Das heißt nicht, dass wir den kritischen Blick auf Vorgänge, sofern es sie überhaupt gibt, verschließen. Aber generell muss festgehalten werden, dass
unsere Beamtinnen und Beamten einen aufwühlenden und verantwortungsbewussten Job machen. Dafür gebührt ihnen, unserer saarländischen Polizei, unser aufrichtiger und ganzer Dank. Ich glaube, dem schließt sich das gesamte Haus an.
Ich will die Ausführungen zu diesem Antrag nicht beenden, ohne auch ein Wort zur tatsächlich stattfindenden Diskriminierung zu verlieren. Wir müssen den Sorgen und Erfahrungen der von Diskriminierung betroffenen Gehör verschaffen, diese ernst nehmen und auch handeln. Vielen Menschen erfahren alltäglich Diskriminierungen, sei es aufgrund ihres Geschlechts ‑ ‑
Ich komme zum Ende. - Das betrifft ihre Hautfarbe, ihre Herkunft, ihren Namen in den verschiedenen Situationen. Dem müssen wir auch in der Politik in der Diskussion Rechnung tragen. Hierauf müssen wir die richtigen Antworten finden. Die Antwort heißt nicht, diesem komischen Antrag der AfD zuzustimmen. Ich kann für die Koalition sagen: Wir lehnen ihn ab. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun für die Fraktion DIE LINKE der Kollege Dennis Lander.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag der AfD können wir heute eigentlich in wenigen Sätzen abhandeln. Im Antrag heißt es, solange Rechtsunsicherheit besteht, seien keine saarländischen Polizisten mehr für Einsätze in die Hauptstadt abzustellen. Dazu lässt sich eigentlich ganz einfach feststellen, es gibt gar keine Rechtsunsicherheit. Das Land Berlin haftet auch bei nachgewiesener Diskriminierung durch auswärtige Polizistinnen und Polizisten und nicht etwa das Entsendeland oder die einzelne Dienstkraft. So steht es im Gesetz. So hat es der Innensenator Geisel erklärt. Damit erledigt sich der Antrag der AfD eigentlich ganz schnell.
Das Berliner Gesetz spricht auch keineswegs einen Generalverdacht gegenüber Polizistinnen und Polizisten aus, wie die AfD das behauptet. Auch enthält das Gesetz keine Beweislastumkehr, wie das gerne
von der CDU behauptet wird. Natürlich ist es nicht ausreichend, wenn man einfach behauptet, man sei von irgendeinem Polizisten diskriminiert worden. Ein solches Gesetz hätte vor Gericht nämlich überhaupt keinen Bestand. Nein, die betroffenen Personen müssen vor Gericht Tatsachen glaubhaft machen, dass eine Diskriminierung wahrscheinlich ist.
Dann, nach richterlicher Prüfung - ich glaube, das ist entscheidend - und im Rahmen einer umfassenden Würdigung aller Umstände, muss das Vorliegen einer Diskriminierung wahrscheinlicher sein als das Nichtvorliegen einer Diskriminierung. Das ist eben kein Generalverdacht gegen Polizeikräfte. Ein solcher Generalverdacht wäre auch unsinnig.
Aber mindestens genauso unsinnig ist eine Generalunschuldsvermutung gegenüber der Polizei. Frei nach dem Motto: Bei uns gibt es keine schwarzen Schafe. - Damit hier kein Missverständnis aufkommt, möchte ich sagen, dass Gewalt gegenüber Polizistinnen und Polizisten übel ist. Dagegen müssen wir vorgehen. Mindestens genauso übel sind aber Gewalt und Fehlverhalten von Polizistinnen und Polizisten.
