechtlichen beschränken würden, würden vielleicht auch diejenigen, die mit den Rechten handeln, darüber nachdenken und doch lieber auf die Bundesliga-Berichterstattung bei den ÖffentlichRechtlichen zurückkommen, weil die Kommerziellen die Übertragung im Wesentlichen in die Nachtschiene verschieben wollen, um es dann im Pay-TV zu zeigen.
Zu fragen ist auch: Warum müssen so viele Moderatoren so hohe Gehälter bekommen? Ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, dass einzelne Moderatoren zwischen 15 000 und 20 000 Euro pro Sendung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekommen. Ich sage Ihnen, viele von ihnen hätten gar keine Chance, im kommerziellen Rundfunk unterzukommen. Dort gibt es Sparpotenziale.
Das sind einzelne Vorschläge, die wir immer wieder dargestellt haben. Wir sind der Meinung, die KEF sollte diese Vorschläge zumindest prüfen. Wenn Sie sich unseren Antrag genau ansehen, dann finden Sie auch, dass es bei uns Mehrausgaben gibt. Wir sind schon der Meinung,
Wir sind auch der Meinung, dass die Deckelung der Mittel für den Kinderkanal, der weitestgehend anerkannt ist, aufgehoben werden muss und dafür 10 Millionen Euro mehr zur Verfügung gestellt werden müssen. Auf den ersten Blick ist unsere Forderung nach Einstellung des Sponsorings und der Werbung bei ARD und ZDF natürlich auch in der Hinsicht angelegt, dass dort möglicherweise höhere Gebühren die Folge sind.
Aber wer sich konkret den Vorabend von ARD und ZDF ansieht, muss sich fragen, welche Einnahmen generieren denn dort ARD und ZDF? Es sind etwas über 200 Millionen Euro für drei Stunden Programm, für das sehr viel Geld ausgegeben wird. Das ist im Wesentlichen ein zielgruppenorientiertes Programm. Auf meine Nachfragen bei ARD und ZDF, wie viel denn der Vorabend konkret kostet, habe ich keine Auskunft erhalten. Meine These ist, dass der Vorabend bei ARD und ZDF ohne Werbung wesentlich billiger sein kann und dass es fraglich ist, ob die Werbeeinnahmen die Mehrausgaben für diesen quotenorientierten Vorabend überhaupt decken. Zumindest konnte das vonseiten von ARD und ZDF bisher nicht widerlegt werden.
Demzufolge sehen Sie, bei uns gibt es Mehrausgaben, die im zweistelligen Millionenbereich liegen. Allerdings haben wir auch Vorschläge gemacht, wie die Rundfunkgebühr im dreistelligen Millionenbereich sinken könnte. Fakt ist also, dass die Rundfunkgebühr sinken kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt und faktisch der Politik einen Auftrag erteilt: „Eine Gebührenerhebung müsste verweigert werden, wenn dadurch vermieden werden könnte, dass die Rundfunkanstalten ihren Programmauftrag ungeschmälert, aber auf wirtschaftlichere Weise erfüllen können.“ Genau dies ist der Ansatz unseres Antrages, genau das wollen wir geprüft wissen, weil wir als Politiker nicht die Vertreter der Intendanten und der Politikkommentatoren sind, sondern der Gebührenzahler. Wir wollen, dass jetzt entsprechende Forderungen erfüllt werden. Wir wollen, dass der Landtag sagt, was nicht zu machen ist. Wir glauben, dass die Gebühr sinken und das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen gleichzeitig besser werden kann.
Sicher werden wir im Parlament zu einzelnen Fragen unterschiedliche Auffassungen haben. Aber ich glaube, wir sollten heute nicht darüber streiten, wo wir Unterschiede sehen, sondern was wir gemeinsam beschließen könnten. Ich hatte Ihnen zu Anfang deutlich gemacht, dass wir in einer Zeitleiste zum 11. und 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind. Demzufolge ist es wichtig, dass der Landtag beschließt, wie die Landesregierung verhandeln muss; ansonsten werden wir uns am Ende dieses Jahres wundern, wenn dann doch wieder ein Teil von uns einer Gebührenerhebung einfach so zustimmen muss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Hilker, Sie haben mir vorgegeben, mein Ende vorweg zu nehmen, Ihrem Antrag nicht zustimmen zu können. Uns beschäftigen auch viele Fragen, die Sie uns hier dargeboten haben. Das gebe ich fairerweise zu, wie die Fragen zum 11. bis zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Aber Sie erzeugen mit der Aufzählung von Digitalem über Programminhalte, von Strukturen über Personalkosten genau das Wirrwahr in der öffentlichen Wahrnehmung, das letztlich dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk schadet und nicht einfach das, was wir eigentlich als Parlament und als demokratische Fraktion in diesem Hause wollen: nämlich einen gut funktionierenden öffentlichen Rundfunk in Deutschland positiv weiterentwickeln. Dieses Durcheinander hilft keinem weiter.
