Da diese Beitragsstabilität aber nicht ewig dauern konnte - das muss jedem bewusst sein, der sich einmal mit Themen wie Inflation und Ähnlichem beschäftigt hat -, haben die Staatskanzleien frühzeitig die Weichen dafür gestellt, dass die nächste Beitragsanpassung eine maßvolle Beitragsanpassung wird. Dazu haben unter anderem die Rundfunkanstalten auf Bitten der Länder ein Maßnahmenpaket zur Intensivierung und Kooperation und zur Schaffung weiterer Synergien ausgearbeitet und umgesetzt. Ich finde, es ist sehr zu begrüßen, dass das getan geworden ist!
Die klare Forderung der Länder zur Hebung weiterer Sparpotenziale haben die Anstalten in einem zweiten Schritt auch bei Meldung ihrer Bedarfe gegenüber der KEF berücksichtigt. Auf Grundlage dieser maßvollen Anmeldung der Anstalten hat die unabhängige KEF in ihrem 22. Bericht dargelegt, welche Beitragsanpassung sie für notwendig erachtet. Sie schlägt den Ländern eine aus meiner Sicht maßvolle Beitragserhöhung von 86 Cent auf dann 18,36 Cent ab dem 01.01.2021 vor.
Mit diesem Staatsvertrag geht auch eine nachhaltige Stärkung unseres Saarländischen Rundfunks einher. Von daher ist eben gerade aus saarländischer Sicht die mit diesem Staatsvertrag geplante Erhöhung des ARD-internen Finanzausgleichs zugunsten des SR ein zentraler und ganz erfreulicher Punkt. Wir alle wissen, dass der SR als kleine Anstalt im ARD-Verbund seit vielen Jahren große Sparbemühungen unternehmen musste, was auch mit Einschnitten im Programm und in der Mitarbeiterstruktur verbunden war.
Die Verantwortlichen auf dem Halberg haben mit sehr viel Umsicht und Weitsicht sehr schwierige Entscheidungen treffen müssen und dadurch verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, die letztendlich Einsparungen mit sich gebracht haben. Dazu haben Kooperationen beigetragen. Das ist absolut vorbildlich, was da passiert ist, und deswegen war der SR in der Diskussion der Länder um stärkere Kooperationen, um stärkere Synergien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk strukturbedingt zeitlich weit voraus. Viele Maßnahmen, die in anderen Anstalten angestoßen und jetzt umgesetzt werden, sind beim SR seit langer Zeit bereits gelebter Alltag.
Deswegen habe ich auch im Rahmen der Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidentenkonferenz, aber auch Henrik Eitel als Chef der Staatskanzlei in den Reihen der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien, immer noch einmal darauf Wert gelegt, dass das in den Vordergrund gestellt wird. Wir haben dann auch eine Diskussion zur Anpassung des ARD-Finanzausgleichs auf den Weg gebracht, die auch in den Rundfunkkommissionen der Länder mitunterstützt worden ist. Wir haben eine Änderung des ARD-Finanzausgleichs ins Gespräch gebracht, die zugunsten des Saarländischen Rundfunks und Radio Bremen ausgeht. In der Folge haben dann die Länder bei ihren Beratungen Ende Oktober 2019 auf Elmau gemeinsam auf meinen Vorschlag hin der ARD aufgegeben, zu den offenen Fragen im Bereich des ARD-Finanzausgleichs zu berichten, aber eben auch konkrete Lösungswege aufzuzeigen.
Dann hat die ARD in ihrer Intendanten-Sitzung am 11.02.2020 eine Einigung erzielt, und zwar unter anderem zur Anhebung des staatsvertraglichen ARDFinanzausgleichs, um den es ja da ging. Die Einigung sieht vor, dass der von den Ländern im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag fixierte ARD-Finanzausgleich zugunsten von SR und Radio Bremen von derzeit 1,6 Prozent des ARD‑Nettogebührenaufkommens für die Jahre 2021 und 2022 auf 1,7 Prozentpunkte und von 2023 an auf sogar 1,8 Prozentpunkte angehoben werden soll.
