Das sind keine Zukunftsbilder. Das hat ja schon alles eingesetzt. Wir sind aufgerufen, das einzudämmen. So wird es kommen, wenn wir nicht handeln. Die Bauern sind einem extremen Preisdiktat des Lebensmittelhandels ausgesetzt. Sie werden jährlich zu den berüchtigten Jahresgesprächen herbeizitiert und bekommen dann die Preise vorgesetzt. Ob sie kostendeckend sind oder nicht, interessiert den Handel nicht. Wer soll dann noch in teure Maschinen investieren? Als ob nicht der Kampf gegen Naturge
walten, schlechte Ernten und miese Preise genug wäre, nein, die Bauern müssen sich auch noch mit einer Vielzahl von Verboten und Bürokratie auseinandersetzen. Ich frage den Umweltminister - der jetzt entschuldigt ist, weil er in seinem Amt unterwegs ist; wir wünschen ihm viel Erfolg bei seiner Arbeit -, was haben Sie getan, um unsere Bauern von unnötiger Bürokratie zu befreien? Auch wir müssen uns fragen lassen, was wir getan haben, um die Leute von Bürokratie zu befreien. Zu wenig, würde ich einmal antworten.
Wir drangsalieren allerdings auch die Bauern mit dieser unsäglichen Grenzwertpolitik. Es geht um diese ominösen Nitratwerte. Von den GRÜNEN stammt die Panikmache, dass die Bauern zu viel Nitrat auf die Felder kippen würden und dass Deutschland die schlechtesten Grundwasserwerte hätte. Das wurde von der EU aufgenommen mit der Folge, dass Deutschland Sanktionen angedroht wurde. Eigenartig ist nur, dass die Landwirtschaft in Frankreich viel intensiver ist, aber dort bleibt die Landwirtschaft von Sanktionen verschont. Wir haben das ja schon einmal gehabt, dass die Grenze Wunder wirkt. Das war damals, als Tschernobyl war. Bei uns hat jeder aufgepasst und es gab Verbote, aber in Forbach wurde noch auf der Straße Obst und Gemüse verkauft, weil die Wolke genau an der Grenze stehengeblieben ist. Das haben wir hier auch.
Nun liegt eine Düngeverordnung vor, wonach bis zu 20 Prozent weniger Stickstoff ausgebracht werden dürfen. Das bedeutet, rund 20 Prozent weniger Ertrag. Kein Wort darüber, wie die Bauern das stemmen können. Aus ökologischer Sicht ist nichts gegen einen geringen Eintrag von Dünger einzuwenden. Natürlich ist das wünschenswert, am besten gar keiner, aber dann gibt es auch keine Erträge. Die entscheidende Frage ist jedoch, wer den Bauern den Verlust ersetzt. Wenn man 20 Prozent weniger Einnahmen hat, weil man der Gemeinschaft dient, kann man von der Gemeinschaft vielleicht auch erwarten, dass sie mir diese 20 Prozent ersetzt. Davon ist aber keine Rede. Darauf muss die Politik eine Antwort haben, bevor sie sich von der EU zu einer schärferen Düngeverordnung zwingen lässt. Wenn Sie unseren saarländischen Landwirten wirklich helfen wollen, widersetzen Sie sich im Bundesrat dieser Verordnung. Das ist ein Appell an unsere Landesregierung. Die Bauernschaft lehnt die pauschale Deckelung der Düngung bei 80 Prozent ab und fordert Erleichterungen für Betriebe, die gewässerschonend wirtschaften. Helfen Sie unseren Bauern bei der Bewältigung der riesigen Probleme und der Probleme, die noch kommen werden.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Landwirtschaft gehört die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und die Pflege der Naturlandschaften. Das ist die Aufgabe, die die Landwirtschaft hat. Kurz zusammengefasst: Wenn wir ihr helfen können, sollten wir ihr helfen. Unser Antrag zielt darauf, dass unsere Regierung diese Geschichte im Bundesrat ablehnt. Herzlichen Dank.