Wir stehen vor der Aufgabe, die Rundfunkstaatsverträge an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. Einen wichtigen Schritt in diese Richtung geht dabei der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag; Kollege Hilker hatte darauf hingewiesen. Dieser ist unstrittig und wird in Kürze auch dieses Haus passieren. Darüber hinaus muss in Zukunft ein Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefunden und in staatsvertragliche Form gegossen werden. Dies alles muss in einem geordneten und verfassungsgemäßen Verfahren und mit politisch überzeugendem Inhalt geschehen.
Das Ziel einer jeden Regelung muss dabei die Stärkung und dauerhafte Akzeptanz des dualen Rundfunksystems in Deutschland sein. An dieser Stelle – da wiederhole ich mich gern – möchte ich für meine Fraktion ein ausdrückliches Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland in der Vergangenheit und auch für die Zukunft abgeben.
Im Einzelnen. Die technischen Regelungen zur Digitalisierung im 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag treten in Kürze in Kraft. Diskussionen wird es in der Tat bei der Umsetzung der Empfehlung des 16. KEF-Berichtes geben, die die bedarfsgerechte Finanzierung für die bevorstehende Gebührenperiode sicherstellen soll. Die Empfehlung der KEF hat dabei die Anmeldung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Lichte zu erschließender Einsparungspotenziale deutlich und erkennbar reduziert. Zugleich bewegt sich die Entscheidung zur bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks in der kommenden Gebührenperiode im engen Korridor eindeutiger verfassungsrechtlicher Vorgaben.
Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen der Zustimmungsgesetze zum 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag für verfassungswidrig erklärt. Es hat noch einmal den engen Korridor beschrieben, in dem die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, kurz
KEF, politisch und rechtlich umgesetzt werden kann. Keinesfalls kann die Entscheidung zur Finanzierung unmittelbar mit strukturellen und programmlich-medienpolitischen Fragen verbunden werden.
Darüber hinaus gilt es, die Einigung mit der EUKommission zu beihilferechtlichen Fragen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks inhaltlich umzusetzen. Besonders wichtig ist uns dabei, dass diese Einigung, die unter maßgeblicher Beteiligung der innerstaatlich zuständigen Länder und der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten zustande gekommen ist, eins zu eins umgesetzt wird. Wenn wir die Chance, die in der Umsetzung der Einigung mit der EU-Kommission liegt, nicht ergreifen und eine klare und eindeutige Regelung im Sinne dieser Einigung im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag treffen, werden wir in Kürze erleben, dass Medienpolitik nur noch ein Ping-Pong-Spiel zwischen Interessenverbänden und der EU-Kommission wird. Dies gilt es in jedem Fall zu verhindern. Sollten die Länder hier versagen und ihren Regelungsauftrag nicht ernst nehmen und ihm nicht nachkommen, dann brauchen wir mangelnde Länderzuständigkeit im Zuge der Föderalismusdiskussion in Zukunft nicht mehr zu kritisieren.
Die öffentlich diskutierten Entwürfe der Regelungen zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zeigen aus sächsischer Sicht aber vor allem eines: Das beharrliche und langfristige intensive Bohren dicker Bretter bei den Verhandlungen und Entscheidungen über den Staatsvertrag im Medienbereich lohnt sich. Ich erinnere mich noch sehr genau, wie gerade aus dem Bereich des öffentlichrechtlichen Rundfunks die Bestimmungen der Präambel im Zustimmungsgesetz zum 5. Änderungsstaatsvertrag seinerzeit bedacht wurden. Heute finden wir in den Erläuterungen zum Inhalt des 12. Staatsvertrages eine solche Vielzahl von Forderungen aus unserer Präambel wieder, dass wir erkennen, dass unser damaliger Weg – da hebe ich meine CDU-Fraktion einmal besonders hervor – richtig war.
Wir haben hier in Sachsen frühzeitig Forderungen aufgestellt, die die Sächsische Staatsregierung konsequent in den Verhandlungen zu den folgenden Rundfunkänderungsstaatsverträgen aufgenommen und durchgesetzt hat. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bei der Staatsregierung bedanken. Wir haben hier in Sachsen Forderungen formuliert, wir haben sie damals in Gesetzesform gegossen, und die Staatsregierung hat es geschafft, in mühseligen einzelnen Verhandlungen diese Einstimmigkeit unter den 16 Bundesländern dafür herzustellen.
