Ich kann vielem Gesagten zustimmen, was die Situation angeht, will aber voranschicken, dass es mir bei denjenigen, die sich dafür ausgesprochen haben, das kooperative Promotionsrecht zugunsten eines eigenständigen Promotionsrechts der Fachhochschulen abzulösen, manchmal so vorkommt ganz nach dem Motto: „Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht nass“, wenn nämlich gleichzeitig gesagt wird, dass die Abschlüsse der Fachhochschulen oder die Institutionen möglichst nicht den Universitäten gleichgestellt werden sollen, wir aber letztlich beiden Institutionen gleiche Rechte und Pflichten auferlegen. Das kann nicht zusammenpassen.
Ich mache darauf aufmerksam, dass wir uns in der bundesweiten Diskussion schon mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses und jetzt auch bei dem Thema Promotionsrecht einmal verständigen müssen, ob es zwei Kategorien von Hochschulen in Deutschland geben soll, die mit unterschiedlichen Charakteristika ausgestattet sind, einschließlich der unterschiedlichen Ausstattung und der unterschiedlichen Rechte und Pflichten der Hochschullehrer an diesen Einrichtungen, oder ob es tatsächlich unterschiedliche Differenzierungen von Hochschulen jenseits des Status von Fachhochschulen und Universitäten gibt.
Das ist eine Diskussion, die es nicht unbedingt einfacher macht. Ich will mich deshalb auf einige Punkte, die in Ihren Redebeiträgen genannt worden sind, konzentrieren.
Erstens. Es ist Kritisches angemerkt worden, was die Promotionsquote in Sachsen insgesamt angeht. Wenn Sie sich die Promotionsquoten in den einzelnen Bundesländern ansehen, dann wird Ihnen sicherlich aufgefallen sein, dass es in den ostdeutschen Ländern insgesamt eine wesentlich niedrigere Promotionsquote – also nicht nur in Sachsen; diesbezüglich liegt Sachsen sogar noch an der Spitze – als in den westdeutschen Ländern gibt, und zwar über alle Fächergruppen hinweg. Es muss also offenbar – das zeigen auch die Studien und die Auswertungen dazu – noch andere Gründe als die von Ihnen genannten geben, die vielleicht etwas mit Tradition oder mit dem Arbeitsmarkt zu tun haben. Wir wissen es nicht, da es dazu derzeit keine vertiefenden Untersuchungen gibt.
Wir werden im Hochschulgesetz auf alle Fälle auch ein Problem, das mehrfach angesprochen worden ist, mit angehen. Das betrifft die Überlastung durch die Lehre bei den wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten, wenn sie auf diesen Stellen sind, sodass wir auch hier eine Regelung einziehen, dass ein Mindestmaß an Arbeitszeit für die wissenschaftliche Arbeit zur Verfügung gestellt werden muss. Das wird sich auch im neuen Hochschulgesetz so dokumentieren.
Wir werden das Rigorosum verändern. Wir werden es den Hochschulen anheimstellen, ob sie das Rigorosum in den Promotionsordnungen der Hochschulen festschreiben oder nicht. Ich stimme Herrn Gerstenberg vollkommen zu, dass wir mittlerweile die Situation haben, dass sich die meisten Bundesländer vom Rigorosum getrennt haben.
Wir sind in Sachsen noch nicht ganz so weit, was die innere Diskussion in den einzelnen Fächergruppen angeht. Deshalb werden wir es den Hochschulen in den Promotionsordnungen anheimstellen und nicht mehr verbindlich im Hochschulgesetz festschreiben. Ich glaube, das ist schon ein Weg, es in diese Richtung zu bewegen.
Wir werden mit den ESF-Mitteln in dieser Förderperiode beim kooperativen Promotionsrecht eine Möglichkeit schaffen, nämlich mehr Stipendien für die kooperativen Promotionsverfahren zur Verfügung zu stellen. Das ist ein Thema, das von Ihnen angesprochen wurde. Wir müssen es in den nächsten Jahren verstärkt anpacken, dass mehr junge Menschen eine finanzielle, eine existenzielle Basis während der Promotion haben. Das geht nun einmal nicht auf halben Stellen oder Drittelstellen, so wie es derzeit an den Hochschulen teilweise die Praxis ist. Deswegen werden wir vermutlich mehr Mittel für Stipendien zur Verfügung stellen oder Wege finden müssen, zum Beispiel über Stiftungen, dieses System der Stipendien auszuweiten. Das ist das grundsätzliche Problem.
Ein zweites Problem, das angesprochen wurde: Wie werden wir im neuen Hochschulgesetz das Thema des kooperativen Promotionsverfahrens regeln? Wir können – Herr Mannsfeld, insofern nur eine Korrektur, weil es nicht ganz unwesentlich ist – die Universitäten nicht so weit in die Pflicht nehmen, dass sie jeden Promovenden oder jeden Vorschlag, der aus der Fachhochschule kommt, in ein kooperatives Promotionsverfahren übernehmen. Im Gesetzestext steht die Formulierung – ich will sie kurz zitieren –: „Absolventen einer Fachhochschule sollen zur Promotion zugelassen werden, wenn sie vom zuständigen Fakultätsrat der Fachhochschule zur Promotion vorgeschlagen werden.“ Dieses „sollen“ bedeutet, sie müssen in der Regel zugelassen werden. Das Promotionsrecht der Universität kann hier nicht so weit gehen, dass es zum Ausschluss kommt, sondern es muss eine Begründung vonseiten der Hochschullehrerin oder des Hochschullehrers der Universität geben, wenn dieses kooperative Promotionsverfahren nicht zustande kommen sollte. Das ist eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation, in der die Fachhochschulabsolventen doch eher als Bittsteller dastehen.
Es gibt keinen Unterschied – Frau Raatz hatte es angesprochen – bezüglich der Ausnahmeregelung, dass jemand bereits mit einem Bachelor-Abschluss zur Promotion zugelassen wird, egal ob kooperative Promotion oder Promotion an der Universität. Es gibt keine Unterschiede zwischen der Fachhochschule und der Universität. Beide müssen eine Eignungsprüfung machen, aber der Zugang ist über den Bachelor gleichermaßen möglich.
Es bleibt eine letzte Frage: Wie kommen wir dazu, dass wir auch partiell, wie ich es immer gern bezeichne, qualitativ begründet den Fachhochschulen im Einzelnen in den schon genannten exzellenten Bereichen das Promotionsrecht zugestehen? Herr Gerstenberg, ich habe bewusst den Weg über den Wissenschaftsrat gewählt, weil ich derzeit keine Institution sehe, die das Qualitätssiegel
an diesen Fachbereich vergeben kann, ohne dass es eine Legitimation dafür gibt. Was uns nicht passieren darf, ist, dass die Promovenden der Fachhochschule oder auch die Fachhochschule selbst ein Abschluss zweiter Klasse ist, weil es in der wissenschaftlichen Community nicht anerkannt wird. Genau das war der Hintergrund, warum ich den Wissenschaftsrat als die anerkannte Institution in Deutschland, die auch den nichtstaatlichen Hochschulen bzw. privaten Hochschulen das Qualitätssiegel gibt, einbezogen habe, damit sie dann das Promotionsrecht haben. Von dort erwarte ich – diesbezüglich werde ich auch dranbleiben –, dass sie sich dieser Aufgabe stellen und vielleicht nicht heute, aber morgen diese Qualitätsprüfung der vom Land oder von der Fachhochschule vorgeschlagenen Fachbereiche vornehmen.
Das Promotionsrecht ist immer ein individuelles Recht. Es ist das Recht des jeweiligen Hochschullehrers an der Institution. Es stellt sich auch die Frage: Was passiert, wenn der Hochschullehrer, der Professor oder die Professorin, der oder die letztlich der Auslöser gewesen ist – nehmen wir das Beispiel Mittweida, wo wir einen so hervorragenden Forschungsbereich haben –, diese Fachhochschule verlässt? Was passiert dann mit dem Promotionsrecht in diesem Fachbereich? Das ist eine ungeklärte Frage, die wir heute nicht so einfach klären können, da der Universitätsprofessor derzeit per se das Promotionsrecht hat.