Danke, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die SPD-Fraktion die Kollegin Pia Döring.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Plenum haben wir ausgiebig über den Antrag „Landwirtschaft im Saarland hat Zukunft“ beraten. Ihr Antrag besteht aus genau zwei Forderungen in zwei Sätzen gefasst. Zur ersten Forderung: Ja, zur zweiten: Nein. Dabei könnte ich es eigentlich belassen, aber das wäre dem Thema nicht gerecht. Deshalb will ich dann doch ein paar Sätze sagen. Sie können uns an mancher Stelle viel vorwerfen. Aber was Sie nicht kritisieren können, ist die Unterstützung der Landesregierung für die Landwirtschaft, für die Bauern und für die Viehhaltung, denn da genießen sie unsere volle Unterstützung, weil die Landwirtschaft ein wichtiger Wirtschaftszweig im Saarland ist und für den Erhalt der Kulturlandschaft unverzichtbar. Weil wir Lebensmittel nachhaltig produzieren wollen, setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass auch in Zukunft die Landwirtschaft im Saarland bestehen kann.
Das Saarland ist eine gentechnikfreie Anbauregion mit einem Anteil von fast 20 Prozent an Ökolandwirtschaft und damit Spitzenreiter in der Bundesrepublik. Dies ist nur deshalb möglich, weil die Landwirtschaft die maximale Unterstützung der Landesregierung erhält, in der Vergangenheit, jetzt und auch in der Zukunft.
Zum zweiten Teil Ihres Antrags. Es geht nicht um die Düngemittelverordnung - die gibt es auch, aber darin werden die Vorgaben für das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Ausgangsstoffe, Beschaffenheit, Grenzwerte et cetera geregelt -, sondern um eine Düngeverordnung. Dem Entwurf der Bundesregierung sollte das Saarland auf jeden Fall am 03. April zustimmen, da Deutschland ansonsten im Vertragsverletzungsverfahren Strafzahlungen an die EUKommission leisten muss.
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz veranstaltet als Vorsitzland der Agrarministerkonferenz morgen ein Sonder-Agrarministertreffen in Berlin zum Thema Düngeverordnung mit dem Ziel der konstruktiven Vorbereitung der Verhandlungen im Bundesrat. Deutschland verstößt derzeit gegen seine Verpflichtungen zum Schutz der Gewässer vor Einträgen aus der Landwirtschaft im Rahmen der Nitratrichtlinien und somit gegen EU-Recht.
Dies hat der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 21.06.2018 eindeutig festgestellt. Die EUKommission hat Deutschland verklagt, weil das Grundwasser seit mehreren Jahren an zahlreichen Stellen mit zu viel Nitrat belastet ist und sich dies in den letzten Jahren trotz der ergriffenen Maßnahmen nicht deutlich verbesserte. Außerdem gelangen nach wie vor zu viele Nährstoffe wie Stickstoff und auch Phosphor aus Dünger in das Grundwasser und die Oberflächengewässer und somit auch in die Nord- und Ostsee.
Das führt zur Störung des Gewässergleichgewichts, zu Algenblüten und letztlich dazu, dass die Gewässer umkippen. Wasserpflanzen wachsen zu üppig, wenn sie absterben, gibt es zu wenig Sauerstoff für Fische und andere Wasserorganismen. Die EU-Nitratrichtlinie sieht vor, dass verstärkt zusätzliche Maßnahmen zur Minderung des Eintrags von Nährstoffen wie Stickstoff ergriffen werden müssen, sobald deutlich wird, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um eine deutliche Verminderung der Gewässerbelastung zu erreichen. Dies hat Deutschland angesichts der bestehenden Belastung der Küstengewässer versäumt und muss daher schnellstmöglich handeln. Auch der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil festgestellt, dass einige Regelungen der Düngeverordnung nicht den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie entsprechen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bezieht sich zwar auf die Düngeverordnung von 2006, daraus ergibt sich aber dringender Überarbeitungsbedarf auch für die Düngeverordnung von 2017. Zwangsgelder von bis zu 857.000 Euro pro Tag bis zur Beendigung des Verstoßes werden fällig, wenn wir jetzt nicht reagieren.
