Protocol of the Session on October 30, 2019

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Und auch da erwarte ich, dass jetzt Pläne vorgelegt werden, dass man sich dort, wo es Geld gibt, darum bewirbt. Wir haben natürlich gefordert, dass der Wirtschaftsminister sich dafür stark macht. Es wird auf europäischer Ebene einen Topf geben und es gibt ganz konkret schon einen im Umweltministerium. Da hat man schon einiges an Geld zusammen, man muss aber auch eine Idee haben, was man mit diesem Geld machen will.

Wenn ich noch eine dritte Erwartungshaltung formulieren darf, dann die an die Gesellschaft, an uns alle, an alle Saarländerrinnen und Saarländer und auch darüber hinaus, dass das, was jetzt vor uns liegt, etwas ist, was wir offen und konstruktiv miteinander angehen, dass wir nicht immer nur im EntwederOder denken. Wir dürfen uns nicht darauf zurückziehen, dass jeder seine persönliche Forderung, die er als richtig empfindet, noch einmal konkreter und radikaler ausgestaltet. Hier liegt eher die Antwort im

donnernden Sowohl-Als-Auch, auch wenn das komplizierter zu erklären ist. Unsere Antworten müssen sowohl für die Demonstrationen von Fridays‑for‑Future taugen als auch für eine Stahldemonstration. Wir müssen darauf achten, dass die Branchen - erst recht, wenn es nur einen vermeintlichen Widerspruch gibt - nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Ich glaube, dass wir mit den Beschäftigten ehrlich umgehen müssen. Ich war nicht unbeeindruckt von den letzten Wochen und Monaten. Ich hatte leider schon öfter die Aufgabe, vor Belegschaften zu sprechen, deren Unternehmen sich in der Insolvenz befanden und die einen ankucken und nicht wissen, ob sie nächste Woche noch ihr Gehalt bekommen oder noch einen Arbeitsplatz haben. Aber auch in Tausende Gesichter von Stahlarbeitern zu kucken, die nicht wissen, ob sie j e t z t betroffen sind oder irgendwann betroffen sein werden, weil es keine Zukunft mehr für ihre Branche gibt, ist etwas, was nicht in den Kleidern hängen bleibt. Erst recht nicht, wenn man die Zuständigkeit für Wirtschaft und Arbeit in seinem Ressort hat, aber nicht alle Chancen und Möglichkeiten hat, etwas zu machen.

Ich glaube, wir können eines, nicht nur aus dem Ressort, sondern als gesamte saarländische Landesregierung, als deutliches Signal an die Beschäftigten aussenden, nämlich dass wir nichts, aber auch rein gar nichts unversucht lassen, um für die einzelnen Arbeitsplätze jetzt, aber auch für alle Arbeitsplätze der Zukunft, zu kämpfen, weil wir um die Bedeutung der Stahlindustrie für dieses Land wissen. Das ist ein Versprechen, das wir auf jeden Fall abgeben können. Ich glaube, wenn wir zusammenstehen, wenn wir das gemeinsam machen und dafür eine kluge Strategie entwickeln, wie wir zusätzliche strategische Partner gewinnen können, kann uns das auch gelingen. Das können wir auch denjenigen, die heute hier von Beschäftigtenseite anwesend sind, mit auf den Weg geben. Das ist ein ernstgemeintes Versprechen, das gilt für die gesamte saarländische Landesregierung, das gilt für den saarländischen Landtag. Darauf könnt ihr euch verlassen, Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

„Stahl made in Saarland“ ist das, wofür wir kämpfen wollen. Ich finde, dafür lohnt es sich auch zu kämpfen. Ich befürchte fast, das war nicht das letzte Mal, dass wir hier im saarländischen Landtag darüber gesprochen haben. Aber vielleicht sind wir beim nächsten Mal schon ein Stückchen weiter. - Herzlichen Dank und Glück auf!

(Lebhafter Beifall von den Regierungsfraktionen.)

(Ministerin Rehlinger)

Die Vertreter der Landesregierung haben etwas länger geredet als vereinbart.

(Heiterkeit. - Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Wie immer. - Sprechen.)

Folglich hat jede Fraktion noch 23,07 Minuten Redezeit. - Gibt es Wortmeldungen?

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Wir haben Hunger! - Lachen.)

Das ist nicht der Fall. Ich schließe deshalb die Aussprache. - Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 16/1047. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und der LINKEN, enthalten hat sich die AfDLandtagsfraktion.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksache 16/1037. Wer für die Annahme der Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass auch die Drucksache 16/1037 einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE, enthalten hat sich die AfD-Fraktion.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion, Drucksache 16/1038. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1038 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag 16/1038 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die CDU-Fraktion, die SPDFraktion und die Fraktion DIE LINKE.

