Die Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden. Ich bitte deshalb den Abg. Dr. Jähnichen, seine Frage an die Staatsregierung zu stellen; Frage Nr. 1.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion um die Zukunft der Stiftung für das Sorbische Volk, insbesondere deren Finanzierung, frage ich die Staatsregierung:
1. Wie viele Mitglieder hat das Sorbische NationalEnsemble und wie viele davon stammen aus sorbischen Familien und sind muttersprachig aufgewachsen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemäß aktueller Auskunft des Sorbischen National-Ensembles vom 24.01. dieses Jahres hat das Sorbische National-Ensemble zurzeit 88 Mitglieder einschließlich zwei Personen in der Geschäftsführung, wobei unter Mitgliedern die Künstlerinnen und Künstler des Ensembles zu verstehen sind.
Über die Abstammung aus sorbischen Familien und das muttersprachliche Aufwachsen liegen keine offiziellen Erhebungen vor. Vor dem Hintergrund des § 1 des Sächsischen Sorbengesetzes wären solche Erhebungen auch unzulässig. Gemäß § 1 des Sächsischen Sorbengesetzes gehört zum sorbischen Volk, wer sich zu ihm bekennt. Das Bekenntnis ist frei, woraus folgt, dass es weder bestritten noch nachgeprüft werden darf.
Im Übrigen ist für ein Mitglied des Sorbischen NationalEnsembles, wie in jeder anderen sächsischen künstlerischen Einrichtung, die künstlerische Eignung entscheidend und nicht die Herkunft oder das Bekenntnis.
Im Auftrag der Stiftung für das Sorbische Volk wurde vom Institut für kulturelle Infrastruktur in Sachsen eine kulturpolitikwissenschaftliche Analyse zum SNE erarbeitet. Dieses Gutachten enthält unter anderem auch Ausführungen zur Personalstruktur des Sorbischen NationalEnsembles nach Nationalität, die sich allerdings auf alle Mitglieder erstrecken, nicht nur auf die künstlerischen Ensemblemitglieder.
Nach ersten Rückfragen geht das SMWK davon aus, dass hier die vorgenannte Problematik nicht angemessen beachtet wurde und dass es sich derzeit um entsprechende
Klarstellungen sowohl gegenüber dem Institut für kulturelle Infrastruktur als auch gegenüber dem SNE bemüht.
Zu Ihrer zweiten Frage: Im Gegensatz zur rechtlich klar geregelten Staatsangehörigkeit ist Zugehörigkeit zu einer Nationalität nur schwer fassbar und hängt stark von subjektiven Bekenntnissen ab. Statistische Erhebungen werden daher zu dieser Frage zumindest seit 1989 nicht mehr geführt. Für die sorbische nationale Minderheit habe ich dies bereits zu Ihrer ersten Frage ausgeführt.
Die Staatsangehörigkeit der insgesamt 109 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dazu gehören also nicht mehr nur die Künstler des Sorbischen National-Ensembles – setzt sich wie folgt zusammen: 85 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, 17 der Slowakischen Republik, die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weiter aufgeschlüsselt werden können, haben die Staatsangehörigkeit der Tschechischen Republik, der Republik Polen, Italien, Bulgarien, Lettland und der Ukraine. Damit zeigt sich auch in dieser Vielfalt und in beeindruckender Weise der völkerverbindende und grenzüberschreitende Charakter dieser künstlerischen Einrichtung.
Es geht um die staatliche Förderung für die Wiederherstellung der Brückenverbindung über die Mulde in Grimma am Standort der Pöppelmannbrücke.
Auf die Frage 1 meiner Kleinen Anfrage zum oben genannten Thema (Drucksache 4/10511), ob es der Tatsache entspricht, dass die zuständigen Behörden des Freistaates Sachsen auf Ersuchen bzw. Anfrage der Stadt Grimma als Bauherrin eine Zuwendung für den Bau der genehmigten Brückenvariante bis zu 6,9 Millionen Euro in Aussicht gestellt haben, antwortete Staatsminister Jurk ausweichend. Vor diesem Hintergrund stelle ich die
1. Entspricht es den Tatsachen, dass die Stadt Grimma den zuständigen Behörden eine starke Erhöhung der Baukosten des Bauvorhabens „Pöppelmannbrücke“ angekündigt und um eine staatliche Förderung von rund 6,9 Millionen Euro ersucht hat?
2. Kann die Stadt Grimma eine staatliche Förderung des Bauvorhabens „Pöppelmannbrücke“ in voller Höhe von
Frau Kagelmann, ich will gern auf Ihre Fragen antworten. Die Stadt Grimma und der Freistaat Sachsen haben sich im Jahr 2003 darauf verständigt, dass der Wiederaufbau der Pöppelmannbrücke durch die Stadt Grimma erfolgt. Hierfür wurde eine Umstufungsvereinbarung abgeschlossen, wobei die Baulastträgerschaft für dieses Bauwerk vom Freistaat auf die Stadt Grimma übertragen wird.
Der Freistaat Sachsen erklärte sich bereit, nach einer abschließenden Entscheidung der Stadt Grimma über die Art und Weise des Wiederaufbaus die hierfür erforderlichen Finanzmittel zu übernehmen. Die Stadt Grimma muss natürlich bei ihren Überlegungen auf einen effizienten sparsamen Einsatz der Mittel achten. Neben einer ansprechenden Gestaltung der Brücke sind in den städtischen Planungen deshalb selbstverständlich auch die Belange der Wirtschaftlichkeit und des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen.
