Um diese Zweidrittelmehrheit werbe ich dann noch. Die werde ich wahrscheinlich heute nicht erreichen, aber vielleicht kommen wir schon im nächsten Parlament den zwei Dritteln etwas näher oder wenigstens einer Mehrheit hier im Parlament etwas näher. Dann werden diese Themen auch nicht lächerlich gemacht.
(Abg. Renner (SPD) : Sie machen sich selbst lächerlich. - Abg. Lander (DIE LINKE): Das müssen gar nicht wir machen. - Abg. Renner (SPD): Das machen Sie schon selbst.)
Das ist ja ein Thema, bei dem ich gute Vorgänger habe. Da gehört zum Beispiel der ehemalige Ministerpräsident Peter Müller dazu. Andere sind auch genannt worden. Das ist ein Thema, über das man sachlich reden kann, aber es ist nicht der Sache zuträglich, wenn man unsachlich darüber redet und Parteien dann noch Vorwürfe macht. Zuerst einmal muss man sachlich sagen, dass das keine Bundesangelegenheit ist. Das Saarland hat Kulturhoheit. Wir können das hier selbst in unsere Verfassung wir haben ja eine Verfassung - hineinschreiben, wenn es auf Bundesebene zu keiner Mehrheit kommt.
Herr Lander, Sie brauchen mir nichts von der Entwicklung der deutschen Sprache zu erzählen. Ich habe die Entwicklung über längere Zeit naturgemäß erlebt und weiß, wie sich die Sprache ändert. Unser Anliegen war ganz einfach, diesen schlichten Satz als Begründung zu schreiben - es kommt ja nicht darauf an, dass man große Begründungen schreibt und diesen kleinen Absatz in die Verfassung einzufügen. Das haben wir hier vorgestellt. - Danke schön.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der AfDLandtagsfraktion, Drucksache 16/1080. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1080 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1080 mit Stimmen
mehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfDLandtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD, DIE LINKE sowie die fraktionslose Abgeordnete.
Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes (SMG) (Drucksache 16/1086 - neu)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bereich der Medien ist bekanntermaßen sensibel, die Medienaufsicht im Besonderen. Die Regelungen diesbezüglich fallen in den Kompetenzbereich der Länder. Bei der inneren Organisation von Rundfunkund Medienanstalten geht es damit natürlich immer wieder um ein gewisses Spannungsverhältnis zum verfassungsrechtlichen Staatsferne-Gebot. Das heißt, letztlich geht es dabei auch immer wieder um die Frage, wie eng Politik und Medienaufsicht verwoben sind.
Es gibt drei diskutierte Negativbeispiele der Intransparenz im Hinblick auf die Stellenbesetzung von Direktorenämtern der Landesmedienanstalten, so zum Beispiel in Rheinland-Pfalz im letzten Jahr, wo es zwar eine Findungskommission gab, die jedoch in der Kritik stand, sodass nun gesetzlich festgeschrieben ist, dass öffentlich ausgeschrieben werden muss. Danach entscheidet immer noch die Versammlung der dortigen Landeszentrale für Medien und Kommunikation. Es geht bei alledem immer wieder um Verfahrensstandards, also letztlich um mehr Transparenz.
Die Süddeutsche Zeitung hat in diesem Zusammenhang gefragt: Wie retro darf die Medienaufsicht über den privaten Rundfunk sein, die sich immer noch 14 Landesmedienanstalten leistet und jährlich mit 150 Millionen Euro aus der allgemeinen Rundfunkabgabe finanziert wird?