Folgende wesentliche Ergebnisse wurden von der Bundesregierung für die Nitratrichtlinien der EUKommission erzielt: Der Nährstoffvergleich soll durch eine Aufzeichnungspflicht der Düngemengen ersetzt werden, die Sperrfristen, mit denen die Ausbringung von Düngemitteln in den Herbst- und Wintermonaten verboten ist, soll verlängert werden, die Düngung auf gefrorenem Boden soll verboten werden, die Abstände zu Gewässern in geneigtem Gelände sollen vergrößert werden und in nitrat- und
Der Schutz unseres Grundwassers ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Mit der aktuellen Novellierung der Düngeverordnung tragen wir diesem Anliegen Rechnung. Die weitere Verschärfung der Düngeregelung ist nötig, wenn wir die Nitratwerte im Wasser auf ein akzeptables Niveau absenken, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland endlich beenden und Strafzahlungen vermeiden wollen. Die Düngung in Deutschland wird damit nachhaltiger, ohne dass landwirtschaftliche Betriebe über das erforderliche Maß hinaus eingeschränkt werden. Mit niedrigen Nitratwerten beugen wir steigenden Trinkwasserpreisen vor und schützen unsere Artenvielfalt. Das nutzt allen. - Wir lehnen Ihren Antrag natürlich ab. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Abgeordnete. - Ich möchte Sie darüber informieren, dass Frau Ministerin Rehlinger sich wegen eines dringenden dienstlichen Termins ebenfalls entschuldigen musste. - Das Wort hat nun der Kollege Ralf Georgi für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Auf den Antrag der AfD werde ich nur mit ein paar kurzen Sätzen eingehen. Die Lage der saarländischen Landwirte wurde im letzten Plenum ausführlich behandelt. Daher muss an dieser Stelle nichts mehr wiederholt werden. Zur geforderten Ablehnung der geänderten Düngemittelverordnung im Bundesrat im April 2020 wurde inhaltlich vier Mal im zuständigen Umweltausschuss berichtet und diskutiert, zuletzt am Freitag, dem 28. Februar 2020. Da fehlte der AfD-Vertreter leider. Das ist kein Vorwurf. Ich bin mir sicher, wenn er dabei gewesen wäre, würden wir über diesen Antrag heute nicht diskutieren.
Nur noch so viel: Bei der Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie hat es die Bundesregierung versäumt, frühzeitig entsprechende Regelungen einzuführen. Die Düngeverordnung wurde dann zwar 2016 verschärft, das reichte aber nicht aus. Daher wurde Deutschland im Juni 2018 vom Europäischen Gerichtshof verurteilt. Bis April 2020 muss nun eine Düngemittelverordnung beschlossen werden, die die EU-Richtlinie vom Dezember 1991 vollständig um
setzt. Ansonsten drohen Geldstrafen in Höhe von etwa 860.000 Euro am Tag. Diese Strafzahlungen, die dann auf die Bundesländer verteilt werden, sollten natürlich vermieden werden. Daher sollte die neue, geänderte Düngemittelverordnung so schnell wie möglich in Kraft treten. Wenn die AfD dies nicht will, muss sie auch sagen, woher sie das Geld für die Strafzahlungen nehmen will. - Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun für die CDU-Landtagsfraktion der Kollege Günter Heinrich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich die Tagesordnung heute ansieht, so erkennt man, dass sie heute Nachmittag ganz wesentlich von den Themen der AfD bestimmt wird. Ich glaube, Sie sind zum großen Teil mit mir einig, dass dies eine besonders große Herausforderung an die Ernsthaftigkeit, die Geduld und Aufmerksamkeit von uns Abgeordneten ist. Der Antrag der AfD reiht sich in die systematische Wiederholung von Anträgen und Themen ein, die innerhalb eines kurzen Zeitfensters hier im Hohen Hause behandelt worden sind, ohne dass damit irgendein Ansatz von Erkenntnisgewinn verbunden ist.
