Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/1153. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1153 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen, enthalten haben sich die Fraktion DIE LINKE sowie die fraktionslose Abgeordnete.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Strafrahmenverschärfung bei Kindesmissbrauch
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Unabhängige/r Beauftragte/r für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs für das Saarland (Drucksache 16/1151)
Zur Begründung des Antrags der Koalitionsfraktionen erteile ich Frau Abgeordneter Dagmar Heib das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! 10.000 Kinder und Jugendliche erleiden jedes Jahr sexuelle Gewalt in der eigenen Familie, im sozialen Umfeld, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Bildungseinrichtungen oder bei der Nutzung digitaler Medien. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die polizeiliche Kriminalstatistik weist im Saarland alleine für 2018 insgesamt 128 erfasste Fälle auf. Das sind mehr als zwei Kinder pro Woche. Die Dunkelziffer ist um ein Vielfaches höher. Statistisch ist jedes siebte bis achte Kind betroffen, Mädchen doppelt so häufig wie Jungen. Immer wieder werden Missbrauchsfälle im familiären Kontext, aber auch in Institutionen und Organisationen öffentlich. Der Missbrauchsfall von Lüdge, der besonders durch das dort geschehene Ausmaß erschüttert, ist zu nennen und in den letzten Monaten auch der Fall von Bergisch-Gladbach, wo mehrere Männer ihre eigenen Kinder sexuell missbraucht und sich gegen
seitig Bilder davon zugeschickt haben sollen. Denken wir an die Missbrauchsvorwürfe und -vorfälle im Bereich der Kirchen und Orden, denken wir an die Aufarbeitung der Verdachtsfälle von Missbrauch im Bereich des UKS, was uns im Untersuchungsausschuss beschäftigt.
Es ist ein Thema, über das wir nicht gerne reden. Es bedrückt, verunsichert und verursacht jedem, der darüber redet oder reden muss, Beklemmungen. In der Fastenzeit hatte ich die Gelegenheit, im Rahmen einer Vesperpredigt im Trierer Dom zu sprechen. Ich habe damals auch dieses Thema aufgenommen. Viele Betroffene bleiben ihr Leben lang durch die Missbrauchserfahrungen geprägt. In groß angelegten Studien konnten Zusammenhänge zwischen den belastenden Erlebnissen und einer Vielzahl psychischer und körperlicher Auffälligkeiten nachgewiesen werden, etwa Gefühle der Wertlosigkeit, Scham, Schuld, Wut, emotionaler Rückzug und soziale Isolation, Depression, Angstzustände, Schlaf- und Essstörungen, Alkohol- und Drogenmissbrauch.
Kinderschutz, meine Damen und Herren, muss weiter im Fokus unseres politischen Handelns stehen, Verbesserungen im Kinderschutz müssen weitergehen. Wichtige Schritte waren die Verschärfungen im Sexualstrafrecht, die zur Verbesserung des Kinderschutzes beigetragen haben. Mit der Verschärfung des Strafrahmens in § 176 und den damit in Einklang stehenden § 176a und § 176b Strafgesetzbuch wird deutlich, dass solche Gräueltaten immer ein Verbrechen sein müssen, denn sie sind es.
Die Täter sind hoch kriminell. Die Erhöhung des Strafrahmens wird dem Unrechtsgehalt der Handlung gerecht. Natürlich kann man darüber hinaus auch noch an eine Erhöhung des Strafrahmens im Zusammenhang mit dem Besitz von Kinderpornografie denken oder auch im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Dort gibt es ebenfalls noch kleine Gesetzeslücken und Diskussionen, die derzeit geführt werden. Es wird als juristische Frage auch die Verjährungsfrist diskutiert. Wir haben bei sexuellem Missbrauch eine besondere Regelung zur Verjährungsfrist. Normalerweise beginnt im Strafrecht die Verjährung mit Beendigung der Tat. Die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch beginnt allerdings erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers. Die Verjährungsfrist richtet sich dann nach der Schwere der Tat und kann zwischen 5 und 30 Jahren liegen. Das ist im Strafgesetzbuch so geregelt. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche für Opfer. Die gesamte Verjährungszeit liegt bei 30 Jahren. Es wird dann nicht mehr nach der Schwere des Delikts unterschieden.
Auch dazu, meine Damen und Herren, gibt es Diskussionen, die noch nicht abschließend geführt sind. Das Bundesjustizministerium hat sich bisher gegen die Verschärfung des Strafrahmens von § 176 ausgesprochen. Wichtiger als die Höhe der Strafe sei die Stärkung der Ermittlungsbehörden und der Justiz in diesem Bereich. Meine Damen und Herren, das ist richtig. Ich kritisiere diese Aussage auch nicht, aber es geht nicht darum, was wichtiger ist. Ich denke, beide Zielrichtungen sind gleich wichtig. Deshalb muss auch beides erfolgen.
