Die EU-Kommission hat unter anderem zwei große Strategien auf den Weg gebracht. Die eine dieser Strategien ist die Klimaschutzstrategie mit sehr ambitionierten Vorgaben, die zumindest ich überhaupt nicht infrage stelle. Sie hat aber zum anderen auch eine Industriestrategie initiiert. Nun sind wir am spannenden Punkt angelangt, bei dem zu klären ist, wie wir diese beiden Strategien miteinander vereinbaren können.
Ich finde es gut, dass wir nun an diesem Punkt angelangt sind, denn wir haben in der letzten Zeit sehr intensiv - durchaus auch politisch aufgeladen - in allererster Linie darüber gesprochen, welche Ziele wir wann erreicht haben wollen. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, genauso intensiv und engagiert auch die Debatte zu führen, wie wir sicherstellen können, dass die vorgegebenen Ziele erreicht werden. Dazu gehören eben auch solche Regelungen.
Ich gehe davon aus, dass diejenigen, die ambitionierte Ziele beschlossen haben, auch in der Lage sind, den Weg für das Erreichen dieser Ziele freizumachen. Ideen dafür sind vorhanden. Das ist sicherlich auf der europäischen Ebene noch zu diskutieren, ich halte das aber für durchsetzbar und für
machbar. Letzten Endes wird nämlich die Erkenntnis Raum greifen, dass wir, neben vielen anderen Branchen, auch eine funktionierende Industrie in Europa brauchen. Denn diese ist letztlich Grundlage von Wohlstand und Wachstum in unserem europäischen Wirtschaftsraum. Diese Grundlage sollten wir uns nicht zerschießen. Immerhin ist sie auch die Grundlage dafür, dass wir viele andere Klimaschutzziele erreichen können, für deren Erreichung wir eben zunächst einmal auch das Geld verdient haben müssen.
Die perspektivisch notwendigen Mengen an erneuerbaren Energien zur Erzeugung von grünem Wasserstoff, aber auch zur Reduzierung der CO2-Emissionen in allen Sektoren, die von der sogenannten großen Transformation betroffen sind, können nur zu einem Bruchteil in Deutschland erzeugt werden. Wie sieht die Landesregierung die Chancen, dass bei einem in der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung de facto angelegten Nachfolgeprojekt DESERTEC 2 das Ergebnis der Bemühungen ein anderes sein kann als das desaströse Scheitern des Projektes DESERTEC 1 vor einigen Jahren?
Erstens glaube ich, dass man aus Fehlern lernen kann. Zweitens ist der Druck, insoweit erfolgreich zu sein, nicht kleiner geworden. Ich habe eben das Konjunkturpaket angesprochen: Alleine darin sind noch einmal 2 Milliarden Euro vorgesehen worden, um zu klären, wie außerhalb Europas Produktion und letztlich auch Transport stattfinden können. Ich finde, als Bundesregierung 2 Milliarden Euro zur Klärung dieser Frage zur Verfügung zu stellen, das ist ein starker Ausdruck des Willens, aber auch ein starker Ausdruck des Glaubens, dass man das auch hinbekommen wird.
Zumindest übergangsmäßig wird als Weg zur Reduzierung von CO2-Emissionen in der Roheisenproduktion die Direktreduktion mittels des im Erdgas enthaltenen Wasserstoffs angesehen, zumal sich die nötige Anlagentechnik im Wesentlichen nicht unterscheidet. Erdgas soll aber auch in vielen anderen Bereichen zumindest als Brücke zum Einsatz kommen. Welchen Stellenwert misst die Landesregie
Dass ich der Auffassung bin, dass wir Erdgas brauchen, bis wir an anderen Stellen in der Lage sind, tatsächlich grünen Wasserstoff zu produzieren, habe ich eben schon gesagt. Dass ich glaube, dass wir zur Vor-Ort-Versorgung daran arbeiten sollten, Gaskraftwerke anstelle der abzuschaltenden Kohlekraftwerke entstehen zu lassen, habe ich ebenfalls gesagt. Da ich mich darum bemühe, meine Gedankengänge nicht abreißen zu lassen, ist mir sehr wohl bewusst, dass ich auch Gas brauche, um das alles betreiben zu können. Ich habe dazu im Ausschuss auch schon meine persönliche Meinung mitgeteilt: Ich halte es nicht für den klügsten Gedanken, ein Projekt, das weitestgehend fertiggestellt ist und keineswegs nur allein für Deutschland Relevanz hat, sondern auch über Deutschland hinaus in der Gasversorgung eine Rolle spielt, zu stoppen. Würden wir dieses Projekt nicht fertigstellen, würden wir uns selbst am meisten schaden. Das scheint mir nicht der klügste Gedanke zu sein.
