Frau Präsidentin! Frau Abg. Simon! Zur Klarstellung möchte ich zunächst sagen, dass Einstellungen in den sächsischen Schuldienst in der Regel erst nach Ablegung der zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt oder höheres Lehramt erfolgen. Diese Prüfung beendet den Vorbereitungsdienst, der nicht durch die Universitäten oder Hochschulen
Um die Absolvierung des Vorbereitungsdienstes im Freistaat können sich sächsische Bewerber wie auch solche aus anderen Bundesländern bewerben. Im Jahr 2007 absolvierten 388 Lehramtsanwärter/Referendare erfolgreich ihre zweite Staatsprüfung. Der Anteil der Schularten sieht folgendermaßen aus: Grundschulen: 129, Mittelschulen: 23, Gymnasien: 142, Förderschulen: 40, berufsbildende Schulen: 54 Referendare.
In Vorbereitung auf das Schuljahr 2007/2008 wurden insgesamt 341 Absolventinnen und Absolventen des Jahrganges 2007 – gemeint sind hierbei diejenigen aus Sachsen, aber auch aus anderen Bundesländern – in den sächsischen Schuldienst eingestellt. Diese Einstellungen erfolgten überwiegend unbefristet. Der Umfang der Einstellungen wird durch den Bedarf der Schularten und die entsprechenden Eckpunkte des Haushaltes bestimmt. Im Rahmen des Bezirkstarifvertrages für Gymnasien und Mittelschulen wurde für diese Schularten ein konkreter Einstellungskorridor vereinbart. Für die Gymnasien ist die Einstellung von 50 und für die Mittelschulen von 80 Personen pro Schuljahr möglich.
Konkretere Aussagen zu den Einstellungsmöglichkeiten in Vorbereitung auf das Schuljahr 2008/2009 werden erst nach Abschluss der Planungsrunden in den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur Mitte bis Ende Mai möglich sein. – So weit zur Antwort.
Darf ich Sie bitten, das noch einmal prüfen zu lassen? Denn ich betrachte die Frage 2 nicht als beantwortet.
Frage 2 lautet: Welche wesentlichen Ursachen sind für die Differenzen zwischen der Zahl der Absolventen und der der in den Schuldienst übernommenen zu benennen?
Ich meine schon, dass ich Ursachen dargestellt habe: zum einen die Möglichkeiten nach dem Haushaltsplan – aber das erwähnte ich bereits –, zum anderen den Bezirkstarifvertrag. Hinzu kommt, dass es natürlich möglich ist, dass sich nicht nur Bewerber aus Sachsen auf Referendarstellen bewerben, sondern auch Bewerber aus anderen Bundesländern. Deshalb habe ich der Antwort nichts weiter hinzuzufügen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um die Förderung von MigrantenKindern im Freistaat Sachsen.
Schülerinnen und Schüler mit „Migrationshintergrund“ konnten sich im Zeitraum vom 3. März bis zum 18. April 2008 im Freistaat Sachsen um ein STARTStipendium bewerben. Als Förderkriterien werden unter anderem neben „guten bis sehr guten schulischen Leistungen“ auch „schwierige Wohnverhältnisse“, die Herkunft aus einer „kinderreichen Familie“ sowie „Mehrfachbelastungen“ durch „Sprachdefizit, Nebenverdienst, Betreuung der Geschwister, Haushalt etc.“ angeführt.
1. Wie viele Bewerbungen von Migranten-Kindern welcher Altersgruppen, die den Förderkriterien entsprechen, wurden bisher im Freistaat Sachsen in welchen Regionen registriert, und in welcher Höhe stehen diesen Migranten-Kindern im Rahmen des START-Stipendiums durch wen bereitgestellte Fördergelder zur Verfügung?
2. Inwieweit erscheint es der Staatsregierung angesichts des im Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatzes und einer nicht zuletzt durch einen steigenden Ausländeranteil auch in sächsischen Schulklassen durch die PISA-Studie belegten Leistungsnivellierung sowie einer nach Angaben des DGB mit Stand vom März 2008 erfassten Zahl von über 35 000 als arbeitslos gemeldeten Jugendlichen im Freistaat Sachsen politisch vertretbar, dass die STARTStiftung „Zuwandererkarrieren in Deutschland den Weg bereiten“ möchte?
