Protocol of the Session on December 4, 2019

(Abg. Renner (SPD) : So ein Schreihals.)

(Abg. Theobald (CDU) )

Der Artikel 6, der hier angegriffen wird, gehört sogar zum Kapitel der Grundrechte. Das sind sozusagen die Zehn Gebote unseres Grundgesetzes. Dazu hat sich im Laufe der Jahrzehnte eine weitgehende und ausführliche Rechtsprechung und Auslegung des Bundesverfassungsgerichtes entwickelt, die bisher jedenfalls nichts zu wünschen übrig lässt. Man kann annehmen, dass auch in Zukunft das BVG notwendige Auslegungen hinbekommen wird, die dem Geist des Grundgesetzartikels und der damit verbundenen anderen Grundgesetzartikel entspricht, wo insbesondere Artikel 1 und 2 zu nennen wären. Dort geht es um Menschenwürde und um die freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Es gibt also überhaupt keine Notwendigkeit, in das Grundgesetz einzugreifen und damit die daraus folgenden Rechtsprechungen zu verändern. Das wäre nämlich eine Folge. Vor Kurzem ist hier Montesquieu zitiert worden mit den Worten: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Spezielle Rechte von Kindern, die nicht in Artikel 6 und im übrigen Grundgesetz erfasst sind, könnten nach einer Grundgesetzänderung gegen die Rechte der Eltern ausgelegt werden und zugunsten staatlichen Einflusses ausschlagen, zugunsten einer staatlichen Lufthoheit über den Kinderbetten, wie das einmal ein bekannter Sozialdemokrat gesagt hat.

Mit solchen hier möglicherweise verborgen beabsichtigten Zugriffen auf die Kinder haben wir in unserer Geschichte schon schlechte Erfahrungen gemacht. Jedem Vorstoß in diese Richtung - verborgen selbstverständlich und mit den besten Absichten garniert - stellen wir von der AfD uns deutlich entgegen. - Wir lehnen Ihren Antrag ab.

(Beifall von der AfD.)

Als weitere Rednerin rufe ich für die saarländische Landesregierung Frau Ministerin Monika Bachmann auf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich bedanken bei Ihnen, Frau Abgeordnete Becker, bei Ihnen, Herr Abgeordneter Lander, und bei dem Abgeordneten Theobald für die Ernsthaftigkeit, die Sensibilität für das Thema deutlich zu machen und das deswegen, weil das heute nichts Neues ist. Frau Abgeordnete Becker, Sie haben uns zu Recht gesagt, dass 1989 das Übereinkommen der Vereinten Nationen über

die Rechte des Kindes in Kraft getreten ist. Sie haben uns auch zu Recht gesagt, dass Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 ratifiziert hat. Ich sage Ihnen, dass das 27 Jahre her ist. Das will ich hinzufügen.

Bereits kurz danach begann die öffentliche Diskussion, die wir heute immer noch führen. Die Jugendund Familienministerkonferenz hat vor 27 Jahren die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz zum politischen Thema gemacht. Das diskutieren wir am heutigen Tag immer noch.

Der Bundesrat hat in seiner Entschließung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, im November 2011 - also ein gutes Stück später - die Bundesregierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes aufgefordert. Bis zu einer gemeinsamen Befassung von Bund und Ländern mit diesem Thema sind viele Jahre vergangen. Für die laufende 19. Legislaturperiode wurde das Thema als ein zentrales Thema der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart. Sie sehen, ich straffe es und will nur noch das erwähnen, von dem ich glaube, dass es für die heutige Diskussion ganz wichtig ist.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat Formulierungen vorschlagen und ich will mehrere Formulierungsvorschläge deutlich machen. Am 26.11. dieses Jahres hat das Bundesjustizministerium den lange erwarteten Gesetzentwurf für eine Festschreibung der Kinderrechte im Grundgesetz vorgelegt. Das Bundesjustizministerium hat durch seine Ministerin nach eigenen Worten nicht nur einen konkreten Vorschlag entschieden, sondern Elemente der verschiedensten Varianten kombiniert.

