Protocol of the Session on December 4, 2019

(Ministerin Bachmann: Ach was!)

Jedes fünfte Kind im Saarland ist auf staatliche Hilfe angewiesen. Die Tendenz ist weiterhin steigend. Laut der wirtschaftsnahen Bertelsmann Stiftung ist mehr als jedes dritte Kind in Saarbrücken in einem Haushalt aufgewachsen, welcher auf Hartz IV angewiesen ist. Höhere Quoten erreichen leider nur Gel

(Abg. Becker (SPD) )

senkirchen und Bremerhaven. Auch im Saarland, Kinderrechte in der Verfassung hin oder her, trifft jede dritte Sanktion Familien mit Kindern. Auch im Saarland werden bei Familien mit Kindern Strom, Wasser und Wärme gesperrt. Auch im Saarland sind Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern besonders hart von Armut betroffen. Die Armutsgefährdungsquote für alleinstehende Erwachsene mit einem oder mehreren Kindern liegt bei 38,8 Prozent.

Mehr als jede dritte Alleinerziehende ist arm oder von Armut bedroht. Eltern mit mehr als drei Kindern sind fast zu einem Drittel, mit 31,1 Prozent, von Armut bedroht. An Schulen wie der Kirchbergschule hier in Saarbrücken-Malstatt sind über 80 Prozent von dem Entgelt für die Schulbuchausleihe betroffen. An der Kirchbergschule ist Armut schon längst Normalität geworden. 80 Prozent! Ich möchte es wiederholen. Wenn wir jetzt bedenken, dass das reichste Prozent in Deutschland über mehr Vermögen als die 87 ärmeren Prozent besitzt, dann können wir doch nur zu dem Schluss kommen, dass wir hier dringendst etwas ändern müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der LINKEN.)

Dass der Schutz vor Gewalt in der Landesverfassung steht, hat den Kindern rund um den Missbrauchsfall in Homburg leider recht wenig gebracht. Bis heute halten die Verantwortlichen des UKS Verschweigen und Vertuschen von Übergriffen nach wie vor anscheinend für den besten Opferschutz. Ich denke, hier hat das Saarland Nachholbedarf.

Wer sich für Kinderrechte stark macht, der darf aber auch die Beteiligung von Jugendlichen und Kindern nicht vergessen. Da muss man doch ganz ehrlich die Frage stellen, wo das Wahlrecht ab 16 bleibt.

(Zuruf von Ministerin Bachmann.)

Wir werden hier heute dem Antrag natürlich zustimmen, aber die LINKE wird weiterhin dafür eintreten, dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten anerkannt werden und dann auch die eigenständigen Rechte im Grundgesetz erhalten. Aber wir werden natürlich auch weiterhin dafür Druck machen, damit es nicht nur bei diesem Grundgesetzeintrag bleibt, sondern auch wirklich die Rechte von Kindern gestärkt werden. - In diesem Sinne herzlichen Dank.

(Beifall von der LINKEN. - Ministerin Bachmann: Da musst du dich schon klar ausdrücken! - Abg. Lander (DIE LINKE) : Da musst du schon zuhören. - Ministerin Bachmann: Ich habe zugehört.)

