Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kabinettsvorlage des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Einrichtung einer Zentralen Innenrevision liegt der Sächsischen Staatskanzlei vor.
Derzeit besteht aber kein aktueller Handlungsbedarf, da fast alle Ressorts mittlerweile eigene Innenrevisionen errichtet haben. Zudem prüft der Sächsische Rechnungshof die Wirksamkeit und die Personalausstattung der Innenrevision in der Landesverwaltung, sodass vor einer grundlegenden Entscheidung das abschließende Ergebnis der Prüfung des Sächsischen Rechnungshofes abgewartet wird.
Das heißt, aktuell ist nicht abzusehen, wann eine Kabinettsbehandlung stattfindet oder ob sie überhaupt stattfindet?
Das wird das Ergebnis einer Prüfung nach Vorlage des Prüfberichtes des Sächsischen Rechnungshofes sein. Erst dann wird klar sein, ob eine Zentrale Innenrevision notwendig ist und diese überhaupt durch eine Kabinettsbefassung zu entscheiden sein wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Frage betrifft die Ablagerung der heizwertreichen Fraktion aus der mechanisch biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) Cröbern (Landkreis Leipziger Land).
1. Warum und wie lange noch lagert der Landkreis Delitzsch die heizwertreiche Fraktion aus Cröbern auf Deponien des Landkreises und angrenzender Kreise?
2. Warum lagern auch Ballen der heizwertreichen Fraktion mit beschädigter Hülle weiterhin auf Deponien?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich beantworte die erste Frage wie folgt: Der Landkreis Delitzsch lagert selbst keine heizwertreiche Fraktion aus der mechanisch-biologischen Abfallentsorgungsanlage Cröbern auf Deponien ab. Der Landkreis hat die Kreiswerke Delitzsch GmbH mit der Durchführung der Entsorgung der heizwertreichen Fraktion aus Cröbern beauftragt. Da sich eine Nachfrage, die die Entsorgung der gesamten Menge aus Cröbern dauerhaft gewährleistet, bisher erst entwickelt, hat die Kreiswerke Delitzsch GmbH entschieden, Teile der heizwertreichen Fraktion in Ballen, umhüllt mit einer Kunststofffolie, zwischenzulagern. Die Zwischenlagerung erfolgt entsprechend einer Konzeption der Kreiswerke Delitzsch GmbH auf einer mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung zugelassenen Lagerfläche auf der Deponie Spröda. Die Lagerung ist rein antragsgemäß bis zum 31.12.2008 befristet.
Die Kreiswerke Delitzsch GmbH hat auf Anfrage mitgeteilt, dass angrenzend an den Landkreis Delitzsch nur im Landkreis Bitterfeld Mengen heizwertreicher Abfälle aus Cröbern in einem immissionsschutzrechtlich zugelassenen Zwischenlager gelagert werden. Bestehende Verträge lassen eine Lagerung bis zum Jahre 2012 zu.
Zur Frage zwei: Warum lagern auch Ballen der heizwertreichen Fraktion mit beschädigter Hülle weiterhin auf Deponien? Diese Frage beantworte ich wie folgt:
Das Zwischenlager für die heizwertreiche Fraktion auf der Deponie Spröda wird derzeit von den Kreiswerken Delitzsch gebaut. Die wahrnehmbaren Beschädigungen der Kunststoffumhüllungen der Ballen sind auf den Greifer zurückzuführen, mit dem eine Entnahme der Ballen auf einer Breite von 150 Metern und einer Höhe von 10 Metern erfolgt. Entnommene Ballen werden zum Abtransport für die weitere Entsorgung auf einer separaten Fläche bereitgestellt und erforderlichenfalls mit einer zusätzlichen Folie abgedeckt.
Grundsätzlich ist das Lager entsprechend den Anforderungen der behördlichen Genehmigung mit Folie und Bodenmaterial abgedeckt. Beschädigte Ballen wurden nach Auskunft der Kreiswerke Delitzsch erst nach einer erneuten Umwicklung mit Folie in das Lager eingebaut.
Zum Ersten. Sie haben auf die Frage 1 mitgeteilt, dass die Lagerung weiter gestattet oder verlängert wurde bis zum 31.12.2008. Mir liegt der Bescheid vor, der bis zum 21.11.2007 befristet war. Offensichtlich ist er mittlerweile verlängert worden. Ich frage Sie: Warum hat das Regierungspräsidium Leipzig diese Genehmigung verlängert, obwohl es entgegen der Richtlinie in den Bescheiden zu Beschädigungen der Ballen gekommen ist?
Ich habe Sie kaum verstanden. Akustisch habe ich die Frage nicht verstanden, Frau Präsidentin. – Können Sie sie noch einmal wiederholen?
– des Regierungspräsidiums Leipzig. Sie haben gerade mitgeteilt, dass die Ablagerungserlaubnis für Zwischenlager bis zum 31.12.2008 verlängert worden sei. Ich frage Sie: Wieso wurde diese Genehmigung weiter verlängert, obwohl entgegen der ursprünglichen Genehmigung die Ballen eben nicht allseits folieumwickelt gelagert worden sind? Das haben Sie in Ihrer Antwort auf Frage 2 auch zugestanden.
betrifft. Ich füge aber hinzu, dass bei der Beantwortung der Frage 2 alle Voraussetzungen gegeben waren, um die Genehmigung zu erteilen.
Herr Staatsminister, Sie haben mitgeteilt, dass auf der Deponie Spröda die beschädigten Pressballen jetzt beseitigt werden. Bis wann ist mit dem Abschluss der Beseitigung zu rechnen?
Die beschädigten Ballen wurden bereits neu umwickelt und erst nach der Umwicklung in das Lager eingebracht. Das heißt, ich gehe davon aus – –
Herr Minister, können Sie Auskunft darüber geben, wie es möglich ist, dass heizwertreiche Fraktionen aus Delitzsch in Tschechien – ich sage es einmal vorsichtig – aufgetaucht sind? Haben Sie darüber Informationen und können Sie darüber Auskunft geben?
Ich habe keine Informationen darüber, gehe aber dieser Frage gern nach und werde prüfen, ob die Behauptung, die Sie hier aufgestellt haben, richtig ist. Vielleicht könnten Sie mir sachdienliche Hinweise an mein Haus weiterleiten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf den Gemeinschaftskundeunterricht an den Schulen (Mittel- schulen und Gymnasien).
1. Wie viele Lehrer dieses Faches waren bereits vor 1990 im Schuldienst der DDR und wie viele davon waren vor 1990 Mitglied der SED?
Verehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, aus der Lehrerpersonaldatenbank geht hervor, dass in Sachsen gegenwärtig 1 347 Lehrerinnen und Lehrer sächsischer Gymnasien und Mittelschulen über eine Ausbildung im Fach Gemeinschaftskunde verfügen. Ein Großteil davon, nämlich 1 123 Lehrerinnen und Lehrer, hat dafür eine berufsbegleitende Qualifizierung zum Erwerb einer unbefristeten Lehrerlaubnis absolviert. 224 Pädagogen verfügen über eine Ausbildung nach neuem Recht und wurden folglich erst nach dem Jahre 1990 eingestellt. Über die Mitgliedschaft oder früherer Mitgliedschaft in Parteien werden im Kultusministerium keine Angaben erhoben oder gespeichert.
1. In welcher Weise wird das Förderprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ für die Jahre 2008 bis 2013 fortgeschrieben bzw. was hat sich gegenüber der Förderrichtlinie 2007 geändert?