Protocol of the Session on October 19, 2004

Ja, das steht in der Verfassung. Jedenfalls ist es so, dass in dem jetzigen Entwurf, wie er uns von SPD- und CDU-Fraktion vorliegt, einige Minderheitenrechte nicht berücksichtigt wurden, die von anderen Fraktionen eingebracht wurden. Deswegen beantragen wir namentliche Abstimmung.

Wird das von Ihrer Fraktion unterstützt?

Gut, dann ist das in Ordnung. Dann kommen wir jetzt zu einer namentlichen Abstimmung über die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages, Drucksache 4/0002.

Wir beginnen mit dem Namensaufruf wieder bei A.

(Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage)

Ist jeder Abgeordnete aufgerufen worden? – Das ist offensichtlich der Fall. Ich bitte nun noch um ein wenig Geduld, damit wir die Stimmen auszählen können und ich Ihnen danach das Ergebnis bekannt geben kann.

(Kurze Unterbrechung)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt geben. Zum Entwurf der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages haben 71 Abgeordnete mit Ja gestimmt, 36 Abgeordnete mit Nein und 10 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist die Geschäftsordnung beschlossen und sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die 1. Sitzung des Sächsischen Landtages wird damit auf dieser Grundlage fortgesetzt. Dies bedeutet auch, dass der Tagesordnungspunkt 6 sein „gegebenenfalls“ verliert. Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt 3 ist beendet.

(Dr. André Hahn, PDS, steht am Mikrofon.)

Wollten Sie etwas beantragen? – Sonst lassen Sie mich bitte den Satz noch aussprechen.

(Dr. André Hahn, PDS: Ich möchte mein Abstimmungsverhalten erklären.)

Zum Abstimmungsverhalten – bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gern mein Abstimmungsverhalten begründen, auch namens der Fraktion. Wir haben mehrheitlich gegen diese Geschäftsordnung stimmen müssen, weil unserer Meinung nach wichtige Minderheitenrechte nicht in die Geschäftsordnung aufgenommen worden sind. Wir müssen den mit Mehrheit gefassten Beschluss akzeptieren und werden auch nach dieser Geschäftsordnung gemeinsam arbeiten. Ich füge aber zugleich hinzu: Wir haben fast 50 Änderungsanträge von unterschiedlichen Fraktionen vorliegen gehabt. Viele waren eigentlich Kleinigkeiten. Dass nicht ein einziger dieser Änderungsanträge durch CDU und SPD angenommen wurde, ist ein schlechter Start für den neuen Landtag!

(Beifall bei der PDS und der NPD)

Wird von den Fraktionen weiterhin zum Abstimmungsverhalten das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, damit ist der Tagesordnungspunkt 3 beendet. Wir treten jetzt in eine Pause bis 15.45 Uhr ein.

(Unterbrechung von 15:10 Uhr bis 15:49 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir fahren in der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung fort. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

Wahl des 1. Vizepräsidenten

Paragraf 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung bestimmt, dass der 1. Vizepräsident nach demselben Verfahren wie der Präsident gewählt wird. Ich schlage Ihnen vor, dass ich dieselbe Wahlkommission berufe, die auch die Wahl des Präsidenten geleitet hat. Gibt es dazu Ihrerseits Zustimmung? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann machen wir es so. Meine Damen und Herren! Ihnen liegt in der Drucksache 4/0003 der Vorschlag der PDS zur Wahl der 1. Vizepräsidentin vor. Ich frage, ob das Wort zur Begründung gewünscht wird. – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, ich habe bereits darauf hingewiesen, dass für die Wahlhandlung dasselbe gilt wie bei der Wahl des Präsidenten: Die Kandidatin ist gewählt, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Landtages – das sind 63 – mit Ja stimmt. Ich würde Sie bitten, sich nach dem Namensaufruf zu den Wahlkabinen zu begeben. Dort erhalten Sie den Stimmschein für die Wahl der 1. Vizepräsidentin. Ich bitte jetzt Herrn Abg. Colditz mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Befindet sich jemand im Saal, der nicht aufgerufen worden ist? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt ungefähr zehn Minuten Zeit für die Auswertung des Wahlergebnisses. Wir könnten etwa 15.15 Uhr fortsetzen.