Ich danke dem Abgeordneten und rufe für die CDULandtagsfraktion Herrn Abgeordneten Alwin Theobald auf.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Grundgesetz ist Vorbild, eine Verfassung, um die uns die Menschen in vielen Ländern dieser Welt beneiden. Entstanden ist unser Grundgesetz vor dem Hintergrund und aus den Erfahrungen einer Zeit, in der Menschenrechte und Bürgerrechte, in der die Rechte von Gemeinschaften wie auch des Einzelnen mit Füßen getreten wurden. Es ist entstanden vor dem Hintergrund einer Zeit, in der Menschen, in der selbst Kinder, nur aufgrund ihrer Herkunft, aufgrund ihres familiären Hintergrundes, ihres Glaubens, ihrer Überzeugung oder aufgrund einer Krankheit oder Behinderung oder aus einem anderen Grund, der nicht in das Weltbild von Nazis und Faschisten passte, ihrer Würde beraubt, gequält, misshandelt und ermordet wurden. Was die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes im Wissen und in Verantwortung vor der Geschichte unseres Volkes geschaffen haben, ist eine Verfassung, die mehr ist als nur eine Sammlung von Grundregeln für das Zusammenleben in unserem Land.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Sie ist ein klares Bekenntnis zu unserer sozialen Demokratie und sie ist ein Bekenntnis zu bedingungslosen Menschenrechten. Die Grundrechte gelten für alle Menschen in unserem Land, ob groß oder ob klein. Sie gelten sogar für die, die am liebsten die Grundrechte abschaffen würden.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Unser Grundgesetz gilt längst als eine der großen Verfassungen dieser Welt. Es ist beispielhaft und es diente gerade auch jungen Demokratien als Orientierung und hat andere Staaten wie beispielsweise Südafrika, Polen oder Spanien bei ihrer Verfassungsgebung immer wieder bis in einzelne Formulierungen hinein inspiriert. Es gibt nur wenige Texte, bei denen die Diskrepanz zwischen dem Anspruch und der tatsächlichen Wirkung so ausgeprägt ist wie bei unserer Verfassung. Ein wesentlicher Grund für das Ansehen und für die hohe Akzeptanz des Grundgesetzes ist, dass es sich in den vergangenen sieben Jahrzehnten den gesellschaftlichen wie auch den politischen Veränderungen in unserem Land gewachsen gezeigt hat und immer wieder auch angepasst und weiterentwickelt wurde.

(Abg. Lander (DIE LINKE) )

Nicht erst seit gestern oder heute wird aus guten Gründen diskutiert, ob nicht auch die Rechte unserer Kinder explizit und als elementarer Bestandteil in unserer Verfassung widergespiegelt werden sollten. Diese Frage haben sich in den Jahren 1948 und 1949 auch die Mitglieder des Parlamentarischen Rates schon gestellt. Auch sie haben überlegt, ob man und wie man die Rechte von Kindern am besten verankern sollte. Sie haben damals entschieden, dass die Grundrechte letztlich für alle gelten, egal ob für große Menschen oder noch kleine Menschen, für Erwachsene ebenso wie für Kinder, für Jugendliche ebenso wie für Heranwachsende. Kinder sind in ihrer Würde als Mensch geschützt. Kinder haben die gleichen Grundrechte und sie stehen nicht zuletzt auch als Teil der Familie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.

Heute wie gestern, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellen wir uns doch immer wieder die Frage, ob das reicht. Wenn unser Grundgesetz von den Rechten von Menschen spricht - das wurde auch vom Bundesverfassungsgericht immer wieder so gesehen -, meint es natürlich und ganz selbstverständlich auch die Rechte unserer Kinder. Und trotzdem: Auch wenn wir alle das wissen, weil wir unser Grundgesetz kennen, weil wir fest auf dem Boden unserer Verfassung stehen und weil wir uns eigentlich sicher sein könnten, dass es so ist, wie es ist, beschleichen manchen von uns, wenn wir darüber nachdenken, vielleicht doch manchmal noch leichte Zweifel. Sind Kinder, weil sie nicht eigens und nicht besonders erwähnt sind, vielleicht doch nur mitgemeint? Wäre ein Grundrecht weniger wert, wenn man nur mitgemeint ist? - Nein, so ist es ganz sicher nicht, natürlich nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, sage ich hier am Rednerpult. Wenn ich dann in den Nachrichten wieder von den schlimmen Missbrauchsvorfällen im nordrhein-westfälischen Lügde höre, wenn ich von den Missbrauchsfällen höre, die aktuell vor dem Landgericht Saarbrücken zur Anklage kamen, oder wenn ich an einer Sitzung des Untersuchungsausschusses „Verdachtsfälle von Missbrauch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Homburg“ teilnehme und es darum geht, wie viel Intimes, wie viel zutiefst Persönliches wir als Abgeordnete von den Kindern, die zu Opfern wurden, wissen müssen und dürfen und wie tief wir in die Privatsphäre eines Opfers eindringen dürfen, ohne es ohne unser Wollen erneut zum Opfer zu machen, dann sind sie doch wieder da, die Zweifel und das Nachdenken. Wie ist es um die Rechte von Kindern bestellt?