In der Ministerpräsidentenkonferenz am 12.03.2020 schließlich konnte der Vorschlag im Länderkreis geeint werden, den dann auch die KEF geprüft und ausdrücklich begrüßt hat. Durch diese Anhebung des Finanzausgleichs erhält - damit man das einmal in Zahlen sieht - der Saarländische Rundfunk alleine in den kommenden vier Jahren circa 33 Millionen Euro mehr an Einnahmen und damit erhält er die Möglichkeit, auch weiterhin die zentrale Rolle in der saarländischen Medienlandschaft, aber auch seine Position innerhalb der ARD bedarfsgerecht zu erfüllen. Ich finde, das ist doch ein tolles Ergebnis für den Saarländischen Rundfunk und auch für unser Land!
Ich will deshalb auch Danke sagen für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Saarländischen Rundfunks und selbstverständlich muss man da insbesondere auch den Intendanten Thomas Kleist hervorheben, aber auch sicherlich die verantwortliche Verwaltungsdirektorin Stephanie Weber. Da kann man einfach nur Danke sagen an alle, die das beim Saarländischen Rundfunk mit unterstützt haben.
Ich will aber auch dem Chef der Staatskanzlei Henrik Eitel danken, denn das sind unentwegte Bemühungen gewesen, zahlreiche Gespräche. Wenn man eine Einigung der 16 Länder herbeiführen will in solchen Ausgleichsfragen, braucht es wirklich tagtäglich Bestrebungen. Ich finde, das ist sehr gut gelungen, deshalb auch ihm und seinem Team herzlichen Dank an dieser Stelle!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren und liebe Saarländerinnen und Saarländer, diese Einigung bildet einen wichtigen Erfolg für das Land, insbesondere als Medienstandort. Ich hoffe, dass die notwendige Beitragserhöhung, die von der KEF mit Augenmaß ermittelt wurde - die haben ja nicht wir irgendwie festgelegt -, nun auch die notwendige Zustimmung in allen deutschen Landtagen erhalten wird. Ich bin aber zuversichtlich, wenn nach und nach immer mehr Landtage ihre Zustimmung geben, dass am Schluss auch diejenigen, die noch Bedenken haben, ihre Zustimmung erteilen können, denn Bedenken gibt es eben auch, auch darauf muss man hinweisen.
Ich halte diese vorgeschlagene Lösung für tragfähig. Sie belastet die Bürgerinnen und Bürger nach langen Jahren der Stabilität ganz ohne Beitragserhöhung sehr maßvoll. Sie gibt den Rundfunkanstalten die notwendige Planungssicherheit und die Rundfunkanstalten, zumindest der Saarländische Rundfunk, haben einiges dazu beigetragen, Kosten einzusparen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um wohlwollende Begleitung im parlamentarischen Verfahren, was dieses Zustimmungsgesetz angeht. Vielen herzlichen Dank!
Zur Berichterstattung erteile ich wiederum dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Kultur und Medien, Herrn Abgeordneten Frank Wagner, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten und uns als Drucksache 16/1347 vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes in seiner 39. Sitzung am 24.06.2020 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.
Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Neuregelung der Vorschriften über die Arbeit der Aufsichtsgremien des Saarländischen Rundfunks und des Medienrates der Landesmedienanstalt Saarland angesichts der einzuhaltenden Hygieneregeln in Zeiten der Corona-Pandemie. Die Ergänzung in § 29a Saarländisches Mediengesetz ermöglicht insbesondere dem SR-Rundfunkrat, der seine Konstituierung noch nicht abschließen konnte, die noch notwendigen Entscheidungen auch unter Einhaltung der Vorgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorzunehmen.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 27.08.2020 beraten. Unter Zustimmung aller Fraktionen empfiehlt der Ausschuss dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Erneut Danke an den Berichterstatter. - Ich eröffne nun die Aussprache zu allen drei Tagesordnungspunkten. Die erste Wortmeldung kommt von der Fraktion DIE LINKE. - Ich erteile der Abgeordneten Barbara Spaniol das Wort in der Aussprache.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute den neuen Medienstaatsvertrag, den 1. Medienänderungsstaatsvertrag mit dem Thema Rundfunkbeitrag, das wurde eben erläutert, und das Saarländische Mediengesetz. Ich beginne mit einem Blick auf den Medienstaatsvertrag.
