(Präsident Erich Iltgen beglückwünscht die Abg. Andrea Dombois, CDU, und überreicht ihr Blumen. – Glückwünsche durch Abg. Dr. Fritz Hähle, CDU, Abg. Thomas Jurk, SPD, und Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, PDS, sowie durch weitere Abgeordnete – Beifall)
Paragraf 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung sieht für die 4. Wahlperiode das Amt eines 3. Vizepräsidenten vor. Dieser wird gemäß § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung nach demselben Verfahren wie der Präsident gewählt.
Ich schlage Ihnen vor, dass ich dieselbe Wahlkommission berufe, die auch die Wahl des Präsidenten geleitet hat. Gibt es dazu Übereinstimmung? – Das ist der Fall.
Ihnen liegt in der Drucksache 4/0005 der Vorschlag der Fraktionen der SPD und der CDU zur Wahl des Vizepräsidenten vor.
Meine Damen und Herren! Ich habe darauf hingewiesen, dass für die Wahlhandlung dasselbe gilt wie bei der Wahl des Präsidenten: Der Kandidat ist gewählt, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Landtages – das sind 63 – für ihn, also mit Ja stimmt.
Bitte begeben Sie sich nach Aufruf Ihres Namens zu den Wahlkabinen. Sie erhalten dort den Stimmschein für die Wahl des 3. Vizepräsidenten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir liegt das Wahlergebnis vor. Ich darf Sie bitten, die Plätze wieder einzunehmen. Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen das Ergebnis der Wahl des 3. Vizepräsidenten bekannt geben. Es haben sich 122 Abgeordnete an der Wahl beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmscheine. Für Herrn Gunther Hatzsch haben sich 63 Abgeordnete entschieden,
mit Nein haben 56 Abgeordnete gestimmt und drei haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Herr Hatzsch mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages zum 3. Vizepräsidenten gewählt worden. Ich frage Sie, Herr Hatzsch, ob Sie die Wahl annehmen.
(Präsident Erich Iltgen beglückwünscht den Abg. Gunther Hatzsch, SPD, und überreicht Blumen. – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
In der Drucksache 4/0006 liegt Ihnen ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD zur Bestimmung der Anzahl der Schriftführer vor. Da man sich bereits im Vorpräsidium auf die Zahl 28 geeinigt hat, können wir über diesen Antrag ohne Aussprache sofort abstimmen. Um es noch einmal deutlich zu machen: Wir stimmen jetzt nur über den Antrag ab, dass 28 Schriftführer gewählt werden sollen. Es besteht jetzt also noch kein Grund, irgendwelche Überlegungen anzustellen. Ich stelle nun die Drucksache 4/0006 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist das einstimmig so beschlossen. Meine Damen und Herren! Nach § 3 Abs. 9 der Geschäftsordnung wählt der Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen die Schriftführer. Daraus ergibt sich bei der eben beschlossenen Anzahl von 28 Schriftführern folgende Zusammensetzung: CDU 13, PDS 7, SPD 3, NPD 3, FDP ein und Bündnis 90/Die Grünen ein Abgeordneter. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den Drucksachen 4/0007 bis 4/0012 vor. Gemäß § 3 Abs. 9 der Geschäftsordnung ist derjenige gewählt, der mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Da hierzu keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir jetzt zur Wahl. Gemäß § 3 Abs. 9 Satz 2 der Geschäftsordnung kann über die Wahlvorschläge der Fraktionen durch Handzeichen abgestimmt werden, sofern kein Mitglied des Landtages widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist es möglich, dass wir durch Handzeichen abstimmen. Wir werden jetzt über die Wahlvorschläge der Fraktionen abstimmen. Ich schlage Ihnen vor, dass wir einzeln über die Vorschläge der Fraktionen abstimmen. Ich beginne mit den Vorschlägen der Fraktion der CDU, Drucksache 4/0007. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen zustimmen möchte, – – Ich gehe davon aus, dass alle die Listen vorliegen haben. Oder soll ich sie Ihnen noch einmal vorlesen?
Wir stimmen jetzt ab über die Vorschläge der CDU-Fraktion in der Drucksache 4/0007. Wer den dort genannten Abgeordneten die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei 2 Stimmenthaltungen ist das so beschlossen.
