Protocol of the Session on March 11, 2020

derung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes und weiterer gesetzlicher Vorschriften vom 19. Juni 2019, veröffentlicht im Amtsblatt Seite 639, wurden bundes- und europarechtliche Vorgaben umgesetzt und Rechtsvorschriften harmonisiert.

Die Träger öffentlicher Gewalt wurden mit detaillierten Vorgaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit und damit der Verwirklichung von Inklusion in unterschiedlichen Lebensbereichen angehalten. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens blieben einige redaktionelle Fehler unentdeckt, die inhaltlich zwar nicht zu Unklarheiten in der Rechtsanwendung führen, aber dennoch korrekturbedürftig sind.

Der vorliegende Gesetzentwurf Drucksache 16/1240 soll die redaktionellen Fehler beheben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Herzlichen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1240. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfes in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1240 mit den Stimmen aller Fraktionen einstimmig angenommen wurde.

In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes Drucksache 16/1240 durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Aber Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Abs. 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes durchgeführt wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich sehe, die erforderliche Zweidrittelmehrheit ist erreicht, weil alle Abgeordneten dafür gestimmt haben.

Damit ist der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in der Zweiten Lesung zu beraten.

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1240 in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1240 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen des Hauses angenommen wurde.

Kolleginnen und Kollegen, wir treten nun in die Mittagspause ein und unterbrechen die Sitzung bis 14.00 Uhr.

(Die Sitzung wird von 12.53 Uhr bis 14.01 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort in der heutigen Tagesordnung.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Der Erhöhung des Rundfunkbeitrages nicht zustimmen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf ein notwendiges Maß reduzieren (Drucksache 16/1234)

Zur Begründung erteile ich dem Abgeordneten Rudolf Müller von der AfD-Fraktion das Wort.

Wenig Kundschaft heute Nachmittag, na ja. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Rundfunkgebühr sollen alle zahlen, auch die, die ARD und ZDF gar nicht oder nicht mehr nutzen. Schon das ist eine äußerst fragwürdige Regelung. Man zahlt ja auch nicht für ein Brötchen, das man nicht kauft, bezahlt nicht für ein Bier, das man nicht trinkt, und auch nicht für eine Zeitung, die man nicht abonniert hat. Auch ist die Gebühr für alle gleich, egal ob arm oder reich oder alles dazwischen. Die 17,50 Euro jeden Monat oder 52,50 Euro alle drei Monate, wenn die Rechnung kommt, sind jedenfalls für viele ärgerlich, vor allem dann, wenn sie sich aus anderen Quellen informieren oder unterhalten lassen.

In unserem Grundgesetz von vor 70 Jahren in Artikel 5 unter ganz anderen medialen und technischen Voraussetzungen ist der Rundfunk immerhin erwähnt, ebenso wie die freie Presse, deren Produkte

(Abg. Scharf (CDU) )

man, wie gesagt, kaufen kann oder auch nicht. Ebenso muss es nach einer Übergangszeit mindestens das Recht auf Nichtnutzung und damit auf Nichtbezahlung öffentlich-rechtlicher Angebote geben. Dass nun die Finanzierung des Rundfunks durch Gebühren immer weniger als gerecht und legitim empfunden wird, hat mehrere Gründe. Einmal ist es die zunehmende Information oder Unterhaltung aus allen möglichen anderen Quellen, aus Privatsendern, übers Internet, durch Netflix und sonstige Streamingdienste. Vor allem aber ist es die zunehmende politische Einseitigkeit, Agitation und offensichtliche Linkslastigkeit, die immer mehr Leuten auf die Nerven geht.

Aber wenn sie sich wehren, zum Beispiel durch Kommentare in den sozialen Medien, dann beschimpft sie der linkslastige politisch-mediale Komplex aus Rundfunk und Altparteien. Ihre Äußerungen seien Hass und Hetze und so weiter. Das mag in Einzelfällen stimmen, aber nicht jeder hat die Zeit, die Lust und die Möglichkeit, in feinziselierten Feuilletonsätzen zum Ausdruck zu bringen, was er ganz anders sieht als abgehobene, moralisierende Besserwisser.

(Sprechen.)

Dass dies ein offenbar internationales Phänomen ist, das auch zu drastischen Wahlentscheidungen führt, brachte ein amerikanischer Wähler zum Ausdruck auf die Frage, warum er denn Trump gewählt habe. Die Antwort war: Weil er das sagt, weshalb wir seit Jahren unseren Fernseher angebrüllt haben. - Passiert mir zu Hause manchmal auch.

(Zuruf: Das kann ich mir gut vorstellen.)

Gelle, das können Sie sich vorstellen. - Die Liste des gezielten Verschweigens, der Lügen und Verdrehungen ist lang. Nur einige besonders bekannte Beispiele: So wurden zum Beispiel die massenhaften Übergriffe von Migranten auf junge Frauen in der Silvesternacht in Köln, sozusagen vor der Haustür des Westdeutschen Rundfunks, tagelang verschwiegen. Als im August 2018 ein junger Deutscher von unkontrolliert ins Land gelassenen Kriminellen ermordet wurde, versuchte die Tagesschau mit angeblichen Hetzjagden auf Migranten von der eigentlichen Mordtat abzulenken. Eine Demonstration von AfD, Pegida und Pro Chemnitz wurde lügenhaft mit Bildern einer ganz anderen Demonstration umrahmt. Bleibt noch zu erwähnen, ganz exemplarisch für den Geist, der in manchen Redaktionen herrscht, das Liedchen von der Oma als Umweltsau, die dann auch noch als Nazisau beschimpft wird. Tom Buhrow als WDR-Intendant ließ das Stück aus dem Onlineauftritt nach massiven Protesten schnell ent

fernen, immerhin. Daraufhin wurde er kritisiert von 40 Filmemachern, die auch für die Öffentlich-Rechtlichen arbeiten und offensichtlich für ihren Job völlig ungeeignet sind. Und solche Leute werden von allen Gebührenzahlern bezahlt, auch von den Omas und Opas.

(Abg. Renner (SPD) : Sie werden auch bezahlt.)

Weiter zum Geld, darum geht es ja hier. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, abgekürzt KEF, kommt in ihrem Bericht zu einer Finanzierungslücke von 1,5 Milliarden Euro für die Zeit von 2021 bis 2024. Neben ständig steigenden Pensionslasten produziert der aufgeblähte Apparat ständig jede Menge unnötiges Zeug. Täglich werden von den Gebührensendern mit ihren insgesamt 66 Radiosendern und 21 Fernsehkanälen bis zu 2.200 Stunden Programm produziert. Die Berechnung stammt von Rainer Robra, dem Chef der Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt. Rechnerisch würde also die Produktion eines einzigen Tages circa 90 Tage ununterbrochene Sendung am Stück ausfüllen.

Damit alles schön rüberkommt, vor allem in politischen Sendungen, hat die ARD einer Linguistin, einer Sprachwissenschaftlerin, ein Handbuch fürs sprachlich schöne Verpacken abgekauft zum Preis von 100.000 Euro. Auch sonst ist man großzügig, vor allem in den oberen Gehaltsstufen. So erhält zum Beispiel der bekannte Tom Buhrow über 32.000 Euro im Monat, der Intendant des Bayerischen Rundfunks auch circa 32.000 Euro. Beim Südwestrundfunk und beim Norddeutschen Rundfunk sind es jeweils circa 30.000 Euro. Dieser famose Norddeutsche Rundfunk hat es vor Kurzem bei der Wahl in Hamburg geschafft, ständig falsche Zahlen zu verbreiten und damit die AfD aus den Gesprächsrunden herauszuhalten und die FDP reinzunehmen. Nachher war es umgekehrt, die Blamage hat gesessen.

Zu den großen Gehältern mag man einwenden, dass in der freien Wirtschaft oft noch höhere Gagen gezahlt werden, allerdings dann nicht aus den Gebühren aller Leute, auch von denen, die diese Produkte nicht sehen oder hören wollen. Übrigens, an dieser Stelle ist mir wichtig zu sagen: Die handwerkliche und sachliche Arbeit mancher saarländischen Journalisten achte ich durchaus, auch im Bewusstsein darüber, dass sie unter politischem Druck stehen.

(Oh-Rufe und Lachen.)

Unter diesen Umständen kann es nicht sein, dass jetzt auch noch eine Gebührenerhöhung beschlossen werden soll. Vielmehr ist es nötig, die öffentlichrechtlichen Sender auf ein notwendiges Maß zurück

(Abg. Müller (AfD) )

zufahren. Beispiel kann eines unserer Nachbarländer sein, nämlich Dänemark. Dort wurde 2018 die Schrumpfung des Budgets um 20 Prozent in fünf Jahren beschlossen. Außerdem hat das Parlament dort neulich die Umstellung auf Steuerfinanzierung beschlossen, verbunden mit einer deutlichen Verschlankung. Wenn die saarländische Regierung Politik für die Saarländer machen will, darf sie einer Gebührenerhöhung keinesfalls zustimmen. Vielmehr kann sie sich positiv profilieren, wenn sie, wie zum Beispiel in Dänemark, eine Verschlankung und Beschränkung auf das Notwendige anstößt. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der AfD.)

Ich darf bei dieser Gelegenheit den Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Saar, Herrn Thomas Kleist, herzlich willkommen heißen.

(Beifall der Regierungsfraktionen und bei der LINKEN.)

Ich eröffne die Aussprache und rufe als weitere Rednerin für die CDU-Landtagsfraktion Frau Dagmar Heib auf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren im Zuschauerraum! Auch Ihnen ein herzliches Willkommen meinerseits. Wir haben heute einen Antrag der AfD vorliegen, der sich noch einmal dadurch auszeichnet, dass er im Großen und Ganzen einen Satz umfasst, der hier mit entsprechender verbaler Begründung ausgebaut und ausgefüllt wird, aber meines Erachtens an vielen Dingen vorbeigeht und die Interessen unseres Landes nicht berücksichtigt. Die Interessen unseres Landes sind auch die Interessen der Saarländer und Saarländerinnen. Manchmal fällt mir ein, wie ich Ihren Antrag bezeichnen wollte, aber das wären unparlamentarische Worte. Ich sage Ihnen ‑ ‑

(Zuruf aus der AfD.)