Ebenso, meine Damen und Herren, müssen Hilfssysteme für die Betroffenen gestärkt und ausgebaut werden. Ich möchte einen Vergleich ziehen: Wir kennen die anonyme Spurensicherung bei sexueller Gewalt gegen Frauen. Eine Dokumentation oder eine anonyme Spurensicherung werden in diesem Zusammenhang geprüft und diskutiert, es geht um die Möglichkeit, Beweise zu sichern, unabhängig von zeitlichen Druck auf die Opfer. Auch diese Fragen kann man in diesem Kontext durchaus diskutieren. Die Innenministerkonferenz hatte die Thematik ebenfalls besprochen. Dabei ist deutlich geworden, dass Ermittler und Staatsanwaltschaften im Kampf gegen den Kindesmissbrauch inzwischen besser ausgestattet sind und stärker auf eine gemeinsame Datenbank zurückgreifen. Eine Datenbank, in der kinder- und jugendpornografische Fotos und Videos aus dem gesamten Bundesgebiet gesammelt und kategorisiert werden, auch das hilft in der Verfolgung und letztendlich bei den Ermittlungsergebnissen und natürlich in der Strafverfolgung.
Kinder stark machen oder auch Prävention sind eigene Kapitel beim Missbrauch von Kindern, die ausgesprochen wichtig, aber nicht Gegenstand des heutigen Antrags sind. Sie nehmen von daher einen gesonderten Raum ein.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch einen Themenkomplex ansprechen, gerade im Hinblick auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE. In Berlin wurde die Verstetigung der Stelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und die des Betroffenenbeirats umgesetzt, ebenso die Verlängerung der Aufarbeitungskommission. Wer Johannes-Wilhelm Rörig erleben durfte - ich hatte schon ein paar Mal die Gelegenheit dazu, ihn in seiner Arbeit kennenzulernen -, kann feststellen, welch wertvolle Arbeit er macht und wie er diese Arbeit vorantreibt.
Wir haben im Saarland im vergangenen Jahr den folgenden Weg gewählt. Es war ein wichtiger Schritt, von daher danke ich an der Stelle unserer Sozialministerin Monika Bachmann. Mit der Etablierung der
unabhängigen Kommission Kinderschutz im Saarland können wir den Herausforderungen eines zeitgemäßen effektiven Kinderschutzes beim Missbrauch, aber auch bei Misshandlungen und Vernachlässigung aktiv begegnen.
Wir sind den Weg gegangen, wir haben Experten in einer Kommission zusammengerufen. Diese Kommission - das ist ganz wichtig - ist in ihrer Arbeit unabhängig und kann selbst gestaltend agieren. Sie kann zum Beispiel Handlungsempfehlungen erarbeiten, die anschließend vom Ministerium umgesetzt werden. Bestehende Schutzsysteme sollen überprüft und gegebenenfalls deren Anwendung verbessert werden. Ein Kinderschutzscheck steht ganz oben auf der Agenda.
Es gab eine Strukturanalyse in Vorbereitung der Kommission. Auch dort sind schon Fragen aufgeworfen worden. Als wichtig erachtet wurde die Einrichtung eines Kinderschutzportals Saarland oder auch - was Sie in Ihrer Forderung aufnehmen - die Benennung eines unabhängigen Ombudsmanns für sexuellen Missbrauch beziehungsweise eines Kinderschutzbeauftragten.
Die Mitglieder der Kinderschutzkommission sind bekannt gemacht worden. Die Namen wurden genannt. Jeder Einzelne dort ist Ansprechpartner und kann genutzt werden, wenn ich einen neutralen Ansprechpartner haben will. Ich schaue unsere Ministerin an; unsere Ministerin ist auch immer eine Ansprechpartnerin in all diesen Fällen. Sie ist immer eine vertrauliche Ansprechpartnerin. Ich habe hier schon vor Jahren gesagt, das Saarland hat eigentlich 51 Männer und Frauen im Landtag sitzen, die ebenfalls Beauftragte in diesen Fragen sind und immer als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Nichtsdestotrotz verstehe ich Ihre Anregung, weil es eine Anregung war, die vom Bundesbeauftragten gekommen ist. Zum heutigen Tag sehe ich diesen Antrag nicht als entscheidungsreif an. Ich glaube, wir sollten die Arbeit der Kinderschutzkommission abwarten. Auch die kann das vorschlagen, je nachdem, wie die Arbeit aussieht. Dann kann man eine solche Anregung diskutieren und schauen, wie man auf dem Feld weiterarbeiten wird oder ob man dem Wunsch nach einem Ombudsmann nachkommen kann. Zum heutigen Zeitpunkt ist diese Sache nicht entscheidungsreif. Es muss noch Arbeit von der Kommission erfolgen. Von daher werden wir dem nicht zustimmen.