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit der Konkretisierung des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insbesondere im Online-Bereich bildet eine zentrale Weichenstellung. Hier werden die Weichen dafür gestellt, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zukunft tun soll, wo er seine herausragende Stärkung zur Geltung bringen soll, aber eben auch, was er nicht tun soll und was nicht zu seinem Auftrag gehört. So bildet der 12. Staats
vertrag eine ganz wesentliche Grundlage für all das, was in späterer Zeit von Verfassungs wegen den zu finanzierenden Bedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bilden wird. Genau in diesem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und in den Vorlagen, die bereits zwischen den Staatskanzleien diskutiert werden, ist die Umkehr dessen beinhaltet, was wir als Landtag immer wieder kritisieren, dass wir nämlich zum Schluss einem Staatsvertrag zustimmen können oder die Landesregierung blamieren. Dies soll in dem Staatsvertrag geregelt werden, bevor dieser unterschrieben wird. Die Länderparlamente sind anzuhören, und deren Meinung muss in diese Staatsverträge einfließen.
Schließlich wird es darum gehen, dass ein Finanzierungsmodell in einem weiteren, wahrscheinlich dem 13. Staatsvertrag zu etablieren ist. Das ist dem öffentlichrechtlichen Rundfunk erlaubt, um den klarer definierten Auftrag dauerhaft und bedarfsgerecht finanziert erfüllen zu können. In der Diskussion sind ein weiterentwickeltes Gebührenmodell oder eine Haushaltsabgabe. Wir favorisieren eindeutig die Haushaltsabgabe. Sie beinhaltet die konsequente Abkehr von der technisch überholten Gerätebezogenheit der Rundfunkgebühr.
Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, tut genau das Gegenteil von dem, was ich als Prämisse für die Regelung dargestellt habe. Er ordnet nicht, sondern er vermischt und vermengt in sachundienlicher Weise. Ich gestehe Ihnen gern zu, dass Ihr Antrag Gutes und Neues enthält; nur, das Gute ist nicht neu und das Neue ist nicht gut. Gut ist das Bekenntnis zur Haushaltsgebühr; ich hatte es erwähnt.
Bei aller Kritik an der GEZ, die Sie vorgebracht haben, bietet sie auch für uns in Zukunft keine Verfahrensweise, wie Rundfunkgebühren erhöht werden sollen.
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtes und der EU-Kommission steht die CDUFraktion vor einem klaren vorgezeichneten Weg: im 11. Staatsvertrag die Bedarfserhebung nach dem 16. KEFBericht mit einem entsprechenden Entschließungsantrag dieses Hauses, im 12. Staatsvertrag die Neuregelung der Grundversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Quantität und Qualität – Staatsferne versteht sich –, und genau daraus ableitend im 13. Staatsvertrag die angemessene Finanzierung mittels eines fairen und transparenten Modells.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Entscheidung der Rundfunkkommission war richtig, mit dem
11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ausschließlich die Gebührenanpassung vorzunehmen und damit eine Vermischung mit politischen Fragen zu vermeiden.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal – obwohl wir es schon gehört haben – daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner letzten Rundfunkentscheidung das System der Festlegung der Gebühren ausdrücklich bestätigt hat.
Zentrales Anliegen Ihres Antrages, Herr Hilker, ist es aber, bereits im Zuge des 11. Rundfunkstaatsvertrages die medienpolitischen Entscheidungen für neue Gebührenmodelle zu treffen. Aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen, wenn auch eine ganze Reihe von Gedanken formuliert wurden, die wir als SPD durchaus teilen können.
Natürlich gilt es, ein neues Rundfunkgebührenmodell zu entwickeln, das der technischen Realität gerecht wird und 2013 in Kraft treten kann. Die öffentliche Debatte um die sogenannte PC-Gebühr hat das wachsende Unbehagen in der Bevölkerung am bestehenden Modell noch einmal deutlich gemacht. So ist eine Unterscheidung zwischen Rundfunk- und Fernsehgebühr angesichts des Verschmelzens mehrerer Geräte nicht mehr zeitgemäß. Auch die Zweitgerätebefreiung und umfangreiche Befreiungstatbestände lassen das derzeitige Gebührenmodell in den Augen des Bürgers intransparent erscheinen.
Bereits im vorletzten Jahr haben daher die Koalitionsfraktionen diese Fragen thematisiert. Mittlerweile sind zwei Modelle in die nähere Auswahl gekommen, die auch in der Antwort der Staatsregierung dargestellt werden: die erweiterte Rundfunkgebühr und die Haushalts- bzw. Unternehmensabgabe. Allerdings habe ich bei Letzterem ein verfassungsrechtliches Fragezeichen, was die Abkehr vom Gerätebegriff betrifft. Auch für das neue Gebührenmodell muss gelten: Wir müssen eine bedarfsgerechte Finanzierungssystematik haben, welche den öffentlichrechtlichen Rundfunk sicherstellt. Dazu ist es wichtig, dass auch die Wirtschaft weiterhin ihren Beitrag an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leistet, wir also am Prinzip der solidarischen Finanzierung festhalten.
