Sie sprechen von einem notwendigen Maß. Sie setzen an zum Sprung, aber der Sprung landet nirgendwo, beziehungsweise Sie kommen meines Erachtens auch gar nicht in die Luft zum Sprung. Sie übernehmen keinerlei politische Verantwortung in dem Bereich, wenn Sie sagen, man solle auf ein vernünftiges Maß zurückführen. Sie müssten auch konkret beschreiben, wie dieses Maß aussieht und wohin die Einsparungen, die mit diesem Maß verbunden sind, führen sollten. Das ist für mich noch einmal kennzeichnend für Sie und Ihre Anträge. Von daher aus dem Grund ebenfalls keine Zustimmung.
Unser Land - das ist ganz deutlich - profitiert durch die intensive Berichterstattung des SR. Mein Kompliment, Herr Intendant, nehmen Sie das bitte mit in die öffentlich-rechtliche Anstalt und geben Sie das weiter von hier aus, unser Land profitiert aber auch durch die Berücksichtigung in den Angeboten der ARD, des ZDF oder auch des Deutschlandradios. Die Medienvielfalt wäre in unserem Land ohne den SR und ohne die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutlich ärmer. Das, denke ich, ist eine wichtige Aussage. Wer gegen den öffentlichen Rundfunk in der Gestalt ist, wie wir ihn derzeit haben, spricht sich gegen die Interessen des Saarlandes, gegen die Interessen der Saarländerinnen und Saarländer aus.
Ich gehe auch so weit zu sagen, wer sich gegen die vorgeschlagene Erhöhung des Rundfunkbeitrags stellt, stellt sich damit auch gegen die erreichte Einigung der ARD, den Finanzausgleich entsprechend zu erhöhen. Noch einmal - ich habe es eben ausgeführt -: Hier geht es um die Zukunft des SR. Mit der Zukunft des SR untrennbar verbunden ist auch die Zukunft der über 600 Beschäftigten beim SR und es geht hier auch um die mediale Grundversorgung unseres Landes. Meine Damen und Herren, ich bin dafür, wir sollten uns klar dafür aussprechen. Das heißt auch, die Senkung, die Sie beantragen, würde dagegen arbeiten und dagegen sprechen. Deshalb Ablehnung an der Stelle.
Eine verfassungsrechtliche Betrachtung möchte ich auch anführen. Man kann durchaus sagen, dass der Antrag gegen Verfassungsrecht verstößt. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die Rundfunkanstalten einen individuellen, gerichtlich einklagbaren Anspruch auf eine funktionsadäquate Finanzierung. Das ist mehrfach vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden. Die Ausprägung dieser Entscheidungen des Verfassungsrechts ist die Arbeit der KEF. Die Einsetzung der KEF, die Arbeit der Kommission, führt zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, weil dort festgestellt wird, wie der Anspruch ist, wie er zu verteilen ist.
Dort kam es durchaus schon einmal zu Absenkungen nach dem Bericht der KEF. Dieses geordnete Verfahren ist Ausfluss der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Wenn Sie sich jetzt gegen die Erhöhung aussprechen, sprechen Sie sich gegen das Verfahren aus, das auf verfassungsrechtlicher Basis steht, und somit sind Sie auch gegen die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dem, meine sehr geehrten Herren der AfD, können wir auf keinen Fall zustimmen.
Lassen Sie mich abschließend noch einen kurzen Blick auf die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in unserer Demokratie werfen. Der unabhängige, finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unabhängig von der Finanzierung durch Mäzene, durch Sponsoren oder durch die Wirtschaft oder andere vorstellbare Finanzquellen. Gerade dieser unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet durch seine Unabhängigkeit einen wichtigen Beitrag zur medialen Gewaltenteilung und zur notwendigen medialen Begleitung des Handelns staatlicher wie auch privater Akteure. Das haben wir auch gesetzlich normiert. Nehmen Sie nur die §§ 3 und 4 des Saarländischen Mediengesetzes. Auch dort ist das festgeschrieben.
Dieser Aufgabe kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei uns im Land, der SR, nur nachkommen, wenn er auch auskömmlich finanziert ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht öfters festgestellt und wir stellen das auch noch einmal fest. Sie kennen es aus der Praxis, denke ich. Herr Kleist, es ist Ihr tägliches Brot, festzustellen, wie die auskömmliche Finanzierung ist, wie wir unserem gesetzlichen Auftrag nachkommen können. Dazu gehört die gesunde Ausstattung in finanzieller Form. Wir als
Als weitere Rednerin rufe ich für die Landtagsfraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Barbara Spaniol auf.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Intendant! Die AfD ist offenbar unzufrieden mit der Berichterstattung über sich selbst als Partei und über ihre Aktionen als Partei. Deshalb will sie erstens der Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht zustimmen und zweitens den öffentlich-rechtlichen Rundfunk „auf ein notwendiges Maß reduzieren“. Hinter dieser gewohnt schlichten Argumentation - die Kollegen Heib hat das eben schon skizziert - steckt letztlich Folgendes: Sie wollen eine schrittweise Abschaffung des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Sie wollen eine langfristige Umwandlung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in verschlüsselte Bezahlsender. So steht es in Ihrem Grundsatzprogramm. Dieser Antrag ist der erste Schritt in diese Richtung.
Im Übrigen sagen Sie nur, was Sie nicht wollen. Was Sie aber vorhaben, ist doch Folgendes: Sie wollen mit Ihrem Antrag auch die Radioprogramme im Saarland beispielsweise SR 1, SR 2, SR 3 Saarlandwelle, unseren Jugendsender „Unser Ding“, den ich auch oft höre, beschränken. Sie wollen mit Ihrem Antrag unseren Heimatsender SR zurechtstutzen, aber ich kann Ihnen sagen, das ist mit diesem Parlament nicht zu machen!
Sie wollen das solidarische Beitragssystem ganz abschaffen. Die Kollegin hat ja ausreichend ausgeführt, dass es um eine moderate Erhöhung geht, die im Raum steht. Ich möchte das nicht alles wiederholen. Die Historie wurde skizziert, ebenso der rechtliche Rahmen. Warum sollten wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und damit vor allen Dingen unseren Saarländischen Rundfunk beschneiden? - Sie wollen auf etwas ganz Anderes hinaus. Es ist klar, wir wissen und haben ja auch schon alle erlebt, dass einem nicht jeder Beitrag gefällt. Das muss er aber auch nicht, denn es geht um Ausgewogenheit, um Meinungsvielfalt und einen kritischen Blick in alle Richtungen.
„Die Presse muss die Freiheit haben, alles zu sagen, damit gewissen Leuten die Freiheit genommen wird, alles zu tun.“ - Das Zitat kennen Sie vielleicht. Der französische Publizist und Politiker Louis Terrenoire hat das einmal so gesagt. Das trifft den Punkt in unserer Debatte. Gerade in Zeiten, in denen die 45 reichsten Deutschen so viel besitzen wie die ärmere Hälfte der Bevölkerung zusammen, in denen einige Wenige immer reicher werden, während immer mehr Menschen verarmen, gerade in solchen Zeiten braucht es kritische, kluge Medien, die unabhängig sind von der Einflussnahme von privaten Medienkonzernen und Werbekunden. Gerade in Zeiten, in denen Hass und Hetze und Gewalt auf Grundlage der übelsten Vorurteile Hochkonjunktur haben, braucht es kritische, unabhängige Medien und aufklärende Hintergrundberichte. Das hat nichts mit Linkslastigkeit oder wie auch immer Sie es nennen zu tun. Ich möchte gar nicht darauf eingehen, was man Ihnen da noch entgegnen könnte. Ich sage Ihnen nur eines, es hat viel zu tun mit kritischer Berichterstattung und mit Rückgrat, mit dem Mut zur Meinungsfreiheit. Ich nenne die Journalistin Anja Reschke, die mit dem Siebenpfeiffer-Preis ausgezeichnet wurde. Sie haben dazu ja eine ganz „tolle“ Pressemitteilung gemacht, eine echte „Meisterleistung“ von Ihnen!
Diese Frau hat Rückgrat gehabt, der Intendant hat es in Homburg wunderbar formuliert: Sie hat sich mit Rückgrat und Mut gegen die Trolle, die Wahnsinnigen, gegen Hetzer und Hater im Netz gewandt. Wir können nicht genügend solcher Persönlichkeiten haben, die sich auflehnen gegen eine solch verbale Gewalt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die AfD hat in den verschiedensten Parlamenten Anträge gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und für eine völlige Abschaffung der Rundfunkgebühren gestellt. Es ist immer dasselbe. Deshalb ist der Wortlaut des vorliegenden Antrags auch wenig glaubwürdig. Sie sprechen von einem notwendigen Maß, auf das Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschränken wollen. Was wäre das denn wohl? - Ein ausgebluteter SR. Wie schon gesagt, das ist mit uns nicht zu machen. Das ist die komplett falsche Richtung. Wir wissen alle, dass es Verbesserungsbedarf gibt, auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir haben diese Debatten geführt und uns als Linksfraktion immer wieder für eine stärkere Staatsferne in den Gremien eingesetzt. Der Einfluss der Regierungsparteien ist
zum Beispiel mit Blick auf Personalentscheidungen aus unserer Sicht zu groß. Das lehnen wir nach wie vor ab, aber wir stehen nach wie vor ganz klar und eindeutig hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. ARD, ZDF und Deutschlandradio sind für die Demokratie, die politische Kultur in unserem Land unverzichtbar. Hier geht es auch um politische Bildung, die vielen guttun würde.
Darum sind wir auch dafür, dass öffentlich-rechtliche Informationsangebote zeitlich unbegrenzt, kostenlos, barrierefrei und auf aktuellem Stand der Technik im Internet bereitgestellt und mobil verbreitet werden können. Ich frage Sie nochmals: Wer sollte diese Lücke füllen, wenn man Ihrem Antrag folgen würde und sich ARD und ZDF zurückziehen würden? Wer kommt dann? Die deutschen privaten Sender oder Netflix, Amazon und Co.? Für wen machen Sie eigentlich Politik? Für amerikanische Konzerne? Was soll das? Das kann nicht in unserem Sinne sein. Wir brauchen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit einem klar definierten Programmauftrag, denn die Programme sollen der Information, Bildung und Unterhaltung gleichermaßen dienen und gerecht werden.
In Zeiten von Fake-News ist das Vertrauen ins öffentlich-rechtliche Fernsehen stabil. Die Zahlen sind interessant, sie widerlegen auch Ihre Argumentation. 67 Prozent der Gesamtbevölkerung vertrauen auf das öffentlich-rechtliche Fernsehen, wie eine vor zwei Wochen veröffentlichte Studie der Uni Mainz ergab. Es gibt weitere Zahlen. Der SR hat großen Zuspruch und ist sehr relevant in unserem Land. 94 Prozent der Saarländerinnen und Saarländer nutzen die Angebote, 96 Prozent schalten jede Woche ein, manchmal mehrmals. Das ist so. Oft kommt ja in dieser Diskussion das Argument, dass die Öffentlich-Rechtlichen Jugendliche nicht mehr erreichen. Da kann ich nur sagen, dass es auch hier repräsentative Zahlen gibt. 90 Prozent der jungen Saarländerinnen und Saarländer zwischen 14 und 49 Jahren nutzen das SR Radio-, Fernsehen- und Online-Angebot, 73 Prozent sogar jede Woche und häufig mehrmals. Dabei sind insbesondere die Radiosender des SR mit einer Gesamtreichweite von 83 Prozent bei den 14- bis 29-Jährigen sehr beliebt. Über die SR-Online-Angebote informieren sich insgesamt 62 Prozent der jungen Saarländerinnen und Saarländer. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine Programmangebote genießen in der deutschen Bevölkerung größtes Vertrauen, und zwar in allen Altersgruppen. Noch eine Zahl: Die ARD, die Sie eben auch genannt haben, bietet vertrauenswürdige In
halte, das sagen 79 Prozent der Deutschen und sogar 87 Prozent der 14- bis 24-Jährigen. Diese Zahlen müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen, dann können Sie wieder mit uns argumentieren.
Klar nutzen Jugendliche oder die jüngere Generation heute YouTube, Facebook, Snapchat, Instagram und andere soziale Netzwerke, das wissen wir alle. Das ist der neue Zeitgeist. Aber auch hier müssen wir Ihnen noch ein wenig Nachhilfe erteilen. Daraus kann man nämlich in der Diskussion, wie man es bei Ihnen immer wieder heraushört, nicht ableiten, da die Jugendlichen kaum mehr fernsähen, könne man ARD und ZDF zunächst einschränken und letztlich ganz abschaffen. Das ist Unsinn. Ich glaube, das ist klar geworden.
Ich fasse gerne zusammen: Wir brauchen in Zeiten von Fake-News ein starkes Gegengewicht wie den öffentlichen Rundfunk, der zur gesellschaftlichen Meinungsbildung beiträgt, der den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert, Grundwerte wie Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit reflektiert - darum geht es nämlich auch - und die Kultur fördert. Das wollen wir auf keinen Fall verlieren, sondern bewahren, fördern und fortentwickeln. Daher wollen wir auch das solidarische Beitragssystem nicht beschränken oder gar abschaffen. - Vielen Dank.
Für die SPD-Landtagsfraktion rufe ich auf Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulrich Commerçon. - Entschuldigung, es gibt eine Kurzintervention. - Herr Kollege Müller, bitte schön.
Frau Spaniol, Sie betonen ja immer gerne die ungleiche Vermögensverteilung hierzulande. Würden Sie wenigstens einer Steuerfinanzierung zustimmen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den beiden Vorrednerinnen sehr dankbar, dass sie die grundlegenden Mechanismen der Rundfunkfinanzierung bereits hinreichend ausgeführt haben. Das gibt mir die Gelegenheit, ein paar grundsätzliche Bemerkungen zu machen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in unserem Land ist Teil unserer deutschen Demokratie. Er gehört zu den großen Errungenschaften unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung. Gerade in den heutigen Zeiten erweist sich das als stabilisierend für die parlamentarische Demokratie und die demokratische Kultur in diesem Land. In Zeiten, in denen Zeitungen leider wegsterben, wo man eigentlich - wie einer meiner Vorgänger einmal gesagt hat - auch darüber nachdenken muss, ob wir nicht auch öffentlich-rechtlich finanzierte Zeitungen bräuchten, in einer Zeit, in der sich Fake News breit machen, und in einer Zeit, in der es immer weniger Vielfalt gerade bei den Privaten gibt, ist es wohltuend zu wissen, dass wir mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Rundfunk haben, der für unabhängige Berichterstattung, gute Recherche und kritischen Journalismus steht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in unserem Land ist ein Garant für all dies. Alleine deswegen ist völlig klar, dass der Antrag in diesem Hause heute und auch in Zukunft niemals eine Mehrheit finden wird.
Die Geschichte Deutschlands hat viel damit zu tun. Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte es geradezu dazu, Lehren daraus zu ziehen, wie ein demokratisches Gemeinwesen in unserem Land wiederaufgebaut werden kann. Dazu gehört - damit ist die Frage schon beantwortet - die Staatsferne auch in der Finanzierung. Stellen Sie sich doch einfach vor, alleine durch Steuereinnahmen müsste ein Rundfunksystem bei uns finanziert werden. Das wäre der ständige tagtägliche Zugriff durch den Staat auf die Medien. Es ist gut, dass das in unserem Land nicht der Fall ist.
Auch das Gegenmodell trägt nicht. Auch das ist eine Lehre. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf von Quotenerwägungen nicht getrieben sein. Natürlich hilft es nicht, wenn der öffentliche-rechtliche Rundfunk nicht gesehen wird, aber er muss möglich sein auch jenseits des ständigen Blicks auf die Quote, wie das eben bei privaten Medienkonzernen der Fall
ist, die sich rein kommerziell finanzieren. Das würde eben gerade nicht einem kritischen Journalismus das Wort reden. Wir können das leider in einigen Ländern dieser Welt beobachten. Dort, wo die Wirtschaft und einzelne Interessen das Sagen haben, wird es auch keinen kritischen und unabhängigen Journalismus geben. Deswegen bin ich froh und glücklich darüber, dass wir hier in unserem Land ein gut finanziertes öffentlich-rechtliches System haben.
Dieses System ist nicht nur essenzieller Bestandteil unserer Demokratie. Es darf auch nie wieder vom Staat oder für die Interessen einzelner Kräfte und deren Zwecke instrumentalisiert werden. Im saarländischen Mediengesetz ist deswegen festgeschrieben - das findet sich in ähnlichen Formulierungen in allen anderen Mediengesetzen der anderen Bundesländer ebenfalls -, dass die Rundfunkprogramme „zu einer umfassenden Information und freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung beitragen“.
Gerade aufgrund ihrer staatlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit bilden die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ja eben die gesamte Bandbreite des Meinungsspektrums dieses Landes ab. Eine Diskriminierung bestimmter Personengruppen, wie es im Dritten Reich der Fall war, ist durch die Unabhängigkeit der Öffentlich-Rechtlichen ausgeschlossen, auch durch die kritischen Gremien im Rundfunkrat und im Verwaltungsrat und anderen, die das begleiten. Wir haben einen durchaus öffentlich kontrollierten Rundfunk.
Gerade deswegen müssen wir sicherstellen, dass es diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter gibt für eine freie, unabhängige Meinungsbildung. Dazu gehört selbstverständlich auch eine auskömmliche Finanzierung, die von allen getragen wird. Das ist eben das Konstitutive. Es ist eben nicht die Frage, ob ich ein Brötchen bestellen will, sondern es ist die grundlegende Frage, ob wir die öffentlich-rechtlichen Anstalten so ausstatten, dass sie ständig in der Lage sind, ihren Beitrag zum Erhalt und zur Transparenz unserer Demokratie zu leisten. Das kann ich eben nur als Gemeinschaftsaufgabe lösen. Deswegen ist es richtig, dass wir diese Beiträge von allen Haushalten erheben. Anders kann das überhaupt gar nicht sein. Auch darüber haben wir sicherlich großes Einvernehmen.