Nun kommen wir zu den Wahlvorschlägen der PDSFraktion in der Drucksache 4/0008. Wer den Wahlvorschlägen der PDS-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist das mehrheitlich so beschlossen.
Wir stimmen jetzt ab über die Wahlvorschläge der SPDFraktion in der Drucksache 4/0009. Wer den Wahlvorschlägen der SPD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei 3 Stimmenthaltungen ist das so beschlossen.
Wir stimmen jetzt ab über die Wahlvorschläge der NPDFraktion in der Drucksache 4/0010. Wer den Wahlvorschlägen der NPD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist den Wahlvorschlägen der NPD-Fraktion entsprochen worden.
Meine Damen und Herren, wir stimmen ab über den Wahlvorschlag der FDP-Fraktion in der Drucksache 4/0011. Wer dem Wahlvorschlag der FDP-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei 4 Stimmenthaltungen ist dem so zugestimmt.
Wir stimmen abschließend über den Wahlvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 4/0012 ab. Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei 8 Stimmenthaltungen ist zugestimmt worden.
Ich frage, ob jemand die Wahl nicht annimmt. – Das ist nicht der Fall. Alle Schriftführer nehmen die Wahl an. Ich danke Ihnen.
Gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Prüfung der Wahlen zum Sächsischen Landtag besteht der Wahlprüfungsausschuss aus sieben Abgeordneten als ordentliche Mitglieder, sieben Stellvertretern und je einem ständigen beratenden Mitglied der Fraktionen, die in ihm nicht
durch ordentliche Mitglieder vertreten sind. Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode gewählt.
Gemäß der Verteilung der Sitze nach d'Hondt ergibt sich für die Fraktionen: CDU vier Sitze für ordentliche Mit
glieder und vier Stellvertreter, PDS zwei Sitze für ordentliche Mitglieder und zwei Stellvertreter, SPD ein Sitz für ein ordentliches Mitglied und einen Stellvertreter. Die Fraktionen von NPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen erhalten je einen Sitz für ein ständiges beratendes Mitglied. Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Die Wahlvorschläge der Fraktionen für die Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter sowie der beratenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses liegen Ihnen in den Drucksachen 4/0013 für die CDU, 4/0014 für die PDS, 4/0015 für die SPD, 4/0016 für die NPD, 4/0017 für die FDP und 4/0018 für Bündnis 90/Die Grünen vor. Da keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir jetzt zur Wahl. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage deshalb, ob ein Abgeordneter widerspricht. – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, da es keinen Widerspruch gegeben hat, können wir durch Handzeichen über die Wahlvorschläge der Fraktionen abstimmen. Wir wählen also das gleiche Verfahren wie bei den Schriftführern. Wir beginnen mit den Wahlvorschlägen der CDU, Drucksache 4/0013. Wer den Vorschlägen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei 2 Stimmenthaltungen ist dem so zugestimmt worden. Wir stimmen ab über den Wahlvorschlag der PDS, Drucksache 4/0014. Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten, damit Zustimmung. Wir stimmen ab über den Wahlvorschlag der SPD, Drucksache 4/0015. – Wer dem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzei
chen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei 3 Stimmenthaltungen ist dem zugestimmt worden.
Wir stimmen ab über die Wahlvorschläge der NPD, Drucksache 4/0016. – Wer dem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dem Wahlvorschlag der NPD zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen jetzt ab über die Wahlvorschläge der Fraktion der FDP, Drucksache 4/0017. Wer dem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – 2 Stimmenthaltungen, damit Zustimmung.
Wir stimmen schließlich ab über den Vorschlag der Grünen, Drucksache 4/0018. Wer dem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei 4 Stimmenthaltungen und einer Gegenstimme ist dem so zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Ich frage, ob jemand sein Mandat nicht annimmt. – Das ist nicht der Fall. Damit gibt es Zustimmung und wir können den Tagesordnungspunkt abschließen.
Meine Damen und Herren, wir haben die 1. und konstituierende Sitzung des 4. Sächsischen Landtages beendet. Das Präsidium, das sich am 21. Oktober, 10:00 Uhr, zu seiner ersten Sitzung trifft, wird den Termin der zweiten Plenarsitzung festlegen. Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen zu. Ich danke Ihnen, schließe die konstituierende Sitzung und wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg.