Es gibt bereits ein E-Government-Gesetz des Bundes, in dem der Bund Regelungen zum elektronischen Verwaltungshandeln für seinen Bereich getroffen hat. Mit unserem heutigen Landesgesetz legen wir nun den Grundstein für die Digitalisierungsoffensive in unserem Land.
Erstes Stichwort, erster Schwerpunkt: die Bürgernähe. Dieses Landes-E-Government-Gesetz bietet, den Bürgerinnen und Bürgern Verwaltungsdienste auf kurzem Weg an. Wir machen Verwaltungsdienste für die Bürgerinnen und Bürger einfacher, benutzerfreundlicher und effizienter. Das ist eines der zentralen Ziele dieses E-Government-Gesetzes des Landes. Ich will es anhand von Beispielen mal konkret machen: von zu Hause aus oder von einem mobilen Endgerät aus einfach, sicher und schnell zum Beispiel sein Auto zulassen oder von zu Hause aus oder von einem mobilen Endgerät aus den Wohnsitz ummelden oder einen Personalausweis beantragen. Genau das machen wir mit diesem E-GovernmentGesetz, das wir heute einbringen, möglich.
Und die Nutzerfreundlichkeit, die Effizienz aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger, soll dann auch - das ist das Ziel - auf allen Ebenen gelten. Stichwort: Bürgerportal. Der Bund hat die Schaffung eines neuen Portals mit Servicekonten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sowie den Anschluss an den Portalverbund von Bund, Ländern und Kommunen vorgegeben. Wir greifen diese Idee der Vernetzung der Ebenen mit unserem Gesetz auf und ergänzen das Ganze um die notwendigen landesrechtlichen Vorschriften. Über dieses Bürgerportal - und das ist das Besondere und Schöne - ermöglichen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern einen einheitlichen Zugang zu sämtlichen Verwaltungsdienstleistungen der öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen: zu den Verwaltungsdienstleistungen des Bundes, des Saarlandes, aber auch zu denen anderer Bundesländer
Die Grundidee dieses Bürgerportals ist: Sie melden sich einmal an und können dann den gesamten Schriftverkehr elektronisch abwickeln. Ich will es konkret machen und ein Beispiel nennen. Jemand zieht von Hamburg zu uns hier ins Saarland, braucht aber wichtige Dokumente aus seiner früheren Heimat, zum Beispiel die Geburtsurkunde. Da kommt künftig das Bürgerportal ins Spiel. Über dieses Bürgerportal können Sie vom Saarland aus Ihre Geburtsurkunde in Hamburg direkt online beantragen, und dies mit nur wenigen Klicks, mit nur einer Anmeldung. Das ist die Grundidee des neuen Bürgerportals.
Ein weiterer Schwerpunkt unseres Gesetzes ist die stärkere Zusammenarbeit zwischen der Landesebene und den saarländischen Kommunen. Das Gesetz verpflichtet die kommunale Ebene in gleichem Umfang wie die Landesebene. Wir im Saarland sind damit zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern bundesweit Vorreiter bei der Verpflichtung der kommunalen Ebene im Bereich der elektronischen Verwaltung. Um diese Kooperation zwischen Land und kommunaler Ebene möglichst gut und eng zu gestalten, richten wir mit dem Gesetz einen sogenannten IT-Kooperationsrat ein. Ziel ist, dass dort Land und Kommunen gemeinsam Lösungen entwickeln. Dieser neue IT-Kooperationsrat wird paritätisch besetzt sein, also mit einer gleichen Anzahl von Vertretern von Landes- und kommunaler Seite. Wir glauben, dass wir damit eine verlässliche Grundlage für den gesamten Bereich der öffentlichen Verwaltung schaffen können, nicht nur gegenüber dem Bund, sondern auch bei uns im Saarland, Landes- und kommunale Ebene zusammen.
