gestellt. Wir prüfen diesen Standort dann natürlich mit Blick auf das Thema des neuen Waldgesetzes genauso intensiv, wie wir das vorher auch getan hätten.
Ich will aber auch darauf hinweisen, dass für den Staatswald zurzeit auch Anträge auf eine Waldumwandlungsgenehmigung vorliegen, die allerdings erst dann beschieden werden, wenn das LUA aufgrund seiner Zuständigkeiten als untere Naturschutzbehörde das Benehmen zu den naturschutzrechtlichen Belangen erteilt und auch klar ist, dass sonst keine immissionsrechtlichen Belange einer Genehmigung entgegenstehen.
Ich komme zu diesen Parks. Das sind Krokenwald, Marpingen-Urexweiler, Überherrn und Wadgassen. Ich sage dazu, bei allen gibt es aus Sicht meines Hauses und der entsprechenden Genehmigungsbehörde große naturschutz- und artenschutzrechtliche Bedenken. Die hat es im Rahmen des Prozesses schon vorher gegeben und wir werden die auch unabhängig von der weiteren Gesetzeslage genauso prüfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Krokenwald wurde ein Wespenbussardhorst im Abstand von circa 170 Metern zum Waldanlagenstandort festgestellt, in dem in diesem Jahr zweifelsfrei auch eine Brut stattgefunden hat. Seitens der Naturschutzbehörde im LUA wurde naturschutzfachlich dieser Sachverhalt geprüft und entschieden, dass das Benehmen für beide Anlagen nicht hergestellt werden kann. Es findet derzeit eine Anhörung des Betreibers hierzu statt. Ich gehe davon aus, dass es keine Genehmigungsfähigkeit dieses Standortes geben wird.
Die vorgesehene Anlage des Windparks MarpingenUerexweiler ist wegen der Nähe einer Wochenstubenkolonie der Bechsteinfledermaus bezogen auf den Natur- und Artenschutz vom LUA ebenfalls als höchst kritisch eingestuft worden. Eine abschließende Bewertung des LUA steht zwar noch aus, aber hier gilt das Gleiche wie vorher beim Thema Krokenwald. Ich halte es mit Blick auf die artenschutzrechtlichen Vorgaben und Bedingungen für sehr unwahrscheinlich, eine Genehmigung herbeiführen zu können.
Für den Windpark Wadgassen-Überherrn, der vom Betreiber als e i n Windpark geführt wird, der aber, weil er zwei Gemeinden umfasst, bei der Behörde mit zwei Genehmigungsverfahren läuft, bestehen ebenfalls große naturschutzfachliche Bedenken. Nach Angaben des LUA befindet sich in relevanter Nähe der Horst eines Uhus. Um nicht zulässige Beeinträchtigungen des Vorkommens durch die Anlagen auszuschließen, hatte das LUA dem Betreiber zugestanden, über eine Telemetrierung der Elterntiere nachzuweisen, dass die geplanten Anlagen
nicht im für die Tiere relevanten Aktionsradius für deren Nahrungssuche liegen und damit auch kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko zu besorgen wäre. Da die Telemetrierungsversuche nach drei Fangversuchen gescheitert sind und von mir ein vierter Fangversuch untersagt wurde, ist auch in diesem Zusammenhang eine erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen. Die abschließende Bewertung durch das LUA steht zwar auch hier noch aus, aber auch hier sehe ich eher keine Möglichkeit einer Genehmigung.
