Immer mehr Großbetriebe setzen diese Leiharbeiter ein. Es ist das verarbeitende Gewerbe. 45 % der Betriebe haben mehr als 250 Beschäftigte. Bei Großbetrieben über
5 000 Beschäftigte sind es 60 %. Nur 2 % der Unternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte haben, greifen darauf zurück.
Insgesamt gelange ich zu der Auffassung, dass da etwas verkehrt läuft. Man muss sich darüber Gedanken machen, wie es dazu kommt, dass man diesen Schwerpunkt im Bereich des Leiharbeitseinsatzes in großen Betrieben findet, obwohl dort auf der einen Seite die Gewinne steigen und Deutschland immer noch Exportweltmeister ist, weil made in Germany nach wie vor von hoher Qualität geprägt ist, aber man auf der anderen Seite nicht bereit ist, Menschen langfristig eine Beschäftigungsperspektive zu geben. Darüber muss man nachdenken, auch darüber, warum der ursprüngliche Ansatz, nämlich das Abfedern von Spitzen im Bereich der Produktion, kein Grund mehr sein kann, Beschäftigte einzustellen. Mir geht es darum, dass wir uns als Politik überlegen müssen, wie wir mit diesem Problem umgehen.
Es überrascht mich, denn da sind wir nicht allein. Die EU hat dieses Problem erkannt und bereits im September 2007 die Bundesregierung und auch Großbritannien aufgefordert und gesagt, dass diese Entwicklung und die Bedingungen in diesen Ländern schwierig sind und dort nachzubessern ist. Die EU-Kommission sagt im Kern, wir hatten 2002 arbeits- und sozialrechtliche Gleichstellung vereinbart, dass die Leiharbeitnehmer im Bereich dieser Tätigkeit ein festgeschriebenes besonderes Niveau erreichen müssen. Dem ist nicht so. Deshalb wird festgelegt, dass wir uns mit diesem Problem beschäftigen müssen. In der EU wird klar gesagt, dass wir als Bundesrepublik uns dem Problem stellen müssen, weil hinzukommt, dass es bei den Leiharbeitnehmern exorbitant mehr Arbeitsunfälle als im Bereich der klassisch beschäftigten Arbeitnehmer gibt.
Daher ist es dringend notwendig, dass wir uns über die gesetzlichen Regelungen noch einmal verständigen. Wir müssen auch darüber nachdenken, ob wir bei dieser gesetzlichen Befristung von Leiharbeitsbeschäftigungen und der Unterbindung der lückenlosen Wiederbeschäftigung im Leihbetrieb eine logische Kette anbauen und ob das aus unserer Sicht die logische Folge sein soll. Wir müssen natürlich auch darüber nachdenken, wie wir das bei der Mitbestimmung regeln. Ich will damit sagen, dass das derzeitige Betriebsverfassungsgesetz für diese Beschäftigten keine hinreichenden spezifischen Anforderungen und auch keinen hinreichenden spezifischen Schutz vorsieht. Auch darüber muss man nachdenken: dass das Betriebsverfassungsgesetz den betrieblichen Realitäten angepasst werden muss.
Diese Probleme sind bei der SPD-Landtagsfraktion erkannt worden. Wir haben uns sehr ausführlich in unserer Klausur mit diesem Thema beschäftigt und mit unseren Koalitionspartnern gemeinsam die Gespräche darüber begonnen, sodass wir glauben, dass wir uns mit einem entsprechenden Antrag, der den Arbeitstitel trägt „Zur Eindämmung des Missbrauchs der Leiharbeit“, diesem Thema widmen müssen.
Wir sind der Auffassung, dass wir eine klare Regelung brauchen, und zwar eine bindende, dass die Gleichstellung der Arbeitnehmer auf Leihbasis mit der Stammbelegschaft erfolgen muss. Das müsste nach mindestens sechs Monaten der Beschäftigung beim gleichen Entleiher umgesetzt werden.
Im Ziel sind wir uns in unserer Fraktion einig, dass wir eine Begrenzung der Verleihzeit in den einzelnen Betrieben brauchen. Wir brauchen auch zum Schutz von regulären Beschäftigungsverhältnissen eine Begrenzung der Verleihdauer in den Betrieben. Das muss geregelt werden. Diesen Punkt habe ich gerade beim Betriebsverfassungsgesetz angesprochen. Es geht auch darum, dass man gleiche Rechte für Stammpersonal und Verleiharbeitnehmer aufstellen muss. Es geht also auch um die Mitbestimmung in den Betrieben.