Unser Bundesland liegt im Herzen Europas, wir haben besondere Beziehungen zu unseren Nachbarn in Frankreich, Luxemburg und Belgien. Deshalb haben wir diese besondere europäische Lage in das neue E-Government-Gesetz des Saarlandes eingearbeitet. Der Gesetzentwurf enthält nämlich eine Öffnungsklausel für elektronische Identifikationsverfahren der Nachbarländer. Zusätzlich - Stichwort IT-Kooperationsrat - schaffen wir die Möglichkeit, dass Vertreter aus unserer französischen Nachbarregion Grand Est, aus Luxemburg oder auch aus Belgien zu diesem neuen Gremium hinzugeladen werden können. Damit werden wir als Saarland auch im Bereich des elektronischen Verwaltungshandelns einmal mehr unserer besonderen grenzüberschreitenden, unserer besonderen europäischen Rolle gerecht.
Ich möchte abschließend hervorheben, dass zur Erarbeitung dieses wichtigen Gesetzes ganz viele Akteure aus dem Bereich unserer Gesellschaft angehört wurden. Insgesamt waren 46 Institutionen und
Verbände beteiligt und haben von der Möglichkeit zur Stellungnahme Gebrauch gemacht. Es sind viele positive Stellungnahmen eingegangen, es gab aber auch Änderungsvorschläge, die wir weitgehend aufgenommen haben. Wir sind mit diesen Änderungsvorschlägen konstruktiv umgegangen. Ich möchte mich deshalb bei diesen vielen Akteuren aus unserer Gesellschaft ausdrücklich bedanken. Ich bedanke mich für das rege Engagement im Vorfeld der Erarbeitung dieses E-Government-Gesetzes.
(Beifall bei den Regierungsfraktionen.). Ich fasse zusammen: Bürgernähe stärken, Standards setzen und Kooperation zwischen Bund, Land und Kommunen im Bereich des elektronischen Verwaltungshandelns fördern - dieser Dreiklang macht den Kern unseres neuen E-Government-Gesetzes aus. Dieses E-Government-Gesetz ist ein wichtiger Grundpfeiler der Digitalisierungsoffensive der Landesregierung. Ich bitte deshalb um Zustimmung und Überweisung in den zuständigen Ausschuss. (Beifall bei den Regierungsfraktionen.)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Spät, Herr Minister, aber nicht zu spät hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Saarland vorgelegt. Die Digitalisierung unserer Verwaltung ist ja seit Jahren im Gange und braucht besonders vor dem Hintergrund immer weiter fortschreitender technologischer Entwicklungen einen gesetzlichen Rahmen.
Dabei sind wir in den Zielen wohl einig: die leicht zugängliche Online-Möglichkeit für alle, die ein Anliegen an die Verwaltung haben, eine leistungsfähige Verwaltung, die schnell auf Anliegen reagiert, motivierte Beschäftigte in den Verwaltungen, ein hohes Niveau an IT-Sicherheit und Transparenz des staatlichen Handelns. Meine Fraktion stimmt deshalb dem Vorhaben grundsätzlich zu und wird für die Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes in den zuständigen Ausschuss stimmen.
Gleichwohl möchte ich einige kritische Bemerkungen zum Stand der Dinge machen. Der Bundestag hat im letzten Jahr beklagt, dass ein weitgehender Stillstand bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung herrsche. Auch der EU-Digitalisierungsindex 2016 stellt für Deutschland insgesamt zurückgehende Aktivitäten fest. Beim Angebot von digitalen Verwaltungsdienstleistungen schafft es Deutschland nur auf Platz 18 der EU-Mitgliedsstaaten.
Zufriedenstellen kann auch nicht, dass die Nutzung der Angebote nach einer Untersuchung des Normenkontrollrates rückläufig ist. 2015 nutzten nur noch 39 Prozent bestehende Angebote im Bereich E-Government. Das waren 6 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Warum ist das so? Da sind natürlich zum einen die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Online-Angebote. Wir brauchen den flächendeckenden Ausbau mit breitbandigen Glasfaser-Internetanschlüssen. Auch das Saarland hat erheblichen Nachholbedarf. Wir begrüßen deshalb die private Initiative des Unternehmens Inexio und auch von anderen, bis Ende nächsten Jahres eine flächendeckende Versorgung mit wenigstens 50 Mbit/s sicherzustellen. Wohlgemerkt: mit Glasfasertechnologie. Die weitere öffentliche Förderung der Kupfertechnologie, wie sie im Saarland auch noch üblich ist, lehnen wir ab; sie hat keine Zukunft.
