Herr Staatsminister, das Gymnasium Herrnhut soll gemäß der Schulnetzplanung des Landkreises Löbau-Zittau zum Schuljahresbeginn 2005/2006 in die private Trägerschaft einer Stiftung der Evangelischen Brüder-Unität überführt werden. Bislang liegt noch keine offizielle Verlautbarung des SMK bezüglich der Genehmigung und der Aussetzung der Wartefrist (Vorfinanzierungsfrist) vor. Allerdings gibt es zahlreiche Eltern in der Region, die ihre Kinder trotz der genannten Unsicherheiten am Gymnasium Herrnhut anmelden werden. Fragen an die Staatsregierung:
1. Was geschieht mit den angemeldeten Schülerinnen und Schülern, wenn die Gründung des freien Gymnasiums Herrnhut nicht zum nächsten Schuljahresbeginn ermöglicht wird?
2. Bis zu welchem Zeitpunkt wird das SMK spätestens eine Entscheidung zum Gymnasium Herrnhut getroffen haben?
Frau Präsidentin! Verehrte Frau Abgeordnete! Zur ersten Frage: Der Kreistag des Landkreises Löbau-Zittau hat am 8. Dezember 2004 beschlossen, dass die Neueinschulung an Gymnasien in öffentlicher Trägerschaft ab dem Schuljahr 2005/2006 an den Standorten Löbau, Zittau und, falls das öffentliche Bedürfnis vorliegt, Seifhennersdorf erfolgt. Dadurch wird am Gymnasium Herrnhut, sofern die Übernahme des Gymnasiums in freie Trägerschaft zum Schuljahr 2005/2006 nicht erfolgt, keine Einschulung in die Klassenstufe 5 vorgenommen. Sobald absehbar ist, dass die Übernahme des Gymnasiums Herrnhut in freie Trägerschaft nicht erfolgt, werden die Eltern hierüber informiert. Dadurch wird den Eltern, die ihre Kinder am Gymnasium Herrnhut anmelden wollten, die Möglichkeit eröffnet, ihre Kinder an einem anderen Gymnasium im Landkreis Löbau-Zittau anzumelden. Die Verteilung der Schüler auf die vorhandenen Gymnasien wird durch das Regionalschulamt Bautzen begleitet. Zu Ihrer zweiten Frage: Die Brüder-Unität wurde am Mittwoch dieser Woche mündlich darüber informiert, dass die von ihr beantragte Aussetzung der Wartefrist nicht genehmigt werden kann, da es sich beim Gymnasium Herrnhut nach dem Beschluss des Kreistages des Landkreises nicht um eine dauerhaft bestandsfähige öffentliche Schule handelt. Die Übernahme einer dauerhaft bestandsfähigen öffentlichen Schule ist jedoch nach dem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft Voraussetzung für eine Aussetzung der Wartefrist.
Ich gehe davon aus, verehrte Frau Abgeordnete, dass damit auch Ihre Frage aus dem Ausschuss für Schule und Sport vom 4. Februar gleich mit beantwortet ist.
Ich habe aber noch eine Nachfrage. Gibt es Verlautbarungen vonseiten des SMK, die im Vorfeld der Information vom vergangenen Mittwoch bezüglich des Ausgangs des Genehmigungsverfahrens öffentlich wurden?
Ich möchte ebenfalls zu der Sache mit Stand von heute Morgen nachfragen. Sind die schriftlich vorliegenden Anmeldungen der Eltern für die Schüler am Gymnasium Herrnhut entsprechend der gesetzlichen Vorgabe ausreichend für eine dauernde Bestandsfähigkeit? Könnte das noch eine Wendung in der Entscheidung des Kultusministeriums bewirken?
viele Anmeldungen es schon gibt, zweitens hatte ich ausgeführt, dass der Landkreis Löbau-Zittau im Dezember vergangenen Jahres seine Entscheidung getroffen hat. Wir haben am vergangenen Mittwoch dem möglichen freien Träger bekannt gegeben, dass es keine Aussetzung der Wartefrist gibt. Es gäbe jetzt lediglich eine Möglichkeit, denn ein freier Träger kann auch eine Schule eröffnen, wenn die Wartezeit nicht ausgesetzt wird: Das heißt, er müsste die volle Finanzierung übernehmen, was aus meiner Sicht nicht anzunehmen ist, wobei ich allerdings wiederum diese Entscheidung nicht zu treffen habe. Aus meiner Sicht wäre das die einzige Möglichkeit.
Vielen Dank. – Es geht um das Chipkartensystem für Asylbewerber im Landkreis Freiberg. Meine erste Frage ist: Auf welcher rechtlichen Grundlage kann man zu diesem Chipkartensystem kommen und in welcher Weise muss bei der Umstellung von Listenbestellsystemen auf Chipkarte das SMI einbezogen werden? Ich will gleich die zweite noch anhängen: Bedarf schon ein geplantes Ausschreibungsverfahren einer Genehmigung?
Frau Präsidentin! Frau Abg. Ernst! Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist aufgrund eines Erlasses vom 12. Mai 2003 als Fachaufsichtsbehörde vor der Einführung des Chipkartensystems zur Versorgung von Asylbewerbern in Heimen zu beteiligen. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist der notwendige Bedarf an Ernährung und anderen entsprechenden Bedürfnissen grundsätzlich durch Sachleistungen zu decken. Nur soweit es in Ausnahmefällen erforderlich ist, ist ein Abweichen vom Sachleistungsprinzip zulässig. Um eine landeseinheitliche Anwendung dieser bundesgesetzlichen Vorschrift zu gewährleisten, ist eine Vorabstimmung mit dem genannten Erlass eingeführt worden. Das Verfahren beruht auf den fachaufsichtlichen Befugnissen und Pflichten des Innenministeriums. Ist eine Umstellung auf ein Chipkartensystem beabsichtigt, haben nach dem besagten Erlass der jeweilige Landkreis oder die Kreisfreie Stadt dem Sächsischen Staatsministerium des Innern vor Beginn des Ausschreibungsverfahrens die Ergebnisse ihrer behördeninternen Prüfung und vor Abschluss des Dienstleistungsvertrages die Vertragsunterlagen zur Zustimmungserteilung vorzulegen. Nur soweit mein Haus seine Zustimmung erteilt hat, darf der jeweilige Landkreis oder die Kreisfreie Stadt eigenständig Maßnahmen zur Einführung der Chipkartenversorgung einleiten.
Bei einem anderen Verfahren – das ist die Antwort auf Ihre zweite Frage – bestünde die Gefahr, dass eine Behörde Verpflichtungen eingeht, obwohl die Einführung
Um vielleicht einer Nachfrage gleich vorzubeugen: Es gibt auch Fälle im Land, in denen einem solchen Chipkartensystem bereits die Zustimmung erteilt worden ist.
Herr Staatsminister, meine erste Nachfrage wäre: Hat die Freiberger Landkreisverwaltung schon die Genehmigung zu dem Ausschreibungsverfahren für ein Chipkartensystem eingereicht? Und wenn ja, wann?
Der Antrag ist eingegangen. – Der Landkreis Freiberg beabsichtigt, ab Juli 2005 dieses Verfahren einzuführen. Er hat im Staatsministerium des Innern über den Dienstweg mit Schreiben vom 20.12.2004 um Zustimmung gebeten. Ich will aber gleich hinzufügen, Klammer auf – kritisch – Klammer zu, dass dieser Antrag erst am 22.02.2005 bei uns eingegangen ist. Gegenwärtig wird der Vorgang im Fachreferat geprüft. Gegen wen sich dieser mein Klammerzusatz „kritisch“ richtet, werden Sie bitte mir überlassen.
Schönen Dank. – Die zweite Nachfrage: Wann ist damit zu rechnen, dass die Freiberger Landkreisverwaltung einen Bescheid aus dem Innenministerium bekommt?
Ich bitte um Verständnis, dass ich das jetzt, weil der Antrag erst am 22.02. eingegangen ist, nicht sagen kann. Wenn Sie erlauben, Frau Präsidentin, würde ich vielleicht ermöglichen, dass wir Ihnen das noch heute Nachmittag mündlich mitteilen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Als Nächsten rufe ich Herrn Günther auf, seine Frage zu stellen; das ist die Frage Nr. 4.
Zu außenwirtschaftlichen Aktivitäten in Japan meine Fragen an die Staatsregierung: 1. Wie teilen sich die Ausgaben für die außenwirtschaftlichen Aktivitäten in Japan bei der Haushaltsstelle 07 03/ 533 81, getrennt nach EXPO 2005 in Aichi/Japan und Deutschlandjahr, auf?
2. Was rechtfertigt die Durchführung des Deutschlandjahres in Japan, obwohl Sachsen sich im selben Jahr auch auf der EXPO präsentiert?
Sehr geehrter Herr Abg. Günther, zu Ihren Fragen. Zunächst zur ersten Frage über die Haushaltsstelle 07 03/ 533 81 der Maßnahmen EXPO 2005 und Deutschlandjahr.
Eine Aussage ist nur für die derzeit tatsächlich verfügbaren Mittel möglich, weil – Sie wissen es – der Landeshaushalt für die Jahre 2005 und 2006 noch nicht verabschiedet worden ist. Im Haushaltsjahr 2004 konnten für unmittelbar bevorstehende Projekte oder solche mit langfristigem Planungsvorlauf Verpflichtungsermächtigungen und überplanmäßige Verpflichtungen mit Fälligkeit 2005 eingegangen werden. Diese vom Sächsischen Staatsministerium der Finanzen bewilligten Mittel im Vorgriff auf den Haushalt 2005 belaufen sich auf insgesamt rund 954 800 Euro.
Diese Mittel sind zweckgebunden und stehen unter Haushaltsvorbehalt. Vertraglich bereits gebunden sind jene 954 800 Euro. Sie schlüsseln sich auf in reine EXPOProjekte 137 000 Euro und reine Deutschlandjahr-Projekte 596 700 Euro. Dann gibt es noch „Mischprojekte“, die ein Gesamtvolumen von 221 100 Euro umfassen. „Mischprojekte“ sind solche Projekte – unter anderem Gastspiele oder Austausche –, die einerseits im Rahmen der EXPO stattfinden, andererseits aber auch außerhalb und in anderen Städten.
Mit der Verabschiedung des Haushaltes werden die weiteren, bereits in der Planung befindlichen Projekte mit einem Volumen von zirka 1,1 Millionen Euro realisiert werden.
Zur Erinnerung: Im Entwurf des Haushaltsplanes sind für 2005/2006 insgesamt 2,05 Millionen Euro für Japan vorgesehen. Der Aufgabenschwerpunkt wird das Deutschlandjahr sein.
Zu Ihrer zweiten Frage betreffs der Rechtfertigung des Deutschlandjahres in Japan, obwohl sich Sachsen im selben Jahr auch auf der EXPO präsentiert.
Aufgrund der räumlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der EXPO ist eine eigene Darstellung des Freistaates Sachsen nicht möglich. Das war im Übrigen ursprünglich anders geplant. Die Präsentationsmöglichkeiten der Bundesländer beschränken sich im Wesentlichen auf die Gestaltung eines Teils des Eingangsbereiches des Pavillons, so genannte Warteschlangen – Sie können sich sicherlich etwas darunter vorstellen –, und Veranstaltungen im Bereich der Gastronomie.
Das sind für uns die „Sächsische Woche“ im Restaurant oder einzelne Konzerte und Auftritte, unter anderem auch beim Eröffnungskonzert der EXPO. Die EXPO selbst dauert von März bis September 2005, also ein halbes Jahr. Das Deutschlandjahr ist eine Initiative des Bundes mit Beteiligung des Goethe-Institutes, um in Japan das Deutschlandbild aufzufrischen.
Deutschland wird zwar als zuverlässiger, aber nicht unbedingt als innovativer oder moderner Partner wahrgenommen. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, sich in diesem Rahmen ein Jahr lang selbst zu repräsentieren. Sachsen pflegt die Kontakte nach Japan kontinuierlich. Wir wollen sie weiter intensivieren und ausbauen, weil Beständigkeit und Nachhaltigkeit im Kontakt mit Japan sehr wichtig sind. Der Freistaat Sachsen möchte insgesamt auch bekannter werden.
Japanische Medien, Zeitung und Fernsehen, widmen sich bereits verstärkt Sachsen. So ist zum Beispiel das Interesse an der Frauenkirche beachtlich. Die Tages- und Wirtschaftszeitung „Nikkei“ berichtet regelmäßig über
Sachsen. Nikkei ist auch einer der größten Sponsoren sächsischer Projekte. Sachsen nutzt die Chance des Deutschlandjahres mit einer Vielzahl unterschiedlichster Veranstaltungen, um auf sich aufmerksam zu machen. Es sind sowohl kulturelle Höhepunkte und interkultureller Austausch als auch Investorenseminare, wissenschaftliche Workshops und Messebeteiligungen geplant.
Bei allen Veranstaltungen wird über die jeweils geeigneten Informationswege unter anderem auf die japanische Homepage des Freistaates Sachsen hingewiesen.
Die im Rahmen des Deutschlandjahres geplanten sächsischen Veranstaltungen sind über den gesamten Zeitraum verteilt, also bis März 2006. Damit kann fast durchgängig innerhalb des Deutschlandjahres in jedem Monat mindestens eine sächsische Veranstaltung angeboten werden, meistens sogar mehrere.
Mit den verschiedenen sächsischen Veranstaltungen des Deutschlandjahres sollen mehr als eine halbe Million Japaner erreicht werden. Wir wollen, dass Sachsen in Japan ein fester Begriff wird. Deshalb ist es notwendig, den Schwerpunkt unserer Aktivitäten auf das Deutschlandjahr zu legen, weil die Möglichkeiten von Sachsen, auf der EXPO aktiv für den Freistaat zu werben – wie eingangs dargelegt –, in räumlicher und zeitlicher Hinsicht eingeschränkt sind.
Eine Nachfrage: Wie ist das Verhältnis von Sachsen bei der Finanzierung und Darstellung im Deutschlandjahr im Verhältnis zu den anderen Bundesländern?