Protocol of the Session on April 18, 2008

Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags vor. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist den Abgeordneten die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden.

Ich rufe die erste Frage auf; Frage Nr. 3. Bitte, Frau Abg. Simon.

Danke, Frau Präsidentin. – Ich habe eine Frage zum Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten.

Von den in einer Kindertagesstätte von zwei Erzieherinnen betreuten 26 Kindern haben ungefähr 80 % einen Migrationshintergrund, weil in diesem Stadtteil sehr viele Spätaussiedler wohnen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Möglichkeiten bestehen auf welcher Grundlage, in dieser vom sächsischen Durchschnitt deutlich abweichenden Situation einen günstigeren Betreuungsschlüssel zu gewährleisten?

2. Welche weiteren zusätzlichen Möglichkeiten können in Anspruch genommen werden, um den betreffenden Kindern bessere Voraussetzungen für die Integration und die Vorbereitung auf die Schule zu schaffen?

Für die Staatsregierung antwortet Frau Ministerin Orosz, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Liebe Frau Simon, zur 1. Frage.

Seit 2001 wurde die Förderung der Betriebskosten für Kindertagesstätten pauschaliert und die Landespauschale nach § 18 des Sächsischen Kita-Gesetzes zunächst auf 1 650 Euro festgesetzt, inzwischen, ab 2005, auf

1 800 Euro erhöht. Der Personalschlüssel ist im § 12 des Kita-Gesetzes geregelt. Er beträgt für den Kindergarten in der Regel eine pädagogische Fachkraft für 13 Kinder. Damit wird beschrieben, welche Anzahl pädagogischer Fachkräfte der Gesetzgeber für die Leitung und die Arbeit mit den Kindern als ausreichend ansieht.

Die konkreten Gegebenheiten vor Ort können unter Umständen einen Personaleinsatz erfordern, der darüber hinausgeht. Aber, wie gesagt, das ist dann vor Ort zu regeln.

Zur 2. Frage. Auf der Grundlage der 2005 vom SMS ergänzten und auf daueraufenthaltsberechtigte Ausländer erweiterten Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Eingliederung von Spätaussiedlern vom 25.01.2002 können Projekte beantragt werden, die den betreffenden Kindern bessere Voraussetzungen für die Integration ermöglichen. Mit dieser Richtlinie werden gemeinwesenorientierte Projekte gefördert, die wohnumfeldbezogen sind, das heißt, der Eingliederung in die örtliche Gemeinschaft dienen.

Diese Projekte sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung gruppenbezogen; es können also grundsätzlich für die Kindertagesbetreuung Projekte beantragt werden, in die nach Möglichkeit auch die übrige Wohnbevölkerung einbezogen werden sollte.

Gut. Danke.

Ich bitte jetzt Herrn Petzold, NPD-Fraktion, seine Frage zu stellen; Frage Nr. 1.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um den Tag der Sachsen in der Stadt Grimma im Zeitraum vom 5. bis zum 7. September 2008.

Seit geraumer Zeit wird das Gebäude des Oberen Bahnhofs Grimma nicht mehr genutzt und verfällt. Mit zugenagelten Scheiben, beschmiert mit Graffiti sowie Verschmutzungen durch Flaschen, Papier, Zigaretten und sonstige Abfälle im Umfeld bietet sich das Bahnhofsgebäude Reisenden als Schandfleck dar.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wer ist der gegenwärtige Eigentümer des Bahnhofsgebäudes Oberer Bahnhof Grimma, bzw. zu welchem Zeitpunkt genau erfolgte ein Verkauf des Gebäudes von der Bahn AG zu welchen Konditionen und mit welcher Maßgabe an den derzeitigen Eigentümer, und welche konzeptionelle Nutzung war und/oder ist von diesem für das Gebäude vorgesehen?

2. Inwieweit ist seitens des derzeitigen Eigentümers des Bahnhofsgebäudes Oberer Bahnhof Grimma bis zum Zeitraum des 5. bis zum 7. September 2008 stattfindenden Tages der Sachsen eine Sanierung des Bahnhofsgebäudes vorgesehen bzw. in welchem Umfang werden dafür seitens der Stadt Grimma, des Freistaates Sachsen, des Bundes und/oder der Europäischen Union Fördermittel in welcher Höhe bereitgestellt?

Für die Staatsregierung Minister Jurk, bitte.

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, der Freistaat Sachsen ist das Bundesland mit der mit Abstand größten Dichte an Bahnhofsempfangsgebäuden. Diese Gebäude, zumeist Zeugen aus der ersten Blütezeit der Eisenbahn im 19. Jahrhundert, haben vielerorts ihren Status als Bahnhof entsprechend der Definition verloren. Sie sind jetzt – kurz und präzise ausgedrückt – Gebäude wie eben andere auch.

Wie jeder Eigentümer, entscheidet auch die DB Station & Service AG selbst über die Sanierung, die Veräußerung und gegebenenfalls auch den Abriss ihrer Gebäude im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dem Freistaat Sachsen fehlen in diesem Zusammenhang – leider, möchte man sagen – jedwede Einflussmöglichkeiten.