Nein, eine Rüge vom Präsidenten ist mir das nicht wert, wenn ich hier eine entsprechende Bezeichnung abgeben wollte. Ich konzentriere mich auf den Antrag und komme zu meinen Ausführungen. Lassen Sie mich grundsätzlich erst einmal sagen, wir haben die KEF - sie ist ja von Ihnen genannt worden ‑, das Verfahren ist beschrieben worden. Die KEF ist die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Sie hat ihren 22. Bericht am 02. Februar 2020 veröffentlicht. Die KEF kommt in ihrem Bericht zum Ergebnis, dass für die Rundfunkanstalten insgesamt ein Bedarf von mehr als 1,5 Milliarden Euro anzuerkennen ist. Hiervon entfallen nach ihrer Bewertung 858 Millionen Euro auf die ARD, 600,8 Millionen Euro auf das ZDF und 66,5 Millionen Euro auf das Deutschlandradio. Aufgrund dieser Feststellung empfiehlt die KEF eine Anpassung des Rundfunkbeitrags von bisher 17,50 Euro auf 18,36 Euro ab dem 01.01.2021. Dies wäre die erste Erhöhung des Rundfunkbeitrags seit 2009. Der Rundfunkbeitrag wurde zudem im Jahr 2015 von 17,98 Euro auf 17,50 Euro gesenkt.

Mit dieser für Anfang 2021 geplanten Erhöhung des Rundfunkbeitrags wird nach dem derzeitigen Stand der Beratungen, die bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 12. März - das ist morgen, sofern sie denn stattfindet; ich gehe einmal davon aus - fortgeführt werden, voraussichtlich auch der ARD-Finanzausgleich in diesem Zuge erhöht werden. Das ist sehr wichtig aus saarländischer Sicht Diese Erhöhung des ARD-Finanzausgleichs - intensive Beratungen auf Fachebene und auch letztendlich in der Rundfunkkommission gingen dem voraus - wird dem SR in den nächsten vier Jahren gut 34 Millionen Euro zusätzlich bringen. Sie wird aber nur möglich sein, wenn alle Bundesländer zustimmen, das heißt, auch das Saarland. Von daher ist es wichtig, dort auch zuzustimmen.

Grundsätzlich zu Ihren Anmerkungen, warum jeder einen Rundfunkbeitrag zahlen muss. Das ist ein gesetzlicher Auftrag und vom Bundesverfassungsgericht in mehr als einer Entscheidung festgestellt worden. Dort spricht man von den besonderen Verantwortungsbeziehungen der Allgemeinheit letztendlich auch zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Diese besonderen Verantwortungsbeziehungen gelten gegenüber jedem Mann und jeder Frau unabhängig von Alter, unabhängig von Einkommen oder unabhängig von der Herkunft et cetera. Das gilt es, noch einmal grundsätzlich festzustellen.

Sie haben angesprochen, dass hier auch Geld in eine nicht hohe Qualität fließt, sei es bei Produktion, Sendung, Berichterstattung et cetera. Ich sage es einmal ein bisschen verklausuliert, der eine oder andere wird es, glaube ich, ganz deutlich verstehen. Wir machen uns Gedanken darüber, öffentliches Geld in eine hohe Qualität einfließen zu lassen, aber es werden auch öffentliche Gelder wie Diäten und einiges ebenfalls unabhängig davon gezahlt, ob man jetzt vielleicht eine hohe Qualität dafür erlangt oder nicht. So viel dazu.

(Abg. Müller (AfD) )

(Beifall von den Regierungsfraktionen und der LINKEN.)

Wir werden also Ihren Antrag ablehnen. Das wundert Sie nicht nach meinen Eingangsbemerkungen. Zum einen ist Ihr Antrag, ich habe es beschrieben, nur ein Satz. Es ist auch ein unbestimmter Antrag wie so oft von Ihnen, auch inhaltlicher Art.

(Abg. Scharf (CDU) : Immer!)

Sie sprechen von einem notwendigen Maß. Sie setzen an zum Sprung, aber der Sprung landet nirgendwo, beziehungsweise Sie kommen meines Erachtens auch gar nicht in die Luft zum Sprung. Sie übernehmen keinerlei politische Verantwortung in dem Bereich, wenn Sie sagen, man solle auf ein vernünftiges Maß zurückführen. Sie müssten auch konkret beschreiben, wie dieses Maß aussieht und wohin die Einsparungen, die mit diesem Maß verbunden sind, führen sollten. Das ist für mich noch einmal kennzeichnend für Sie und Ihre Anträge. Von daher aus dem Grund ebenfalls keine Zustimmung.