Nach dem Entwurf wird etwa folgender Wortlaut hinzugefügt, ich zitiere: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechtes auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft.“ Zweitens: „Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen.“ Drittens: „Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“ Das sind die drei Formulierungen. Es ist gut, dass nun endlich ein konkreter Formulierungsvorschlag auf dem Tisch liegt, der in das parlamentarische Verfahren gehen wird und im Bundestag und Bundesrat diskutiert werden kann, muss und auch wird.

Ich will deutlich sagen, im Ziel besteht weitgehend Konsens. Der Weg dorthin wird gleichwohl noch ein bisschen steinig werden. Es sind sehr schwierige

(Abg. Müller (AfD) )

Verhandlungen zu erwarten, denn für die Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat nötig. Die ausdrückliche Benennung von Kinderrechten im Grundgesetz soll zu einem Gewinn für die Kinder werden, andererseits aber keine unnötige staatliche Einmischung in Familien sein, wo diese nicht durch das Recht des Wächterstaates geboten ist.

Es geht um nicht mehr und nicht weniger als darum, die Ausgewogenheit der wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Kind, Eltern und Staat zu erhalten und nicht zum Nachteil der Eltern in Richtung des Staates zu verschieben. Bei diesem für alle Familien in Deutschland sensiblen Thema sind für die nächsten Schritte viel Sorgfalt anzuwenden und noch intensive Diskussionen zu führen, zum Beispiel über folgende Fragen: Soll das Kindeswohl angemessen, vorrangig oder wesentlich Berücksichtigung finden bei allem staatlichen Handeln? Wer stellt fest, von welchen Entscheidungen ein Kind unmittelbar in seinen Rechten betroffen ist und von welchen nicht? Bleibt es bei dem Anspruch des Kindes auf rechtliches Gehör oder wird sein Anspruch erweitert auf die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife? Als ganz wesentliches Element in der Diskussion ist die Frage zu sehen: Bleiben die Elternrechte unangetastet oder weitet der Staat seine Eingriffsrechte aus? - Wir werden als Saarland - Herr Lander, wenn Sie mir die Ehre erweisen, mir zuzuhören - und als saarländische Landesregierung diese Diskussion konstruktiv begleiten und uns im Bundesrat für die Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz einsetzen.

Ich will abschließend nicht unerwähnt lassen, dass das Saarland und die saarländische Landesregierung sich schon früh für die Kinderrechte positioniert haben. Es ist eben schon vom Abgeordneten Theobald angedeutet worden: Kinderrechte wurden bereits im Jahr 2007 in die Landesverfassung aufgenommen. Herr Lander, Sie haben das auch erwähnt, und ich habe Sie hoffentlich falsch verstanden, denn ich habe Sie so verstanden: Was hat das uns denn gebracht? Wir haben Kindesmissbrauch und wir stehen nicht anders da als andere Bundesländer, sogar schlechter. - Deshalb habe ich dazwischengerufen: Sollen wir es jetzt wieder rausholen? - Ich hoffe, ich habe Sie falsch verstanden.

Also, wir haben die Kinderrechte im Juli 2007 in die Landesverfassung aufgenommen. Dort steht, ich zitiere: „Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung seiner Würde, auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf Bildung sowie auf gewaltfreie Erziehung zu Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit. Jedes Kind hat ein Recht auf besonderen

Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung sowie leiblicher, geistiger oder sittlicher Verwahrlosung.“ Ich sage dazu: Und jedes Kind muss ein Recht haben, dass so etwas, wie es heute angesprochen wurde, von der Armut bis zum Missbrauch, in diesem Land nicht passiert.

Annegret Kramp-Karrenbauer, unsere ehemalige Ministerpräsidentin, hatte sich 2007 als damalige saarländische Bildungsministerin gegenüber dem Aktionsbündnis Kinderrechte und auch später als unsere Ministerpräsidentin immer wieder für die Position der Jugendminister und die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ausgesprochen.

Im aktuellen Koalitionsvertrag der saarländischen Landesregierung für die Legislaturperiode bis 2022 haben die Regierungsparteien miteinander vereinbart, sich im Bund dafür einzusetzen, Kinderrechte im Grundgesetz auch wirklich festzuschreiben. Seien Sie deshalb versichert, diese Landesregierung wird sich im Bundesrat für die Umsetzung dieses Auftrags und damit die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz starkmachen und gleichzeitig darauf achten, dass das Elternrecht - und damit ist insbesondere die Elternverantwortung gemeint nicht geschmälert wird. Sie wird sich dafür einsetzen, die Familien zu stärken und die Eltern zu befähigen, ihren Aufgaben nachzukommen.

Bevor ich mich bei Ihnen bedanke, will ich noch sagen: Wenn es festgeschrieben ist und wenn wir diesen Weg miteinander beschreiten, dann darf es nicht bei einer Verankerung auf dem Papier bleiben. Ich darf uns alle auffordern - also mich mit -, hinzuschauen, genau zu beobachten, was um uns herum geschieht, ob es im Kindergarten, in der Schule, in unseren Verwaltungen oder bei unseren Nachbarn ist, und nicht vor Angst zu sagen: Ich sage mal lieber nichts, ich will es nicht sein. ‑ Das gehört mit dazu, wenn wir diese Kinderrechte festschreiben. - Ich danke Ihnen sehr.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/1104. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1104 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1104 mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, die DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie die fraktions

(Ministerin Bachmann)

lose Abgeordnete, dagegen gestimmt haben die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Schaffung eines Deutschland-Paktes (Drucksache 16/1101)

Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle unseren Antrag unter die Überschrift „Gleichwertige Lebensverhältnisse auch für das Saarland“. Der von uns beschlossene Saarland-Pakt läuft an. Ich habe in Quierschied mitbekommen, dass der Gemeinderat sich schon dazu entschlossen hat, beizutreten. Von Eppelborn zum Beispiel weiß ich, dass man im Augenblick darüber nachdenkt und prüft, wie man seinen Anteil an diesem Pakt, an dieser Hilfe aufbringt.

Die Sache ist nicht einfach, aber es war von der Landesregierung einen Versuch wert, hier durch diesen Saarland-Pakt für die Not leidenden Gemeinden Hilfe zu schaffen. Aus diesem Grunde haben wir von der AfD-Fraktion diesem Saarland-Pakt auch zugestimmt. Wir haben allerdings unter anderem auch auf die Gefahren hingewiesen, von denen ich jetzt zwei nenne. Erstens, können unsere wirklich sehr stark verschuldeten Gemeinden ihren Anteil leisten? Hoffentlich ja. Zweitens, wird sich nicht der Bund, weil er denkt, es ist hier den Gemeinden schon geholfen, aus seiner Verantwortung zurückziehen? Diese Gefahr besteht und ich denke, wir sollten nicht nachlassen, den Bund daran zu erinnern, dass er selber auch für die Gemeinden verantwortlich ist. Verantwortlich sind der Bund, das Land und die Gemeinden selber. Wir haben bei uns hier im Saarland durch den Saarland-Pakt - wir haben, wie gesagt, auch zugestimmt - unseren Anteil geleistet, sowohl das Land als auch die Gemeinden. Es fehlt noch der Bund. Und da müssen wir wirklich alles unternehmen, um den Bund aus dieser Verantwortung nicht zu entlassen.

Was ist das Thema unseres heutigen Antrags? Wir denken, genauso wie der Saarland-Pakt unseren Gemeinden helfen kann, könnte ein - nennen wir ihn mal so - Deutschland-Pakt den Not leidenden Ländern helfen. Wir sind als Land ein Notstandsgebiet, das ist nun mal eine anerkannte Tatsache. Es gibt noch andere Länder. Ich nenne noch ein großes

Land, Nordrhein-Westfalen. Aber wie gesagt, der Bund ist verantwortlich für gleichwertige Lebensverhältnisse. Er muss uns helfen, er könnte uns in einem Saarland-Pakt auch helfen.

Wie könnte das aussehen? - Wir haben ja heute Morgen mitbekommen, in welchen Schwierigkeiten wir stecken und wie wenig die Regierung machen kann. Sie kann deshalb nicht viel machen, weil sie kein Geld hat. Wir sind in riesigen Schwierigkeiten. Es wird von einem Strukturwandel gesprochen. Im Grunde ist es eine Strukturkatastrophe, in der wir uns befinden. Da kann die Bundesrepublik Deutschland uns nicht alleinelassen. Zuerst einmal wäre zu verlangen, was wir schon immer verlangen, seit wir im Parlament sind: Grundsätzlich 5 Milliarden Euro für das Land und 3 Milliarden Euro für unsere Städte und Gemeinden. Darüber hinaus könnte der Deutschland-Pakt so aussehen, dass die Bundesrepublik Deutschland uns von den Schulden, die wir als Saarland haben und die wir um 1 Milliarde erhöht haben, um unseren Städten und Gemeinden zu helfen, 5 Milliarden abnimmt. Das wäre der SaarlandPakt.