Über das hinaus, was ich geschildert habe und was sich die Kinderschutzkommission vorgenommen hat, sind nach wie vor weitere Schritte erforderlich, weil es uns heute gerade um den Schutz der Schwächs
ten unserer Gesellschaft geht. Das sind die Kinder. Dieser Schutz ist zu verbessern. Ich erinnere an die Debatte, die wir vor ein paar Wochen im Hohen Haus geführt haben, als es darum ging, Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern. Auch dort waren diese Fragen Gegenstand der Diskussion, wie wichtig es für uns ist, Kinder zu schützen.
Die Kinder sind unsere Zukunft. Sie sind das Wichtigste, was uns anvertraut wurde, zum einen persönlich als Kinder in der Familie und zum anderen insbesondere als Staat. Sie bedürfen des besonderen Schutzes. Das steht außer Frage, denn sie sind die schwächsten unserer Gesellschaft. Ich möchte aufgreifen, dass sie diesen besonderen Schutz brauchen, aber auch andere Schwache, die aufgrund ihrer Schwäche besonders wehrlos und verletzlich sind.
Mit der Verschärfung des Strafrahmens des § 176 beziehungsweise § 176a und § 176b wird deutlich, dass solche Gräueltaten Verbrechen sind. Darauf liegt der heutige Fokus. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie alle um Unterstützung. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg zur Verbesserung des Kinderschutzes weitergehen. - Vielen Dank.
Ich danke der Frau Abgeordneten und rufe auf zur Begründung des Antrages der DIE LINKE-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Dennis Lander.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein wichtiges Anliegen, Kinder vor Gewalt zu schützen. Jedes Kind, das Opfer von sexueller Gewalt wurde, ist ein Opfer zu viel. Jeder Fall ist schockierend und erschütternd. Deshalb müssen wir alles in unserer Macht Stehende tun, um Kinder zu schützen. Ich glaube, so weit sind wir uns einig.
Aber es ist doch die Frage, ob es dabei sinnvoll ist, das Strafrecht zu verschärfen. Handelt es sich hierbei nicht einfach um blinden Aktionismus? Ich hoffe, dass der Antrag der Koalition nicht von den Verfehlungen und den Versäumnissen rund um den Missbrauchsskandal des Homburger Uniklinikums ablenken soll. Wenn nämlich ein Assistenzarzt aus sexueller Lust heraus und mit der Autorität eines Arztes Untersuchungen am Genital- und Analbereich von kleinen Kindern ohne medizinische Indikation vornimmt, dann ist das eindeutig übergriffiges Verhalten. Dann ist das auch Missbrauch.
Jahrelang wurde das vertuscht und verschwiegen. Heute wird das Ganze kleingeredet. Die zuständige Wissenschaftsministerin will von nichts gewusst haben. Der zuständige Aufsichtsratsvorsitzende des UKS will von nichts gewusst haben. Die Verantwortlichen der Uniklinik sollen niemanden informiert haben und das, obwohl das Krankenhausgesetz genau das vorschreibt. Dadurch sind weitere Ermittlungen unmöglich geworden.
Die politische Aufarbeitung ist bisher mangelhaft, muss man sagen. Jahrelang wurde offenbar weggeschaut. Man hat Hinweise und Warnungen nicht ernst genommen; hat Anordnungen getroffen, diese aber letztendlich nicht kontrolliert. Man hat auch die besten Zeugnisse ausgestellt für ein vielfach beobachtetes distanzloses Verhalten. Viele Saarländerinnen und Saarländer haben jetzt verständlicherweise den Eindruck, dass das Image des Uniklinikums hier wichtiger ist als der Schutz der Kinder. Ich halte das für einen unhaltbaren Zustand.
Als Folge dieses Untersuchungsausschusses ist ein unabhängiger Missbrauchsbeauftragter aus unserer Sicht absolut notwendig. Die Betonung liegt ganz klar auf dem Wort unabhängig. Ich glaube, das gebieten alleine schon die Fälle rund um das Uniklinikum, denn die Aufklärung wird wirklich schwierig sein mit braven Parteifreunden. Ich möchte an dieser Stelle gar nicht erst anfangen mit den dürftigen Ergebnissen, aber auch Befugnissen des Sonderermittlers der Landesregierung.
