Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die bisherige Praxis im Sächsischen Landtag hat gezeigt, dass sich die Staatsregierung sehr maßvoll in die Debatten des Hohen Hauses einschaltet.
Wenn sie ad hoc das Wort ergreifen musste, hat sie dafür im Normalfall immer ihre guten Gründe gehabt. Ich denke, es wäre gut, wenn das auch in Zukunft so beibehalten würde. Die Praxis hat gezeigt, dass das, wie wir es bis jetzt gemacht haben, an und für sich der Sache dient. Dafür stehen wir ein und deswegen bitte ich Sie, dem Antrag der FDP nicht zu folgen.
Kollege Hahn hat ja bestätigt: Es ist offenbar nicht so das Problem gewesen, dass die Staatsregierung dazwischengefunkt hat, also nicht die Fraktionen erst einmal hat reden lassen. Es ist aber auch nicht so gewesen, Kollege Hahn, dass nicht die Möglichkeit bestanden hätte, auch nach dem Minister das Wort zu ergreifen. Wir haben das mehrere Male hier im Parlament erlebt.
Ganz genau, Kollege Hahn, es war auch ein Problem der Redezeiten, aber die Möglichkeiten hat es gegeben.
Jetzt haben wir auf diese Redezeiten gepocht und ich denke, vom Verfahren her können wir bei der Regelung bleiben.
Ja, ich muss mich schon ein bisschen wundern. Ich habe mit Aufmerksamkeit die Einbringungsrede von Herrn Lehmann zu dieser Geschäftsordnung gehört. Er hat ja darauf abgehoben, dass man verschiedene Dinge, die sich in der Vergangenheit bewährt haben, auch weiterhin übernehmen sollte, und andere Dinge, die sich eben nicht bewährt haben und zu denen Änderungsvorschläge kommen, auch ändern sollte. Jetzt kommt nun einmal ein Änderungsvorschlag ursprünglich aus der Landtagsverwaltung. Das ist ja nicht irgendwie parteipolitisch verdächtig, sondern doch eigentlich relativ neutral.
Es sei denn, Sie korrigieren mich in dieser Frage, das weiß ich jetzt nicht als Neuling. Jetzt kommt das aus der Verwaltung, die in den letzten fünf Jahren die Abläufe im Landtag neutral beobachtet hat und die meint, dass das eine sinnvolle Regelung wäre. Das passt irgendwie nicht mehr zu Ihrer Eingangsrede, in der Sie sagten, dass man sinnvolle Regelungen übernehmen möchte.
Ich bitte Sie wirklich noch einmal darüber nachzudenken, ob dieser Vorschlag der Landtagsverwaltung so verwerflich ist, nur weil er jetzt von FDP und PDS eingebracht wurde.
Meine Damen und Herren! Ich lasse jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 4/0022, Änderung Abs. 5. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich bitte um Einbringung des Änderungsantrages Drucksache 4/0038, Nr. 13, Änderungsantrag der Fraktion der PDS. Hier wird ebenfalls eine Änderung des Abs. 5 gewünscht. – Das hatte sich damit erledigt, gut.
Dann lasse ich abstimmen über den Änderungsantrag Drucksache 4/0038, Nr. 13. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist die Drucksache mehrheitlich abgelehnt.
Ich bitte um Einbringung der Drucksache 4/0030, Nr. 5 des Änderungsantrages der Fraktionen der PDS und der FDP, Einfügung eines neuen Abs. 6. Herr Dr. Hahn, bitte.
Mit diesem neuen Abs. 6 wollen wir, dass zwischen Exekutive und Legislative Waffengleichheit herrscht, dass die Chancengleichheit gestärkt wird. Wenn die Minister jederzeit das Wort im Landtag ergreifen können, dann soll dieses Recht auch den Fraktionsvorsitzenden zustehen.
Ich will vorsorglich gleich auf das Argument, dass die Fraktionsvorsitzenden in der Redezeit der Fraktionen sprechen können, eingehen: Dann haben sie aber möglicherweise bei den sechs Fraktionen hier im Landtag, wenn jede Fraktion 10 Minuten Redezeit für einen bestimmten Antrag in Anspruch nimmt, erst nach einer Stunde die Möglichkeit, darauf zu erwidern. Wir finden: Wenn die Minister jederzeit den Landtag mit einem aus ihrer Sicht drängenden Problem unterbrechen können, dann sollen auch die Fraktionsvorsitzenden das Recht haben, in die Debatte einzugreifen, wenn sie es für notwendig erachten. Das ist mit dieser Regelung beabsichtigt.
Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich abstimmen über den Änderungsantrag Drucksache 4/0030 der PDS- und der FDP-Fraktion. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist die Drucksache mehrheitlich abgelehnt.
Ich bitte jetzt um Einbringung des Antrages Drucksache 4/0038, Nr. 14 des Änderungsantrages der PDSFraktion, Anfügen eines neuen Abs. 10. Herr Dr. Hahn, bitte.
Ich habe in der Grundsatzrede vorhin schon kurz dazu gesprochen; ich brauche das nicht weiter zu begründen. Wir wollen den Landtag öffnen, das ist für uns die entscheidende Frage. Herr Lehmann, ich verweise nochmals darauf: Sie haben es in der Hand – da die SPD, wie sich zeigt, ja immer mit Ihnen stimmt, können Sie es jederzeit verhindern –, die Möglichkeit zu schaffen, dass hier Externe im Plenum das Wort ergreifen können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag – insbesondere das Plenum des Landtages – ist ein besonderer Ort. Sie können sich noch gut an den Wahlkampf, an die Wahl erinnern. Es ist ja mit Mühen verbunden, hier in dieses Haus zu kommen, und man muss auch die Qualifikation dafür in gewisser Weise nachweisen.
Wir sollten diese Qualität nicht verändern. Wir haben ja in den Ausschüssen durchaus alle Möglichkeiten, Fachleute aller Couleur zu Wort kommen zu lassen. Das sollten wir auch nutzen; wir sollten das in den Ausschüssen maßvoll tun. Aber das Plenum sollte den gewählten Abgeordneten vorbehalten sein.
Sie erwähnten ja, Kollege Hahn, dass durch die Mehrheit ein solcher Vorschlag dann auch abgelehnt werden könnte, sind also der Meinung, alle Fraktionen könnten hier beantragen, dass Vereine, Verbände oder wer auch immer das Wort im Plenum ergreifen; und wenn das die Mehrheit dieses Hauses dann ablehnt – auch das wäre ein Politikum.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, auch wir, die wir alle gewählt sind, können nicht auf jedem Gebiet der Experte sein und uns auf jedem Gebiet bis zum Letzten auskennen.
Das gebietet die Ehrlichkeit und wenn das Parlament beispielsweise mit Mehrheit der Auffassung ist, zu einem bestimmten Thema im Plenum – weil es eine hohe Würde ist – jemanden hören zu wollen, dann sollte auch diese Möglichkeit bestehen. Wir sollten nicht eine ZweiKlassen-Gesellschaft machen: Wir sind die Schlaueren, wie Sie gesagt haben, und die anderen können maximal in die Ausschüsse kommen. Ich glaube, es ist ein Gebot der Fairness, das auch hier im Parlament zuzulassen.
ist in den Kommunen in Sachsen üblich; sie wird dort praktiziert und hat auch noch nicht zum Erliegen der Arbeit geführt, Herr Ministerpräsident. – Danke.
Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Änderungsantrag Drucksache 4/0038, Nr. 14 des Änderungsantrages der Fraktion der PDS, abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist die Drucksache mehrheitlich abgelehnt.
Herr Präsident, wir hatten das Problem vorhin schon einmal bei § 73. Wenn jetzt mehrere Änderungsanträge gestellt waren, die abgelehnt worden sind, dann muss zu diesem Paragrafen eine Einzelabstimmung stattfinden.
Hiermit beantrage ich dies, damit klar ist, dass die anderen Paragrafen nicht mit unter die Ablehnung fallen.