Meine Damen und Herren, aus gutem Grund hat das Bundesverfassungsgericht 2014 beschlossen, dass der Einfluss der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten konsequent zu begrenzen ist. Der saarländische Landtag hat deshalb 2015 das Landesmediengesetz geändert. Damals wurde der Anteil der staatsnahen Mitglieder im Rundfunkrat
und im Verwaltungsrat des Saarländischen Rundfunks und im Landesmedienrat auf ein Drittel begrenzt. Das war gut so. Damals wurde auch eine Regelung eingeführt, nach der Regierungsmitglieder, hauptamtliche kommunale Wahlbeamte, führende Mitglieder der kommunalen Spitzenverbände, Vorstandsmitglieder von Parteien und Abgeordnete nicht den Aufsichtsgremien des SR angehören dürfen, es sei denn, es handelt sich um die begrenzte Zahl der Vertreterinnen und Vertreter, die jede Fraktion und die Landesregierung entsenden dürfen. All das ist bekannt. Für alle anderen gilt eine 18‑monatige Karenzzeit, damit die Betreffenden eben nicht sofort in ein Gremium wechseln können, das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kontrollieren soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir sind uns einig, dass diese Regelungen sehr sinnvoll sind. Wir fragen uns aber: Warum soll das für die Aufsicht über den privaten Rundfunk an der Saar nicht gelten? Wir haben deshalb einen Entwurf vorgelegt, der sich an dem Mediengesetz Nordrhein-Westfalens orientiert. Gerade auch mit Blick darauf, dass zur Direktorin/zum Direktor der Landesmedienanstalt nicht gewählt werden kann, wer nicht mindestens 18 Monate vor der Übernahme der Position nicht mehr einer Regierung oder einem Parlament angehört.
Ich betone ausdrücklich, wenn es um eine Änderung der Details geht, können wir das gerne in den zuständigen Ausschüssen und im Rahmen einer Anhörung beraten. Da sind wir offen für Diskussionen, es wäre der Sache auch sehr angemessen; denn es geht uns sehr um die Sache. Wir wollen auch bei der Aufsicht über den privaten Rundfunk die vielfach postulierte Staatsferne wirklich vorantreiben. Wir wollen sicherstellen, dass die Besetzung der Direktorenstelle offen, transparent, nach Kompetenz und Erfahrung erfolgt. Deshalb wollen wir auch, dass Erfahrungen im Medienbereich zur Voraussetzung werden, wie das beispielsweise in Thüringen im Gesetz steht, und eben nicht nur die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst oder zum Richteramt. Deshalb wollen wir, dass der Landesmedienrat nach einer öffentlichen Ausschreibung einen Vorschlag für die Besetzung macht, und eben nicht der Landtag mit den entsprechenden Mehrheiten.
Jetzt werden Sie sagen: Aber die Stelle wird doch Ende des Monats im Amtsblatt des Saarlandes ausgeschrieben! Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wirkt aber schon ein bisschen bizarr und ist auch strategisch wenig klug, denn letztlich ist eine Ausschreibung praktisch ohne Wert, wenn rund einen Monat vor der Ausschreibung öffentlich verkündet wurde, wer seitens der Politik für diesen Posten vorgesehen ist.
Ich betone an dieser Stelle ausdrücklich: Es geht uns im Zuge unserer Kritik am Verfahren und bei dem Vorschlag für eine Gesetzesänderung nicht um die Person der geschätzten Kollegin, die vorgeschlagen worden ist. Nein, es geht uns darum, dass Institutionen wie die Landesmedienanstalt, die eigentlich staatsfern sein sollten, eben nicht zu den Erbhöfen der Politik gehören dürfen. Genau das wird doch in der Öffentlichkeit immer wieder zum Vorwurf gemacht und trägt zur Politikverdrossenheit bei! Da brauchen wir uns nichts vorzumachen. Hier müssen wir als Parlament doch viel genauer hinschauen. Gerade im Medienbereich dürfen parteipolitische Erwägungen längst keine Rolle mehr spielen.