Die Bürgerinnen und Bürger stellen die Frage: Wie schützen die staatlichen Stellen meine persönlichen Daten? Das Misstrauen ist offenbar groß. Nach einer Umfrage von Bitkom 2014 misstrauen über 70 Prozent der Internet-Nutzer Staat und Behörden beim Umgang mit ihren persönlichen Daten. Jeder zweite Internet-Nutzer fühlt sich gar von Ausspähung bedroht. Es ist ja auch so, dass der Staat mit der Ausweitung seiner Digitalisierungsaktivitäten fleißig die Daten seiner Bürger sammelt, im Guten wie im Schlechten. Noch werden die Daten nicht zusammengeführt. Aber würde man die vorhandenen Daten kombinieren - beispielsweise Steuerzahlen, Auslandsaufenthalte, eventuelle Vorstrafen oder Zeiten der Arbeitslosigkeit, GPS-Daten -, hätte dann sehr schnell das Bild vom gläsernen Bürger. Hier muss der vorliegende Gesetzentwurf sehr sorgfältig diskutiert werden. Die Vorlage des Finanzministers setzt auf die umstrittene De-Mail, obwohl es dort keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gibt. Ich bitte darum, dass wir alle technischen Verschlüsselungsmöglichkeiten anwenden. Ich rate auch dazu, in diesem Kontext die Kompetenz des Saarbrücker CISPA-Institutes zu nutzen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, was ist eigentlich mit der nicht geringen Zahl derer, die Nonliner sind? Also diejenigen, die das Internet nicht nutzen, oft ältere Menschen oder solche, die sich das mobile Gerät und die schnelle Leitung eben nicht leisten können? Auch zu diesem Punkt besteht, glaube ich, Diskussionsbedarf.
Auch die Übernahme der Kosten bei den Verwaltungen, besonders bei den Kommunen muss diskutiert werden. Das Land will die entstehenden Kosten nicht übernehmen. Es wird mit dem mittelfristigen Effizienzgewinn und Einspareffekten bei den beteiligten Verwaltungen argumentiert. Das sehen wir anders. Die erfolgreiche Einführung von E-Government erfordert finanziellen und personellen Einsatz, bei
dem wir insbesondere die Kommunen nicht alleinelassen dürfen. Wir haben heute Morgen schon darüber diskutiert.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mittelfristig werden mit der Digitalisierung natürlich Effizienzgewinne entstehen. Aber wem sollen diese Gewinne zugutekommen? Wir LINKE werden sehr aufpassen, dass das ökonomische Einsparpotenzial nicht einseitig zum weiteren Personalabbau missbraucht wird.
Ein weiterer Punkt ist die Beteiligung der Beschäftigten an den notwendigen Prozessen in den öffentlichen Verwaltungen insgesamt. Fort- und Weiterbildung ist ein wichtiger Faktor bei der Einführung der Online-Dienste. Auch hier entstehen übrigens Kosten in nicht geringer Höhe.
Wir brauchen also insgesamt einen Ansatz, der die Perspektiven der Beschäftigten und ihre Mitbestimmungsrechte ernst nimmt. Die technische Ausstattung mit Geräten und Software ist entscheidende Grundlage, damit das Ganze überhaupt funktioniert. Nach einer Untersuchung des Nationalen E-Government Zentrums aus 2015 nutzen sage und schreibe 46 Prozent der befragten Mitarbeiter private mobile Geräte dienstlich an ihrem Arbeitsplatz. Neudeutsch heißt das: Bring Your Own Device. Das ist nach unserer Auffassung kein Modell für das Saarland.