Das Internet ist für uns alle Neuland, so hat es Bundeskanzlerin Merkel im Jahre 2013 gesagt. Zumindest, was die rechtlichen Rahmenbedingungen anging, stimmte das sogar. Die Menschen waren natürlich schon viel weiter als die Politik, wie so oft. Heute wird ganz selbstverständlich gestreamt, geli
ket, geteilt. Heute muss die Tagesschau nicht mehr um 20.00 Uhr im heimischen Wohnzimmer im Fernsehen geschaut werden, heute geht das zu jeder Zeit auch in Bus und Bahn auf dem Smartphone.
Die Medienwelt hat sich immens verändert. Es geht nicht mehr nur um Radio- und Fernsehsender, sondern es geht um Suchmaschinen im Netz, Streamingdienste, Social Media, Online-Plattformen, Sprachassistenten, Appstores und vieles mehr. Erstmals sollen hier neue medienspezifische Regularien festgelegt werden. Der neue Medienstaatsvertrag ist der Versuch dazu, er soll den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag von 1991 ersetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einen Staatsvertrag, den die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten schon unterschrieben haben, kann man letztlich nicht mehr aufhalten, das ist völlig klar, auch uns. Das Ratifizierungsverfahren in den Landtagen läuft oftmals nur noch pro forma ab, auch das ist klar. Aber wir haben trotz eines gewissen Zeitdrucks eine Anhörung beantragt, denn das ist medienpolitisch immer recht interessant. Es werden Kritikpunkte dabei aufgezeigt und auch die gehören zur Debatte dazu. Einige will ich ansprechen.
Erstens. Die fehlenden Regelungen zur Medienkonzentration. Medienkonzentration bedeutet auch Medien- und Meinungsmacht. Der Status quo seit 1997 ist schon lange nicht mehr zeitgemäß, sagt die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, die KEK. Stimmt, denn es geht schon ganz lange nicht mehr nur um das Fernsehen, dieser Zug ist längst abgefahren. Meinungsbildung erfolgt schon lange über andere Wege, das heißt heute multimedial, crossmedial. Es sind neue Akteure auf den Markt getreten, Netflix, Amazon-Video, YouTube et cetera konkurrieren mit dem traditionellen Fernsehen. Hinzu kommt potenzieller Einfluss auf die Meinungsbildung durch Suchmaschinen und soziale Netzwerke. All dies wird vom derzeitigen Recht nicht erfasst. Die KEK sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Wer Vielfalt erhalten will, muss Medienkonzentration miterfassen.
Der Saarländische und der Deutsche Journalistenverband sagen vor diesem Hintergrund, dass der neue Medienstaatsvertrag hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt, wenn es um die Sicherung von Meinungsvielfalt und damit Meinungsbildung geht. Die Protokollnotiz der Bundesländer, diese Vereinbarung zum Medienstaatsvertrag mit der Einsicht, dass es noch Reformbedarf gibt, ist richtig, das wollen wir auch anerkennen, aber beherzte Regularien, unter anderem zur Medienkonzentration, sehen eben anders aus.
Zweitens. Durch diesen Medienstaatsvertrag wird der neue Begriff des rundfunkähnlichen Telemediums eingeführt. Er ist auch ziemlich umstritten, kann man sagen, das geht ganz klar aus den Stellung
nahmen des Journalistenverbandes hervor. Gemeint sollen Telemedien sein, die nach Form und Inhalt hörfunk- oder fernsehähnlich sind. Damit sind also die Onlineangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemeint. Die sind bekanntlich den privaten Pressekonzernen ein Dorn im Auge. Echte Telemedien gehören aber neben den Rundfunkprogrammen ganz ausdrücklich zu den Angeboten des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Eine Beschränkung auf rundfunkähnliche Angebote würde den Auftrag der Sender unzulässig beschneiden. Da hat der Journalistenverband recht.