Wir machen also unsere Arbeit. Wir nehmen das Thema Natur-, Arten- und Umweltschutz als Maßgabe für das rechtlich notwendige Handeln. Das mag zwar an der einen oder anderen Stelle dem einen oder anderen immer noch nicht genug sein, es ist aber das, wozu wir verpflichtet sind. Wir arbeiten nach Recht und Gesetz. Wir tun dies, damit am Ende Rechtssicherheit besteht zum einen für die Investoren, aber insbesondere auch mit Blick auf diejenigen, die der Auffassung sind, das gehört dort nicht hin, das kann nicht genehmigt werden. Das Schlimmste wäre, wenn man eine Ablehnung auf Zuruf machte, die dann nachher vor Recht und Gesetz nicht Bestand hätte, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich sage an der Stelle ganz klar, das gesamte bisherige Vorgehen bei Genehmigungen zur Nutzung von Windkraft im Wald beweist jetzt schon eine verantwortungsvolle Umgehensweise und Abwägung der Belange des Natur- und Artenschutzes im Verhältnis zu den ebenfalls wichtigen Belangen der Energiewende. Wir nahmen und nehmen die Einwände der Gegner und Befürworter ernst und versuchen, diese in einen interessengerechten Ausgleich zu bringen. Das mag nicht jedem ausreichend, genehm oder zielführend genug sein, aber das ist nicht unsere Plattform. Der vorliegende Gesetzentwurf präzisiert auf den Flächen des Staatswaldes die Abwägung zwischen der besonderen Schutzwürdigkeit historisch alter Waldstandorte und den Zielen der Energiewende und bringt sie in einen für alle nachvollziehbaren Ausgleich. Der Dialog in diesem Bereich muss und wird weitergehen. Dafür stehe ich, dafür steht diese Landesregierung. Ich bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetz. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat mit der Drucksache 16/95 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kom
men zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 16/95 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/95 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD. Dagegen gestimmt haben die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion.
Die Landtagsfraktion DIE LINKE hat mit der Drucksache 16/98 ebenfalls einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 16/98 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/98 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD.
Schließlich hat auch die AfD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 16/100 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 16/100 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/100 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und DIE LINKE.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/32. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/32 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/32 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD, dagegen gestimmt haben die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Transparenz schaffen - Demokratie stärken (Drucksa- che 16/103)
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Demokratie stärken! (Drucksache 16/111)
Zur Begründung des Antrages der Koalitionsfraktionen erteile ich Herrn Abgeordneten Alexander Zeyer das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer mehr Menschen nutzen das Internet, um Informationen zu erhalten, um sich auszutauschen und sich zu vernetzen. Schon lange nutzen wir nicht mehr nur die klassischen Medien, um uns zu informieren, sondern insbesondere das Internet - immer und jederzeit, überall auf der Welt auf dem neuesten Stand der Dinge. Mit unserem Antrag „Transparenz schaffen - Demokratie stärken“ wollen wir uns gemeinsam für unsere Meinungsfreiheit insbesondere im Netz stark machen. Denn die sozialen Netzwerke eröffnen zunehmend den Weg und Raum für die Verbreitung von Hass- und Fake News und gesteuerten Falschmeldungen.
Es geht aber um viel mehr. Erinnern wir uns nur an den Hackerangriff 2015 auf die Computer des Deutschen Bundestages oder die Diskreditierung von Kandidaten im US-Präsidentschaftswahlkampf. Gerade jetzt, kurz vor der Bundestagswahl wird gezielt versucht, diese zu manipulieren durch Aktivitäten von extremistischen Gruppen aus dem In- und Ausland. Einen solchen Angriff auf unsere Wahlen und somit ein Angriff auf das Herz unserer Demokratie dürfen und werden wir nicht zulassen.
Es werden gezielt falsche Bilder, Plakate, falsche Meldungen und Berichte verbreitet, um Wahlen zu beeinflussen, auch durch den Einsatz von Social Bots, also von künstlich gesteuerten Fake-Accounts zum Beispiel bei Facebook. Wie in unserem Antrag beschrieben, kommt es hier nicht nur auf den Staat an, der zum Beispiel mit dem erst jüngst im Deutschen Bundestag verabschiedeten Netzwerkdurchsetzungsgesetz einen wichtigen Schritt zum Schutz unserer Rechtsgüter gegangen ist, sondern es kommt auf jeden Einzelnen von uns an, auf alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in den Netzwerken aufhalten. Wir müssen uns hasserfüllten Parolen und gefälschten Informationen aktiv und mutig entgegenstellen. Dabei kommt es aber auch auf uns Politiker, die Parteien und Fraktionen an. Lassen Sie uns gemeinsam etwas zur Stärkung unserer Demokratie tun.
Stellen wir uns nur einmal kurz vor, überall auf der Welt hätte die Meinungsfreiheit einen so großen Stellenwert wie hier bei uns in Deutschland. Ich gebe zu, das ist eine wirklich schwierige Vorstellung, wenn man bedenkt, dass in der Türkei zurzeit mindestens zwölf deutsche Staatsbürger unschuldig in Haft sitzen, weil sie ihre Meinung frei geäußert haben. Die Meinungsfreiheit ist in unserem Grundgesetz fest verankert, eingeschränkt allerdings durch das Verbot von Beleidigung und Volksverhetzung. Dies bedeutet, auch die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen. Und das ist auch gut so, denn Beleidigungen, Rassismus, Drohungen, Beschimpfungen und dergleichen haben nichts mehr mit einer freien Meinungsäußerung zu tun.
Durch das Zeitalter des Internets hat sich die Lage dramatisch verändert, wenn nicht sogar verschlimmert. Das Netz ist voll mit rassistischen Hetztiraden, Pöbeleien und Angriffen auf anders Denkende, anders Gläubige und anders Aussehende. Das Internet ist und bleibt kein rechtsfreier Raum.
Nach dem Telemediengesetz müssen die Anbieter von sozialen Netzwerken strafbare oder persönlichkeitsverletzende Kommentare unverzüglich löschen, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Dieser Pflicht kamen die Betreiber in der Vergangenheit jedoch so gut wie nicht nach. Das nun im Deutschen Bundestag verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz halten wir für richtig, jedoch darf die Meinungsfreiheit dadurch nicht eingeschränkt werden, ein Overblocking muss verhindert werden. Die Plattformen müssen offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen, jedoch dürfen Betreiber nicht zu Staatsanwälten und Richtern werden. Dies sichert ein mehrstufiges Verfahren ähnlich, wie wir es vom Jugendmedienschutz kennen. Es gilt, strafbare Inhalte schnell zu erkennen, zu entfernen und die Täter zu ermitteln. Das letzte Wort hat im Zweifel aber immer das Gericht.
Durch das mediale Zeitalter wird die verlässliche Meinungsbildung zunehmend schwieriger. Auch die bekannten Medien nutzen die sozialen Netzwerke für ihre Nachrichten. Aber was haben Nachrichtenagenturen oder bekannte Zeitungen mit dem Hass im Netz zu tun? - Erst vor zwei Wochen sah ich einen Facebook-Post von Focus online mit der Überschrift: „Eilmeldung. Attacke in Birmingham, mehrere Gläubige in Kirche niedergestochen, Angreifer stürmt während Gottesdienst eine Kirche.“ Die Empörung im Netz war natürlich groß, zahlreiche Hasskommentare konnte man lesen, rechte Gruppen teilten den Artikel fleißig. Die Wut- und Angstmaschine lief an. Aber was geschah genau? Wenn man den ganzen Artikel liest und nicht nur die Überschrift, dann hört sich das Ganze schon anders an. Ein 64-Jähriger hat am Sonntag auf einen Mann
in einer britischen Kirche eingestochen und wurde festgenommen. Täter und Opfer kennen sich. Die Ermittler schließen eine Terrorattacke aus. Ich halte fest: Ein Täter, nicht mehrere. Eine Person niedergestochen, nicht mehrere. Eine Beziehungstat, keine wahllose Attacke auf Christen. Kein Terroranschlag. Aber wer liest schon den gesamten Artikel? Wenn man sich jetzt fragt, wie der Hass ins Netz kommt: So kommt er ins Netz.
Bis heute wurde der Artikel von Focus online bei Facebook nicht gelöscht oder geändert. Auch die bekannten Medien müssen ihrer Aufgabe gerecht werden, nicht mit reißenden Überschriften neue Leser zu erreichen und zu gewinnen, sondern mit guter und seriöser Berichterstattung, so wie wir es vorbildlich von den meisten kennen.