Dies sehe ich im Antragsbegehren mit dem Ausschluss von zusätzlichen gewerbebezogenen Gebührenerhebungen nicht gegeben. Ich bezweifle, dass ein Modell, welches ausschließlich an den privaten Bereich anknüpft, eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstellen kann, ohne dabei die Gebührengerechtigkeit zu gefährden.
Es ist mir auch etwas rätselhaft, wie der geforderte stufenweise Ausstieg aus Werbung und Sponsoring, welches von mir und der Mehrheit der damit beschäftigten Mitglieder meiner Partei ausdrücklich begrüßt wird, bei einem solchen Modell bisher kompensiert werden soll.
Ebenso lehnen wir es grundsätzlich ab, die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verschlüsseln.
Hinsichtlich der geforderten Überarbeitung des Finanzausgleichs der Anstalten der ARD stimmen wir mit Ihnen überein. Es muss eine gerechtere Gebührenverteilung innerhalb der ARD gefunden werden. Die einzelnen Anstalten müssen finanziell in der Lage sein, identitätswahrende Programme eigenverantwortlich zu gestalten. Dies ist gefährdet, wenn es – so wie beim MDR – zu Einnahmeverlusten kommt, weil im Sendegebiet eine große Anzahl aufgrund ihrer sozialen Situation von der Rundfunkgebühr befreit ist.
Meine Damen und Herren, der Antrag berührt in einem Punkt die Selbstverpflichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Begrenzung der Ausgaben im Online-Bereich, was auch wir immer kritisiert haben. Es ist bekannt, wie diese Selbstbindung zustande kam. Dahinter steht die viel zentralere Frage, die der Antrag zwar nicht zum Gegenstand der Debatte erhebt, die ich aber abschließend kurz erwähnen möchte: nämlich die Frage, welche Rolle wir dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einer digitalen Medienwelt zugestehen wollen. Die Beantwortung dieser Frage, die den zentralen Gegenstand des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages bildet, ist für unsere künftige Medienordnung von herausragender Bedeutung. Für die SPD ist klar: Der öffentlichrechtliche Rundfunk muss seine Aufgabe, als Medium und Faktor des Prozesses freier, individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken, auch in der digitalen Welt erfolgreich erfüllen können. Dies setzt voraus, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch die Betätigungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten erhält, um das Netz medienäquivalent nutzen zu können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was auf den ersten Blick wie eine Dauerwiederholung bereits gestellter Anträge aussieht – ich denke an die Drucksachen 4/6164 und 4/8275 –, entbehrt bei genauerem Hinsehen auch nach Ansicht der NPD nicht einer gewissen Berechtigung. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom September 2007 deutlich gemacht, dass die öffentlichrechtlichen Anstalten relativ ungeniert an der Gebührenschraube drehen dürfen. Das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter, das den Gebührenbeschluss der Länder für unzureichend erklärte, war nicht nur eine Schlappe für diese, sondern eine Schlappe für alle, die sich gegen die Zwangsfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wenden.
Der vorliegende Antrag enthält deshalb eine Reihe von Forderungen, die es wert wären, von der Staatsregierung bei den Verhandlungen zum nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgetragen zu werden, um Transparenz beim Einsatz der Gebührengelder herzustellen. So
erklärt die Staatsregierung in der Antwort auf die Forderungen der ASF, auf grundlegende Änderungen des derzeitigen Finanzierungsmodells hinzuwirken, ganz beiläufig, dass das Projekt www.jugendschutz.net weiterfinanziert werden soll, da ansonsten die Förderung zum 31.12.2008 auslaufe und die Arbeit dieser Stelle für den Jugendschutz „allgemein anerkannt“ sei. Bei genauerem Hinsehen ist jugendschutz.net aber nicht nur ein von Eltern genutztes Forum, um ihre Kinder dem schädlichen Zugriff schädlicher Werbung oder Pornografie zu entziehen, sondern auch ein verkapptes Ideologieforum.
Die NPD lehnt diese Kopplung von richtigen und wichtigen Jugendschutzmotiven und falschen Motiven des ideologischen Kampfes insbesondere gegen Rechts natürlich ab und hält jugendschutz.net somit keineswegs für allgemein anerkannt, sondern auch für eine gebührenfinanzierte Einrichtung des viel beschworenen Kampfes gegen Rechts.