Ich bin mir sicher, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es in die Systematik unseres Grundgesetzes

gut passen würde, unsere Kinder als Träger von Grundrechten explizit zu erwähnen. Ist es denn nicht so, dass die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes ganz bewusst die Werte als Garantien in unsere Verfassung aufgenommen haben, die ihnen, die uns allen auch heute noch am wichtigsten erscheinen? Was also, so frage ich Sie, könnte neben dem, was unsere Verfassung uns bereits garantiert, noch wichtiger sein als das Wohl unserer Kinder? Wir im Saarland haben die Frage doch schon einmal für uns selbst beantwortet. Die Abgeordneten des 13. saarländischen Landtages haben bereits am 04. Juli 2007 beschlossen, Artikel 24a der Verfassung mit gesonderten Kinderrechten aufzunehmen. Artikel 24a lautet: „Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung seiner Würde, auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf Bildung sowie auf gewaltfreie Erziehung zur Eigenverantwortung und zur Gemeinschaftsfähigkeit. (…) Jedes Kind hat ein Recht auf besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung sowie leiblicher, geistiger oder sittlicher Verwahrlosung.“ Ziel unserer Kolleginnen und Kollegen war es, die gesellschaftliche Wertschätzung von und die Achtung vor Kindern zu erhöhen. Das ist die Absicht, die auch die Regierungskoalition in der Bundesregierung aktuell und zielorientiert verfolgt.

Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir schon ganz nah an dem, was uns die Vereinten Nationen mit auf den Weg gegeben haben und was wir auch teilen. Wir haben als Bundesrepublik Deutschland doch längst die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, ein Abkommen, in dem die Rechte definiert sind, auf die Kinder überall in der Welt Anspruch haben. Kein Abkommen zum Schutz der Menschenrechte ist jemals auf breitere Akzeptanz gestoßen als die 1989 verabschiedete Kinderrechtskonvention. Die Konvention wurde weltweit von 191 Staaten ratifiziert. Das sind alle Staaten dieser Welt bis auf die USA. Wenn ein Land eine Konvention ratifiziert, verspricht es, die einzelnen Artikel der Konvention in geltendes nationales Recht umzusetzen, soweit dies nicht bereits erfolgt ist. Dieses Versprechen haben wir noch nicht eingelöst, zumindest nicht in unserem Grundgesetz.

Ich will an dieser Stelle noch einmal die zehn Grundrechte zusammenfassen, die die Basis der Kinderrechte laut UNICEF darstellen: Erstens. Das Recht auf Gleichheit. Alle Kinder sind gleich. Niemand darf aufgrund seiner Hautfarbe, seines Geschlechts oder seiner Religion benachteiligt werden. Zweitens. Das Recht auf Gesundheit. Jedes Kind hat das Recht, die Hilfe und Versorgung zu erhalten, die es braucht, wenn es krank ist. Drittens. Das Recht auf Bildung. Jedes Kind hat das Recht, zur Schule zu gehen und

(Abg. Theobald (CDU) )