Man muss doch ganz klar sagen: Wir haben hier noch keine amerikanischen Verhältnisse. - Das liegt vor allen Dingen daran, dass wir in Deutschland eine gute Ausbildung bei der Polizei haben und der Versicherungsschutz für die einzelnen Beamtinnen und Beamten viel besser ist. Inzwischen kann aber niemand mehr abstreiten, dass es auch Rassismus bei unseren Sicherheitsbehörden gibt. Wir erinnern uns alle an den Mord an Oury Jalloh, der in Dessau in seiner Gefängniszelle verbrannte. Wir erinnern uns an die Ermittlungspannen beim NSU, Stichwort Döner-Morde oder SOKO Bosporus. Wir erinnern uns an die Mitglieder des Ku-Klux-Klans, die gleichzeitig die Vorgesetzten der ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter waren. Ganz aktuelle Fälle gibt es auch. Wir erinnern uns an die Vorgänge im KSK. Wir erinnern uns an die Gruppe Nordkreuz, die Todeslisten führt und Löschkalk und Leichensäcke bestellt hat, um einen Umsturz zu planen. Wir erinnern uns auch an die 38 Polizistinnen und Polizisten, die in Hessen aufgrund der NSU-2.0-Ermittlung vom Dienst suspendiert wurden. Ja, hier gibt es ein Problem!
Darüber hinaus hat die Ruhr-Uni Bochum in einer Studie herausgefunden, dass Polizeigewalt eben keine Ausnahme ist. 80 Prozent der Betroffenen bringen die Vorfälle nicht zur Anzeige. Das liegt daran, dass sie zu Recht vor den Konsequenzen Angst haben wie zum Beispiel vor einer Gegenanzeige. Ich sage ganz klar: Im Saarland fehlt eine unabhängige Beschwerdestelle. - Dahin können sich die Bürgerinnen und Bürger sowie Polizistinnen und Polizisten wenden, wenn es Beschwerden gegenüber der Polizei gibt. Es gibt im Saarland noch nicht mal eine anonymisierte Kennzeichnung von Einsatzkräften bei der Polizei. Anstatt an gesellschaftlichen Konzepten
mitzuarbeiten, verstecken sich die CDU-Innenminister lieber hinter einem Generalverdacht gegenüber der Polizei.
Jetzt hat der Innenminister Bouillon - Wo ist er? Mit dem Hemd wahrscheinlich auf dem Weg nach Hawaii - gesagt, dass es kein Fehlverhalten bei der Polizei gibt.
Gott sei Dank! Da können die migrantischen Communities aufatmen. Leider bleibt an dieser Stelle zu bezweifeln ‑ ‑
Leider bleibt an dieser Stelle zu bezweifeln, dass unser Minister überhaupt jemals Opfer einer ungerechtfertigten Polizeimaßnahme geworden ist - sei es durch sein Alter, seine Hautfarbe oder soziale Stellung. Jedoch ist noch erschütternder, dass Innenminister Bouillon versucht hat, die Black-LivesMatter-Demonstration, die friedlich verlaufen ist, zu verunglimpfen, indem er sie in einen Zusammenhang mit den Ausschreitungen einzelner Personen nach der Demonstration bringt. Währenddessen schweigt er unerträglich laut über den rassistischen Angriff in Burbach. Wo ist die volle Härte des Gesetzes an dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen?
Weiterhin ist in Deutschland „Racial Profiling“ verboten, jedoch kommt es immer wieder vor, immer noch und immer wieder. Im Herbst des letzten Jahres bestätigte genau das Thomas Müller, der 40 Jahre lang in Bremen Polizeibeamter gewesen ist: „Es gibt rassistische Kontrollen in Bremen. Racial Profiling ist eine sich selbst bestätigende Suchstrategie der Polizei. Wenn Sie eine Bevölkerungsgruppe mehr kontrollieren als eine andere, dann werden Sie auch häufiger fündig. Das macht Gruppen verdächtiger und führt eben auch zu mehr Kontrollen.