Man könnte jetzt sagen, dass alles wunderbar ist. Die SPD sagt, das ist ihre Position. Dann könnte DIE LINKE sagen, dann stimmt doch unserem Antrag zu. Mitnichten ist das so.
Klatschen können Sie gern. Ich hoffe, dass das, was ich gesagt habe, dem einen oder anderen doch gefällt. Wir können aber diesem Antrag nicht zustimmen.
Wir können ihm auch guten Gewissens nicht zustimmen, weil dieser Antrag eine Historie hat. Ich habe mich einmal damit beschäftigt, wo die ursprünglichen Ideen und Formulierungen herkommen. Ich bin darauf gekommen, dass es einen Antrag der Bundestagsfraktion der Linken gibt, und zwar die Drucksache 16/4805. Dieser Antrag ist fast identisch mit dem, den wir jetzt hier vorliegen haben. Abschreiben, wenn es gut gemacht ist, ist nicht verboten. Dieser Antrag wurde viele Wochen diskutiert, er ist in allen zuständigen Fachausschüssen bei langen Anhörungen abgelehnt und mit Änderungsvorschlägen untersetzt worden, die nicht akzeptiert worden sind. Man hat bei den Anhörungen gerade bei dem Thema der Gewerkschaften, aber auch der Arbeitgeberverbände ganz klar einige Bedingungen formuliert. Es ging darum, wie man mit dem gesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz umgeht. Der DGB hat zum Beispiel gesagt: Eine Aufnahme der Leiharbeitsbranche sollte eher im Arbeitnehmerentsendegesetz funktionieren. Es gab auch eine Reihe von Nachfragen, ob die Daten denn gesichert seien und ob das alles stimmen würde.
Wir sind der Meinung, dass all das in dem Antrag der Linken, der im Moment vorliegt, noch zu unausgegoren ist. Es werden ja auch im zweiten Punkt des Antrages strittige Punkte aufgezählt. Hier wird von den schwarzen Schafen gesprochen, die die Branche missbrauchen. Doch wie will man das regeln, wenn man weiß, welche schwarzen Schafe es gibt; wie will man das bekämpfen? Dazu sagt dieser Antrag nichts.
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir dem mit dem Antrag, den ich gerade angekündigt habe und den wir intern in der Koalition noch beraten werden – und der auch in enger Abstimmung mit dem DGB und der IG Metall diskutiert worden ist –, eher Rechnung tragen werden. In der Tendenz ist diese Diskussion wichtig und notwendig. Es ist richtig, dass wir im Landtag darüber reden. Aber das, was DIE LINKE hier vorgelegt hat, ist noch zu kurz gesprungen. Insofern hoffe ich, wenn unser Antrag vorliegt, dass wir die breite Zustimmung des Hauses bekommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ohne Umschweife gleich zu Beginn: Die NPD-Fraktion wird dem vorliegenden Antrag der Linksfraktion zur Gleichstellung der Leiharbeiter natürlich zustimmen.
In der Bundesrepublik gibt es inzwischen mehr als 4 500 Zeit- bzw. Leiharbeitsunternehmen mit über 8 500 Niederlassungen und etwa – da nehme ich einmal die goldene Mitte zwischen den Zahlen von Herrn Brangs und Herrn Rasch – 700 000 Beschäftigten. Nicht nur, dass sich die Zahl der Leiharbeiter in den letzten zehn Jahren verdreifacht hat; darüber hinausgehend rechnen Fachkreise damit, dass sich die Zahl bis zum Jahr 2010 noch einmal verdoppelt.
Die NPD-Fraktion, meine Damen und Herren, sieht es übrigens als einen Fehler an, dass 2004 verschiedene Schutzvorschriften im Arbeitnehmerschutzgesetz gestrichen wurden, und stellt fest, dass das beabsichtigte Ziel einer Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt durch die tatsächliche Entwicklung als weitestgehend verfehlt angesehen werden muss.
Die NPD-Fraktion erachtet es auch nicht für notwendig, wie es Herr Staatsminister Jurk in der Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag kundtut, dass die Entwicklung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung erst gründlich analysiert werden müsse. Hierzu wurden bereits ausreichend Studien durchgeführt, deren Auswertung hinreichend aufschlussreich ist, um entscheidungsfähig zu sein.
Beispielgebend möchte ich hierzu auf eine Studie des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und des Institutes für sozioökonomische Strukturanalyse verweisen. Der zufolge zeigt sich, dass die Leiharbeit weniger beim Abfedern kurzfristiger Auftragsschübe zum Tragen kommt, sondern vielmehr als Strategie zur Senkung der Lohnkosten benutzt wird. Dies wiederum trifft weniger auf kleinere, weniger gewinnstarke Betriebe zu als vielmehr auf Großunternehmen als Intensivnutzer mit bis zum Teil mehr als 20 % Leiharbeiteranteil. Bei den
Großunternehmen mit über 5 000 Beschäftigten heuerten laut besagter Studie sogar knapp 60 % Leiharbeiter an.