Dass derzeit die wissenschaftliche Gemeinschaft einschließlich der Hochschulrektorenkonferenz wenig geneigt ist, das Promotionsrecht aus den Universitäten herauszugeben, zeigt die aktuelle Diskussion zur Verlagerung des Promotionsrechts auf die Max-PlanckGesellschaft. Wenn man sich überlegt, dass an den MaxPlanck-Instituten in der Regel Universitätsprofessoren ihre Forschung betreiben, dann ist es schwer nachvollziehbar, dass das Promotionsrecht an den Max-PlanckInstituten nicht ermöglicht wird.
Die Diskussion läuft zeitgleich. Deshalb gibt es derzeit eine gewisse Abschottung der Universitäten gegen eine Ausdehnung des Promotionsrechtes auf die Fachhochschulen.
Schlussendlich kann ich Ihnen zusichern, dass dieses Thema nicht von der Tagesordnung ist, auch wenn der Wissenschaftsrat momentan noch keinen offenen Auftrag angenommen hat, sich diesem Thema zuzuwenden. Ich werde auch weiterhin bei den Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern dafür werben, dass wir gegebenenfalls eine Beispiellösung, eine exemplarische Lösung für einzelne Bundesländer wählen.
Herr Gerstenberg, es gibt zurzeit kein Bundesland, in dem das Promotionsrecht an Fachhochschulen tatsächlich ausgeübt wird. Es gibt auch kein Bundesland, in dem dies im Gesetz so verankert ist. Wir haben geprüft, ob man es tatsächlich an den Fachhochschulen umsetzen kann. Die einzige Möglichkeit sind die Kunsthochschulen. Diese sind teilweise in den Gesetzen ebenfalls unter diesem
Insofern würde Sachsen damit ein Vorreiter sein, wenn es uns gelänge, an dieser Stelle einen Durchbruch zu erreichen – mit der Begründung: Wir haben hervorragende Forschungsbereiche. Wir können mit gutem Gewissen sagen, dass wir das Promotionsrecht auch auf die Fachhochschulen verlagern können. Dazu brauchen wir jedoch die Unterstützung zumindest der wissenschaftlichen Gemeinschaft, des Wissenschaftsrates, uns auf diesem Weg zu begleiten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch einmal zur Zusammenfassung der Debatte: Sie war eigentlich dem kooperativen Promotionsrecht und seiner Weiterentwicklung als Schwerpunktsetzung dieses Antrages gewidmet, und ich hätte mir vorher nicht träumen lassen, dass wir quasi in der Erörterung der Sinnhaftigkeit des § 27 – gültiges – und § 40 – kommendes – Hochschulgesetz beim Promotionsrecht als solches landen. Aber es ist immer interessant, dazu schon einmal Positionen kennenzulernen und Erfahrungen für die kommenden Debatten zu sammeln.
Ich denke, dass diese Aussprache, von einigen mir unverständlichen Nebensätzen abgesehen, in dem Sinne, dass es die CDU in Sachsen gewesen sei, die die Zahl der Promotionen niedrig gehalten hat, deutlich gezeigt hat, dass im Mittelpunkt stand, wofür sich unser Antrag in Ziffer IV eingesetzt hat: eine Weiterentwicklung des Promotionsrechtes auch zugunsten besonderer Fachbereiche an den Fachhochschulen zu erzielen.
Ich möchte noch einmal auf zwei Dinge hinweisen. Es gibt für mich noch einen völlig ungeklärten Sachverhalt, der überhaupt noch nicht zur Sprache gekommen ist: In der Begründung des kommenden Hochschulgesetzes steht zu den Zugängen zur Promotion bei Diplom, Master und Magister, dass außerdem gewährleistet wird, dass durch Bachelor-Abschlüsse an Universitäten und Fachhochschulen der Weg zur Promotion geöffnet ist. Anschließend kommt der interessante Satz: „Für Absolventen der Berufsakademie ist ein Promotionsstudium nicht vorgesehen.“
Darin, Frau Staatsministerin, liegt für mich ein Widerspruch. Sie haben gestern zur Einbringung des Gesetzes über die Berufsakademien gesagt, die BachelorAbschlüsse an Berufsakademien seien denen an Hochschulen aller Art völlig gleichwertig. Darin kann ich einen leichten Konflikt sehen, wenn wir die Abschlüsse für gleichwertig erklären, dann jedoch apodiktisch sagen, für diejenigen sei kein Promotionsverfahren vorgesehen.