zu lernen, was wichtig ist, zum Beispiel auch die Achtung vor den Menschenrechten und anderen Kulturen. Es ist wichtig, dass Kinder in der Schule ihre Fähigkeiten entwickeln können und dass sie dazu ermutigt werden. Viertens. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung. Jedes Kind hat das Recht, zu spielen und in einer gesunden Umgebung aufzuwachsen und zu leben. Fünftens. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln. Jedes Kind hat das Recht, seine Gedanken frei zu äußern. Die Meinung der Kinder soll bei allen Dingen, die sie direkt betreffen, beachtet werden. Alle Kinder haben das Recht auf Information und Wissen über ihre Rechte. Jedes Kind hat das Recht, Informationen aus der ganzen Welt durch Radio, TV, Zeitungen und Bücher zu bekommen und Informationen auch an andere weiterzugeben. Sechstens. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Jedes Kind hat das Recht auf eine Erziehung ohne Anwendung von Gewalt. Siebtens. Das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung. Kein Kind soll schlecht behandelt, ausgebeutet oder vernachlässigt werden. Kein Kind soll zu schädlicher Arbeit gezwungen werden. Achtens. Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht. Ein Kind, das aus seinem Land flüchten musste, hat dieselben Rechte wie alle Kinder in dem neuen Land. Wenn ein Kind ohne seine Eltern oder seine Familie kommt, hat es Recht auf besonderen Schutz und Unterstützung. Wenn es möglich ist, soll es mit seiner Familie wieder zusammengebracht werden. Neuntens. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause. Jedes Kind hat das Recht, mit seiner Mutter und seinem Vater zusammenzuleben, auch wenn diese nicht zusammenwohnen. Eltern haben das Recht, Unterstützung und Entlastung zu bekommen. Als Zehntes, aber bei Weitem nicht zuletzt: Das Recht auf Betreuung bei Behinderung. Jedes Kind hat das Recht auf ein gutes Leben. Ist ein Kind behindert, hat es das Recht auf zusätzliche Unterstützung und Hilfe.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, diese Rechte, die ich gerade genannt habe, sind für uns und für die übergroße Mehrheit der Kinder in unserem Land eine Selbstverständlichkeit und gelebte Realität, aber eben nicht für alle. Um es mit einem Buchtitel von Johannes Mario Simmel zu sagen: „Die im Dunkeln sieht man nicht“. - Geben wir den Kinderrechten Verfassungsrang. Setzen wir damit auch unsere eigenen Ansprüche noch einmal höher und schaffen eine stete Erinnerung, dass noch immer etwas zu tun ist, dass noch immer etwas mehr getan werden muss. Deshalb ist es richtig, Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die klare Marschroute, die unser Grundgesetz bereits vorgibt, bleibt davon unberührt. Kinderrechte im Grundgesetz bedeuten ganz gewiss kein Mehr an Staat. Unser Grundgesetz sagt uns völlig zu Recht, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Artikel 24 unserer saarländischen Verfassung beschreibt es sogar noch etwas genauer: „Die Pflege und die Erziehung der Kinder zur leiblichen, geistigen, seelischen sowie zur gesellschaftlichen Tüchtigkeit sind das natürliche Recht der Eltern und die vorrangig ihnen obliegende Pflicht. Sie achten und fördern die wachsende Fähigkeit der Kinder zu selbstständigem und verantwortlichem Handeln. Bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder genießen sie den Schutz und die Unterstützung des Staates.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Familie ist und bleibt die Keimzelle unserer Gesellschaft und steht deshalb unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Darüber zu entscheiden, was dem Wohl der Kinder entspricht, ist zu allererst einmal die Aufgabe der Eltern. Das ist Elternpflicht, das ist Elternaufgabe und das ist Elternrecht. Das sage ich - das muss an dieser Stelle erlaubt sein - ganz ausdrücklich und vor allem auch an die Adresse all derjenigen, die meinen, man müsse Eltern nicht informieren, man müsse gegebenenfalls auch Aufsichtsbehörden nicht informieren, wenn Unverzeihliches geschehen ist oder auch nur geschehen sein könnte, wenn das Kindeswohl gefährdet, wenn das Kindeswohl verletzt wurde und wenn Kinder auf welche Weise auch immer seelisch oder körperlich missbraucht wurden.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Schaut in unsere Verfassung, redet mit Eltern, informiert Eltern, handelt nach Recht, handelt nach Gesetz und nach den moralischen Maßstäben, die uns unsere Verfassung und unsere Menschlichkeit vorgeben. Ich sage es noch einmal, weil es auch dann wichtig bleibt, wenn Kinderrechte in unser Grundgesetz aufgenommen werden: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ An dieser Grundausrichtung wollen und werden wir als CDU nichts verändern. Der Staat bleibt Wächter, vor allem aber Partner und Unterstützer. Er hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen und Angebote zu machen. Er hat nur dann und immer nur im Einzelfall einzugreifen und zu handeln, wenn Eltern nicht willens oder nicht in der Lage sind, die grund

(Abg. Theobald (CDU) )

sätzlichen Rechte von Kindern zu wahren und zu schützen und das Kindeswohl zu gewährleisten und zu garantieren.