Drittens. Entspricht der Medienstaatsvertrag dem EU-Recht? Die Skepsis wurde in der Anhörung deutlich. Mehrere Experten haben dazu Stellung genommen und sehen es skeptisch. Der Punkt ist zumindest umstritten. Die Schwierigkeiten rund um diesen Punkt wurden seitens der Staatskanzlei mit entsprechender Kompetenz erläutert. Man wird also sehen, ob es zu Klagen kommt.
Viertens. Der Versuch der Umsetzung der Barrierefreiheit ist lobenswert, leider wurden die Bitten des Deutschen Behindertenverbandes nicht verbindlich umgesetzt. Fünftens. Dass versucht wird, die Spielregeln für intermediäre Anbieter wie Facebook, YouTube und Google festzulegen, ist wichtig, allerdings ist die Wirkung fraglich. Den deutschen regionalen Landesmedienanstalten stehen eben globale Unternehmen wie Facebook oder Google gegenüber, die von diesen reguliert werden sollen. Das sind natürlich Unternehmen, die die Informationswelt wie Datenkraken beherrschen und mit der Privatsphäre Milliardengeschäfte machen, wie unter anderem das ZDF in einem Beitrag kritisch hinterfragt hat. Diese Unternehmen sollen sich jetzt den Grundprinzipien von Vielfalt und Transparenz verpflichten. Das ist gut gemeint, wird aber relativ schwierig. Wir sind also sehr gespannt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Medienstaatsvertrag geht in die richtige Richtung, um das einmal klar zu sagen. Er bezieht die digitale Wirklichkeit endlich ein. Auch wir wollen, dass demokratische und journalistische Regeln im Netz eingehalten werden und mögliche Verstöße sanktioniert werden können. Vielfalt und Transparenz sollen gesichert werden, Angebote und Inhalte sollen diskriminierungsfrei aufgefunden werden. Denn qualitativ hochwertige journalistische Angebote erscheinen oft gar nicht erst. Das ist die Realität, niemand weiß, nach welchen Kriterien eigentlich sortiert wird. Wie kommt ein Ranking zustande? Wer bestimmt das? Oder anders gesagt: Wer beeinflusst damit unser Denken? Das ist zu hinterfragen, was auch dringend notwendig ist. Ob der neue Medienstaatsvertrag all dies regeln kann, ist fraglich, aber zumindest ein Versuch. Wir werden es sehen. Aus unserer Sicht geht jedenfalls noch mehr, auch zum Schutze unseres Saarländi
Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch ein paar Worte zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag. Es geht um die Anpassung des Rundfunkbeitrags erstmals seit elf Jahren. Der Ministerpräsident hat das eben gesagt. Darüber hinaus geht es um eine Änderung des ARD-Finanzausgleichs zugunsten unseres SR. Wir sind heute in der Ersten Lesung. Details werden wir sicherlich in der Anhörung besprechen. Klar ist aber heute schon: Ein guter, unabhängiger, nach allen Richtungen kritischer öffentlicher Rundfunk muss auch entsprechend finanziell ausgestattet sein. Deshalb tragen wir diese moderate Erhöhung auch mit. Verhältnisse wie in Sachsen-Anhalt wollen wir auch nicht unbedingt. Meine Damen und Herren, gerade im Corona-Lockdown haben wir erlebt, wie unverzichtbar aktuelle Berichterstattungen rund um die Uhr sind. Aber „rund um die Uhr“ kommt eben nicht alleine. Da stehen Journalistinnen und Journalisten hintendran. Dieses Engagement hat zu Recht seinen Preis. Nach wie vor müssen wir im Auge behalten, dass es zu wenige Ausnahmen vom Rundfunkbeitrag gibt. Eine stärkere soziale Komponente, mehr Befreiungstatbestände, all diese Dinge müssen sich weiterentwickeln, denn sie sind wichtig. Betroffen sind ja auch Menschen mit geringen Einkommen. Man darf auch sie nicht aus dem Auge verlieren.