Entscheidender ist aber nach Ansicht der NPD-Fraktion ein weiterer Trend, nach dem immer mehr Verleihunternehmen die Zahl der nur zeitweise Beschäftigten im Verhältnis zur Stammbelegschaft aufstocken. Entgegen den Behauptungen der Staatsregierung sind die Chancen für Leiharbeiter äußerst gering, eine stabile, dauerhafte Beschäftigung zu finden. Lediglich 37,5 % der Leiharbeiter waren beispielsweise 2006 überhaupt länger als drei Monate bei ihrem Verleihunternehmen beschäftigt.
„Leiharbeit als alternative Probezeit zu verstehen, die über eine Screeningfunktion womöglich Klebeeffekte nach sich zieht, verkennt empirische Realitäten“, schreiben deshalb auch die Wissenschaftler Lutz Bellmann und Alexander Kühn. Laut einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages herrscht in keinem unternehmensbezogenen Dienstleistungsbereich so viel Zuversicht wie bei den steigende Umsätze und Gewinne verzeichnenden Leiharbeitsfirmen. Dies lässt angesichts der Lohndumpingproblematik im Zusammenhang mit der Leiharbeitsproblematik durchaus die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit aufkommen.
Dass dies nicht so bleiben muss, meine Damen und Herren, zeigt der Vergleich mit Österreich. Dort erhalten die Zeitarbeiter den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft, und die Zahl der Zeitarbeiter steigt dennoch. Folglich stellt sich die Lösung der diversen Problemszenarien für die NPD-Fraktion als eine Frage des politischen Willens dar und wir werden deshalb dem Antrag zustimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bereits mehrfach angesprochen worden, wie dynamisch sich die Zeitarbeitsbranche in den letzten Jahren entwickelt hat. In den letzten drei Jahren sind 400 000 neue Arbeitsplätze in dieser Branche geschaffen worden und wir haben im Durchschnitt des Jahres 2007 771 000 Beschäftigte in der Zeitarbeitsbranche. Durch diese zusätzlichen 400 000 Arbeitsplätze in den letzten drei Jahren hat die Zeitarbeitsbranche einen wichtigen Beitrag zum Rückgang der Arbeitslosigkeit geleistet.
Herr Kollege Brangs hat uns erfreulicherweise die Historie der Zeitarbeit in Deutschland erklärt; aber Sie haben einen wichtigen Punkt vergessen: Sie haben nämlich die Gesetzesänderungen aus dem Jahre 2002 vergessen, die gemacht worden sind, um die Zeitarbeit etwas zu flexibilisieren. Zielsetzung war ausdrücklich, längerfristig Arbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Man hat ihnen nun erlaubt, dass sie im Rahmen der
Zeitarbeit eben auch länger als zwei Jahre an ein Unternehmen, an einen Verleiher überlassen werden können.
Herr Kollege Rasch, Sie haben schon angesprochen, dass wir diese befristeten Arbeitsverhältnisse haben; wir haben sie nämlich in der freien Wirtschaft, und sie sind unter Umständen ein Problem. Auch deswegen haben wir eben einen Zulauf zur Zeitarbeit, weil wir ansonsten nur bis zwei Jahre einstellen können. Herr Rasch, ich kann Ihnen ein Beispiel nennen. Sie hatten von den Ministerien gesprochen. Ich kann Ihnen sagen, wie staatliche Stellen dieses Gesetz umgehen, ganz konkret die Arbeitsagentur in Leipzig. Dort werden nämlich die Arbeitnehmer zwischen der Agentur und der Stadt hin- und hergeschoben, wenn die Zweijahresfrist eingetreten ist. Das heißt, der Staat selbst umgeht das Gesetz, dessen Vollzug er eigentlich durchsetzen sollte. Hier zeigt sich, wie problematisch diese Regelung ist.
Herr Brangs, Sie haben auch nicht gesagt, dass diese Berechtigung, länger als zwei Jahre zu verleihen, auch Konsequenzen für die Zeitarbeitsfirmen hatte; denn im Jahre 2002 wurde eben auch festgelegt, dass die Zeitarbeitnehmer die gleichen Arbeitsbedingungen wie die Stammbelegschaft haben und auch den gleichen Lohn erhalten müssen. Jetzt werden Sie sagen, das stimmt mit der Realität nicht überein, wir kennen es anders. Das ist auch nachvollziehbar und erst einmal vollkommen gerecht, dass es anders ist: weil nämlich – und das ist vollkommen legal – Zeitarbeitsfirmen von dieser Regelung abweichen können, wenn sie einen Tarifvertrag abgeschlossen haben. Das heißt, es ist nicht so, dass Tarifverträge unterlaufen werden, sondern es gibt in diesen Zeitarbeitsfirmen, die andere Bedingungen anbieten und einen geringeren Lohn zahlen, einen Tarifvertrag. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben.
Sicher – da gebe ich Ihnen recht – gibt es schwarze Schafe, die, obwohl sie keiner Tarifbindung unterliegen – bei kleineren Zeitarbeitsfirmen mag das ja so sein –, illegal nicht die gleichen Arbeitsbedingungen bieten. Ich denke, wir sind uns darin einig, Kollege Brangs, dass wir das nicht unterstützen. Die Frage ist doch aber, ob wir hierbei wieder ein Gesetzesdefizit haben oder vielleicht eher ein Vollzugsdefizit, wenn ganz klar geregelt ist, dass jedes Zeitarbeitsunternehmen, das von den Regelungen im Stammbetrieb abweichen möchte, einen Tarifvertrag haben muss. Ich bin Ihrer Meinung, dass wir uns Gedanken machen müssen, wie wir unter Umständen diese schwarzen Schafe schneller finden, vielleicht auch klar zur Rechenschaft ziehen. Aber deswegen müssen wir keine Änderungen grundsätzlicher Art vornehmen.
(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Also Sklavenarbeit möglichst auf eine Vertragsbasis stellen!)
Lieber Kollege Porsch, wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen, dann tun Sie das doch bitte; dann geht es auch nicht von meiner Redezeit ab. Aber das, was Sie hier
als Sklavenarbeit, wie ich es verstanden habe, bezeichnen, ist das, was in Zeitarbeitsfirmen Unternehmer mit Gewerkschaften aushandeln. Dann sollten Sie einmal bei den entsprechenden Gewerkschaftsfunktionären vorbeischauen und fragen, warum sie solche Arbeitsverträge aushandeln; das würde ich Ihnen einmal empfehlen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon angesprochen worden, dass die Zeitarbeit ein wichtiges Mittel für die Reintegration in den Arbeitsmarkt ist. Über 60 % – diese Zahlen stammen aus dem Wirtschaftsministerium – der in der Zeitarbeit neu Beschäftigten waren vor der Aufnahme ihrer Beschäftigung bei der Zeitarbeitsfirma tatsächlich arbeitslos. Hier wird also ein wesentlicher Beitrag geleistet und wir sollten diesen nicht zu gering schätzen.
Es ist auch nicht so, dass die komplette Branche Lohndumping betreibt, wenn Sie einmal sehen, dass DGBGewerkschaften tatsächlich mit Zeitarbeitsfirmen Mindestlohnvereinbarungen abgeschlossen haben – zum Beispiel ist mir ein Fall mit 7,15 Euro bekannt; das gibt es alles. Von daher müssen wir hier auch keine neuen Regelungen schaffen. Wir müssen uns entscheiden: Wollen wir Zeitarbeit oder wollen wir sie nicht? Wenn wir das machen, was Sie von der Linken hier vorschlagen, dann haben wir letztendlich nichts anderes als eine auftragsorientierte Arbeitsvermittlung. Das wollen wir nicht – Arbeitsvermittlung haben wir schon.
Wir wollen Zeitarbeit, und wenn es schwarze Schafe gibt, müssen wir uns gemeinsam überlegen, wie wir diese bekämpfen können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Reform der Arbeitnehmerüberlassung im Jahr 2003 wurde die vorherige Befristung von Leiharbeit aufgehoben. Gleichzeitig wurde die Gleichbehandlung von Stammbelegschaft und Leiharbeitern festgeschrieben. Dies betrifft insbesondere Fragen des Lohnes und der Arbeitsbedingungen. Die Verleihung bedarf in der Regel einer Erlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit.
Ziel der Reform war es, die Leiharbeit zu flexibilisieren und attraktiver zu gestalten und so zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Durch die Verankerung von sozialen Standards sollte die Leiharbeit außerdem ihr Schmuddelimage verlieren.
Meine Damen und Herren, mit dem Konjunkturaufschwung hat der Umfang von Leiharbeit deutlich zugenommen. Ich habe die Zahl 700 000 gefunden, Herr Rasch 600 000, Herr Brangs 800 000 – also irgendwo