Im Saarland haben wir deshalb parallel zur Änderung unserer Verfassung 2007 unter anderem die Programme „Frühe Hilfen“ und „Keiner fällt durchs Netz“ ins Leben gerufen, die mittlerweile - das habe ich bereits im letzten Plenum gesagt - bundesweit zum Vorbild genommen wurden. Schon damals war unseren Kolleginnen und Kollegen klar, dass die Aufnahme von Kinderrechten in eine Verfassung niemals nur Symbolpolitik sein darf, sondern dass wir am Ende gefragt werden, ob wir das, was wir vorgeben zu tun, tatsächlich erreicht haben.

Das ist die Verantwortung, die wir haben, wenn wir hier und heute die Forderung der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz in Richtung unserer Kolleginnen und Kollegen im Bundestag richten. Weil es meiner Fraktion und mir wichtig ist und weil kein Gesetz und keine Verfassung uns dieser Verantwortung entheben kann, will ich es abschließend ganz deutlich betonen: Wer in unserem Land etwas für Kinder und Kinderrechte tun will, muss Familien stärken und unterstützen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Kinderrechte werden immer dann besonders gewahrt, wenn wir starke Familien haben und wenn wir nicht anfangen, Elternrechte und Kinderrechte gegeneinander auszuspielen. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam als saarländischer Landtag die Kolleginnen und Kollegen in Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf dem Weg bestärken, der im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vereinbart ist: die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Abgeordneten und rufe für die AfDLandtagsfraktion Herrn Abgeordneten Rudolf Müller auf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Verfassung, das Grundgesetz, wird immer wieder zu Recht gelobt und alle wollen sich grundsätzlich und ausdrücklich daran halten. Trotzdem gibt es immer wieder einmal Vorstöße und Initiativen zu Änderungen. Die müssen allerdings sehr gut überlegt sein und es muss ein klares Bedürfnis zur Änderung erkennbar sein.

Aber welches Bedürfnis ist in diesem Fall schon erkennbar? Sind Kinder bei uns zu wenig geschützt? Gibt es irgendwo eine Gesetzeslücke? Das kann durchaus irgendwo in unseren vielen Gesetzen einmal der Fall sein. Aber im Grundgesetz? Im Grundgesetz doch nicht! Da heißt es in Art. 6 Abs. 1: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ In Absatz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Auch der dritte Absatz ist erwähnenswert: „Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.“ In zwei weiteren Absätzen wird unter anderem auch für uneheliche Kinder ausdrücklich und grundgesetzlich gesorgt. Was soll da also noch fehlen? Ist das etwa keine vernünftige Grundlage für alle daraus folgenden Gesetze zur Sache? Wer oder welcher Besserwisser weiß es denn plötzlich besser als die Väter des Grundgesetzes? Einige Mütter waren ja auch dabei.

In Ihrem Antrag wird sozusagen als Besserwisser ein Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes genannt. Dieser Ausschuss beziehungsweise die dort tätigen Herrschaften hätten bereits zweimal die Bundesregierung aufgefordert, die Rechte des Kindes in das Grundgesetz aufzunehmen. Nach dem hier geäußerten eigenartigen Rechtsverständnis

(Zuruf: Na, na, na)

nimmt also die Bundesregierung dies oder das ins Grundgesetz auf. So macht man das wohl in der großen weiten Welt der Diktatoren, Antidemokraten

(Zurufe: Oh)

und Shit Hole Countries. Mit anderen Worten, was irgendwelche Leute aus Kafiristan oder sonst wo in irgendeinem Ausschuss dieser gut gemeinten Vereinten Nationen zum Besten geben, kann ja wohl kein Anlass sein, an unserem Grundgesetz herumzufummeln. Oder gibt es etwa ein weltweites Geschrei darüber, wie die Deutschen mit ihren Kindern umgehen?

(Sprechen.)

Ganz bestimmt nicht.

(Abg. Renner (SPD) : So ein Schreihals.)