Es gibt gegebenenfalls andere Möglichkeiten, auch in den Handelsbeziehungen zueinander zum Ausdruck zu bringen, dass das, was im Vorgehen Russlands mit Blick auf die Person Nawalny völlig inakzeptabel ist, auch eine adäquate Reaktion erfährt. Das ist zumindest meine persönliche Auffassung. Daher, so finde ich, sollten wir dieses Projekt möglichst fertigstellen und auf anderem Wege mit einer adäquaten Antwort auf das völlig inakzeptable Verhalten Russlands reagieren.
Vor dem Hintergrund der marginalen Wirksamkeit von Maßnahmen zur CO2-Reduzierung auf deutscher oder EU-Ebene hat der damalige Berater der Bundeskanzlerin und ehemalige Chef des PotsdamInstituts für Klimafolgenforschung Schellnhuber schon mal von der Zerschlagung sämtlicher Industrien, die fossile Brennstoffe benötigen, gesprochen und in der Folge eine Weltregierung von Experten ins Spiel gebracht. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass zur Vermeidung von CO2‑Emissionen föderale und nationalstaatliche Befugnisse und darüber hinaus Befugnisse der EU‑Ebene an eine Klimarettungs-Weltregierung - um nicht zu sagen -Diktatur - abgegeben werden sollen?
Frau Ministerin, ich stelle Ihnen die Beantwortung dieser Frage anheim, denn sie geht weit über den Charakter einer Zusatzfrage und auch weit über das Thema hinaus.
Die Frage hat eben weltweite Bedeutung. Und da wir uns auch im Saarland solcher Fragen annehmen, und ohne dass wir das nun schon eingehend im Ministerrat vorbereitet hätten: Ich würde sagen, die saarländische Landesregierung vertritt diese Auffassung nicht. Wir haben auch keine Alu-Helme dabei.
Wie kommen die unterschiedlichen Färbungen von grünem, blauem, türkisfarbenem, violettem oder auch grauem Wasserstoff zustande und kann man sich die Farbe aussuchen?
Denn, lieber Kollege, wir reden politisch über das Thema Wasserstoff. - Vorhin ging es auch um das Thema einzelner Zahlen. Es gebietet, so denke ich, die Fairness, dass man solche Fragen, wenn man sie stellen möchte, ankündigt oder zumindest einen Hintergrund gibt. Diese letzte Frage nun sprengt aber wirklich den Charakter dieser politischen Fragestunde. Daher sind wir nun am Ende der Fragestunde angelangt. Ich beende die Fragestunde.
Wir kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen, nun zu unserer eigentlichen Tagesordnung. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 auf. Wir haben uns im Präsidium entschlossen, diese Tagesordnungspunkte gemeinsam zu beraten, da sie alle miteinander zusammenhängen. Bei allen diesen Tagesordnungspunkten geht es nämlich um das Thema Medienpolitik und Medienrecht. Wir verfahren im Folgenden so,
dass nacheinander zu den ersten drei Tagesordnungspunkten die Berichterstattung beziehungsweise die Einbringung durch die Landesregierung erfolgt. Danach gibt es eine verbundene Aussprache, die sich auf alle drei Tagesordnungspunkte erstreckt. Tagesordnungspunkt 1 betrifft den Medienstaatsvertrag:
Zweite Lesung des Gesetzes zur Zustimmung zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (Medien- staatsvertrag) (Drucksache 16/1346)
Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Kultur und Medien, Herrn Abgeordnetem Frank Wagner, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Zustimmung zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (Medienstaatsvertrag) wurde vom Plenum in seiner 39. Sitzung am 24.06.2020 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.
Ziel des Gesetzes ist in erster Linie, die Zustimmung des Landtages zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland herbeizuführen. Durch Artikel 1 und 2 des Staatsvertrages wird der bisherige Rundfunkstaatsvertrag durch einen Medienstaatsvertrag ersetzt. Damit reagiert der deutsche Mediengesetzgeber auf einige grundlegende Veränderungen innerhalb der Medienlandschaft und entwickelt den pluralismuserhaltenden und Vielfalt fördernden Rechtsrahmen der bisherigen, überwiegend rundfunkrechtlichen Staatsverträge fort.
Artikel 3 des Staatsvertrages enthält notwendige Anpassungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und dient zugleich der Umsetzung europäischen Rechts. Die in den Artikeln 4 bis 8 vorgenommenen Änderungen betreffen lediglich notwendig gewordene redaktionelle Änderungen.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat sich mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung in mehreren Sitzungen auseinandergesetzt und am 07.09.2020 eine öffentliche Anhörung durchgeführt, an der sich acht Organisationen mit unterschiedlichen Bezügen zur Thematik in schriftlicher oder mündlicher Form beteiligt haben. Mitgewirkt haben unter anderem der Saarländische Rundfunk, die Landesmedienanstalt Saarland, der deutsche Digitalverband Bitkom und die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich. Mehrheitlich wurde der Medienstaatsvertrag als Schritt in die
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen DIE LINKE und AfD, die Annahme des Ihnen als Drucksache 16/1346 vorliegenden Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 2 auf, das ist der 1. Medienänderungsstaatsvertrag.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Zustimmung zum 1. Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (1. Medienänderungs- staatsvertrag) (Drucksache 16/1420)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tagesordnungen unserer Landtagssitzungen sind ja Spiegel unserer Zeit. Wir haben bei den Fragestunden erlebt, welche Themen Politik und Gesellschaft bewegen. Da werden aktuelle Entwicklungen aufgegriffen, bei den Anträgen positionieren sich die Fraktionen und in den Gesetzen schließlich, die nach einem sorgsamen parlamentarischen Verfahren durchgeführt werden, legt der Landtag die Regeln fest, die für unser Land gelten.
Mit Blick auf die Kulturhoheit der Länder ist das Thema Rundfunk neben den Bereichen Bildung und Kultur ein wichtiger wiederkehrender Arbeitsbereich dieses Hohen Hauses. Die heute zur Beratung anstehenden drei Gesetzgebungsverfahren zu Medienfragen belegen, wie tatkräftig Länder, Staatskanzleien den für unsere Gesellschaft so wichtigen Bereich der Medien fortentwickeln und aktiv begleiten.
Zu zwei der heute aufgerufenen Gesetzeswerke, dem neuen Medienstaatsvertrag und dem Gesetz zur Anpassung des Saarländischen Mediengesetzes, mit dem wir auf die Corona-Herausforderungen antworten, habe ich bereits von dieser Stelle aus vorgetragen. Deshalb fokussiere ich mich heute auf das Zustimmungsgesetz zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag.
gesetze sind für uns ja keine Unbekannten hier in diesem Haus, doch dieser Staatsvertrag ist aus meiner Sicht wirklich etwas ganz Besonderes, denn der 1. Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiger Schritt, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk generell, aber gerade auch unseren Saarländischen Rundfunk mit einer bedarfsgerechten Finanzierung weiterhin fit für die Zukunft zu machen.
Zur besseren Einordnung erlaube ich mir, Ihnen ein paar Hinweise zur Vorgeschichte dieses Staatsvertrages zu geben. Das ist die erste Anpassung des Rundfunkbeitrags seit vielen Jahren. Das ist ein Thema, das die Menschen sehr, sehr bewegt und sie verlangen zu Recht, dass man sie darüber aufklärt. Die letzte Anpassung, damals noch bei der Rundfunkgebühr, erfolgte im Jahr 2009. Durch die dann 2013 vorgenommene Umstellung der Rundfunkfinanzierung weg von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr hin zu einem haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrag gab es so viel weniger Schwarzseherinnen und Schwarzseher, dass zur Freude aller ehrlichen Beitragszahler im Jahr 2015 der Beitrag sogar gesenkt werden konnte.
Da diese Beitragsstabilität aber nicht ewig dauern konnte - das muss jedem bewusst sein, der sich einmal mit Themen wie Inflation und Ähnlichem beschäftigt hat -, haben die Staatskanzleien frühzeitig die Weichen dafür gestellt, dass die nächste Beitragsanpassung eine maßvolle Beitragsanpassung wird. Dazu haben unter anderem die Rundfunkanstalten auf Bitten der Länder ein Maßnahmenpaket zur Intensivierung und Kooperation und zur Schaffung weiterer Synergien ausgearbeitet und umgesetzt. Ich finde, es ist sehr zu begrüßen, dass das getan geworden ist!