Ich darf daran erinnern, wir haben im vorletzten Präsidium zur Vorbereitung der Landtagssitzung vom 12. Februar ausdrücklich beschlossen und festgelegt, dass das Thema Landwirtschaft zum Schwerpunktthema dieser Landtagssitzung wird. Anträge dazu kamen von den Koalitionsfraktionen und von der DIE LINKE-Landtagsfraktion, kein Antrag wurde von der AfD-Landtagsfraktion gestellt. Es war also Schwerpunktthema am 12. Februar, die Tribüne war voll besetzt mit Landwirten, mit Bauernfamilien, die mit ihren Sorgen hier waren, um zu hören, wie die Positionen der einzelnen Parteien sind. Wenn Sie sich nun hier hinstellen und der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen vorwerfen, dass das Thema Landwirtschaft nicht ernst genommen werde, dass die Probleme nicht ernst genommen würden, dann frage ich: Wie ernst haben Sie das Problem genommen, als das Schwerpunktthema Landwirtschaft in diesem Hause im letzten Plenum behandelt worden ist?
(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei der LINKEN. - Abg. Dörr (AfD) : Die Bauern haben sich anschließend an mich gewandt!)
Ich komme auf Ihren dürren Antrag zurück, in dem Sie das Höfesterben beklagen und die Landesregierung auffordern, das Höfesterben zu verhindern. In Ihrem Antrag steht ein einfacher Satz: Die Landesregierung möge das Höfesterben verhindern. Wissen Sie, wenn im Kindergarten der Antrag an die Landesregierung formuliert würde, die Landesregierung solle dafür Sorge tragen, dass im Saarland paradiesische Zustände herrschen, dann, davon bin ich überzeugt, würden sich die Kinder zumindest Gedanken darüber machen, was der Inhalt ihres Antrages sein soll. Das kann ich bei Ihnen nicht unterstellen. Wenn Sie hier vortragen, Ihr Antrag sei konkret, dann frage ich Sie, wo er konkret ist in Bezug auf das Höfesterben.
Bei der letzten Landtagssitzung ist die Einkommenssituation der Landwirte dezidiert behandelt worden. Es wurde dezidiert klargestellt und dargelegt, wie die Einkommenssituation der Landwirte im Saarland durch den Einsatz dieser Landesregierung verbessert worden ist. Ich erinnere nur an die Ausgleichszulage.
Sie sind die Oppositionsfraktion. Ich verlange von der Oppositionsfraktion, dass sie die Landesregierung fragt. Ich verlange von der Oppositionsfraktion, dass sie zu den einzelnen Themen klar die Punkte nennt: Erstens, zweitens, drittens, das habt ihr falsch gemacht, unsere Vorschläge zu diesem Thema sind erstens, zweitens, drittens. - Nichts dergleichen ist erfolgt. Das hätte einen Diskurs und eine Auseinandersetzung, über unterschiedliche Sachthemen ermöglicht. Nichts dergleichen ist gewesen.
Ein weiterer dürrer Satz in Ihrem Antrag lautet: „Hierzu gehört auch unter anderem die Ablehnung der Düngemittelverordnung, die im Bundesrat zur Abstimmung steht.“ - Sie sind Abgeordneter dieses Hauses. Sie sind mitverantwortlich für das, was in diesem Land geschieht. Gott sei Dank sind Sie nur drei Abgeordnete, die letztendlich keine Mehrheit in diesem Land finden, aber Sie haben Ihren Beitrag hier in diesem Land zu leisten. Dafür werden Sie bezahlt. Wenn Sie in einem solch dürren Satz die Ablehnung der Düngemittelverordnung beantragen oder die Landesregierung damit beauftragen wollen, dann müssen Sie auch darlegen, welche Konsequenzen das hat und wie Sie diese abstellen wollen. Das ist eben vom Kollegen George gesagt worden: 860.000 Euro täglich hat der Bund zu zahlen, wenn diese Düngeverordnung nicht in Kraft tritt.
