Kriminellen Jugendlichen hilft kein Multi-Kulti-Gesäusel oder aufwendige Erlebnispädagogik in den Tropen oder in Sibirien.
Sie brauchen einen Warnschuss vor den Bug, um zu begreifen, dass sie ihre Lebenseinstellung und -führung ändern müssen. Bewährungsstrafen dürfen von den Betroffenen nicht als Freisprüche erster Klasse mit einem Grinsen zur Kenntnis genommen werden.
Notfalls sind zusätzliche Sanktionen wie der sogenannte Warnschussarrest oder der zeitweilige Entzug von Führerschein und Handy in Anwendung zu bringen.
Dazu, meine Damen und Herren, bedarf es bundesgesetzlicher Änderungen, wie sie in der Gesetzesinitiative enthalten sind, die Sachsen gemeinsam mit Bayern, Hessen, Niedersachsen und Thüringen in den Bundestag eingebracht hat und die von diesem am 14. Mai 2004 beschlossen wurde.
Meine Damen und Herren! Wenn wir eine Stärkung – ich betone: Stärkung – des Jugendstrafrechts und die Verbesserung und Beschleunigung des Jugendstrafverfahrens fordern,
verlassen wir in keiner Weise den Grundsatz der vorrangigen Erziehung jugendlicher Straftäter, die auch die Philosophie unserer im vergangenen Jahr beschlossenen Novelle des Jugendstrafvollzugsgesetzes prägt.
Nein, ich habe Ihnen auch zugehört. Hören Sie mir bitte ebenfalls zu. – Das bedeutet aber auch, dass die sächsischen Jugendstrafanstalten keine Erholungsheime für Gesetzesbrecher sind. Sie sind auch keine bloßen Wegsperreinrichtungen, in denen die einmal Gestrauchelten von erfahrenen Schwerenötern für eine künftige kriminelle Karriere weiterqualifiziert werden.
Aber, meine Damen und Herren, auch das perfekteste und aufwendigste Erziehungskonzept wird auf kurze Sicht nicht das heilen können, was kaputte Familienverhältnisse diesen jungen Menschen an Wunden geschlagen haben. Deshalb sind repressiver Strafvollzug und Resozialisierung für uns zwei Seiten einer Medaille und damit gleichzeitig Prävention und Opferschutz für die Zukunft.
Die Fachleute – das hat meine Vorrednerin schon gesagt – sind sich schon lange darüber einig, dass reiner Verwahrvollzug zu steigenden Wiederholungstaten führt und damit, auf lange Zeit gesehen, eine Vergeudung menschlicher und materieller Ressourcen darstellt; ganz zu schweigen davon, dass eine repressive Wegsperrung einem christlichen Menschenbild widerspricht, das für meine Fraktion Richtschnur und Maßstab ist.
Nein, ich möchte meine Rede zu Ende führen. Ich habe Sie auch nicht unterbrochen. Wir können uns nachher unterhalten. – Bis zu 75 % der jugendlichen Straftäter werden ein- oder mehrmalig mit eher geringen Delikten strafanfällig und entwickeln sich später völlig unauffällig weiter. Für diese jungen Menschen ist Kriminalität nur eine Episode in ihrem Leben.
Bei ihnen hat sich das geltende Jugendstrafrecht bewährt. Das Problem, meine Damen und Herren, bildet die andere kleine Gruppe von kriminellen Jugendlichen, bei denen die Rückfallquote mit den bisherigen Instrumentarien nicht gesenkt werden kann und die eine echte Gefahr für die Gesellschaft bedeuten.
Auch um des Opferschutzes willen sollte für diesen gefährlichen Personenkreis die Erhöhung der Jugendstrafe von zehn auf 15 Jahre und für Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren das Strafrecht zur Anwendung kommen dürfen.
Jugendstraftaten lassen sich nur verhindern, wenn der Täter weiß, dass er entdeckt und auf dem Fuße bestraft wird. Ohne selbstzufrieden zu sein, dürfen wir in Sachsen sagen, dass wir dabei auf einem guten Weg sind. Bundesweit stehen wir an dritter Stelle in der Dauer der Jugendstrafverfahren und auf dem zweiten Platz bei der Zahl der Verfahren pro Jugendrichter, nämlich 373. Im Bundesdurchschnitt sind es – man höre und staune – 552. In Rheinland-Pfalz kommen auf einen Jugendrichter fast doppelt so viele Strafverfahren wie in Sachsen. Wie gesagt, das ist kein Grund zur Selbstzufriedenheit, aber wir sind auf einem guten Weg.
Die Ende 2006 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift Junge Intensivtäter – unter Insidern als VwV JunI bekannt – mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung und fachübergreifenden Vernetzung wurde in den Staatsanwaltschaften Dresden und Zwickau als Pilotprojekt praktiziert und gilt seit Jahresbeginn sachsenweit.
Dennoch: Eine seriöse Evaluation der VwV JunI, wie sie der vorliegende Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert, dürfte aufgrund der relativ kurzen Laufzeit des Projektes schwierig sein. Aber die Antwort darauf möchte
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE ist zu sagen, dass er einschließlich der Begründung eine teilweise wörtliche Wiederholung ihres Antrages vom 20.10.2004 ist.
Dazu fand bereits am 9. Mai 2005 eine ausführliche Anhörung von Experten statt, deren Ergebnisse Eingang in die rechtspolitischen Aktivitäten meiner Fraktion als auch in die Politik der Staatsregierung gefunden haben. Ihren Antrag, der uns zu einer substanziellen Änderung unserer Rechtspolitik auffordert, bitte ich deshalb abzulehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben schon häufig die Situation erlebt, dass bundespolitische Debatten hier im Landtag geführt werden. Diesmal ist es wieder so weit.
Der hessische Landtagswahlkampf macht es möglich. Ich denke, dass sich die von Kollegen Koch in Hessen fahrlässig vom Zaun gebrochene Debatte für Stammtischdiskussionen sehr gut eignet, aber nicht zur Lösung der gesellschaftlichen Probleme im Bereich der Jugendkriminalität.
Ich kann eine gewisse Schadenfreude nicht verbergen, wenn ich sehe, dass Kollege Koch den Bogen wohl so weit überspannt hat, dass er am Sonntag ernsthaft um seine Mehrheit fürchten muss.
Die nächste Wahl ist im Herbst 2009. Bis dahin arbeitet diese Koalition zuverlässig weiter. Davon bin ich überzeugt.
Herr Kollege, Sie haben gesagt, dass wir hier eine bundespolitische Debatte führen. Können Sie zur Kenntnis nehmen, dass sich unser Antrag ausschließlich auf zwei Projekte bezieht, die beide in Sachsen beheimatet sind?
Kommen wir zum Thema. Für meine Fraktion und auch für die SPD als Partei steht fest: Jugendkriminalität muss genauso hart bekämpft werden wie ihre Ursachen, möglichst bevor es zu kriminellen Übergriffen kommt.
Gegen jugendliche Gewalttäter bietet das Gesetz schon heute harte Möglichkeiten, um erzieherisch und strafrechtlich Gewalttaten Einhalt zu gebieten. Der Warnschussarrest zum Beispiel steht schon lange im Gesetz. Auch das Fahrverbot ist schon heute als Weisung nach Jugendgerichtsgesetz möglich. Ich bin der festen Überzeugung, dass die bereits jetzt bestehenden Möglichkeiten, kriminelle Taten junger Menschen zu bestrafen, ausreichend sind, meine sehr verehrten Damen und Herren.