Kolleginnen und Kollegen, wir treten nun in die Mittagspause ein und treffen uns um 14.40 Uhr wieder.

(Die Sitzung wird von 13.53 Uhr bis 14.41 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort in unserer heutigen Tagesordnung und kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag

betreffend: Mehr Transparenz über Funkzellenabfragen der saarländischen Polizei schaffen (Drucksache 16/1036)

Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Abgeordnetem Dennis Lander das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich dürfen Verkehrsdaten nur erhoben werden bei Verdacht auf schwere Straftaten oder von Straftaten, die auch im Einzelfall von erheblicher Bedeutung sind. Wir reden also über Taten wie etwa Mord, Totschlag, Menschenhandel, Kriegsverbrechen, Terrorismusfinanzierung oder schweren Bandendiebstahl. Eigentlich legt die Strafprozessordnung hohe Hürden fest. Die Erhebung von Daten muss in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen und das Erforschen des Sachverhaltes oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes von Beschuldigten auf eine andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert sein. - So weit zur Theorie. Die Praxis sieht hier jedoch ganz anders aus. Zwischen September 2018 und Juni 2019, also in einem Gesamtzeitraum von etwa neun Monaten, gab es insgesamt 439 Funkzellenabfragen im Saarland.

Was heißt das genau? Statistisch gesehen wurden innerhalb dieser neun Monate die Telefondaten aller Saarländerinnen und Saarländer mehr als 18 Mal an die Polizei übermittelt, denn insgesamt wurden 18.781.886 Verkehrsdaten übermittelt. Bei jeder Funkzellenabfrage erhält die Polizei Auskunft über die Verbindungen aller Handys im bestimmten Bereich eines Funkmastes, also wer ruft wen wann an, wer bekommt von wem SMS geschickt oder wer nutzt mobiles Datennetz, die sogenannten Metadaten werden erhoben. In diesem Zeitraum von neun Monaten waren es mehr als 18 Millionen. Hochgerechnet auf ein Jahr sprechen wir von einem Datensatz von 25 Millionen. Das ist beispielsweise im Vergleich zu Berlin eine deutlich höhere Zahl an Funkzellenabfragen, die das Saarland vorgenommen hat. Zur Erinnerung: Berlin hat dreieinhalb Mal mehr Bewohnerinnen und Bewohner als das Saarland.

Nun gut, wenn durch diese Abfragen wenigstens Mord und Totschlag, Menschenhandel, Kriegsverbrechen, Terrorismusfinanzierung oder eben schwere Bandenkriminalität oder Bandendiebstahl verhindert worden wären, dann wäre es ja gut. Das Problem ist nur, das haben sie leider nicht. Sie haben auch kaum was zur Aufklärung dieser Fälle beigetragen. Laut der Polizei gibt es durch die Funkzellenabfrage in der überwiegenden Mehrheit dieser Fälle keine neuen Erkenntnisse. Deshalb hat das Berliner

Abgeordnetenhaus vor fünf Jahren eine entsprechende Transparenzregelung beschlossen. Dort wird jetzt jährlich dem Parlament von der Polizei über die Funkzellenabfrage im Land Berlin berichtet. Außerdem wurde inzwischen ein System eingerichtet, mit dem die Bürgerinnen und Bürger per SMS darüber informiert werden, wenn sie Teil einer Funkzellenabfrage wurden. Ich denke, was in Berlin geht, sollte auch im Saarland nicht unmöglich sein, deshalb sollten wir einen solchen Bericht an das Parlament auch im Saarland einführen.

(Beifall bei der LINKEN.)

Unser Antrag orientiert sich an dem, was auch in Berlin beschlossen wurde. Zur Erinnerung: Der Antrag kam ursprünglich von der Piratenpartei, wurde aber von CDU, SPD und GRÜNEN mitgetragen. Ich sage es gleich vorweg, die LINKE hat sich damals enthalten, das lag aber daran, dass wir im Allgemeinen die Funkzellenabfrage eher kritisch sehen. Unterm Strich und durch die Erfahrungen der vergangenen Jahre sehen wir ein, dass das eine gute Sache ist, wenn das Parlament regelmäßig über diese Maßnahme Bericht erstattet bekommt.

Jetzt weiß ich aus Erfahrung, dass es mit Ihnen sehr schwer ist, nutzlose Überwachungsmaßnahmen einzuschränken, auch wenn diese inflationär gebraucht werden ohne viel neue Erkenntnisse zur Abwehr und Bekämpfung schwerer Straftaten und echter Gefahr. Deshalb wollen wir heute über mehr Transparenz sprechen. Genauso, wie das in Berlin gemacht wird. Wir bitten die Regierungsfraktionen, sich heute nicht dem zu verweigern, was ihre Kolleginnen und Kollegen in Berlin umgesetzt haben. Wir dürfen hier die Freiheit nicht vermeintlicher Sicherheit opfern.