Bis zum 14. April 2008 sind sechs Bewerbungen im sächsischen Staatsministerium für Kultus aus den Regionen Dresden, Chemnitz und der Lausitz eingegangen. Die Bewerber sind 14, 15 und 17 Jahre alt. Im Rahmen des START-Stipendienprogrammes stehen den MigrantenKindern keine öffentlichen Fördergelder zur Verfügung. Die Stipendien werden durch Stiftungen und private Geldgeber zur Verfügung gestellt.
Zur zweiten Frage: Die Sächsische Staatsregierung hat in Umsetzung des Schulgesetzes und der Verfassung des Freistaates Sachsen sowie des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft und wirtschaftliche Lage abzusichern. Die PISA-Ergebnisse belegen, dass Schüler mit Migrationshintergrund eine schlechtere Bildungsbilanz als Schüler ohne Migrationshintergrund haben. Deshalb haben sich der Bund und die Länder im Rahmen des nationalen Integrationsplanes auf verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung der Bildungschancen von Migranten ver
Besorgte Bürger berichten seit einigen Wochen über flächige Abholzungsarbeiten in einem Waldstück bei Ammelshain im Muldentalkreis. Die Fällarbeiten wurden auch während der Brutzeit im März 2008 weiter durchgeführt.
1. Welche Meinung vertritt die Staatsregierung zu den beschriebenen großflächigen Rodungsarbeiten im Wald Ammelshain?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:
1. In der Zeit vom 25. Februar bis 31. März 2008 wurden auf einer etwa 2 Hektar großen Privatwaldfläche am Ortsrand von Ammelshain Holzerntearbeiten durchgeführt. Dabei entstand ein Kahlhieb.
Nach § 19 des Sächsischen Waldgesetzes bedürfen Kahlhiebe mit einer Fläche von mehr als 2 Hektar der Genehmigung der Forstbehörde. Wer einen Kahlhieb von mehr als 2 Hektar ohne Genehmigung durchführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings gelten Hiebsmaßnahmen zur Einleitung, Förderung und Übernahme von Naturverjüngungen oder zum Zwecke des Voranbaus oder des Unterbaus nicht als Kahlhiebe.
Die Holznutzung in diesem Waldteil liegt in der Entscheidung des Waldbesitzers. Dieser hat aber möglicherweise bei der Größe des Kahlhiebes gegen das Sächsische Waldgesetz verstoßen. Im Augenblick kann jedoch noch nicht festgestellt werden, ob eine entsprechende Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 5 des Sächsischen Waldgesetzes vorliegt. Es wird eine neue GPSVermessung durchgeführt, um die Hiebsfläche möglichst genau zu bestimmen.
Der Waldbesitzer äußerte sich außerdem gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde, dass er die waldbauliche Maßnahme zur Einleitung, Förderung und Übernahme von Naturverjüngungen vornimmt. Eine Waldrodung im Sinne einer Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart hat nicht stattgefunden.
2. Diese Frage kann durch die Sächsische Staatsregierung nicht beantwortet werden. Der Zeitpunkt der Holzarbeiten war eine Entscheidung des privaten Waldbesitzers.
Herr Staatsminister! Sie haben – so habe ich Sie verstanden – gesagt, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geprüft oder eingeleitet und anlässlich dieses Verfahrens eine GPS-Vermessung durchgeführt wird. Können Sie einschätzen, wann mit dem Abschluss dieses Ordnungswidrigkeitenverfahrens gerechnet werden kann?
Ich verweise noch einmal auf meine Antwort: Es wird eine GPS-Vermessung durchgeführt. Diese GPS-Vermessung dient als Grundlage zur Prüfung, ob ein solches Verfahren eingeleitet werden muss oder nicht.
Sie – das SMUL – oder wer führt diese GPS-Vermessung durch? Oder in wessen Auftrag wird sie durchgeführt?
Das würde ich gern noch nachreichen. Dann kann ich auch präzise über die zeitlichen Zusammenhänge Auskunft geben.
1. Wie begründet die Staatsregierung die Sperrung von Haushaltsmitteln in Höhe von 15 % bei den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur?
2. Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre auf die Kostentragung von Lehrerinnen und Lehrern bei Fahrten in Schullandheimen und auf deren Fort- und Weiterbildung?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Zu Ihrer ersten Frage: Das Landesministerium hat den Ressorts für das Haushaltsjahr 2008 keine Bewirtschaftungsmaßnahmen auferlegt. Folglich wurde aufseiten des Kultusministeriums keine