Eine letzte Bemerkung, liebe Kolleginnen und Kollegen, sozusagen in eigener Sache, im engeren Sinne. Sie haben eben erwähnt, dass der Gesetzentwurf in § 19 als zentrales Lenkungsgremium im Land einen IT-Kooperationsrat vorsieht. Die 23 Mitglieder des Rates unter Leitung der Staatskanzlei setzen sich zusammen aus allen Ministerien, den Kommunen, den Kreisen, dem Rechnungshof, der Universität, des Datenschutzes. Dazu kommen beratende Mitglieder. Ich frage den Finanzminister: Wieso ist eigentlich der Landtag in diesem wichtigen Projekt für das Land nicht vertreten? Meine Fraktion sieht hier jedenfalls die Interessen des Parlaments nicht ausreichend berücksichtigt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine Ehre und große Freude, wieder an diesem Pult sprechen zu dürfen. Diese Freude wird noch gesteigert durch den Umstand, dass ich ausgerechnet zu diesem Thema, zum Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Saar
land, sprechen darf. Denn vor 16 Jahren schrieb ich meine Diplomarbeit genau zu diesem Thema, im Übrigen im Auftrag des saarländischen Wirtschaftsministeriums. Insofern bin ich geneigt zu sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Damals entwickelte ich ein Vorgehensmodell zum Aufbau von Portalen der öffentlichen Verwaltung im Saarland.
Zwar bin ich mir nicht sicher, ob der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf aufgrund meiner Diplomarbeit vorgelegt wurde, aber die Themen sind identisch geblieben. Es geht nämlich um Information, Kommunikation und Transaktion zwischen Bürgern und Verwaltung und auch zwischen den unterschiedlichen Verwaltungseinheiten untereinander. Damit dies gelingt, muss auch ein Sicherheitsdach über die gesamte Implementierung gebaut werden. Schließlich muss gewährleistet sein, dass man weiß, mit wem man kommuniziert, wenn eine Transaktion sicher und rechtsverbindlich abgeschlossen werden soll. IT-Sicherheit hat in den vergangenen Jahren stetig an Bedeutung zugenommen. Und so ist es für das Saarland ein Glücksfall, ein großer Erfolg und eine Megachance, dass das neue Helmholtz-Zentrum für IT-Sicherheit in Saarbrücken entsteht.
Wenn ich mir die öffentliche Debatte in den vergangenen Wochen und Monaten über den möglichen Standort anschaue, dann kann ich leider nur den Kopf schütteln. Vermutlich ist vielen die Bedeutung dieses Zentrums nicht ganz bewusst. Es gibt in Deutschland 18 Helmholtz-Zentren, also Forschungseinrichtungen, die aufgrund ihrer Bedeutung für ganz Deutschland fast komplett vom Bund finanziert werden. Nun entsteht ein 19. Zentrum für IT-Sicherheit hier bei uns im Saarland. Gemeinsam mit dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz, den zwei Max-Planck-Instituten und dem weltweit anerkannten Fachbereich Informatik an unserer Universität kann daraus ein europäisches Silikon Valley entstehen. Selbstverständlich müssen diese Institute in unmittelbarer Nachbarschaft angesiedelt sein, um Synergien und kreative Kommunikation fördern zu können.
Wir sind davon überzeugt, dass diese Institute unsere Wirtschaft in 30 Jahren prägen werden und alle Saarländer davon profitieren. Insofern hoffe ich, dass schnell ein geeigneter Standort gefunden wird, der selbstverständlich auch alle Umwelt- und Naturbelange berücksichtigt.
Nun war aber weder meine Diplomarbeit noch die Ansiedlung des Helmholtz-Instituts Auslöser für diesen Gesetzentwurf, sondern das im April 2013 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung. Auf dem Weg in die Verwaltung 2.0 hat der Bund die Voraussetzung geschaffen, die elektronische Kommunikation mit der
Verwaltung und zwischen den Behörden zu erleichtern und zu modernisieren. Ich hatte in meiner Diplomarbeit vor 16 Jahren noch untersucht, ob und welche Informationen bei Kommunen bereitgestellt werden und welche Möglichkeiten es zur Kontaktaufnahme gibt. Man mag es kaum für möglich halten, aber damals gab es in der Tat noch Kommunen, die noch nicht einmal einen E-Mail-Zugang hatten.
