Protocol of the Session on March 5, 2008

Gibt es weitere Wortmeldungen dazu? – Herr Dr. Hähle, bitte.

Frau Präsidentin! Ich möchte an dieser Stelle nur noch sagen, dass das, was der Herr Abg. Pellmann hier zuletzt kundgetan hat, an Zynismus nicht zu übertreffen war.

(Beifall bei der CDU – Gelächter bei der Linksfraktion)

Ich frage, ob die Staatsregierung das Wort wünscht. – Herr Prof. Wöller, bitte.

(Zuruf der Abg. Caren Lay, Linksfraktion – Unruhe im Saal)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich hoffe, wir kommen bald zurück zum Thema. Lassen Sie mich zu Beginn Folgendes feststellen: Ich denke, aufgrund der höheren Lebenserwartung – Gott sei Dank! – und einer immer gesünderen Bevölkerung werden wir auf das Wissen und Können unserer älteren Mitbürger in Zukunft, auch aus wirtschaftlichen Gründen, nicht mehr verzichten können.

(Beifall bei der CDU)

Sie sind uns deshalb in allen Positionen willkommen. Vonseiten der Staatsregierung werden wir diese Entwicklung nachdrücklich unterstützen.

Meine Damen und Herren! Grundsätzlich trage ich das im Gesetzentwurf formulierte Ziel voll und ganz mit. Es ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar, das Wissen und die Erfahrungen der älteren Generation in unser Leben einzubeziehen. Daher muss mehr dafür getan werden,

dieses Potenzial besser zu nutzen. Somit unterstütze ich die Absicht, die Möglichkeiten und die Voraussetzungen für eine aktive Beteiligung von Seniorinnen und Senioren zu verbessern. Aber kommen wir diesem Ziel mit diesem Gesetz näher?

(Zuruf bei der Linksfraktion: Ja!)

Wohl kaum. Wir verfügen auch ohne eine gesetzliche Regelung von Vorgaben zur Förderung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte bereits jetzt über alle Möglichkeiten, das Engagement von Seniorinnen und Senioren aktiv in die Kommunal- und Landespolitik einfließen zu lassen.

Die Arbeit von Seniorengremien hat sich bereits in der Praxis ohne Gesetz etabliert. Diese Gremien gibt es in vielen Kommunen. Auf Landesebene existieren seit vielen Jahren der Landesseniorenbeirat und die Landesseniorenvertretung. Auch ohne Gesetz können wir die noch weißen Flecken durch die Vorbildwirkung der bereits etablierten Seniorenvertretungen beseitigen. Engagement älterer Menschen lässt sich nicht durch ein Gesetz erzwingen, wenn die entsprechende Basis noch nicht vorhanden ist.

Die verpflichtende Festschreibung von Seniorenvertretungen birgt die Gefahr in sich, dass sich Gremien teilweise nur rein formal gründen würden, um dem Gesetz zu genügen. Stattdessen sollten wir mehr Wert darauf legen, dass sich solche Gremien aus dem Engagement und aus der eigenen Kraft der Seniorinnen und Senioren selbst entwickeln. Nur auf dieser Basis entsteht ein gesellschaftliches Engagement.

Hinsichtlich einer gesetzlichen Vorgabe zur Schaffung von Seniorenbeauftragten in den Kommunen weise ich darauf hin, dass es sich dabei um eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe handelt, in die eingegriffen würde.

(Unruhe bei der Linksfraktion)

Ich stelle fest, dass die Fraktion der Linken offensichtlich kein Interesse an dem so wichtigen Thema, das hier gerade diskutiert wird, hat, nämlich dem Thema Seniorinnen und Senioren.

Meine Damen und Herren! Damit komme ich zur Frage des Landesseniorenbeauftragten. Einerseits werden durch die Anbindung dieser Funktion beim Landtag möglicherweise eine bessere Abgrenzung und eine größere Unabhängigkeit gegenüber der Regierung gewährleistet. Andererseits vergibt man damit die Chance, dass die an den Landesseniorenbeauftragten herangetragenen Anliegen unmittelbar und schnell berücksichtigt werden können. Ohne die Einbindung in das Sozialministerium ist außerdem eine Einschränkung der Einflussnahme und der Gestaltungsmöglichkeiten denkbar. Hinzu kommt, dass unter Abwägung aller Argumente bei der vorgeschlagenen Variante einer im Landtag zusätzlich zu schaffenden Geschäftsstelle die Kostenfrage nicht außer Acht gelassen werden darf.

Lassen Sie mich etwas zur Gesetzesregelung des Landesseniorenbeirates bemerken. Die in der Verwaltungsvor

schrift des SMS über die Bildung und Arbeit des Landesseniorenbeirates enthaltenen Ausführungen vom 18. Juni 2001 sind für die weitere Arbeit des seit 1993 tätigen Landesseniorenbeirates ausreichend und haben bisher zu keinen Problemen geführt, die eine gesetzliche Festschreibung rechtfertigen würden. Selbst wenn es um eine Aktualisierung und Ergänzung der seit 2001 bestehenden Regelungen ginge, beispielsweise zu den Aufgaben, der Mitgliederzahl und dergleichen, könnten diese Anpassungen auch über eine Änderung der Verwaltungsvorschrift vorgenommen werden.

Somit fasse ich abschließend zusammen:

1. In Zeiten von Bürokratieabbau sollte kein neues Gesetz geschaffen werden, mit dem bei genauer Betrachtung Dinge geregelt werden, die bereits geregelt sind oder keiner Regelung bedürfen.

2. Gegen das Gesetz sprechen verfassungsrechtliche Bedenken. Ich halte es für fraglich, ein solches spezielles Gesetzeswerk ausschließlich nur für einen Teil der Bevölkerung zu schaffen, und habe Zweifel, ob dies nicht gar eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes darstellt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich kann jetzt keine weiteren Wortmeldungen erkennen. Damit beenden wir die Aussprache und treten in die Einzelberatung ein. Zunächst frage ich aber den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Gerlach, ob er für den Ausschuss das Wort noch einmal wünscht. – Nein. Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 unserer Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf abschnittsweise zu beraten und abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf: Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Freistaat Sachsen (Sächsisches Seniorenmitwirkungsge- setz), Drucksache 4/9258, Gesetzentwurf der Linksfraktion.

Ich rufe auf die Überschrift. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist die Überschrift mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe auf den 1. Abschnitt, die §§ 1 bis 3 Grundsätze. Wer dem 1. Abschnitt seine Zustimmung geben möchte,

den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten wie soeben. Der 1. Abschnitt ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe auf den 2. Abschnitt, die §§ 4 und 5 Seniorenvertretungen. Wer dem 2. Abschnitt seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Der 2. Abschnitt ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe auf den 3. Abschnitt, die §§ 6 und 7 Kommunale Seniorenbeauftragte. Wer dem 3. Abschnitt seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Analoges Abstimmungsverhalten. Der 3. Abschnitt ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe auf den 4. Abschnitt, die §§ 8 bis 11 Der Landesseniorenbeauftragte. Wer dem 4. Abschnitt seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Analoges Abstimmungsverhalten. Der 4. Abschnitt ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe auf den 5. Abschnitt, die §§ 12 bis 16 Der Landesseniorenbeirat. Wer dem 5. Abschnitt seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Analoges Abstimmungsverhalten. Der 5. Abschnitt ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe auf den 6. Abschnitt, die §§ 17 und 18 Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten. Wer dem 6. Abschnitt seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Analoges Abstimmungsverhalten. Der 6. Abschnitt ist mehrheitlich abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Nachdem somit sämtliche Bestimmungen des Gesetzentwurfs abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 44 Abs. 7 der Geschäftsordnung keine weitere Beratung und Abstimmung mehr statt. Damit ist die 2. Beratung abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.

Ich schlage Ihnen vor, an dieser Stelle die Mittagspause einzulegen. Wir treffen uns zur Fortsetzung der Tagesordnung 14:10 Uhr wieder.