Sie haben ja unterstellt, wir würden uns nicht um die Probleme der Landwirte scheren. Die Düngeverordnung ist ein großes Thema in der Landwirtschaft. Man muss aber auch sagen, dass die Landwirtschaft im Saarland von der Düngeverordnung, insbesondere von der Nitratbelastung nur partiell betroffen ist. Aber auch nur diese partielle Betroffenheit hat dazu geführt, dass die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen vor Ort waren und mit den Landwirten gesprochen haben. Die Labore wurden vor Ort zitiert, um zu klären, ob die festgestellten Werte, in der Tat real sind und zu diesen Restriktionen führen. Nichts dergleichen kann man von Ihnen sagen. Die AfD war nicht vor Ort und wurde nicht gesehen. Und Sie unterstellen uns, wir würden uns um die Interessen der Landwirtschaft nicht kümmern. Ich kann Ihnen nur sagen, wir haben das Thema Landwirtschaft in der letzten Landtagssitzung mit allen Problemen, die Sie nun versucht haben zu thematisieren, dezidiert abgearbeitet. Wir sind bei den Landwirten, sie haben die Unterstützung dieser Landesregierung und der Koalitionsfraktionen. Da besteht auch bei den Landwirten kein Dissens. Bei den Veranstaltungen und den Mahnfeuern, die die landwirtschaftlichen Organisationen organisiert haben, wurden Sie nie gesehen. Man hat Sie nicht gesehen und man will Sie auch nicht sehen, weil man ganz genau weiß, dass mit Ihnen in diesem Land kein Staat zu machen ist.
In der Tat ist Ihr Antrag auch nicht wert, sich darüber auszulassen. Allein aus Gründen der fehlenden Ernsthaftigkeit und der übergroßen thematischen Lücken, die heute präsent wurden, lohnt es sich nicht, sich weiter mit Ihnen auseinanderzusetzen. Der Antrag gehört abgelehnt. Genau das werden wir jetzt gleich tun. - Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. - Für die AfD-Fraktion hat nun Herr Fraktionsvorsitzender Josef Dörr das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte eigentlich eine Kurzintervention machen, aber ich bin nicht gesehen worden. Dann nutze ich noch die Restredezeit. Ich mache es ganz kurz. Herr Heinrich: Thema verfehlt.
Sie können hier lang und blumig bemängeln, dass ich nicht bei jeder Bauerndemonstration dabei bin. Ich kann nicht gleichzeitig überall sein. Fakt ist: Landwirte haben sich an uns gewandt. Sie sind äußerst unzufrieden. Mir ist berichtet worden, dass sie in der Sitzung, als sie hier waren, dauernd den Kopf geschüttelt haben. Das ist ein Fakt. Wenn sie unzufrieden sind, dann muss es eine Partei geben, die sich darum kümmert.
Wir haben hier unsere Meinung - das ist die Meinung vieler Bauern; so sage ich es vorsichtshalber vorgetragen. Aber wir haben in ein Wespennest gestochen. Das ist eine Lücke. Wenn man fragt, wer das bezahlen soll, dann ist es Aufgabe der Regierung, das herauszufinden. Aber die Bauern haben ein Problem. Dieses Problem wollen wir mit diesem Antrag mildern.
Wir glauben nicht, um es in einem Satz zu nennen, dass man mit irgendeiner Maßnahme die Verödung auf dem Land verhindern kann. Selbstverständlich ist das ein Strauß von vielen Maßnahmen - ÖPNV und alles Mögliche. Aber man darf es doch erwähnen. Sie suchen aber mit Gewalt irgendetwas, um unsere Anträge klein zu machen.
Ich bin jetzt persönlich. Normalerweise bleibe ich bei der Sache und rege mich nicht über Leute auf, was Sie jedes Mal hier machen. Jedes Mal wird gesagt: Es kommt von der AfD und immer wieder ein Antrag, in dem nichts drin steht. Ich muss doch keinen Antrag von drei Seiten stellen, um eine ganz einfache Wahrheit rüberzubringen. Weshalb werden die Anträge von uns dauernd wiederholt? Natürlich werden sie wiederholt! Stimmen Sie doch zu, dann kommen sie nicht mehr!
Sehen Sie, so einfach ist das. Wir werden auch nicht nachlassen. Wir haben noch zwei Jahre Zeit, den Leuten draußen zu zeigen, was hier immer abgelehnt wird.