“ Falls Sie jetzt sagen: „So etwas gibt es aber uns im Saarland nicht“, liegen Sie falsch. Wir erinnern uns alle an den Fall von Mohamed Maiga, dem Vorsitzenden des Kulturvereins Ramesch. Er wurde vor seiner Haustür aufgrund seiner Hautfarbe kontrolliert. Er musste bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen, um auf diese Ungerechtigkeit hinzuweisen. Nun kann man in Berlin, wenn man aufgrund seiner Hautfarbe diskriminiert wird, dagegen vorgehen. Das ist auch gut so, denn gegen Diskriminierung vorgehen, ist keine Diskriminierung. Daran sollte sich auch das Saarland ein Beispiel nehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Lander, ich muss mich schon sehr darüber wundern, was Sie heute hier abgeliefert haben. Es fällt mir schwer, es Ihnen jetzt in aller Deutlichkeit zu sagen. Die Präsidentin hat auf Ihre völlig deplatzierte Wortwahl hingewiesen. Sie sprechen heute hier von Antidiskriminierung, jedoch hatte zumindest ich den Eindruck, dass Sie in Ihrer Rede verschiedene Personen diskriminiert haben, unter ihnen auch unseren Innenminister Bouillon. So etwas macht man nicht! Das ist unanständig! Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Sie haben - was mich sehr wundert - zwischen den Zeilen anklingen lassen, dass Sie der Polizei im Saarland einen latenten Rassismus unterstellen. Ich kann meine Verwunderung gar nicht zum Ausdruck bringen, ich bin nur noch entsetzt. Wie kann man angesichts einer solchen Debatte, in der es um ein Antidiskriminierungsgesetz geht, so etwas hier abliefern? - Ich verurteile - und ich spreche hier für meine Fraktion -, dass Sie unseren Innenminister Bouillon in dieser Art und Weise verunglimpfen. Ich wage zu behaupten, dass kein anderer Innenminister im ganzen Bundesgebiet so für Gesetz, Recht und Ordnung einsteht wie Klaus Bouillon. Das möchte ich hier in aller Deutlichkeit noch einmal sagen.
Jetzt komme ich zum Antidiskriminierungsgesetz. Sie haben eben schon auf die Sichtweise der CDU hingewiesen, Herr Lander. Ich möchte es Ihnen nicht ersparen, deswegen werde ich es noch einmal wiederholen. Fakt ist, dass der rot-rot-grüne Senat in Berlin mit diesem Gesetz erreichen möchte, dass Polizistinnen und Polizisten künftig bei einem bloßen Verdacht nachweisen müssen, dass sie sich nicht diskriminierend verhalten haben. Das ist faktisch aus meiner Sicht sehr wohl eine Umkehr der Beweislast und auch eine gewisse Form der Vorverurteilung. Das hat in einem Rechtsstaat - so, wie wir ihn Gott sei Dank haben - aus meiner Sicht nichts verloren. Dieses Gesetz ist Ausdruck von großem Misstrauen gegenüber denen, die uns schützen müssen. Das können wir nicht zulassen.
Ich habe eben noch mit Klaus Bouillon gesprochen, was die Gesetzeslage betrifft. Er war es, der unter den Innenministerkollegen am 18. Juni dafür gesorgt hat, dass der Innensenator dieses Gesetz zumindest in einem ersten Schritt zurückgenommen hat. Er hat eingelenkt und versprochen, dass er dieses Gesetz außerhalb Berlins nicht anwenden wird. Das heißt,
wenn Polizistinnen und Polizisten aus anderen Bundesländern in Berlin Einsatz haben, unterliegen sie nicht diesem Recht, sondern hier greift das Landesgesetz. Klaus Bouillon sieht dieses Gesetz eigentlich schon vom Tisch. Die schriftliche Antwort steht noch aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können es täglich in den kleinen Orten unserer Gemeinden, auf Bundesebene und überall in Europa erfahren: Sicherheitskräfte, Polizistinnen und Polizisten und andere, die für unsere Sicherheit sorgen, werden mit großer Respektlosigkeit angegangen. Sie werden mit Gewalt konfrontiert und so weiter und so fort. Wir müssen uns etwas überlegen, damit beispielsweise das, was wir in Stuttgart vor einigen Tagen erlebt haben, nicht Schule macht. Deswegen müssen wir ganz klar - ich spreche für meine Fraktion, unseren Fraktionsvorsitzenden und die Mitglieder der CDULandtagsfraktion - hinter unserer Polizei stehen, die für Recht und Ordnung in diesem Land sorgt. Wir können auf ihren Einsatz nicht verzichten.
Denn sonst müssen wir uns überlegen, ob wir diesen Rechtsstaat, von dem wir alle profitieren, überhaupt noch haben wollen.
