Protocol of the Session on October 19, 2004

(Teilweise Beifall bei der PDS – Zuruf des Abg. Heinz Eggert, CDU)

Wir haben verschiedene Formulierungen vorgeschlagen, aber wir wollen in jedem Fall, dass die jeweilige Aktuelle Stunde an dem Tag, an dem sie auf der Tagesordnung ist, unter Punkt 1 steht.

(Beifall bei der PDS)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich abstimmen über den Änderungsantrag Drucksache 4/0026 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist das mehrheitlich abgelehnt.

Ich bitte jetzt um Einbringung des Änderungsantrages der Fraktion der FDP. Auch hiermit wird eine Änderung des Abs. 1 und ein neuer Satz 3 in der Drucksache 4/0021 gewünscht. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir im Vorfeld der Beratung einmal den Sitzungskalender angeschaut, den Sie, Herr Präsident, uns dankenswerterweise zugeschickt haben, und diesem entnommen, dass der Landtag üblicherweise, wenn Plenarwoche ist, mehrmals in der Woche tagt. Frau Schwarz hat gerade bestätigt, dass es in der Vergangenheit Usus war – wenn dem so war –, an einem Tag mit den Gesetzentwürfen zu beginnen und am anderen Tag die Aktuelle Stunde zu Beginn auf die Tagesordnung zu setzen. Das war eigentlich Praxis der letzten Legislaturperiode; so habe ich das vernommen. Wir als FDP-Fraktion beantragen nichts anderes, als die gelebte Praxis der letzten Legislaturperiode jetzt in die Geschäftsordnung des Landtages aufzunehmen. Ich bitte jetzt die Fraktionen der CDU und der SPD, einmal darüber nachzudenken, ob das nicht tatsächlich ein Punkt ist, dem man zustimmen kann. Da man in der letzten Legislaturperiode so verfahren ist und auch seitens der SPD schon angekündigt wurde, dass man auch in Zukunft wieder so verfahren möchte, kann man das auch gleich in der Geschäftsordnung verankern.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der PDS)

Wird dazu weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion, Drucksache 4/0021, abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenenthaltungen und einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist das mehrheitlich abgelehnt.

Die PDS-Fraktion hat angekündigt, dass sie zu ihrem Änderungsantrag Drucksache 4/0038, Nr. 9, nicht mehr reden möchte. Deswegen lasse ich darüber abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist die Drucksache mehrheitlich abgelehnt.

Das betrifft aber nicht auch die Nr. 10 des Änderungsantrages? Oder doch?

(Dr. André Hahn, PDS: Nein!)

Dann bitte ich, die Drucksache 4/0038, Nr. 10, Änderungsantrag der Fraktion der PDS, Änderung des Abs. 4, einzubringen. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hierbei geht es um einen völlig anderen Punkt, als wir eben besprochen haben. Jetzt geht es um die Änderung der Tagesordnung nach Beschlussfassung im Präsidium und hier gegebenenfalls auch im Landtag. Dort ist jetzt formuliert, dass die Mehrheit beschließen kann, jederzeit Anträge, die auf der Tagesordnung stehen, von dieser Tagesordnung abzusetzen. Wir haben das bisher immer einstimmig und einvernehmlich gemacht. Es stand aber nicht in der Geschäftsordnung. Aus diesem Grund möchte ich, dass klargestellt wird, dass es nicht möglich ist, dass per Mehrheitsbeschluss

Anträge der Opposition, die auf der Tagesordnung stehen, von der Tagesordnung abgesetzt werden. Das ist nach der Formulierung dieses Paragrafen möglich. Wir möchten das, was bisher Usus war, nämlich dass das einvernehmlich geschieht oder mit Zustimmung der Fraktion, auch in der Geschäftsordnung verankern. Zu später Stunde haben wir das bisweilen praktiziert. Aber dass immer die jeweilige Fraktion zustimmen muss, das halten wir für selbstverständlich. Nur dann darf ein Antrag von der Tagesordnung wieder abgesetzt werden.