Wir müssten uns natürlich verpflichten, mit dem Geld, das wir haben und bekommen, pfleglich umzugehen. Das heißt, im Vergleich mit anderen Ländern, die dann Geber-Länder wären, dürften wir keine teure Verwaltung haben. Da haben wir ja auch schon Vorschläge gemacht. Das Geld, das wir für unsere Schulen ausgeben, müsste dann genügen. Es genügt auch, wenn wir es besser anwenden, wenn wir die Schulen besser organisieren.

Wir würden also nicht einfach nur Geld verlangen, sondern auch unseren Beitrag leisten, damit wir auch verdienen, dieses Geld zu bekommen. Allerdings ist festzuhalten: Es steht uns ohnehin zu! Das haben wir ja hier auch schon oft gesagt. Wir als Saarland haben, als wir noch wohlhabend waren durch unseren Fleiß, aber auch durch Kohle und Stahl, Ländern der Bundesrepublik Deutschland geholfen, unter anderem Bayern, auch wenn die das nicht mehr so gerne hören. Wir haben damals geholfen, wir verlangen jetzt, dass man uns hilft, weil wir in einer unverschuldeten Notlage sind.

Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir in Berlin doch hochkarätige Vertreter des Saarlandes haben. Wenn ich einmal das Bundeskabinett nehme, so könnte man fast sagen, die wichtigsten Ministerien - wobei ich das Finanzministerium mal ausschließe - sind von uns besetzt. Wirtschaftsministerium - Peter Altmaier (CDU), Verteidigungsministerium - Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) , Außenministerium - Heiko Maas (SPD). Das

(Vizepräsident Heinrich)

sind doch Leute aus dem Saarland, die immer sagen, dass sie für das Saarland in Berlin sind. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition, haben sie doch dorthin geschickt! Die sind nur dort, weil Sie sie dorthin geschickt haben. Da müssen Sie doch Einfluss haben!

Nutzen Sie diesen Einfluss bei Ihren Parteifreunden, die diese hohen Ämter in Deutschland haben, um für einen solchen Pakt zu werben, durch den das Saarland die Möglichkeit hätte, sich aus dieser misslichen Lage zu befreien. - Herzlichen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Ich danke dem Fraktionsvorsitzenden und eröffne die Aussprache. - Ich rufe für die CDU‑Landtagsfraktion den Abgeordneten Volker Oberhausen auf.

Herr Präsident! meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich etwas zur Geschäftsordnung sagen, Herr Dörr. Es ist schön, dass Sie jetzt die Begründung mündlich nachgeliefert haben. Wir gingen bisher von einem Antrag aus, der zweieinhalb Zeilen umfasste. Ich möchte deshalb gar nicht so sehr auf das eingehen, was Sie hier ausgeführt haben, sondern ich möchte zunächst einmal darauf eingehen, was Kern Ihres Antrags war, der zweieinhalb Zeilen umfasste. Zweieinhalb Zeilen für ein komplexes Thema wie die Bund-Länder-Finanzbeziehungen verbunden mit der Lösung der Altschuldenproblematik sind mehr als dünn. Zweieinhalb Zeilen, ein Satz - ein reiner Schaufensterantrag!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Kurz zusammengefasst: Auch wenn Sie noch die eine oder andere Erläuterung gegeben haben - ein finanzpolitischer Totalausfall!

(Beifall bei der CDU.)

Doch was sollen wir von einer rechtsradikalen Partei erwarten? In Braunschweig wurde deutlich: Eine rechtsradikale Partei braucht in Deutschland kein Mensch. Sie löst kein einziges Problem, sondern schafft täglich neue.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Zuruf von der AfD.)

Deshalb, Herr Dörr, die Frage an Sie, der Sie ja bisher in den Ausschussberatungen meistens sehr im Stillen gearbeitet haben: