Sehen Sie, so einfach ist das. Wir werden auch nicht nachlassen. Wir haben noch zwei Jahre Zeit, den Leuten draußen zu zeigen, was hier immer abgelehnt wird.
Danke, Herr Fraktionsvorsitzender. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/1236. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält
sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1236 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion; dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion DIE LINKE.
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Scharfe Zurückweisung der Aufforderung der Bundeskanzlerin, eine legale und legitime demokratische Wahl durch ein Landesparlament „rückgängig“ zu machen
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 05. Februar 2020 fand im Freistaat Thüringen eine Landtagswahl statt, die ein für manche überraschendes Ergebnis hatte. Der Fraktionsvorsitzende der kleinsten Partei wurde zum Ministerpräsidenten gewählt. Was auch immer man an politischer Wertung dazu sagen mag - es war eine politisch komplexe Situation mit ideologisch sehr widersprüchlichen Positionen - und was auch immer an politisch kontroverser Wertung zu hören und zu lesen war, es war ein völlig ordnungsgemäße Personenwahl nach demokratischen Vorgaben: allgemein, frei, gleich und geheim durch ebenso gewählte Volksvertreter.
Am nächsten Tag nannte die Bundeskanzlerin Merkel diese Wahl vom Ausland her öffentlich und wörtlich „unverzeihlich“. Schon diese Aussage von Merkel, die in ihrer Funktion als Bundeskanzlerin getätigt wurde, ist im umgekehrten Sinne schon „unverzeihlich“, denn es steht einer Kanzlerin oder einem Kanzler nicht zu, eine Wahl in einem anderen Verfassungsorgan zu kommentieren, schon gar nicht in einer Art und Weise, die politisch oder faktisch oder sonst wie als Aufforderung verstanden werden kann, eine Wahl und ihr Ergebnis nicht zu respektieren.
Absolut inakzeptabel aber ist die Forderung aus dem Mund der Bundeskanzlerin, diese Wahl rückgängig zu machen. Das ist ja dank eines FDP-Umfallers dann auch geschehen. Wahl rückgängig machen - das ist aus ihrem Munde eine offensichtliche Aufforderung zum Verfassungsbruch. Nach Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. In Art.
30 steht klipp und klar: „Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.“ - Soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt!
Natürlich steht in diesem Grundgesetz nirgends, dass ein Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin eine Wahl in einem Bundesland rückgängig machen oder dazu auffordern kann. Es gibt also ein Kompetenzgefüge und das verfassungsrechtlich verbriefte Recht nicht nur Thüringens, sondern auch aller anderen Länder inklusive des Saarlandes auf staatliche Selbstorganisation der Bundesländer.
Wenn eine Bundeskanzlerin öffentlich und in Ausübung ihres Amtes als Spitze der Bundesregierung die Rückgängigmachung eines außerhalb ihrer Zuständigkeit liegenden Staatsorganisationsaktes fordert, liegt hierin ein Verstoß gegen ein Strukturelement des Verfassungsstaates, nämlich gegen die vertikale Gewaltenteilung unseres Staates. In diesen Worten des Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht Hamburg Dietrich Hölz kommt zum Ausdruck, was sinngemäß schon jeder Oberstufenschüler eines Gymnasiums oder andere junge Leute wissen müssten, natürlich auch jeder Wähler.
Herr Ministerpräsident, Sie können es sich noch anhören. Das ist auch wichtig für Sie. - Das gilt natürlich auch für jeden Wähler, der einmal einen Landtag wählt und ein anderes Mal einen Bundestag. - Ich wünsche guten Appetit.
Herr Abgeordneter Müller, bitte mäßigen Sie sich. Es sind schwierige Gespräche in schwierigen Situationen im Rahmen der Landesregierung im Moment in Gang. Deshalb sind auch Mitglieder der Landesregierung hier entschuldigt. Ich bitte Sie sehr um Mäßigung bei Ihrer Wortwahl.
Okay. Meine kurze Redezeit hätte er sich noch anhören können. - Diesen Verstoß, meine Damen und Herren, wollen wir scharf gerügt wissen und in schärfster Form zurückweisen. Der Vorgang betrifft
nicht nur Thüringen, sondern jedes Bundesland, auch das Saarland. Es ist eine Frage der Selbstachtung als saarländischer Landtag, dieser Kanzlerin klarzumachen, was geht und was nicht geht. Das ist umso dringender notwendig, umso dringender und drängender, je mehr klar wird, dass die Medien, die wesentliche Wächter der Demokratie sein sollten, hier komplett versagen.
Wie total die politisch durchsetzten Medien versagen, können Sie an folgendem Gedankenspiel sehen: Stellen Sie sich vor, ein prominenter AfD-Politiker hätte diese oder eine andere Wahl als unverzeihlich bezeichnet und öffentlich verlangt und aufgefordert, sie - wörtlich - „rückgängig“ zu machen. Ein tage- und wochenlanges Mediengeheule wäre sicher gewesen. Ebenso noch mehr Steuergeld für den sogenannten Kampf gegen Rechts. Und natürlich wäre eine intensive Überwachung durch den Verfassungsschutz gefordert worden, und das in so einem Falle sogar zu Recht! - So weit das Gedankenspiel. Gegenüber dieser politischen Führerin ins Unheil aber nur ein dröhnendes Schweigen. Höchstens einige verlegene Kommentare in den sogenannten Qualitätsmedien. Wenn wir diesem Verfassungsbruch nicht scharf und klar entgegentreten, sind wir auf dem Weg in die Diktatur. Diesmal wäre es eine linke Diktatur.
Herr Kollege Renner! Das ist ein Ausdruck, der nicht ins Parlament gehört. Ich bitte noch einmal in der Debatte um Mäßigung bei der Wortwahl!
Selten, meine Damen und Herren, war der Aufruf, den Anfängen zu wehren, in unserer Zeit treffender und passender als hier! Ich bin gespannt auf Ihre Abstimmung, man wird sie dokumentieren. - Danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem erbärmlichen Antrag und Ihrer unverfrorenen,
Wörtlich hat unsere Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, Folgendes nach der Wahl in Thüringen gesagt: „Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung gebrochen hat für die CDU und auch für mich, nämlich dass keine Mehrheiten mithilfe der AfD gewonnen werden sollen.“ Und recht hat sie, unsere Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel, und ich sage es klar und deutlich, aufgrund dieser Aussage sind wir stolz auf sie!
(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Müller (AfD) : Lügen Sie nicht. Sie hat gesagt, rückgängig machen!)
Wenn man sich nämlich die Reden des Faschisten Höcke und anderer Flügelstürmer der AfD vergegenwärtigt, wird einem nur übel. Ich werde uns einige Kostproben - wir haben heute ja schon einige gehört - noch einmal ins Gedächtnis rufen. Höcke: „Im 21. Jahrhundert trifft der lebensbejahende afrikanische Ausbreitungstyp auf den selbstverneinenden europäischen Platzhaltertyp.“ Oder: „Ich will, dass Deutschland nicht nur eine 1000-jährige Vergangenheit hat. Ich will, dass Deutschland auch eine 1000jährige Zukunft hat.“ Oder: „Thüringer, Deutsche, 3.000 Jahre Europa, 1.000 Jahre Deutschland, ich gebe euch nicht her.“ Oder: „Sigmar Gabriel, dieser Volksverderber, anders kann ich ihn nicht nennen.“ Oder: „Unsere einst geachtete Armee ist von einem Instrument der Landesverteidigung zu einer durchgegenderten, multikulturalisierten Eingreiftruppe im Dienste der USA verkommen.“ Oder: „Wir Deutsche, also unser Volk, sind das einzige Volk der Welt, das
Meine Damen und Herren, wenn ein Berufspolitiker wie Höcke so häufig antisemitische oder rassistische Anspielungen in seinen Reden gebraucht, kann man kaum noch von einzelnen Ausrutschern sprechen. Man muss davon ausgehen, dass dieser AfD-Mann diese Provokationen gezielt verwendet. Auffällig sind auch die Begriffe aus der NS-Zeit, die einem Geschichtslehrer wohl nicht einfach nur herausrutschen. Vom Höhepunkt der Unverfrorenheit haben wir heute auch schon einmal gehört: In Chemnitz steht Josef Dörr an der Seite von Björn Höcke und dem mehrfach vorbestraften Lutz Bachmann und missbraucht auf übelste Art und Weise das Symbol der weißen Rose. Hier fällt mir nur ein: Ein einig Volk von falschen Brüdern.
Und deshalb hat sie recht, unsere Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, nämlich dass keine Mehrheiten mithilfe einer solchen Partei wie der AfD gewonnen werden sollen. Das geht in einer Demokratie nicht. Deshalb sage ich nochmals ganz deutlich, Herr Abgeordneter Müller: Mit Hass im Herzen und Schaum vor dem Mund werden wir nichts verbessern können.
Ich möchte meine kurze Rede beenden mit Worten unseres Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier aus seiner Weihnachtsansprache: „Was machen wir jetzt mit all dem Streit? Wie wird aus der Reibung wieder Respekt? Wie wird aus der Dauerempörung eine ordentliche Streitkultur?“ Und genau diese brauchen wir, im Alltag, hier im saarländischen Landtag, zu Hause und in der Welt. - Herzlichen Dank!