Herr Lander, wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht das in eine völlig andere Richtung, ganz nach dem Motto: Laissez faire, laissez passer. - Wir wollen das nicht. Eine Gesellschaft, die keine Ordnung, keine Richtlinien, keine Gesetze hat, an die man sich hält, und in der Dinge, die verboten sind, nicht geahndet werden, ist eine Gesellschaft, die sich auf einem sehr gefährlichen Weg befindet. Deswegen müssen wir alle mit dafür sorgen, dass dieses Beispiel von Stuttgart keine Schule macht. Ich sage: „Wehret den Anfängen!“. Ich hoffe und wünsche, dass all diejenigen, die zu dieser Gewalt beigetragen haben, identifiziert werden und ihrer gerechten Strafe zugeführt werden.
Innenminister Bouillon hat - und das freut uns sehr eine Bundesratsinitiative eingeleitet, die härtere Strafen vorsieht, wenn Sicherheitskräfte angegriffen werden. Ich glaube, diese Initiative ist längst überfällig. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stehen hinter unserer saarländischen Polizei. Unsere Polizistinnen und Polizisten machen jeden Tag einen tollen Job. Sie setzen sich Gefahren aus, damit wir alle sicher leben können. Das kann man nicht hoch genug schätzen. Wir werden es - ich kann nur für meine Fraktion sprechen - auch in Zukunft nicht zulassen, dass unsere Polizei verunglimpft und attackiert wird. Das musste heute auch einmal in diesem Raum und in dieser öffentlichen Sitzung gesagt werden, damit die Polizisten wissen, wer ihnen den Rücken stärkt und dass wir an ihrer Seite stehen. - Vielen herzlichen Dank.
Danke, Frau Abgeordnete. Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind eingegangen. - Für die CDU-Fraktion hat nun das Wort der Kollege Raphael Schäfer.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es kurz. Ich kann die Kollegin Helma Kuhn-Theis in ihren Ausführungen nur absolut bestätigen und bekräftigen. Wenn jemand an der Seite unserer Polizei im Saarland steht, sind es wir, die Große Koalition und die Landesregierung. Wir tun an ganz vielen Stellen ganz viel, um das auch immer wieder zum Ausdruck zu bringen.
Herr Kollege Lander, ich habe mir einige Worte von Ihnen ganz genau notiert. Deswegen muss ich das hier noch mal auf das Tablett bringen. Sie haben die Gewalt gegen Polizeibeamte mit der Gewalt, die im Einzelfall von Polizeibeamten ausgeht, verglichen. Sie haben gesagt, dass diese Gewalt, die im Einzelfall - das ist ein wichtiger Punkt - von Beamten ausgehen kann, mindestens genauso übel sei wie Gewalt gegen Polizeibeamte. Was hat der Kollege Lander damit getan? - Er hat also einen Einzelfall, in dem Beamtinnen und Beamte in einer Stresssituation, einer Drucksituation sind und möglicherweise übers Ziel hinausschießen, mit einem Angriff auf Leib und Leben von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten verglichen. Das ist eine ganz andere Dimension. Insoweit sind Ihre Ausführungen definitiv in aller Deutlichkeit zurückzuweisen.
Das ist nicht lustig, Herr Kollege Lander. Da kann man wirklich nur die Augen verdrehen und den Kopf schütteln, denn unterm Strich machen Sie Folgendes: Sie versuchen, linksextreme, linksautonome Gewalt salonfähig zu machen und sie zu beschwichtigen. Hier wird mit Steinen auf Beamtinnen und Beamte geworfen - die Kollegin Helma Kuhn Theis hat es ausgeführt. Diese Beamten versuchen, Recht und Ordnung in unserem Land sicherzustellen. Das wollte ich in aller Klarheit noch einmal sagen. Unser Dank gilt den Beamtinnen und Beamten, die jeden Tag einen hervorragenden Job in diesem Land für uns alle leisten. Sie haben unsere Solidarität. Vielleicht würde es Ihnen, Herr Lander, gut zu Gesicht stehen, die Solidaritätsschleife zu tragen. - Danke.
Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/1360. Wer für die Annahme der Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1360 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion DIE LINKE.
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Staatsleistungen des Saarlandes an die katholische Kirche und die evangelische Kirche (Drucksache 16/1361)