Neben der Erhöhung des Beitrages geht es aber auch um eine zweite wichtige Facette. Herr Ministerpräsident Hans hat das zu Recht breit ausgeführt. Ich brauche es also nicht zu wiederholen. Tatsache ist, der ARD-interne Finanzausgleich wird geändert zugunsten der zwei kleinsten Sender, dem Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen. Man ist sich offenbar zwischen den Bundesländern einig, dass die kleineren Anstalten dringend besser finanziell bedarfsgerecht ausgestattet werden müssen. Darüber freuen wir uns. Der SR bleibt damit unabhängig. Das ist letztlich das Fundament dafür und das ist gut so.
Zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch zum Saarländischen Mediengesetz. Die geplanten Änderungen tragen wir natürlich mit. Sie sind unstreitig. Es geht um die Arbeitsfähigkeit der Gremien in der Landesmedienanstalt und beim SR unter Pandemiebedingungen. Es geht um Beschlussfassungen im schriftlichen und elektronischen Verfahren, um Sitzungen per Telefon- oder Videokonferenz. Was für Ausschüsse im Landtag gilt, sollte auch für die Gremien des SR und der Landesmedienanstalt gelten. Wenn wir gerade bei diesen Gremien sind ‑ ‑
Ihre anderen Hausaufgaben. Ich rede von der parteipolitischen Einflussnahme und der Besetzung der Gremien. Dies sorgt für enormen Verdruss mit Blick auf Politik und Medien. Wer den öffentlichen Rundfunk und die Landesmedienanstalt stärken will, wer sie gegen Kritik von rechts verteidigen will, der darf sie mit dieser Art der Einflussnahme nicht schwächen. Nehmen Sie davon Abstand. Das ist eine gute Empfehlung. Sie müssen sie beherzigen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits vor wenigen Monaten hatten wir eine sehr umfassende Debatte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Fragestellung, wozu ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem dient. Allein an dieser Debatte und an der Diskussion in den letzten Monaten haben wir gesehen, wie wichtig es ist, dass wir ein staatsfernes, unabhängiges öffentlich-rechtliches Rundfunksystem in Deutschland und auch hier im Saarland haben. Wenn wir uns in Europa und in der Welt umschauen, können wir froh sein, dass wir dieses unabhängige, öffentlich-rechtliche, kritische, investigative und offene Rundfunksystem haben. Deswegen gilt es, in diesem Hause dafür zu streiten, dass dies auch so bleibt. Das möchte ich vorausschicken.
Ich bin froh, dass bei den bisherigen Debattenbeiträgen deutlich geworden ist, dass dies vielleicht nicht Konsens im Hause ist, aber zumindest von demokratischen Kräften in diesem Hause mitgetragen wird. Wie wichtig öffentlich-rechtlicher Rundfunk in diesem Land ist, welchen Stellenwert er hat, konnten wir gerade in den letzten Monaten im Zuge der Corona-Pandemie feststellen, wo zu Recht kritisch hinterfragt wird, wie Regierungen handeln. Dies tun wir als Parlament natürlich auch. Es wird auch deutlich darauf hingewiesen, dass Fake News in unserem Land keine Rolle spielen dürfen, zumindest aber kritisch hinterfragt werden müssen. Deswegen sage ich von dieser Stelle zunächst einmal ein herzliches Dankeschön an all die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Rundfunk, sei es hier beim Saarländischen Rundfunk oder auch bei den anderen Rundfunkanstalten der ARD, sei es bei ZDF, beim Deutschlandradio und allen anderen, die im öffentlich-rechtlich Auftrag unterwegs sind. Ich will das im Übrigen auch um unser vielfältiges Zeitungswesen ergänzen, das wir in unserem Land haben. Wir können froh sein und es ist ein Wesensbe