Solche Betrachtungen und ein wenig objektives Verfahren bei einer solchen Wahl schaden auch der künftigen Amtsinhaberin oder dem künftigen Amtsinhaber, wenn sich an der Besetzungspraxis nichts ändert, wenn das zum Dauerzustand wird. Es wurde ja auch für den SR-Rundfunkrat und den Landesmedienrat die Sonderregelung eingeführt, dass der Landtag zusätzlich zu den Mitgliedern, die jede Fraktion ohnehin schon in die Gremien entsendet, zwei weitere Mitglieder wählen kann, letztlich doch wieder Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsparteien. Auch da brauchen wir uns, glaube ich, nichts vorzumachen.
Auch das wollen wir ändern, natürlich auch für den Rundfunkrat. Aber heute geht es um die Landesmedienanstalt. Im Gegenzug wollen wir den Medienrat stärken, indem er künftig einen Vorschlag für die Direktorenstelle machen soll. Denn in diesem Rat sitzen ja neben den Fraktions- und Regierungsvertreterinnen viele Mitglieder aus Organisationen, Kammern, Gewerkschaften. Auch der Journalistenverband ist vertreten. Sie könnten abseits parteipolitischer Erwägungen nach einer erfolgten öffentlichen Ausschreibung die Bewerbungen sichten und gemäß nachvollziehbaren Kriterien dem Landtag einen Personalvorschlag machen. Das wäre sicherlich eine transparente Lösung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stellen heute auch nichts vor, was nicht längst anderswo oder in anderen Bereichen gängige Praxis ist, also nichts, was unmöglich umzusetzen wäre. Und auch nichts, was nicht noch in den Details beraten werden kann. Es wäre jedenfalls eine Auseinandersetzung mit diesem Thema im Ausschuss unbedingt wert. Dafür bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache. Die erste Wortmeldung kommt von der CDU-Landtagsfraktion. Ich erteile dem Abgeordneten Timo Mildau das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzesentwurf greift die Debatte über das Wahlverfahren zum LMS-Direktor auf. Um ihr Ziel zu erreichen, schlägt die Linksfraktion einige Maßnahmen vor, auf die ich im Einzelnen gerne eingehen werde.
Beginnend mit der Ziffer 1 sehen Sie vor, dass künftig Personen, die als Organe der LMS arbeiten - gemeint ist hier wohl insbesondere der Direktor -, künftig keine Politiker mehr sein dürfen. Ihre Vorschläge, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, sind allerdings sehr pauschal gefasst und fachlich nun ja, nennen wir es einmal so - nicht zu Ende gedacht.
Sie verkennen bereits den aus dem Gesetz hervorgehenden Grundsatz zur Inkompatibilität. Die Aufgaben als Beamter, im vorliegenden Fall also LMS-Direktor, sind nicht mit dem Mandat in diesem Hohen Haus vereinbar. Dies ergibt sich aus § 32 Abs. 1 des saarländischen Abgeordnetengesetzes. In der Begründung zu Ziffer 1 - Sie haben es eben noch einmal ausgeführt - sprechen Sie zudem von einer Karenzzeit. Da setze ich mal den Fall, wir hätten einen Geschäftsführer einer privaten Rundfunkanstalt, der neuer LMS-Direktor werden möchte. Der hätte doch sicherlich ein ganz anderes Interesse am Amt des LMS-Direktors als beispielsweise ein ehemaliger Abgeordneter. Hier sehen Sie jedoch keine Karenzzeit vor. Warum sollen wir aber Politiker schlechter stellen als den Geschäftsführer einer privaten Rundfunkanstalt? Wir sollten doch hier das Grundrecht auf Berufsfreiheit stärker gewichten als Ihren Vorschlag, meine Damen und Herren von der DIE LINKE-Fraktion.
Außerdem verkennt Ihr Entwurf in Ziffer 1 bei den Punkten 5 - also Rundfunkveranstalter -, 6 - Betreiber einer Kabelanlage - und 7 - Inhaber, Gesellschafter, Organmitglieder und Beschäftigte von Unternehmen, die mit einem in den Punkten 4 oder 5 genannten Unternehmen verbunden sind -, wobei Nordrhein-Westfalen das übrigens auch falsch im
Gesetz stehen hat, es geht nämlich um die Punkte 5 und 6, dass genau das aufgrund einer Interessenkollision natürlich heute schon gemäß §§ 20 und 21 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz gilt.
Ihr Gesetzesentwurf ist nicht zu Ende gedacht, denn neben dem Direktor gibt es auch noch andere Organe, zum Beispiel den Medienrat und außerdem die bundesweiten Organe ZAK, die GVK, die KEK und KJM. Schauen Sie einfach mal nach in § 55 Abs. 4 des SMG. In Ihrem Entwurf hingegen bleibt unklar, ob die vorgeschlagene pauschale Neuregelung über die Zusammensetzung der Organe im SMG auch Auswirkungen auf die gerade genannten bundesweiten anderen Gremien mit Vertretern aus allen Bundesländern haben soll. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann es vorwegnehmen: Diese unklare Regelung ist mit den Vorgaben des abschließenden bundeseinheitlichen und bundesweit geltenden Rundfunkstaatsvertrages nicht vereinbar.
Apropos fachlich nicht zu Ende gedacht: Wenn Sie schon den Gesetzesentwurf, den Sie heute vorlegen, an einigen Stellen per copy and paste aus dem NRW-Gesetz kopieren, denken Sie bitte das nächste Mal daran, dass es im Saarland keine Beschäftigten der LFM gibt - so heißt die Anstalt in NordrheinWestfalen. Bei uns heißt die Landesmedienanstalt LMS. An dieser Stelle liebe Grüße an meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen der LMS.
Kommen wir nun zu Ziffer 2 Ihres Gesetzentwurfs, die offenbar auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruht, der sogenannten ZDF-Entscheidung vom 25. März 2014. Diese Entscheidung betraf Rundfunkanstalten und in diesem Fall speziell das ZDF. Heute sprechen wir über die Landesmedienanstalt, also keine Rundfunkanstalt. Sie wollen aber die Möglichkeit streichen, dass der Landtag zwei weitere Mitglieder des Medienrats der LMS wählt. Damit soll der Einfluss der Politik im Medienrat verringert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Streichung ist nicht notwendig. Schon heute ist die derzeitige Regelung absolut verfassungskonform. Zum einen gibt es - wie eben angedeutet - nur eine konkrete Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zur Staatsferne bei den Landesrundfunkanstalten, bei uns also zum Beispiel dem SR, nämlich dass dort nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder des Gremiums - das haben Sie eben ausgeführt, Frau Kollegin Spaniol - politisch sein dürfen. Eine vergleichbare Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts für Landesmedienanstalten gibt es nicht. Von daher wäre es eigentlich gar nicht notwendig, dass das SMG - so wie es in
§ 56 fixiert ist - eine Begrenzung auf ein Drittel politische Mitglieder vornimmt. Die von der Fraktion DIE LINKE angegriffene Regelung stärkt insofern nur die schon heutige gewahrte Staatsferne der LMS. Man kann den Einfluss natürlich - wie vorgeschlagen durch die Möglichkeit der Entsendung zweier weiterer Mitglieder noch weiter zurückfahren. Verfassungsrechtlich ist die heutige Regelung jedoch absolut in Ordnung und über jeden Zweifel erhaben. Bei aktuell 39 Mitgliedern dürfen nicht mehr als 13 Personen politisch sein. Das haben wir also heute und auch in Zukunft auf jeden Fall unterschritten.
Mit der in Ziffer 3 vorgeschlagenen Änderung soll erreicht werden, dass der LMS-Direktor künftig auf Vorschlag des Medienrats und nach einer öffentlichen Ausschreibung vom Landtag gewählt werden soll. Der Vorschlag, eine Ausschreibung vorzusehen, ist absolut richtig, es ist aber auch schon geübte Praxis wie bei der Wahl von Herrn Dr. Bauer und Herrn Conradt. Die aktuelle Ausschreibung ist meines Wissens kurz vor der Veröffentlichung und sollte morgen im Amtsblatt zu finden sein. Der Vorschlag, dass der Landtag auf Vorschlag des Landesmedienrats den Direktor wählt, finde ich schwierig. Er schränkt die Personalrekrutierungsmöglichkeiten des Landtages bei dieser wichtigen Aufgabe sehr ein. Meines Erachtens sollte dem Landtag und uns in dieser Frage mehr zugestanden werden, als ein bloß abnickendes Organ zu sein. Hier hat sich übrigens wieder ein kleiner Fehler eingeschlichen. Die Formulierung „Landesmedienrat“ ist falsch. Im Saarland haben wir einen „Medienrat“.
Kommen wir noch zur Ziffer 4 Ihres Gesetzesentwurfs: Sie schlagen vor, dass der Direktor Erfahrungen im Medienbereich haben muss. Ja, da bin ich absolut d’accord, aber meines Erachtens überlegt sich doch der Kandidat, der sich bewirbt, ob er über die notwendigen Kenntnisse verfügt, um die LMS als Direktor zu führen. Darüber hinaus hatten alle bisherigen Direktoren der LMS, die ich kenne, die angesprochene Medienerfahrung.
Ich komme zum Schluss meiner Rede. Ich habe heute hier zahlreiche Punkte hervorgebracht, die den Gesetzentwurf als zu pauschal bestätigen, und ein paar handwerkliche Fehler aufgezeigt. Aus den genannten Gründen lehnen wir den Gesetzesentwurf ab und ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die in Ihrem Gesetzesantrag angestrebte größere Staatsferne bei der Zusammensetzung des Medienrats kann man grundsätzlich gutheißen, vor allem deshalb, weil bei einem großen Teil der Medien zu viel Mainstream und unkritische Rechtfertigung des staatlichen Handelns der aktuellen Regierung zu sehen und zu hören ist. Das gilt vor allem für öffentlichrechtliche Sender, die kein Geld verdienen müssen, da sie durch Zwangsgebühren bezahlt werden, und uns weitgehend ihre Sicht der Dinge aufnötigen dürfen, ohne dass wir durch Kündigung reagieren können. Ein gewisser Unterschied gegenüber den Printmedien und der Presse ist dort durchaus zu bemerken. So gesehen ist die geforderte größere Staatsferne durchaus wünschenswert.
Im Medienrat und seiner Zusammensetzung ist die angestrebte Staatsferne aber bereits grundsätzlich hergestellt. Ich nenne Ihnen mal einige der stimmberechtigten Mitglieder beziehungsweise Organisationen, die dort vertreten sind. Es gibt die Evangelische Kirche, die Katholische Kirche, die Hochschulen des Saarlandes, den Landessportverband, den Deutschen Gewerkschaftsbund, den Verband der Freien Berufe, den Deutschen Beamtenbund, die Vereinigung der Saarländischen Unternehmerverbände, die Industrie- und Handelskammer, die Behindertenverbände im Saarland, die Verbraucherzentrale, die saarländischen Journalistenverbände, die Landesakademie für musisch-kulturelle Bildung und so weiter. Es ist ein ganz buntes Völkchen. Außerdem gibt es noch 20 weitere Interessenvertretungen inklusive des Landesjugendrings mit seiner türkisch-nationalistischen Unterorganisation namens DITIP. Alle haben Stimmrecht und wachen über ihre Sicht der Dinge. Ist das Staatsferne oder ist das schon der Staat? - Darüber könnte man ganz lustig philosophieren.
Jedenfalls sind hier viele gesellschaftliche Gruppen vertreten. Dazu müssen natürlich auch Vertreter der politischen Parteien gehören. Schließlich sind sie in freien Wahlen nach vorherigem Wahlkampf von allen Bürgern gewählt. Eine nicht zu knappe Vertretung der Parteien ist daher legitim, wobei sichergestellt ist, dass sie die vielen anderen nicht majorisieren können. Ihr Antrag geht hier insofern ins Leere.