Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die NPD-Fraktion hat in den letzten Jahren nicht mit Kritik an der aktuellen Hochschulreform gespart, die uns alles in allem in die falsche Richtung einer Verbetriebswirtschaftlichung des Hochschulwesens führt. Aber das soll heute nicht das Thema sein.
Unterhalb dieser Generalkritik begrüßen wir aber auch die eine oder andere Neuerung, vor allem wenn es um Leistungsanreize, überhaupt Leistungsbezogenheit oder um Fragen der Transparenz und der sozialen Durchlässigkeit im Hochschulwesen geht. In diesem Zusammenhang halten wir das in der Diskussion befindliche Kooperationsverfahren zwischen Universitäten und Fachhochschulen zur Promotion besonders befähigter Fachhochschulab
solventen für ein unterstützenswertes Anliegen. Die vorliegenden Zahlen des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 14. Februar dieses Jahres zeigen aber, dass die Teilnahme in den letzten Jahren rückläufig ist und 2007 einen Tiefstand erreicht hat. Nahmen im Jahr 2004 noch 110 Personen an entsprechenden Promotionsverfahren teil, so waren es 2007 nur noch 25. Deshalb ist die angedachte Ausweitung des kooperativen Promotionsmodells, etwa durch die Qualifizierung von Mitarbeitern an den Fachhochschulen und hochschulübergreifende Forschungskooperationen, sinnvoll.
Um es kurz zu machen: Die NPD-Fraktion wird dem vorliegenden Berichtsantrag zustimmen, weil er in die richtige Richtung zeigt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Promotion spielt eine wichtige Rolle, sowohl in der universitären Aus- und Weiterbildung als auch in der Forschung. Ziele sind, sowohl die Forschungskompetenzen von Nachwuchswissenschaftlern auszubilden und zu fördern als auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu generieren. Sachsen hinkt im bundesweiten Vergleich im Hinblick auf die Zahl der abgeschlossenen Promotionen hinterher. Während laut Statistischem Bundesamt im Bundesdurchschnitt 2,4 Promotionsstudenten pro Lehrstuhl abschließen, kommen in Sachsen gerade einmal 1,6, das heißt, noch nicht einmal zwei Doktoranden auf einen Professor.
Der Anteil der Promotionen bezogen auf die Zahl der Hochschulabsolventen des Freistaates Sachsen ist ebenfalls geringer als im Bundesdurchschnitt. Was sind die Gründe hierfür und was können wir tun? Die Promovierenden-Initiative, ein bundesweites Netzwerk von Nachwuchswissenschaftlern, kritisiert vor allem die sächsischen Regelungen zu Status und Betreuung, fehlende Begrenzungen der Begutachtungsdauer sowie die Forderung von Verteidigung und zusätzlichem Rigorosum. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass sich gute Nachwuchswissenschaftler heute vielfach gegen eine Hochschulkarriere bzw. gegen eine solche im Freistaat Sachsen entscheiden.
Was den eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs angeht, besteht in Sachsen noch Nachhol- und Ausbaubedarf. Vor diesem Hintergrund ist jeder begabte Absolvent, der ein Promotionsstudium aufnehmen möchte, zu begrüßen.
Während mittlerweile alle Bundesländer die Möglichkeit der Zulassung von Fachhochschulabsolventen zur Promotion vorsehen, sind Aspekte der Betreuung, Begutachtung und Prüfung der Arbeiten und vor allem der Einbeziehung von Professoren der Fachhochschulen zum Teil sehr unterschiedlich geregelt.
Im Freistaat Sachsen werden die Fachhochschulen über das kooperative Promotionsverfahren beteiligt. Die Bergakademie Freiberg und die TU Dresden gehören im bundesweiten Vergleich zu denjenigen Hochschulen, an denen die meisten Promotionen von Diplomfachhochschulabsolventen zu einem erfolgreichen Abschluss geführt wurden.
Allein schon um jedem die Möglichkeit zu geben, seine Begabungen zu entfalten, und jedem den chancengleichen Zugang zu Ausbildungswegen und Berufslaufbahnen zu eröffnen, brauchen wir ein Hochschulsystem, das flexible Ausbildungswege in Abhängigkeit von den individuellen Fähigkeiten erlaubt und institutionelle Barrieren abbaut.
Natürlich müssen dabei wissenschaftliche Standards gewahrt werden. Wir haben in Sachsen einige exzellente Fachhochschulen mit herausragender Forschungsleistung. Deshalb kann die Bewertung von Qualifikationen nicht einfach am Hochschultyp, an dem sie erworben wurden, festgemacht werden. Vielmehr muss für alle hervorragend qualifizierten Absolventen die Möglichkeit, in einem Verfahren die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten, wie sie für die Promotion erforderlich ist, nachzuweisen, gegeben sein, zumal seit der Umstellung auf Bachelor und Master formal der Master einer Fachhochschule ebenso wie der Mastergrad einer Universität den unmittelbaren Zugang zur Promotion eröffnen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Stärkung des kooperativen Promotionsverfahrens, wie diese in der Stellungnahme der Staatsregierung anklingt, zu begrüßen. Was wir brauchen, sind verstärkt hochschulübergreifende Forschungskooperationen. Auch die Einrichtung von gemeinsamen Studiengängen, gemeinsamen Forschungs- und Promotionskollegs sind denkbare Chancen, den wissenschaftlichen Nachwuchs in Sachsen zu fördern.
Was den Antrag der CDU/SPD-Koalition betrifft, wird sich die FDP-Fraktion der Stimme enthalten. Das hat einen guten Grund. In meiner Kleinen Anfrage, Drucksache 4/11119, beantwortet durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 25.03.2008, sind alle in diesem Antrag gestellten Fragen bereits ausführlich durch die Frau Ministerin Stange beantwortet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Obwohl der Dank an die Antragstellerin traditionsgemäß durch Frau Staatsministerin Stange wahrgenommen wird, möchte ich heute den Koalitionsfraktionen einmal ausdrücklich für dieses von Ihnen aufgeworfene Thema danken. Das tue ich natürlich nicht deshalb, weil Sie
sondern weil Sie mit dem Antrag zum kooperativen Promotionsverfahren uns – wie auch bereits Kollegin Heike Werner – die Gelegenheit geben, einmal die Promotion als zentrale Frage der sächsischen Hochschulpolitik zu diskutieren.
Bei der Promotion geht es um weit mehr als lediglich um den Nachweis der individuellen Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten. Sie ist längst und in allen Fächergruppen zum Kern der Forschungsleistungen der Hochschulen geworden. Neben den Jungprofessorinnen und -professoren und den sogenannten PostDocs sind es vor allem die Doktorandinnen und Doktoranden, welche die wissenschaftlichen Leistungen erbringen und die Masse der Drittmittel einwerben. Das heißt, wer die Rahmenbedingungen so verbessert, dass Promotionen in Zahl und Qualität wachsen können, der stärkt zugleich maßgeblich das Forschungspotenzial unserer Hochschulen.
Die Einrichtung des kooperativen Promotionsverfahrens verkennt diesen Zusammenhang in gewisser Hinsicht. Ihm liegt die Idee zugrunde, begabten Fachhochschulabsolventen ohne den Umweg über ein Universitätsstudium den Weg zur Promotion zu ebnen. Weitere schwierige Umwege, nämlich die, einen Vorschlag des Fakultätsrates zu erwirken und einen Universitätsprofessor für die Betreuung zu gewinnen, bleiben jedoch bestehen. Damit sind erhebliche Hürden verbunden, welche die Promotion von Fachhochschulabsolventen vor allem zu einem machen: zur lobenswerten Ausnahme.
Die Zahlen von insgesamt 111 abgeschlossenen und 266 laufenden kooperativen Promotionsverfahren sprechen angesichts von jährlich über 1 000 Promotionen in Sachsen für sich.
Natürlich kann man, wie von der Staatsregierung vorgeschlagen, an der einen oder anderen Stelle nachhelfen und die Zusammenarbeit zwischen Fachhochschulen und Universitäten verbessern. Das kooperative Verfahren krankt jedoch an dem grundsätzlichen Problem, dass es die Promotion lediglich als individuellen Qualifizierungsakt und nicht als Kern von Forschungsaktivitäten begreift. Mit dem kooperativen Verfahren allein wird es nicht möglich sein, die Promotion als selbstverständlichen Bestandteil der Forschung an den Fachhochschulen zu verankern und damit deren Forschungsaktivitäten voranzutreiben. Das muss aber unser Ziel sein.
Wir müssen meines Erachtens nicht gleich so weit gehen, allen Fachhochschulen das Promotionsrecht zu geben oder – wie 1992 in England geschehen – den unseren Fachhochschulen entsprechenden Polytechnics den Universitätsstatus zu verleihen. Es gibt einen verantwortbaren Mittelweg, der sowohl den unterschiedlichen
Wir haben in unserem GRÜNEN-Hochschulgesetzentwurf eine Regelung vorgeschlagen, nach der bestimmten Fachbereichen der Fachhochschulen das Promotionsrecht zuerkannt werden kann, wenn eine unabhängige Kommission die wissenschaftlichen Voraussetzungen des Fachbereiches entsprechend positiv bewertet. Solche Regelungen standen heute bereits im Raum. Eine solche Regelung ist eine bundesweite Innovation, wie uns das Institut für Hochschulforschung in Wittenberg in seinem Gutachten bescheinigt hat. Ich freue mich sehr, dass Wissenschaftsministerin Stange einen solchen Vorschlag in die Diskussion des Wissenschaftsrates eingebracht hat.
Ganz und gar nicht verstehe ich allerdings, Frau Dr. Stange, warum Sie sich an das Votum dieses rein beratenden und empfehlenden Gremiums halten und eine solche Regelung nicht einfach einführen. Das Bremische Hochschulgesetz zeigt längst, dass eine Verleihung des Promotionsrechts an Fachhochschulen durch das entsprechende Ministerium rechtlich möglich ist. Hier zeigt die Wissenschaftspolitik der CDU/SPD-Koalition wieder einmal mangelnden Mut zur Innovation. Herr Prof. Mannsfeld, Frau Raatz, setzen Sie sich durch!
Das wiegt umso schwerer, als es um die Promotionsbedingungen in Sachsen ohnehin nicht gut bestellt ist, wie hier bereits benannt wurde. Wie man die Zahlen auch dreht: Sachsen erreicht bei abgeschlossenen Promotionen je Professur gerade einmal zwei Drittel des bundesdeutschen Durchschnitts. Wenn man eine Promotionsdauer von drei Jahren zugrunde legt, ist das genauso, als wenn man es jährlich berechnet.
Das Wichtige ist: Die sächsischen Promotionsquoten liegen dabei in allen Fächergruppen – auch in den Ingenieurwissenschaften – deutlich unter denen des Bundes. Und das ist so, obwohl die Ausgangsbedingungen zur Schaffung von Doktorandenstellen bei den meisten ingenieurwissenschaftlichen Fächern in Sachsen aufgrund überdurchschnittlicher Drittmitteleinnahmen besser sind als bundesweit.
Die Ursachen für die Schieflagen wurden zum Teil schon aufgezählt. Sie liegen auch für uns auf der Hand. Sie sind zum einen rechtlicher Natur. In der Vergangenheit haben sich bereits 14 Bundesländer gegen das überholte Rigorosum als zweite mündliche Prüfung entschieden. In Sachsen hingegen ist dessen Beibehaltung vorgesehen. Auch die praktischen Rahmenbedingungen sind alles andere als verbindlich. Die Beziehungen zwischen Betreuern und Promovierenden sind oft unklar und von Abhängigkeit geprägt und begünstigen auf diese Weise Abbrüche. Deshalb haben wir in unserem Hochschulgesetzentwurf eine Dissertationsvereinbarung vorgeschlagen, in der Rechte und Pflichten beider Seiten geregelt sind. Das ist
eine Regelung, die anderenorts – etwa in der Schweiz – längst gebräuchlich ist und zu deren Übernahme Sie sich bisher ebenfalls nicht entscheiden konnten. Auf die schwierigen Regelungen für Fachhochschulabsolventen habe ich bereits hingewiesen.
Weit schwerer als alle diese Regelungen wiegen aber nach unserer Einschätzung die Bedingungen an den Hochschulen und die sozialen Rahmenbedingungen. Wer sich damit auskennt, weiß, dass viele Promovierende auf wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen vor lauter Lehrbelastung nicht zur Arbeit an ihrer Dissertation kommen. Kollegin Heike Werner hat eine Reihe von persönlichen Meinungsäußerungen dazu vorgetragen.
Auch hier bedarf es aus unserer Sicht folglich gesetzlicher Regelungen, die den Mitarbeitern auf diesen Stellen klare Höchst- und Mindestgrenzen für Forschung und Lehre einräumen. Der Freistaat kann auch und vor allem bei den Stipendiaten deutliche Zeichen setzen. Wir haben bereits im letzten Jahr darauf hingewiesen, dass Sachsen bei der Graduiertenförderung nahezu Schlusslicht ist. Die sächsischen Aufwendungen für Landesstipendien sinken seit Jahren. Die für 2008 geplante Anhebung ist erfreulich, sie kann uns aber nicht zufriedenstellen.
Wenn sich Sachsens Hochschulen beim Exzellenzwettbewerb ernsthaft mit Spitzenländern messen wollen, dann müssen die Promovierenden auch exzellente Förderbedingungen vorfinden. Deshalb wäre zumindest eine Verdreifachung der Stipendienförderung entsprechend der Summen in Berlin und Baden-Württemberg notwendig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Blick auf die Defizite bei der Promotion zeigt, dass ein selbstzufriedenes Resümieren des kooperativen Promotionsverfahrens alles andere als angebracht ist. Die Staatsregierung und die Regierungskoalition müssen die Promotion endlich als den Schlüssel zur Forschungsstärke sächsischer Universitäten und Fachhochschulen begreifen. Nur wenn wir uns jetzt daranmachen, die besten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler nach Sachsen zu holen oder hier zu halten, können künftige Exzellenzanstrengungen erfolgreich sein.
Ich frage die Fraktionen, ob sie noch Redebedarf haben. – Das ist nicht der Fall. Dann Frau Ministerin Dr. Stange, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Dr. Gerstenberg, traditionsgemäß möchte ich mich für die Einbringung des Antrages bedanken. Sie hatten es bereits gesagt. Aber vielmehr noch möchte ich mich für die Diskussionsbeiträge und für die Diskussion zum kooperativen Promotionsrecht bedanken. Die Diskussion hat viel