Ein weiteres wichtiges Thema, mit dem man sich noch mehr beschäftigen muss, sind Social Bots, die einen falschen Eindruck vom vorherrschenden Meinungsklima in Deutschland erzeugen sollen. Alle demokratischen Parteien haben zugesagt, diese Social Bots im Bundestagswahlkampf nicht zu verwenden. Traurig, dass die AfD dieses Instrument im Wahlkampf einsetzt, um so ihre Inhalte in den sozialen Netzwerken zu platzieren. Das ist in meinen Augen ein Armutszeugnis. Der AfD geht es nicht um eine echte inhaltliche Auseinandersetzung, sondern nur um Krawall und Pöbelei.
Aber nicht nur für den Einsatz von Social Bots ist die AfD bekannt, sondern auch für die Verbreitung von Fake News. Erst vor wenigen Tagen postete die AfD ein Bild vom diesjährigen Oktoberfest in München. Zu sehen war ein leerer Platz, geschmückt mit dem Text „Gähnende Leere“ und „Hol dir dein Land zurück“. Warum Fake News? Weil bereits am ersten Wochenende über 600.000 Besucher das Oktoberfest in München besucht haben. Das sind 100.000 Besucher mehr als im vergangenen Jahr. Solche Fake News befeuern rechtes Gedankengut, denn der Beitrag - wen wunderte es - wurde wieder auf zahlreichen rechtsradikalen Seiten geteilt. Kommen Sie endlich in der Realität an und hören Sie auf, mit solchen Fake News Ängste zu schüren, um für Ihre Partei zu werben!
Wir stehen für einen fairen Umgang miteinander, für starke Diskussionen mit echten Menschen hinter den Bildschirmen. Uns ist der Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern wichtig und wir werden hasserfüllten Parolen und gefälschten Informationen aktiv und mutig entgegenstehen.
Doch was müssen wir tun? Ein wichtiger Punkt ist selbstverständlich die frühe Aufklärung. Bereits in
der Schule müssen unsere Kinder und Jugendlichen, die die sozialen Netzwerke bekanntermaßen am meisten nutzen, mehr über die Gefahren im Internet aufgeklärt werden, denn das Internet bietet uns heute nicht nur große Chancen, sondern birgt auch große Gefahren. Wir müssen den Menschen immer wieder sagen: Nicht alles, was man bei Facebook, Twitter und Co. liest, entspricht den wirklichen Tatsachen. Nicht hinter jedem Account steckt in Wahrheit ein echter Mensch. Hier kommt es in Zukunft noch mehr auf das Landesinstitut für Pädagogik und Medien und auf unsere Landesmedienanstalt an, die in diesem Bereich bereits vielseitige Angebote haben.
Es gab wahrscheinlich noch nie so viele Möglichkeiten zur freien Meinungsäußerung. Es war noch nie so einfach, Tausende von Menschen innerhalb von wenigen Sekunden und Minuten zu erreichen. Es war noch nie so einfach, mit zahlreichen Personen gleichzeitig ins Gespräch zu kommen und zu diskutieren. Aber auch noch nie waren die Nachteile der schrankenlosen, freien Meinungsäußerung so groß wie heute. Denen, die das Netz für Todesdrohungen, Beleidigungen, Beschimpfungen und Hass nutzen, müssen wir uns als wehrhafte Demokratie geschlossen und parteiübergreifend entgegenstellen.
Transparenz schaffen und unsere Demokratie stärken - ich würde mich freuen, wenn alle Fraktionen unserem Antrag zustimmen würden. - Herzlichen Dank!
Zur Begründung des Antrages der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Dennis Lander das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Ihren Antrag mit großem Interesse gelesen, aber mir hat sich doch die Frage aufgedrängt, was Sie mit diesem Antrag eigentlich erreichen wollen. Wie wollen Sie die Demokratie nun wirklich stärken, wie Sie es in Ihrem Antrag beschreiben? Sie haben ja recht, wenn Sie sagen, dass politische Konkurrenten fair miteinander umgehen sollen, dass das gezielte Streuen falscher Informationen zu unterlassen sei und dass Hassparolen und menschenverachtende Äußerungen keinen Platz hier haben sollen - weder im Internet noch offline.
Donald Trumps. Im Übrigen - um es an dieser Stelle zu erwähnen - hat auch Hillary Clinton ihren Widersacher Bernie Sanders mit unfairen Mitteln aus dem Wahlkampf gedrängt.