(Unterbrechung von 13:08 bis 14:09 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

2. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Schutz des UNESCO-Welterbes in Sachsen

Drucksache 4/6607, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 4/11348, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die Fraktion GRÜNE, danach die CDU und weiter in gewohnter Reihenfolge. Frau Abg. Hermenau, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Der kundige Beobachter des Sachverhaltes wird sich vielleicht die Frage stellen, warum die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Novelle zum Denkmalschutzgesetz und zum Naturschutzgesetz eingebracht hat, um Welterbegüter in Sachsen zu schützen. Denn es muss Ihnen ja klar sein, wenn Sie die Diskussion verfolgt haben, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Auffassung ist: Sachsen ist verpflichtet, die Welterbekonvention einzuhalten und alles dafür zu tun, die Welterbegüter zu schützen. Stimmt! Aber in Sachsen ticken ja die Uhren bekanntlich ein bisschen anders als im Rest der Republik. Deshalb muss man hier immer auf Nummer Sicher gehen und zum Beispiel auch etwas, was wir für völlig selbstverständlich halten, trotzdem noch einmal einklagen, zum Beispiel mit einer Gesetzesnovelle wie dieser.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist im Kern völkerrechtsfreundlich. Das heißt auch, dass alle an diese offene Staatlichkeit gebunden sind. Das bedeutet ganz konkret, dass Gemeinden und Bundesländer völkerrechtliche Verträge zu respektieren haben. Aber genau das Gegenteil passiert hier in Sachsen. Die Sächsische Staatsregierung stellt das mit einem, wie ich finde, sehr altertümlichen Begriff von Staatsverständnis, der Staatlichkeit, immer wieder infrage, vor allem am Beispiel der Waldschlößchenbrücke, wo es das Dresdner Elbtal vor dem Bau der Waldschlößchenbrücke zu schützen gilt.

1976 – das ist lange her und da gab es hier im Osten noch die DDR – stimmten die Länder, die Altbundesländer, der Ratifikation der Konvention zum Welterbe ausdrücklich zu. Das ist festgehalten im sogenannten Lindauer Abkommen. Dadurch, dass die Länder explizit zugestimmt haben, ist dieser Völkerrechtsvertrag auch für die Länder verpflichtend.

Aber nun stellt man sich hier in Sachsen hin und sagt: Hier ist Ex-DDR-Gebiet und wir waren 1976 in Lindau nicht dabei; deswegen können wir auch die Lindauer Absprache nicht mit getroffen haben und deswegen ist es für uns nicht verpflichtend. Hier verweise ich auf Artikel 11 des Einigungsvertrages, in dem festgehalten ist, dass alle völkerrechtlichen Verträge, denen die BRD als Vertragspartei angehört, ihre Gültigkeit behalten, auch im Beitrittsgebiet; und das betrifft dann eben auch Sachsen. Es ist in diesem Sinne ein Planfeststellungsfehler des

RP Dresden gewesen, diese dramatische Kollision des Brückenbaus mit dem Welterbetitel nicht erkannt und thematisiert zu haben. Sie haben nicht alle Belange des öffentlichen Interesses wirklich geprüft.

Der Bürgerentscheid, auf den immer verwiesen wird – am Beispiel der Waldschlößchenbrücke –, kann auch nur im Rahmen des Rechts wirksam werden. Das ist übrigens auch in der Sächsischen Gemeindeordnung so festgelegt.

Wo stehen wir jetzt? Wir stehen hier in Sachsen am Beispiel der Waldschlößchenbrücke und des Dresdner Elbtals, das den Welterbetitel zu verlieren droht, bei der Bevölkerung im Prinzip vor der Verzweiflung der Menschen über die Politikunfähigkeit dieser Staatsregierung – auch in der Stadt Dresden vielleicht –; eine Politikunfähigkeit, die jetzt aus Brückenbefürwortern zum großen Teil automatisch Welterbezerstörer macht. Die Dresdner Bürgerschaft ist in sich gespalten und viele, viele Menschen sind genervt.