Entweder in dem gestern in der 1. Lesung eingebrachten Gesetz oder in der Novelle zum großen Hochschulgesetz müssen wir eine Klarstellung vornehmen; denn diesen Widerspruch können wir sonst kaum auflösen.
Ansonsten noch einmal die Bemerkung – damit bin ich nahe bei Ihnen, Herr Dr. Gerstenberg –: Für mich ist der Wissenschaftsrat als Kronzeuge dafür, was geht und was nicht geht, nicht unmittelbar die ausschlaggebende Größe. Er ist ein Gremium mit zwei definierten, aktiven Zuständigkeiten, das den Bund und die Länder ansonsten berät und zu bestimmten Fragen zur Verfügung steht. Dazu muss ganz eindeutig gesagt werden: Für mich liegt der Ball bei der Kultusministerkonferenz, da sich auch die Hochschulrektorenkonferenz dieser Sache nicht öffnen will.
Deshalb bin ich Ihnen, Frau Dr. Stange, sehr dankbar, denn Sie haben es im Grunde genommen gesagt und ich möchte es aber als Abschlusspassage noch einmal wiederholen: Ich kann Sie im Sinne der Antragsteller nur bitten, dieses sicher nicht gerade vergnügungssteuerpflichtige Geschäft zu übernehmen und im Kreis der
KMK für Unterstützung zu werben, um vielleicht eines nicht allzu fernen Tages über Zwischenschritte von Pilotprojekten zu erreichen, dass wir dieses Instrument des Promotionsrechtes in ausgewählten Fachbereichen der Fachhochschulen einführen können. Um gegebenenfalls weitergehende Bemühungen des Freistaates Sachsen in Person der Staatsministerin und des Staatsministeriums im Sinne der von uns erfragten Perspektive für die Weiterentwicklung des kooperativen Promotionsrechtes kennenzulernen, bitte ich dieses Hohe Haus um Zustimmung zu unserem Antrag, weil darüber später wieder berichtet werden kann.
Damit ist meine Frage beantwortet, ob wir über den Antrag abstimmen. Wir tun dies also. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei 4 Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist der Drucksache 4/10729 zugestimmt worden. Wir beenden diesen Tagesordnungspunkt.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die Linksfraktion, danach CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung. – Herr Abg. Neubert, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erneut wollen, ja müssen wir heute ein Thema zur Diskussion stellen, welches genauso zur traurigen Bilanz von sechs Jahren Milbradt-Regierung in Sachsen gehört wie der SachsenSumpf und die Sachsenbank-Pleite. Ich spreche von dem Problem der dramatisch wachsenden Kinderarmut in Sachsen und, damit eng verbunden, der Hilflosigkeit der Staatsregierung und der Koalition beim Umgang mit diesem sozialpolitischen Skandal. Mehr als jedes vierte Kind lebt heute in Armut – mehr als jedes vierte! Vor zwei Jahren war es nur jedes sechste Kind. Doch seit der Einführung von Hartz IV hat sich die Situation dramatisch verschärft.
Vergessen Sie, sehr geehrte Damen und Herren, was dazu im Sozialbericht 2006 des sächsischen Sozialministeriums steht. Diesen Bericht hat uns die Staatsregierung zwar erst 2007 vorgelegt, nachdem er übrigens schon seit 2006 regelmäßig angekündigt wurde; aber der Bericht war leider schon am Tag seiner Veröffentlichung völlig überholt. Statistische Zahlen für das Jahr 2005 finden sich darin nur vereinzelt und bruchstückhaft. Die letzten vollständigen Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2004, das Jahr vor dem Inkrafttreten von Hartz IV. Das heißt, die
Zahlen haben mit der heutigen Wirklichkeit nur noch wenig zu tun. 27 % – hinter dieser banalen Zahl stehen über 120 000 Schicksale von Kindern in Sachsen, die in Armut leben.
Unbestritten dürfte sein, dass der Systemwechsel zu Hartz IV erhebliche Einbußen für vormalige Arbeitslosengeldempfänger mit sich gebracht hat. Umstritten ist, ob sich die Lage eines vormaligen erwachsenen Sozialhilfeempfängers durch Hartz IV geringfügig verbessert hat. Dazu gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Wer aber auf jeden Fall zu den großen Verlierern von Hartz IV gehört, das sind die Kinder und Jugendlichen aus unterstützungsbedürftigen Haushalten – haben doch Kinder zu Zeiten der alten Sozialhilfe am stärksten von Einmal- und Sonderleistungen profitiert, sei es zum Schulanfang, zur Klassenfahrt oder zur Jugendweihe. Hartz IV hat diese Sonderzahlungen fast ausnahmslos beseitigt und durch eine Pauschalierung ersetzt.
In keiner Weise berücksichtigen die 60 % des Bedarfssatzes, der Kindern zugebilligt wird, den realen Bedarf. Kinder sind halt keine 60-%-Erwachsenen; in dieser Zeit des Aufwachsens gibt es im Gegenteil auch Bereiche, in denen sie einen höheren Bedarf als Erwachsene haben. Das hat die Anhörung im Sozialausschuss in der vorletzten Woche nochmals unterstrichen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Kinder und Jugendliche, die von Hartz IV leben müssen, sind bei der Bildung in Kita und Schule erheblich benachteiligt, weil sie praktisch
außerstande sind, sich die benötigten Lernmittel vollständig zu beschaffen, von notwendigen Ersatzbeschaffungen für kaputt gegangene und verlorene Lernmittel gar nicht zu reden. Kinder und Jugendliche, die von Hartz IV leben müssen, sind von außerschulischer Bildung nahezu vollständig ausgeschlossen, da sie bzw. ihre Eltern weder Geld für Museen, Ausstellungen, Theater oder sonstige Kulturveranstaltungen, geschweige denn für gute Kinderbücher oder gar Zeitschriften haben. Kinder und Jugendliche, die von Hartz IV leben müssen, sind in vielen Fällen sogar innerhalb der sozialen Gemeinschaft Gleichaltriger diskriminiert, weil sie weder an kostenpflichtigen Klassenfahrten und Schulveranstaltungen noch an den üblichen Freizeitaktivitäten Jugendlicher wie Kino, Konzert und Disco teilnehmen können. Kinder und Jugendliche, die von Hartz IV leben müssen, bekommen oftmals keine ihrem Alter und ihrer körperlichen Entwicklung angemessene und gesunde Ernährung. Manche müssen, zumindest teilweise, schlicht hungern.
Sehr geehrte Damen und Herren! All das trifft natürlich nicht in vollem Umfang auf jedes von Hartz IV betroffene Kind zu. In Abhängigkeit von den Vorprägungen der Elternhäuser überwiegen manchmal die einen, manchmal die anderen Entbehrungen. Von den Entbehrungen der Armut betroffen sind aber alle. Ich sage es gleich dazu: Ich lasse es nicht durchgehen, wenn die Frage immer wieder mit der Diskussion über Vernachlässigung durch Eltern vermischt wird und damit die Probleme verwischt werden sollen. Kindervernachlässigung und Kinderverwahrlosung sind ein anderes Thema, was mit dem heutigen nur am Rande etwas zu tun hat.
Von der Ausgrenzung durch Armut sind auch die Kinder betroffen, deren Eltern sich in vorbildlicher Weise kümmern und sich selbst das Letzte vom Mund absparen. Es reicht einfach nicht aus. Dasselbe gilt auch für die Kinder aus jenen Elternhäusern, die mit ihrem normalen Arbeitseinkommen ungefähr auf Hartz-IV-Niveau oder knapp darüber liegen. Ich sage das nur deshalb, weil es zu den Perfiditäten der bundesdeutschen Debatte gehört, die Ärmsten und die Allerärmsten gegeneinander auszuspielen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Gestern erreichte uns folgende Meldung – ich zitiere –: „Familienpolitiker der Union fordern spürbare Kindergelderhöhung. Die Familienpolitiker der Unionsfraktionen in Bund und Ländern haben eine Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar 2009 gefordert. Die Preissteigerungen der letzten Jahre, insbesondere der Waren des täglichen Lebens, machen eine Kindergelderhöhung zwingend notwendig.“
Das sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDULandtagsfraktion von Mecklenburg-Vorpommern zum Abschluss einer in Schwerin abgehaltenen Tagung der familienpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Landtagen und im Bundestag. Bei der angestrebten Kindergelderhöhung dürfe es zudem keine zeitliche