(Beifall bei der PDS)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Herr Lehmann, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja das Präsidium, das sozusagen im Kreise aller Fraktionen das Plenum vorbereitet. Ich gehe davon aus, da die Zeiten nicht so weit auseinander liegen, dass dort ein Ergebnis erreicht wird, das dem Willen der Fraktionen weitestgehend entspricht. Die Praxis der Vergangenheit hat gezeigt, dass wir uns am Ende immer einigen konnten. Ich denke, wir müssen immer auch beachten, dass wir eine begrenzte Sitzungszeit haben. Wenn wir jetzt beim Einstieg in die Plenarsitzung die Möglichkeit hätten, das, was im Präsidium einvernehmlich war, wieder zu ändern, würde das im Zweifelsfall zulasten der antragstellenden Fraktionen gehen, die vielleicht am Ende der Tagesordnung an der Reihe wären. Das halte ich nicht unbedingt für fair. Ich bitte ganz herzlich, dass wir uns an dem orientieren, was wir uns in die neue Geschäftsordnung geschrieben haben. Ich denke, damit können wir alle gut leben. Ich bitte, den Antrag der PDS abzulehnen.

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Bitte schön.

Herr Lehmann, es geht um das gleiche Thema, das Sie vorhin schon einmal angesprochen haben, nämlich um Ihr Verhältnis zum Thema Mehrheiten und Minderheiten. Ich habe bei Ihnen etwas das Gefühl, dass Sie eine Grundhaltung haben, wonach eine Mehrheit immer Recht hat. Eine Mehrheit wird es schon richtig machen, ob im Parlament oder im Ausschuss oder im Präsidium.

(Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: … das Gefühl!)

Dieses Gefühl – ich bin jetzt erst neu hier, aber Sie bestätigen das Gefühl – ist offensichtlich vorhanden. Da sehe ich schon einmal ein grundsätzliches Problem in der Herangehensweise von parlamentarischer Arbeit. Die Mehrheit hat nicht immer Recht. Und die Mehrheit wird auch nicht immer bestätigt. Gerade Sie als CDU-Fraktion sollten das wissen, denn der Wähler hat nämlich genau entschieden, dass Sie als Mehrheit in den letzten fünf Jahren gerade nicht Recht gehabt haben.

(Beifall bei der FDP, der PDS und den Grünen)

Meine Damen und Herren! Ich lasse jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der

Fraktion der PDS in der Drucksache 4/0038, Nr. 10 des Antrages. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse jetzt abstimmen über die §§ 81, 82, 83, 84 im gemeinsamen Antrag. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen zu § 85. Hier gibt es sieben Änderungsanträge. In der Reihenfolge: Drucksache 4/0028, Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Änderung im Abs. 1. Ich bitte um Einbringung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um die Redezeiten, die ja immer stark debattiert werden, wenn es um die Geschäftsordnung geht. Es ist auch meist ein strittiges Problem. Es kommt zu einvernehmlichen Lösungen wie zum Beispiel für den heutigen Tag im Vorpräsidium. Ein gutes Beispiel, denke ich. Für uns ist es völlig klar, dass das Recht auf Rede und Gegenrede ein existenzielles Recht des Abgeordneten ist. Auch die Fraktionen beziehen ja ihre Rechtsgrundlagen aus den Rechten des Abgeordneten, die nicht infrage gestellt werden. Es ist deshalb sicher richtig, dass die Stärkeverhältnisse der Fraktionen bei der Verteilung der Redezeiten berücksichtigt werden müssen. Das dürfen wir nicht infrage stellen.

Aber diese Verteilung und Bemessung von Redezeiten hat auch eine Grenze. Die Grenze liegt dort, wo Fraktionen nicht mehr in der Lage sind, ihre politischen Positionen verständlich, wahrnehmbar und nachvollziehbar darzustellen, insbesondere bei komplexen Zusammenhängen, wie sie in Anträgen, in Gesetzentwürfen, in anderen Tagesordnungspunkten hier im Sächsischen Landtag ständig auftreten. Das heißt, es ist ein richtiger Weg, dieses Recht der Abgeordneten unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen mit einem Recht der Fraktionen auf eine Grundredezeit zu vereinbaren. Das ist unser Antrag.

Wir sind der Meinung, es sollte jeder Fraktion generell in der Geschäftsordnung zu Tagesordnungspunkten eine Grundredezeit zugestanden werden. Wir sind dort nach unserer Überzeugung sehr bescheiden. Wir sagen, 5 Minuten ist eine Redezeit, die das Minimum in einer Geschäftsordnung ist, die es auch erlaubt, zu komplexeren Sachvorgängen verständliche Darstellungen zu machen, ohne in die Form einer Rede zu verfallen, die die Zahl der Wörter pro Zeiteinheit unzumutbar erhöhen würde. Fünf Minuten sind für uns ein Minimum; die müssen nicht ausgeschöpft werden, sie müssen auch nicht in Anspruch genommen werden. Das ist aber ein Recht, das in einer Geschäftsordnung für Fraktionen festgeschrieben werden sollte.

Wird dazu das Wort gewünscht? – Frau Dr. Schwarz, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sicherlich ist „Grundredezeit“ vielleicht

auch nicht der richtige Begriff in diesem Zusammenhang, denn er impliziert ein anderes Modell als das, was wir in unserer Geschäftsordnung haben; wenn, dann eventuell „Mindestredezeit“. Es birgt aber folgendes Problem in sich, das haben wir ja auch erfahren: Sie bekommen für bestimmte Tagesordnungspunkte eine Gesamtredezeit als Fraktion, also für einen Antragsblock Gesetzentwürfe usw. Wenn Sie die Diszipliniertheit in Ihrer Fraktion nicht herstellen können, dann verlangen Sie zu einem Tagesordnungspunkt, zu dem Ihre Fraktion ihre Redezeit schon aufgebraucht hat, noch einmal eine Mindestredezeit. Das ist einfach das Problem, das wir damit haben. Das würde nicht zu den verabredeten Redezeiten für spätere Zeitpunkte führen.

Wird dazu noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 4/0028, Änderung Abs. 1, zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist die Drucksache mehrheitlich abgelehnt.

Ich bitte um Einbringung der Drucksache 4/0038, Nr. 11 des Änderungsantrages, der auch eine Änderung des Abs. 1 begehrt. Herr Dr. Hahn, bitte.

Herr Präsident! Hier geht es um die Redezeiten für Aktuelle Stunden. Wir können uns auch vorstellen, dass in den Aktuellen Stunden zu bestimmten Themen die gleiche Redezeit für alle Fraktionen besteht. Wir möchten aber, dass dies im Einzelfall durch das Präsidium entschieden wird; das ist der Unterschied. Wir bestehen hier nicht auf einer Regelung rein nach Stärkeverhältnis, aber wir möchten, dass das Präsidium keine generelle Festlegung trifft, sondern zu den jeweiligen Aktuellen Debatten auch einmal sagen kann: Hier ist es notwendig, dass die Redezeit nach Stärke geht, im anderen Fall nach der gleichen Redezeit für die Fraktionen. Aus diesem Grund möchten wir eine Einzelfallentscheidung und keine generelle Lösung.

Wird dazu das Wort gewünscht? – Herr Lehmann, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja nicht so, dass die Fraktionen Ansprüche auf eine angemessene Redezeit haben. Ich denke einmal, die Abgeordneten, die vom Volk gewählt worden sind, haben diesen Anspruch. Wenn man dieser Logik folgt, muss es den Stärkeverhältnissen entsprechend auch abgestufte Verfahren geben. Das, was wir jetzt in der Geschäftsordnung stehen haben, was wir vorher im Sinne der Konsensbildung auch im Präsidium geübt haben, ist das geeignete Mittel, dieses Ziel zu erreichen. Ich bitte ganz herzlich, den Antrag der PDS abzulehnen.

Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag der Fraktion der PDS, Drucksache 4/0038, Nr. 11, zur Abstimmung. Wer dem zu

stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist die Drucksache mehrheitlich abgelehnt.

Ich bitte jetzt um Einbringung der Drucksache 4/0038, Nr. 12, Abs. 4 des Änderungsantrages der PDS.

Ja, dies ist nur eine Klarstellung, Herr Präsident. Wir hatten die Situation, dass es zu bestimmten Vorlagen auch gemeinsame Anträge gab. Dann sollten auch im Prinzip die Einbringer zuerst reden können. Das soll klar geregelt sein. Wir hatten in der Vergangenheit oftmals die Situation, dass einer der beiden Antragsteller gesprochen hat, dann sprach die Mehrheitsfraktion, dann durfte wieder einer der Antragsteller sprechen. Ich denke, wenn mehrere Antragsteller sich nicht auf einen Redner einigen, dann sollen zunächst die Antragsteller das Wort erhalten und dann soll die Debatte fortgesetzt werden. Das erscheint uns logisch. Das wollten wir nur noch einmal klargestellt haben.

Wird dazu das Wort gewünscht? – Herr Lehmann, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch hier sind wir dafür, dass man versucht, im Präsidium eine Lösung zu finden, die sachgerecht ist und die niemanden übervorteilt. Ich denke, das ist im Rahmen der jetzigen Version der Geschäftsordnung durchaus möglich. Ich bitte Sie herzlich, diesen Weg zu beschreiten und das, was Herr Dr. Hahn vorschlägt, abzulehnen.

Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag Drucksache 4/0038, Nr. 12 des Änderungsantrages der PDS-Fraktion, zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Ich bitte um Einbringung der Drucksache 4/0022, Änderungsantrag der Fraktion der FDP; Änderung in Abs. 5 wird gewünscht. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP hat hier wieder einen Vorschlag aufgegriffen, der im Vorentwurf der Landtagsverwaltung zur Geschäftsordnung bereits enthalten war. Natürlich hat die Staatsregierung die Möglichkeit, sich immer zu Wort zu melden. Allerdings – das dient der besseren Strukturierung des Verhandlungsablaufs im Parlament und in den Ausschüssen – schlagen wir vor, dass diese Stellungnahme der Staatsregierung im Anschluss an die Beiträge der verschiedenen Fraktionen erfolgt, um hier keine Unterbrechung vorzunehmen, sondern damit sich die im Parlament vertretenen Fraktionen ihrer Stärke entsprechend erst einmal zu Wort melden können, bevor dann die Staatsregierung das Wort hat.

Wird dazu das Wort gewünscht? – Herr Dr. Hahn, bitte.

Wir unterstützen den Antrag, da wir denselben ebenfalls von der Landtagsverwaltung übernommen haben. Ich möchte aber meinen Vorredner noch insoweit etwas korrigieren, als das eigentliche Problem nicht war, dass die Staatsregierung zwischen den Fraktionen gesprochen hat, sondern dass die Staatsregierung generell am Ende jeder Debatte gesprochen hat, so dass es überhaupt keine Möglichkeit mehr gab, auf die Minister einzugehen. In dem Moment, da die Gelegenheit besteht, dass die Staatsregierung im Regelfall nach der ersten Fraktionsrunde spricht, haben alle Fraktionen in der zweiten Runde Gelegenheit, sich auf die Regierung zu beziehen und dazu ihre Position zu sagen. Das ergibt sich aus den bisherigen Erfahrungen und ich glaube, das wäre eine sinnvolle Lösung, die problemlos aufgenommen werden könnte.

(Beifall bei der PDS)

Wird dazu das Wort gewünscht? – Herr Lehmann, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die bisherige Praxis im Sächsischen Landtag hat gezeigt, dass sich die Staatsregierung sehr maßvoll in die Debatten des Hohen Hauses einschaltet.