(Auszählung der Stimmen)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ergebnis der Wahl zur 1. Vizepräsidentin liegt mir schon vor. Wenn sich Abgeordnete in der Nähe des Saales befinden sollten und jetzt hereinkommen würden, dann könnten wir zügig weitermachen. Ich schlage auch gleich vor, dass wir bei der Wahl des zweiten und dritten Vertreters

im Saal bleiben. Das wird offensichtlich schneller gehen, weil diesmal die Kuverts eingespart werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Ergebnis der Wahl der 1. Vizepräsidentin lautet:

An der Wahl der 1. Vizepräsidentin haben sich 122 Abgeordnete beteiligt. Die Stimmscheine waren alle gültig. Für Frau Regina Schulz haben sich 88 Abgeordnete entschieden.

(Beifall bei der CDU, der PDS, der SPD, der FDP und den Grünen)

Mit Nein haben 44 Abgeordnete gestimmt und 10 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten.

Damit ist Frau Schulz mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages zur 1. Vizepräsidentin gewählt worden. Ich frage Sie, Frau Schulz, ob Sie die Wahl annehmen.

Ja, ich nehme die Wahl an. – Vielen Dank.

Frau Schulz, ich darf Sie bitten, zu mir nach vorn zu kommen.

(Präsident Erich Iltgen beglückwünscht die Abg. Regina Schulz, PDS, und überreicht ihr Blumen. – Beifall bei der PDS, teilweise bei der CDU, der SPD, der FDP und den Grünen – Weitere Glückwünsche)

Meine Damen und Herren! Mir ist ein Schreibfehler unterlaufen, den ich für das Protokoll richtig stellen möchte: Es haben nicht 44 Mitglieder mit Nein gestimmt, sondern 24. Wer mitgezählt hat, hat das sicher gleich erkannt.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit beendet. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Wahl des 2. Vizepräsidenten

Paragraf 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung bestimmt, dass der 2. Vizepräsident nach demselben Verfahren wie der Präsident gewählt wird. Ich schlage Ihnen vor, dass ich dieselbe Wahlkommission berufe, die auch die Wahl des Präsidenten geleitet hat. Gibt es dazu Übereinstimmung? – Ja, die gibt es. Ihnen liegt in der Drucksache 4/0004 der Vorschlag der CDU und der SPD zur Wahl der 2. Vizepräsidentin vor.

Meine Damen und Herren! Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass für die Wahlhandlung dasselbe gilt wie bei der Wahl des Präsidenten. Die Kandidatin ist gewählt, wenn sie die Mehrheit der Mitglieder des Landtages an Jastimmen bekommen hat; das sind 63. Begeben

Sie sich bitte nach dem Aufruf Ihres Namens zur Wahlkabine. Sie erhalten dort einen Stimmschein für die Wahl der 2. Vizepräsidentin. Ich bitte Herrn Abg. Colditz mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Wurde jemand nicht aufgerufen? – Das ist nicht der Fall.

(Kurze Unterbrechung)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir liegt das Ergebnis des Wahlganges für die 2. Vizepräsidentin vor. An der Wahl der 2. Vizepräsidentin haben sich 122 Abgeordnete beteiligt; alle Stimmscheine waren gültig. Für Frau Andrea Dombois haben sich 80 Abgeordnete entschieden; mit Nein haben 25 Abgeordnete gestimmt und 17 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten.

(Starker Beifall bei der CDU, der PDS, der SPD, der FDP und den Grünen)

Damit ist Frau Dombois mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages zur 2. Vizepräsidentin gewählt worden. Ich frage Sie, Frau Dombois: Nehmen Sie die Wahl an?

Ich nehme die Wahl an. Ich bedanke mich und freue mich auf die Zusammenarbeit.

Dann beglückwünsche ich Sie und darf Sie zu mir nach vorn bitten.