Gerade wer die Funkzellenabfrage für grundsätzlich richtig hält und die derzeitige Praxis nicht anzweifelt, kann eigentlich nicht wirklich etwas gegen mehr Transparenz haben. Nun hat sich vor dieser Plenarsitzung die Gewerkschaft der Polizei (GdP) dazu geäußert und uns vorgeworfen, die LINKE würde Misstrauen gegenüber der Polizei säen. Das möchte ich in aller Deutlichkeit zurückweisen und dafür auch drei Gründe nennen.

Erstens kritisieren wir die politischen Umstände und nicht die einzelnen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Ich denke, die GdP überschätzt deutlich die Rolle der Polizei, denn nicht die Polizei ist das Problem, sondern die politisch Verantwortlichen und deren Rahmenbedingungen. Zweitens, was machen wir denn, wenn irgendwann eine faschistische Partei wie die AfD in Regierungsverantwortung kommt? Bereitet es Ihnen denn kein Unbehagen, dass, wenn

es soweit kommen sollte, weiterhin inflationär eine Masse an Daten gesammelt wird? Dabei ist es gar nicht so unwahrscheinlich, dass so etwas passiert, immerhin gab es von der CDU Thüringen beispielsweise Signale an den Faschisten Höcke, dass man eine Regierungskoalition eingehen könnte oder zumindest über Koalitionsgespräche nachdenken sollte. Drittens, wir diskutieren hier bewusst nicht darüber, ob Funkzellenabfragen allgemein sinnvoll sind oder nicht, sondern wir wollen heute über Rechtsstaatlichkeit durch Transparenz diskutieren. Darüber hinaus muss ich feststellen, dass die Polizei meine Anfrage sehr gewissenhaft, ausführlich und korrekt beantwortet hat. Gerade deshalb muss hier eine Information in regelmäßigen Abständen an den Landtag erfolgen.

(Beifall bei der LINKEN.)

Wir hatten diese Anfrage gestellt, und als wir gefragt haben, ob nicht ein Automatismus für eine solche Anfrage eingesetzt werden könnte, verwies das Ministerium darauf, dass hierfür die Rechtsgrundlage fehlen würde. Ich bin mir sicher, wir können diese heute hier schaffen, denn wer kann etwas gegen mehr Transparenz haben? Ich bitte Sie um Zustimmung. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN.)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter. - Ich eröffne die Aussprache, das Wort hat für die CDU‑Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Ruth Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Lander, Sie haben mit Ihrer Anfrage von Juni 2018 zum Thema Funkzellenabfrage ein gutes und wichtiges Recht eines jeden, einer jeden von uns wahrgenommen. Sie haben eine Anfrage an die Regierung gestellt, um diese zu kontrollieren. Das dient insbesondere dem Recht des Minderheitenschutzes und ist in der Demokratie für die Oppositionsfraktionen essenziell. Insofern hat der Kollege Lander mit dieser Anfrage zunächst einmal seine Arbeit gemacht. Dass er damit der saarländischen Polizei sehr viel Arbeit gemacht und ihr ein erhebliches Arbeitspensum aufgebrummt hat, darf dabei grundsätzlich keine Rolle spielen. Das parlamentarische Kontrollrecht wird nämlich zu Recht nicht gewogen, es wird nicht in Relation gestellt zu Aufwand und Ertrag einer solchen Anfrage. Es liegt in der Verantwortung eines jeden Abgeordneten, einer

(Abg. Lander (DIE LINKE) )

jeden Abgeordneten selbst, womit er oder sie die Verwaltung unserer Landesregierung beschäftigt sehen will.