Da hat sich seither viel getan. E-Mail-Zugang haben alle Kommunen und Behörden. Man findet in der Regel auch die richtigen Ansprechpartner im Netz und teilweise werden auch notwendige Formulare bereitgestellt. Allerdings ist es in der Praxis immer noch so, dass man ein Formular ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und mit der Post versenden muss. Dieser Medienbruch führt zu unnötigen Bearbeitungszeiten und Kosten, die man sich sparen könnte. Und das alles, obwohl es schon seit über 10 Jahren die elektronische Signatur gibt, die sich aber bislang noch nicht durchgesetzt hat. Eine Studie zu E-Government hat festgestellt, dass den Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf die Kommunikation mit Behörden zwei Dinge wichtig sind, nämlich einfache Verfahren und Zuverlässigkeit. Die elektronische Signatur ist eben nicht für die Bürger einfach intuitiv nutzbar und deshalb wenden nur gerade einmal 15 Prozent der Nutzer dieses Verfahren an.
Mit diesem E-Government-Gesetz des Bundes hat der Bund neben der elektronischen Signatur im Wesentlichen zwei neue Verfahren ermöglicht, um die Schriftform zu ersetzen, nämlich erstens die Identifikationsmöglichkeit des neuen Personalausweises und zweitens die De-Mail mit der Versandoption „Absender bestätigt“, wobei man sich bei diesem Verfahren erst anmelden muss. Mit diesen Verfahren können elektronische Formulare online ausgefüllt, versandt und von der zuständigen Behörde direkt weiterverarbeitet werden. In Zukunft ist es also nicht mehr notwendig, für seine Gewerbeanmeldung, zur Kindergartenanmeldung oder der Beantragung von Kindergeld selbst aufs Amt oder zur Post zu gehen. Aus technischer Sicht können fast alle Verwaltungsangebote auch online bereitgestellt und bearbeitet werden. Allerdings erfordern manche Beziehungen zwischen Bürgern und Verwaltung auch in Zukunft das persönliche Erscheinen bei der Behörde, vielleicht aus rechtlicher, vielleicht aus sozialer Sicht. Als Beispiel sei hier die Trauung auf dem Standesamt genannt, die technisch betrachtet sicherlich online abzuwickeln wäre, aus sozialen Gründen aber wohl besser vor Ort durchgeführt wird.
Insgesamt hat sich der Gesetzentwurf des Bundes zum Ziel gesetzt, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Unser Gesetzent
wurf heute ist notwendig, um eine gesetzliche Grundlage für saarländische Behörden und Kommunen zu schaffen. Zahlreiche Bundesländer haben entsprechende E-Government-Gesetze bereits auf den Weg gebracht und - wie könnte es anders sein mit Ausnahme Bayerns sich alle an das Bundesgesetz angelehnt. Auch der hier vorliegende Gesetzentwurf orientiert sich an diesem Bundesgesetz, verpflichtet aber auch die Kommunen zur Teilnahme an der elektronischen Verwaltung. Andere Bundesländer mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern haben darauf verzichtet, aber ich halte die Einbeziehung der kommunalen Seite für unabdingbar, um ein einheitliches Verwaltungshandeln sicherzustellen. Wir schaffen einen rechtlichen Rahmen zur verbindlichen Vereinbarung von Standards, Strukturen und Verfahrensweisen. Dies wird insbesondere über den sogenannten IT-Kooperationsrat erfolgen, der sich aus gleichen Teilen aus Vertretern der Landesregierung und der Gemeindeverbände zusammensetzt.
Und hier komme ich zu Ihrem Vorwurf, dass der Landtag daran nicht beteiligt ist. Es geht gerade darum, Verwaltungshandeln zu analysieren und technische Standards festzusetzen. Das ist Regierungshandeln, das ist Verwaltungshandeln und deswegen sehen wir da auch nicht die Notwendigkeit, als Landtag in dieser Arbeits- und Koordinierungsgruppe direkt eingebunden zu werden. Selbstverständlich wird der Landtag sich regelmäßig auch über die Ergebnisse informieren lassen.