Johannes-Wilhelm Rörig, der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, forderte einen unabhängigen Beauftragten auch für das Saarland, da die Fälle immer wieder zeigen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Behörden einfach nicht funktioniert. Ich habe eben von der Ministerin erfahren, dass es Bewegung in der Umsetzung für einen Missbrauchsbeauftragten gibt. Das begrüßen wir natürlich ausdrücklich. Wir verfolgen das aufmerksam und hoffen auf eine möglichst zeitnahe Umsetzung.
Man muss aber auch sagen, dass wir für den Schutz von Kindern vor Gewalt und Übergriffen eindeutig mehr Personal bei Justiz und Polizei brauchen. Ja, man muss manchmal auch Geld in die Hand nehmen, alles andere sind Scheinlösungen. Härtere Strafen sind Aktionismus. Sie bringen wenig und helfen den Kindern so gut wie gar nicht; meistens im Gegenteil. Die Tagesschau berichtete am 05.12.2019, dass das Mindeststrafmaß von sechs Monaten bewusst so gewählt wurde und bei späteren Reformen beibehalten wurde. In dem Bericht hieß es: So bleibt es nämlich möglich, ein Strafver
fahren unter Auflagen einzustellen oder einen Täter im schriftlichen Strafbefehlsverfahren zu verurteilen. Beides erspart betroffenen Kindern, in einer mündlichen Verhandlung möglicherweise als Zeuge aussagen zu müssen.
Ich spreche für unsere Fraktion, wenn ich sage, dass auch wir Kinder nicht dazu zwingen wollen, vor Gericht aussagen zu müssen, um nicht das ganze Trauma noch einmal durchleben zu müssen. Im November erklärte der Sprecher der Bundesjustizministerin Christina Albrecht (SPD): „Wir halten den bisherigen Strafrahmen für angemessen und weisen außerdem darauf hin, dass dieser von den Gerichten bereits heute häufig nicht ausgeschöpft wird.“ Man muss es noch einmal sagen, in diesem Bereich ist die Personalisierung von Ermittlungsbehörden und Justiz einfach viel wichtiger als härtere Strafen!
Auch der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, bestätigt: „Um die schlimmen Verbrechen von Kinderschändern zu verhindern, brauchen wir aber vor allem mehr Personal bei der Polizei sowie eine bestmögliche technische Ausstattung von Polizei und Justiz.“ Ich meine, es ist ja nicht das erste Mal, dass die Saar-SPD gegen die Genossinnen und Genossen in Berlin stimmt. Aber man muss sagen, auch der Deutsche Richterbund sieht die härteren Strafen hier äußerst kritisch. Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, sagt, ich zitiere: Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern und das Verbreiten von Kinderpornografie lassen sich mit den aktuellen gesetzlichen Strafrahmen angemessen bestrafen. Sie ermöglichen es der Justiz, auf die große Bandbreite strafbarer Handlungsweisen je nach Schwere abgestuft zu reagieren. - Also, der bessere Schutz von Kindern, jederzeit. Dieser Antrag hilft da aber leider nicht viel und deshalb werden wir ihn ablehnen. - Vielen Dank!
Ich danke für die Antragsbegründung und eröffne die Aussprache. - Ich erteile das Wort für die SPD‑Landtagsfraktion dem Abgeordneten Reiner Zimmer.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Meine Kollegin Dagmar Heib hat ja hinsichtlich der Rechtslage und der Paragrafen inhaltlich schon das Meiste zu dem
Vorhaben und zu unserem Antrag gesagt. Lieber Kollege Lander, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, Ihre Ausführungen zur UdS und was dort und wie es dort gelaufen ist, lasse ich einmal so stehen. Aber dass Sie in Zweifel ziehen, bei schweren Kindesmissbrauchsverfehlungen den Strafrahmen zu schärfen, das schockiert mich, das muss ich Ihnen sagen.
Ich bin wirklich schockiert, auch wenn das unsere Leute in Berlin vielleicht sagen. Ich glaube, dort hat sich die Zeit geändert, auch durch die Digitalisierung, alles, was wir dort erleben. Ich glaube, dort müssen irgendwann einmal Gesetze angepasst werden. Ich weiß nicht, ob Sie ein Kind kennen, das einem schweren sexuellen Missbrauch unterlegen war.
Ja, ich kenne auch welche. Das sind Kinder, die sind eigentlich ihr ganzes Leben - das geht nie mehr weg - hochgradig geschädigt, seelisch, physisch und geistig belastet und müssen mit diesem Leid leben. Das bestrafen wir heute mit bis zu zwei Jahren Haft. Das ist die Täterschaft. Das sprechen die beiden Koalitionsfraktionen hier doch sehr deutlich an und wir sind der Meinung, dort etwas tun zu müssen. Das können wir so nicht stehen lassen.