Im Rahmen einer Besprechung Ende Oktober 2007 stellte die Stadt den aktuellen Planungsstand vor und teilte mit, dass die gegenwärtig vorliegende Kostenberechnung Gesamtkosten in Höhe von 6,5 Millionen Euro – nicht 6,9 Millionen Euro – ausweist. Mit Verweis auf die gemäß Umstufungsvereinbarung noch vorzunehmende Wirtschaftlichkeitsprüfung des Brückenentwurfs hat die zuständige Abteilung meines Hauses die Angaben der Stadt Grimma zur Kenntnis genommen. Gegenwärtig liegt das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung noch nicht vor, sodass eine abschließende Aussage zur Finanzierung des Bauvorhabens noch nicht getroffen werden kann.
Daraus leitet sich auch die Antwort auf die Frage 2 ab: Zunächst müssen die Ergebnisse der bereits erwähnten Wirtschaftlichkeitsprüfung abgewartet werden. Erst danach sind fundierte Aussagen zur Finanzierung des Bauvorhabens möglich.
Danke schön. – Darf ich eine Nachfrage stellen? – Herr Staatsminister, wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung und mit konkreten Aussagen zur Förderhöhe?
Ich darf das gern noch in Erfahrung bringen. Das liegt mir jetzt nicht vor. Wie gesagt, die Bereitschaft zur Förderung ist da, aber die Wirtschaftlichkeitsprüfung muss dem vorausgehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf die Arbeitsbedingungen für Krankenhausärzte im Freistaat Sachsen.
In einer in Erfurt Ende 2007 veröffentlichten Umfrage der Ärztegewerkschaft Marburger Bund unter Beschäftigten in Krankenhäusern im Freistaat Thüringen beklagen Krankenhausärzte eine extreme Arbeitsbelastung, nicht zuletzt durch Marathondienste und unbezahlte Überstunden. Qualifizierte Ärzte seien daher in Thüringen kaum noch zu bekommen, führte ein Sprecher des Marburger Bundes aus und warnte gleichzeitig vor einer „dramatischen Verschärfung der Ärzteflucht“.
1. Welche Aussage kann die Staatsregierung analog zu den vorgenannten Umfrageergebnissen des Marburger Bundes im Freistaat Thüringen über die gegenwärtigen Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastungen von Krankenhausärzten im Freistaat Sachsen treffen?
2. Inwiefern gibt es aus Sicht der Staatsregierung gegenwärtig im Freistaat Sachsen aufgrund extremer Arbeitsbedingungen und nicht angemessener Honorierung ein Personalproblem bei der Suche nach qualifizierten Ärzten für Krankenhäuser und mit welchen notwendigen Maßnahmen kann einer „Ärzteflucht“ von ausgebildeten Medizinern aus Sachsen vorgebeugt werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die sächsischen Krankenhäuser befinden sich momentan bei der Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes. Grundlage dafür sind die tarifvertraglichen Regelungen, welche für die meisten Krankenhäuser erst seit einigen Monaten existieren.
Arbeitnehmervertretungen und Krankenhäuser erarbeiten auf dieser Basis neue Dienstpläne. Allerdings wird das durch die andauernden Tarifauseinandersetzungen mit dem Marburger Bund erschwert, denn dieser hat den laufenden Tarifvertrag gekündigt. Neue Tarifverhandlungen bedeuten auch neue Unsicherheiten über die tariflichen Grundlagen.
Jedoch werden die Krankenhäuser bei der Umsetzung von den zuständigen Aufsichtsbehörden beraten. Wir gehen davon aus, dass die Krankenhäuser das Arbeitsgesetz erfolgreich umsetzen.
Zur zweiten Frage. Mit Stand vom November 2007 waren an den sächsischen Krankenhäusern 279 Arztstellen unbesetzt. Insgesamt arbeiteten 7 251 Ärzte im Jahre 2006 an sächsischen Krankenhäusern und damit seit der Wiedervereinigung mehr als je zuvor.
Die Krankenhäuser haben mehr Ärzte eingestellt, natürlich auch, um den Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes gerecht zu werden. Damit beträgt der Anteil der unbesetzten Arztstellen im stationären Sektor 3,85 %. Dieser Anteil entspricht der natürlichen Fluktuation in medizinischen Einrichtungen.
Ich möchte an dieser Stelle ergänzen, dass natürlich die Betroffenheit bezüglich der Personaldefizite in den einzelnen Häusern auch im Freistaat Sachsen sehr unterschiedlich ist. Man kann sowohl sehr problematische Personalsituationen feststellen, aber auch Häuser, die nach eigenen Aussagen keinerlei Probleme beim Personal haben.
Zu dem Problem des drohenden Ärztemangels gerade im ambulanten Bereich, Herr Abg. Petzold, möchte ich darauf verweisen, dass wir schon in einer Vielzahl von Anfragen umfangreiche Kataloge der Maßnahmen dargestellt haben. Ich würde Sie bitten, dass Sie das noch einmal zur Kenntnis nehmen, und an dieser Stelle darauf verzichten, diese Vielzahl der Maßnahmen der letzten drei, vier Jahre aufzuzählen.
Auf die Kleine Anfrage, Drucksache 4/9142, vom Juli 2007 teilte mir der Sächsische Staatsminister des Innern Dr. Buttolo in der Antwort mit, dass die Kabinettsvorlage zur Errichtung einer Zentralen Innenrevision sich als Kabinettsangelegenheit im Geschäftsgang befindet.
Ich frage die Staatsregierung: In welchem Verfahrensstadium befindet sich die Kabinettsvorlage, ist die Mitzeichnungsrunde der Ministerien noch im Gange oder liegt die Vorlage bereits bei der Staatskanzlei vor?