Mit dem vorliegenden Antrag habe ich aber ein anderes Problem, denn damit wollen Sie diese umfangreichen Auswertungsarbeiten zu Funkzellen und technischer Kommunikationsüberwachung - also Ihre persönlichen Erkenntnisinteressen - dem Landtag zu eigen machen und zu einer dauerhaften Regierungsaufgabe verstetigen. Dazu sage ich ganz klar Nein. Denn die Argumente, die Sie dafür vortragen, sind wenig überzeugend. Sie stellen ja stark darauf ab, ob so eine Datenabfrage einen Beitrag zum Ermittlungserfolg nach sich zieht. Dieser schlussendliche Erkenntnisgewinn ist aber im Vorhinein nicht absehbar. Niemand weiß, wenn er eine solche Datenabfrage beauftragt, ob oder was am Ende dabei herauskommt. Wichtig ist aber, dass die Voraussetzungen, die Sie ja genannt haben, gegeben sind. Jedenfalls ist die Frage des Ermittlungserfolgs meines Erachtens ein wenig hilfreiches Kriterium. Weiterhin setzen Sie die Datenabfragen in Bezug zu Zeitaufwand und Kosten und stellen nicht zuletzt auch deren Sinnhaftigkeit zumindest in Teilen infrage. Das sehen wir als CDU-Landtagsfraktion komplett anders.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Denn das Recht der Polizei auf eine solche Funkzellenabfrage und auch Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme ist bereits hochgradig reglementiert. Wir erinnern uns an die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung. Retrograd ist diese leider nur 80 Tage möglich - aber immerhin - und auch nur, wenn eine schwere Straftat im Raume steht - Sie haben die Straftatbestände genannt -, und auch nur, wenn Richter und Staatsanwaltschaft genau dies nachvollziehen und diese Notwendigkeit bestätigen, der sogenannte Richtervorbehalt.

Weiterhin unterliegen alle Maßnahmen bereits jetzt strengen Berichts-, Lösch- und Dokumentationspflichten. Somit ist das gesamte Verfahren bereits hochtransparent, und zwar nicht eigentlich, sondern tatsächlich. Was Sie hier beantragen, hat deshalb meines Erachtens wenig mit Transparenz zu tun, sondern ist eher Gängelei. Ich nehme an, dass der Kant‘sche Imperativ Ihnen geläufig ist. Er lautet: Handele so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

Was Kant uns abverlangt, ist ein fixer, ein klarer Standpunkt. Ich kann aus meiner Beurteilungsweise jedenfalls nicht nachvollziehen, wie Sie denken. Denn die Polizei macht das alles nicht aus Jux und

Tollerei oder weil sie unbescholtene Leute ausspionieren möchte. Sie will Verbrechen aufklären und Täter festsetzen. Telekommunikationsdaten bieten nun einmal wichtige Spuren, sei es, dass Handys geortet werden können oder Telekommunikationsteilnehmer, die zur Tatzeit am Ort eines Verbrechens waren und auf die schon ein entsprechender Tatverdacht fällt, ermittelt werden können. Auch können Bewegungsdaten eines Verdächtigen analysiert werden oder die Vorbereitung einer Tat nachverfolgt und im besten Fall auch verhindert werden.

Das sind pro Fall sehr viele Daten. Die Zahl 8 Millionen hat mich auch erst einmal wirklich erschüttert. Ich habe da noch einmal nachgefragt, wie es denn dazu kommt. Das liegt aber ganz einfach daran, dass man häufig viele Tage ins Visier nimmt oder mehrere Funkzellen, und dass eben jedes einzelne Telefonat und jede einzelne SMS, die in diesem Zeitraum oder in diesen Orten gesendet wurde, da mitgezählt wird und in diesem Datennetz ist. Dann erfolgt aber der weitere Abgleich automatisiert und bringt je nach dieser eben mit der Staatsanwaltschaft abgesprochenen Fragestellung auch immer wieder wichtige Erkenntnisse.

Ich möchte Sie fragen, was sagen Sie denn den Angehörigen und Betroffenen von folgenden drei akuten Fällen, die mir die Pressestelle der saarländischen Polizei auf Anfrage dankenswerterweise genannt hat? Was sagen Sie den Betroffenen eines gerade noch laufenden Ermittlungsverfahrens? Es geht um vielfachen schweren Bandendiebstahl. Dort konnten bereits durch Abgleich von Daten Mittäter gefunden werden und es konnten weitere Tatorte aus der Vergangenheit dieser Tätergruppe schon zugeordnet werden. Man ist jetzt dabei, das Netz zuzuziehen und weitere Straftaten dadurch zu verhindern.

Was sagen Sie all diesen Betroffenen? Was sagen Sie den Angehörigen, die Angst vor dem Suizid einer vermissten psychisch labilen Person haben? Im September hat unsere Polizei in einem solchen Fall alles gegeben und sie hat es geschafft, eine solche Person über IMSI-Catcher tatsächlich zu finden, wenn auch leider in diesem Fall erst kurz nach dem erfolgten Suizid.

Oder was sagen Sie der Frau, die Mitte Oktober im Kontext häuslicher Gewalt in Nordrhein-Westfalen, glaube ich, entführt wurde? Die Spur konnte ins Saarland verfolgt werden und deren Peiniger konnten dann mittels Telekommunikationsüberwachung schließlich in Kleinblittersdorf festgenommen werden. Sagen Sie ihr das, was Sie eben gesagt haben: „Das war nutzlos“? Im Übrigen möchte ich noch ergänzen, auf diesem Weg findet man auch im Zuge

(Abg. Meyer (CDU) )