Bezüglich des Empfangsgebäudes des Oberen Bahnhofs Grimma hat die DB AG auf Anfrage mitgeteilt, dass besagte Immobilie am 01.05.2003 an die First Rail Property/First Rail Estate in einem sogenannten Bahnhofspaket verkauft wurde. Nach der Insolvenz der First Rail Property fielen die Paketbahnhöfe wieder an die DB zurück. Ende 2007 wurde besagtes Bahnhofspaket erneut geschnürt und an die Petron Capital Limited verkauft. Der Besitzübergang erfolgte bis Ende Januar 2008.

Die Verwaltung der an die Petron Capital Limited verkauften Liegenschaften erfolgt durch die RGM Gebäudemanagement GmbH; hier habe ich mir die Originalbezeichnung anzugeben erspart, in der Hoffnung, RGM ist verständlicher. Bei den vertraglichen Konditionen handelt

es sich um gesetzlich geschützte Geschäftsinterna zwischen den beiden Vertragspartnern. Seitens der DB AG wird ausdrücklich betont, dass zu jedem Verkaufszeitpunkt ein Vorkaufsrecht für die Kommunen bestanden hat.

Zu Frage 2. Der Eigentümer Patron Capital Limited ist zurzeit dabei, geeignete Pächter für das Gebäude zu finden. Leider haben sich die bisherigen Interessenten wieder zurückgezogen. Der Eigentümer hat deshalb die Kommunalentwicklung Sachsen (KES) mit der Wahrnehmung der diesbezüglichen Interessen beauftragt. Derzeit liegen immerhin drei Anträge von möglichen Pächtern vor.

Dem privaten Eigentümer ist bekannt, dass der Tag der Sachsen viele Gäste nach Grimma führen wird. Er ist vor diesem Hintergrund bemüht, wenigstens die Fassade, die Bahnhofshalle und die Fenster in Ordnung zu bringen. Nach Auskunft des Eigentümers soll dafür sowie für den geplanten weiteren Ausbau des Gebäudes ausschließlich Eigenkapital zum Einsatz kommen.

Ich bitte nun Herrn Dr. Gerstenberg, seine Frage zu stellen; Frage Nr. 9.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um Pestizide im Wein.

Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete am 26. März 2008 über Untersuchungsergebnisse des Pesticide Action Networks Europe zur Pestizidbelastung in Weinen. In allen untersuchten konventionell hergestellten Weinen fanden die Tester Rückstände von bis zu zehn verschiedenen Pflanzenschutzmitteln.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie häufig wurden in den letzten drei Jahren in Sachen Weine auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht (bitte mit Untergliederung nach Rot-, Weiß-, Rosé- wein und Sekt)?

2. Wie häufig wurden Belastungen und Mehrfachbelastungen sowie Grenzwertüberschreitungen [absolut und in Prozent] festgestellt (Bitte um Untergliederung nach den Herkunftsregionen)?

Frau Staatsministerin Orosz, bitte.

Ich beantworte gern Ihre Fragen zum Wein.

Zu Frage 1: Weine gehören erfahrungsgemäß zu den Lebensmitteln, die nur sehr gering mit Pflanzenschutzmitteln belastet sind. Dies belegen unter anderem auch die Ergebnisse der im Rahmen des bundesweiten Lebensmittel-Monitorings in den Jahren 2001 und 2002 untersuchten Weinproben. Demnach wurde bei den bundesweit 282 untersuchten Weißwein- und den 236 Rotweinproben eine

sehr geringe Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen konstatiert. In keiner einzigen Probe wurde eine Überschreitung der rechtlich festgelegten Rückstandshöchstmengen festgestellt.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung verfolgt sowohl bei der Probenentnahme als auch bei der Untersuchung einen risikoorientierten Ansatz, sodass Weine nicht routinemäßig auf Pflanzenschutzmittelrückstände geprüft werden. In der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen in Sachsen wurden in den letzten drei Jahren insgesamt vier Proben Weißwein und sechs Proben Rotwein auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Roséwein und Sekt wurden nicht geprüft.

Zu Frage 2: Überschreitungen der rechtlich festgelegten Rückstandshöchstmengen wurden in keiner Weinprobe festgestellt. Von den untersuchten sechs Proben Rotwein stammten vier aus Bulgarien und zwei aus dem ehemaligen Jugoslawien. In keiner der sechs Proben waren Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachzuweisen. Von den Weißweinen stammte je eine Probe aus China, Italien, Moldawien und Deutschland, wobei in der moldawischen keine, in der chinesischen ein Rückstand, in der deutschen zwei und in der italienischen Weinprobe drei verschiedene Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen werden konnten.

(Zuruf von der Linksfraktion: Hört, hört!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die nächste Frage stellt Frau Abg. Simon, bitte; Frage Nr. 4.

Danke, Frau Präsidentin. – Es geht um die Lehrerabsolventen sächsischer Hochschulen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie viele Absolventen eines Pädagogikstudiums an sächsischen Universitäten und Hochschulen der Jahre 2007/2008 werden bzw. wurden für die Schuljahre 2007/2008 bzw. 2008/2009 in welcher Form in den Schuldienst übernommen?

2. Welche wesentlichen Ursachen sind für die Differenzen zwischen der Zahl der Absolventen und der der in den Schuldienst übernommenen zu benennen?

Herr Staatsminister Flath, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Frau Abg. Simon! Zur Klarstellung möchte ich zunächst sagen, dass Einstellungen in den sächsischen Schuldienst in der Regel erst nach Ablegung der zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt oder höheres Lehramt erfolgen. Diese Prüfung beendet den Vorbereitungsdienst, der nicht durch die Universitäten oder Hochschulen