Bei mir wird der Antrag der FDP-Fraktion als der weitergehende bezeichnet. Aber wenn Sie das möchten, bitte. Ich habe damit kein Problem. Das sehen wir ganz locker. Bitte, Herr Lichdi.
Herr Eggert, ich schätze Ihre Zwischenrufe, so kurze Zeit ich auch erst hier bin, schon außerordentlich, aber ich möchte jetzt bitten, den Antrag einbringen zu dürfen, ohne gestört zu werden. Danke.
Wir haben mit Freude zur Kenntnis genommen, dass CDU und FDP hinsichtlich der Beantwortungsfrist bei Großen Anfragen von zehn Sitzungswochen auf zehn Wochen heruntergegangen sind. Das begrüßen wir außerordentlich. Frau Hermenau hat das auch schon gesagt. Umso weniger können wir verstehen, wieso bei den Kleinen Anfragen die vier Sitzungswochen erhalten bleiben sollen. Wenn wir das nebeneinander halten, komme ich darauf, dass es nach Ihrem Vorschlag praktisch möglich ist, dass Kleine Anfragen erst nach acht Wochen beantwortet werden. Da frage ich mich, wo der Unterschied zwischen einer Kleinen und einer Großen Anfrage ist. Wir wissen es sehr zu schätzen, dass die SPD bei den Großen Anfragen etwas bewegt hat. Andererseits hat der Mut bei den Kleinen Anfragen offensichtlich nicht mehr gereicht. Ich nehme an, dort hat sich die Schwerfälligkeit des Verwaltungsapparates aufseiten der CDU durchgesetzt. Ich möchte Sie ermutigen: Geben Sie Ihrem Herzen einen Ruck! Das würde Ihrer Verhandlungsposition in
Herr Präsident, ich kann mir dann die Begründung unseres eigenen Antrages ersparen. Er geht ja in die gleiche Richtung. Wir möchten auch, dass die Kleine Anfrage in vier Wochen und nicht in vier Sitzungswochen beantwortet wird. Ich will noch ein Argument hinzufügen: Diese Kleinen Anfragen dienen auch der Kontrollfunktion des Parlaments. Die Abgeordneten können über Fragen bestimmte Informationen erhalten. Sie können Anfragen an die Regierung stellen. Das muss auch in der sitzungsfreien Zeit in den Sommermonaten möglich sein. Wir haben folgende Situation: Wenn ich im Juni eine Kleine Anfrage stelle und dann die sitzungsfreie Zeit beginnt, bekomme ich möglicherweise erst im September die Antwort. In all diesen Wochen und Monaten hat der Abgeordnete keine Fragemöglichkeit – nicht im Plenum, nicht über die Kleine Anfrage. Dieses Loch – es handelt sich aus unserer Sicht um einen Fehler in der Geschäftsordnung – muss gestopft werden. Mit der Festlegung der Frist von vier Wochen besteht hierzu die Möglichkeit. Dann ist auch während der Sommerpause das Fragerecht der Parlamentarier gewährleistet.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist wirklich ein Thema, bei dem viele Gesichtspunkte beachtet werden müssen. Wir haben uns das nicht leicht gemacht. Es gibt auch Sondersituationen, die mit Sitzungsperioden zu tun haben. Es gibt auch das Mengenproblem, das wir alle kennen. Ich denke, wenn wir eine ausgewogene Lösung in unsere Geschäftsordnung schreiben wollen, dann muss das eine Güterabwägung sein, an deren Ende ein Kompromiss steht, der auf der einen Seite die aktuelle Information der Abgeordneten sieht, auf der anderen Seite auch die Staatsregierung, die nicht mit irgendwelchem Larifari antworten kann, sondern oftmals zu recherchieren hat, um uns wirklich tiefgründig zu berichten. Ich denke, so wie wir das jetzt geregelt haben, wird das beiden Seiten gerecht. Ich bitte Sie ganz herzlich, dieser Sicht zu folgen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Antrag entspricht der Logik des Geschäftsordnungsentwurfs in allen anderen Punkten: dass wir die Sitzungswochen durch normale Wochen ablösen, um eine berechenbare Frist zu haben. Ich denke, es sollte möglich sein, auch wenn der ganze Staatsapparat an der Beantwortung einer Anfrage arbeitet, eine solche Anfrage
innerhalb einer Frist von einigen Wochen zu beantworten und eben nicht die Antwort über die ganze Sommerpause oder über andere sitzungsfreie Zeiten zu verzögern. Wir schlagen als Kompromiss fünf Wochen vor. Damit sollte jede Seite leben können. Vielleicht können sich auch die Regierungsfraktionen einmal über ihren Schatten hinaus bewegen und diesem Kompromiss zustimmen.
Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen – Änderung des Abs. 5 Satz 1 – in Drucksache 4/0025, abstimmen. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist diese Drucksache mehrheitlich abgelehnt.
Gut. Stimmen wir also jetzt über die beiden Anträge ab. Die PDS hat ja auch schon ein entsprechendes Signal gegeben.
Wir stimmen ab über die Drucksache 4/0020, Änderungsantrag der FDP-Fraktion. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse jetzt abstimmen über die Drucksache 4/0038, Änderungsantrag der Fraktion der PDS, Nr. 7 des Antrages. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist diese Drucksache ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse jetzt abstimmen über die §§ 60 bis 63 in der Fassung des gemeinsamen Antrages. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem mehrheitlich zugestimmt.
Wir kommen zum Abschnitt XI. Petitionen. Zu den §§ 64 bis 69 gibt es keine Änderungsanträge. Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist dem zugestimmt.
Wir kommen zum Abschnitt XII. Besondere Beratungsgegenstände. Zu den §§ 70 bis 72 gibt es keine Änderungsanträge. Wer diesen Paragrafen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist diesen Paragrafen zugestimmt.
Wir kommen zu § 73. Hierzu gibt es den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 4/0038, Nr. 8. Ich bitte um Einbringung. Herr Bartl, bitte.
Wir beantragen die Aufhebung des § 73, und zwar mit folgender Begründung: § 73 betrifft die Abgeordnetenanklage nach Artikel 118 der Verfas
sung. Es wurde inzwischen durch das Bundesverfassungsgericht und unterschiedlichste Gerichtshöfe festgestellt, dass nicht nur die materiell-rechtliche Eingriffsnorm in das freie Mandat, also die Abgeordnetenanklage, gesetzlich sein muss, sondern auch das Verfahren des Eingriffs. Das hat unter anderem der Thüringer Verfassungsgerichtshof im Falle der damaligen Abgeordneten Beck, der der Thüringer Landtag das Mandat entzogen hatte, ausdrücklich gesagt. Dort war das nur in der Geschäftsordnung, also im Binnenrecht, geregelt. Wegen dieses Verfahrensfehlers, wegen des Fehlens eines gesetzlichen Auslegungsteiles, ist diese Entscheidung gescheitert. Damit kann also die Regelung, wie bei der Abgeordnetenanklage zu verfahren ist, nicht in der Geschäftsordnung erfolgen, sondern sie muss in einem Gesetz, meinethalben über eine Novelle des Abgeordnetengesetzes, vorgenommen werden. Hier geht es um eine rein verfassungskorrekte Regelung dieses Eingriffs in das Mandat. Demzufolge ist § 73 in der Geschäftsordnung letztlich nicht korrekt angesiedelt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Dinge sind in Artikel 118 der Landesverfassung geregelt. Das ist die Grundlage dieser ganzen Auseinandersetzung. Wenn wir die Verfassung in diesem Punkt nicht ändern, dann können wir auch diesen Paragrafen in der Geschäftsordnung nicht streichen. Es muss in der Geschäftsordnung bleiben, da es in unserer Verfassung so vorgesehen ist.
Ich entschuldige mich, weil ich nicht richtig verstanden worden bin. Jede Norm hat ein materielles Recht. Das ist Artikel 118 der Verfassung. Dort steht, unter welchen materiellrechtlichen Voraussetzungen das Mandat aberkannt werden kann. Zu jeder Norm gehört aber irgendeine Verfahrensregelung. Sie kann bei vielen anderen Dingen im Binnenrecht, also in der Geschäftsordnung, erfolgen, aber nicht dann, wenn in das freie Mandat und sonstige Grundrechte eingegriffen wird. Dann muss das immer in einem Gesetz geregelt werden, also nicht nur die Abgeordnetenanklage, sondern auch das Verfahren, wie es durchzuführen ist. Deshalb ist das in dieser Bestimmung nicht korrekt. Wir sollten die Ideologie beiseite lassen und zur Kenntnis nehmen, wie die Verfassungsgerichte entscheiden. Das Verfahren sollte in einer Novelle zum Abgeordnetengesetz geregelt werden.
Wird zu diesem Änderungsantrag noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 4/0038, Nr. 8, zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Stimmenthaltung und einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist die Drucksache mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über die §§ 73 und 74 bis 76 des gemeinsamen Antrages. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem mehrheitlich zugestimmt.
Wir kommen zum Abschnitt XIII. Tagungen des Landtages. Zu den §§ 77 bis 80 gibt es keinen Änderungsantrag. Ich lasse deshalb abstimmen über die §§ 77 bis 80. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dem bei einer Stimmenthaltung mehrheitlich zugestimmt.
Wir kommen zu § 81. Hierzu gibt es vier Änderungsanträge: Drucksache 4/0026, Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Änderung Abs. 1 Satz 2, dann die Drucksache 4/0021, Änderungsantrag der FDP-Fraktion – auch hier wird Änderung des Abs. 1 und ein neuer Satz 3 gewünscht –, und die Drucksache 4/0038, PDS-Fraktion, Nr. 9 des Änderungsantrages, Änderung des Abs. 1, sowie nochmals PDS-Fraktion in der gleichen Drucksache unter Nr. 10, Änderung des Abs. 4. Ich bitte um Einbringung des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Lichdi, bitte.
Es wurde heute auch schon öfter angesprochen. Es geht darum, die Parlamentsarbeit für die Öffentlichkeit transparenter und interessanter zu machen, auch für die Medien interessanter zu machen. Ein ganz wichtiger Punkt ist, wie wir unsere Tagesordnung gestalten. Deswegen sind wir dafür, die Aktuelle Stunde vor die Gesetzentwürfe zu ziehen. Wir wissen nicht, wie lange die Beratung über die Gesetzentwürfe geht. Da steht 3., 2., 1. Lesung; es können also auch mehrere sein. Es ist daher für den Betrachter von außen nicht deutlich, wann das aktuelle Thema in der Aktuellen Stunde tatsächlich bearbeitet werden wird. Wir meinen daher, dass es dem Hause insgesamt hinsichtlich des öffentlichen Bildes gut tun würde, wenn wir die Aktuelle Stunde ganz nach vorn ziehen würden, und das ist unser Antrag. – Vielen Dank.
Ich denke, es wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Zunächst soll erst einmal das Präsidium im Einvernehmen über eine Tagesordnung befinden. Dies ist also nur eine Anregung, in welcher Reihenfolge die Tagesordnungspunkte abzuhandeln sind, wenn es zu keinem Einvernehmen kommt. Es war bisher Praxis und wir haben es immer so gehandhabt, dass die Aktuelle Stunde am zweiten Tag in der Plenarwoche immer an erster Stelle stand und wir die Gesetzentwürfe am Tag zuvor behandelt haben. Ich denke, auch da wird es wieder möglich sein, einen Konsens zu finden. Ich möchte aber trotzdem sagen: Unsere vornehmste Aufgabe ist es nun einmal, Gesetzentwürfe zu verhandeln. Insofern hat also nur damit diese Stellung zu tun.
Frau Kollegin Schwarz, bezüglich des Konsenses, da würden wir gern mitgehen. Wir haben nur heute gemerkt, dass es mit Ihrer Konsensfähigkeit zu Anträgen, insbesondere was Minderheitenrechte angeht, nicht weit her ist.
Insofern ist die Verweisung auf das Präsidium nicht korrekt. Wir möchten – das ist auch unser Antrag; den brauche ich dann nicht noch einmal einzubringen –, dass die jeweilige Aktuelle Stunde an dem Tag, an dem sie behandelt wird, auf Punkt 1 der Tagesordnung steht. Dass die Dringlichen Anträge nach der Geschäftsordnung ohnehin davor stehen müssten, ist eine ganz andere Frage. Aber es darf auch nicht einmal theoretisch die Möglichkeit geben, dass die Aktuelle Stunde nachmittags um 17, 18 oder 19 Uhr durchgeführt wird.
Frau Schwarz, die Gesetzgebung ist nicht unsere vornehmste Aufgabe; wir haben zwei gleichberechtigte Aufgaben: Gesetzgebung und Stätte der politischen Willensbildung.
Kontrolle der Staatsregierung kommt als Drittes hinzu, sagt mein Fraktionsvorsitzender. Recht hat er!
Auch das ist ein Punkt, der in der Aktuellen Stunde umgesetzt werden kann. Deshalb stimmen wir den beiden Anträgen, die jetzt gestellt worden sind, zu.
In unserem eigenen haben wir die Reihenfolge noch weiter umgestellt, und zwar so, dass die Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses etwas früher als bisher behandelt werden. Das ist auch eine Achtung gegenüber den Kollegen, die im Petitionsausschuss arbeiten.