Natürlich wird das Vorhaben Verwaltung 2.0 Geld kosten. Dennoch stellt sich weder für die Gemeinden noch für uns die Frage des Konnexitätsprinzip, da zumindest mittelfristig - das haben Sie ja selbst angesprochen - mit enormen Einsparungen zu rechnen ist. Schließlich sollen die Verwaltungsabläufe ja nicht nur elektronisch abgebildet werden, sondern vor Einführung der informationstechnischen Systeme dokumentiert, analysiert und vor allem optimiert werden. Durch Vermeidung von Medienbrüchen und durch die direkte Bearbeitung der elektronisch eingereichten Unterlagen können Mitarbeiter entlastet und große Mengen an Papier eingespart werden. Die Einführung der elektronischen Aktenführung wird das Archivieren einfacher, platzsparender und dadurch kostengünstiger machen. Ein effizientes Dokumentenmanagement erleichtert es auch, Auszüge aus Akten und Informationen mit den Bürgern zu teilen. Obwohl die Gemeinden und Gemeindeverbände also Vorteile haben werden, können sie auch noch mit einer Anschubfinanzierung rechnen, beispielsweise aus dem beabsichtigten Digitalisierungsfonds oder im Rahmen der geplanten Investitionsoffensive Saar.
Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung insgesamt. Es ermöglicht das elektronische Einreichen von Nachweisen, eine elektronische Akteneinsicht sowie die Möglichkeit eines elektronischen Gebührenbezahlsystems.
Ich will nun noch auf zwei Punkte zu sprechen kommen, über die wir im parlamentarischen Verfahren noch einmal diskutieren sollten. Der erste Punkt betrifft die Zeitachse beziehungsweise das Inkrafttreten des Gesetzes. Im Gesetz wurde ja bewusst auf die Festlegung von Terminen, bis zu denen die Einzelmaßnahmen abgeschlossen sein sollen, verzichtet. Die Landesregierung selbst geht davon aus, dass sich die vollständige Einführung und Durchsetzung von Komponenten des Gesetzes über einen langfristigen Zeitraum von mehr als 15 bis zu 30 Jahren erstrecken wird. Einmal davon abgesehen, dass ich persönlich mir etwas mehr Ehrgeiz in dieser Frage wünschen würde, ist auch darüber zu sprechen, ob die Gemeinden tatsächlich erst in zwei Jahren mit der elektronischen Aktenführung und mit der Optimierung von Verwaltungsabläufen beginnen sollten.
Es ist ja keineswegs so, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes die einzelnen Maßnahmen schon umgesetzt sein sollen. Vielmehr soll mit der Planung begonnen werden. Hierfür den Gemeinden zwei Jahre Vorlaufzeit einzuräumen, halte ich nicht für zielführend. Mir drängt sich angesichts der Fülle an Bürgermeisterwahlen im Jahr 2019 eher der Verdacht auf, dass der eine oder andere Bürgermeister diese Herkulesaufgabe lieber seinem Nachfolger vererben möchte. Angesichts der kommunalen Finanznot ist aber doch gerade die Optimierung von Verwaltungsabläufen dringender denn je geboten.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen will und über den wir dann auch im Ausschuss beraten sollten, betrifft das Thema Barrierefreiheit. Zwar ist in § 4 EGovernment-Gesetz geregelt, dass das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz unberührt bleibe. Dieses schreibt vor, dass grundsätzlich alle öffentlichen Internetangebote so zu gestalten sind, dass sie von behinderten Menschen uneingeschränkt genutzt werden können. Allerdings steht dort auch, dass die Landesregierung mittels Rechtsverordnung nach Maßgabe der technischen, finanziellen, wirtschaftlichen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten über die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anmeldung entscheide.
Nun unterstelle ich der Regierung ja nichts Böses, möchte aber doch sichergehen, dass die Möglichkeiten des E-Government von Beginn an allen Menschen gleichermaßen zugutekommen. Aus Kostengründen Übergangsfristen für ein barrierefreies Angebot einzuräumen, das lehne ich ab. Alle Menschen haben das Recht auf Teilhabe, und wenn wir die elektronische Verwaltung auf- beziehungsweise