Wenn ich die Zeit hätte, könnte ich dazu sehr viel sagen. - Es ist hier gesagt worden, wir hätten dringliche Probleme in unserem Bildungswesen. Da muss ich mal fragen: Wer hat denn diese dringlichen Probleme geschaffen? Doch nicht die AfD! Die AfD war hier noch in keiner Regierung! Für die Probleme, die wir haben, sind die Koalitionsfraktionen und die bisherigen Regierungen verantwortlich.
Hier ist die Schulaufsicht verherrlicht worden. Ich habe lange Zeit - nicht nur 1960, sondern auch im dritten Jahrtausend war ich noch Schulleiter - mit der Schulaufsicht zu tun gehabt und habe sie auch beraten. Im günstigsten Fall war sie auch nicht beratungsresistent. Aber es geht doch darum, ein Stück weit mehr Selbstständigkeit an die Schulen zu bringen. Da muss ich doch nicht gleich das ganze Schulordnungsgesetz ändern, zumal unser Antrag ja sowieso abgelehnt wird, ich kann doch mal mit einem Thema beginnen, das jetzt im Augenblick aktuell ist. Im Augenblick wird doch verlangt, dass 100 Lehrer neu eingestellt werden müssen. Später kommt dann heraus, dass es 106 sind. Das hat auch die Gewerkschaft verlangt. Ich habe nicht die Gewerkschaft schlechtgemacht, ich habe nur gesagt, was die Gewerkschaft seit Jahrzehnten verlangt, nämlich kleinere Klassen, weniger Arbeitszeit und mehr Geld. Das ist nun mal die Aufgabe einer Gewerkschaft! Das kann aber nicht unsere Aufgabe hier im Parlament sein. Wir müssen mit dem Geld unserer Landsleute umgehen, wir müssen danach schauen, was die von uns halten, wenn die mehr Geld verlangen. Wenn wir zum Beispiel bei den Kosten für den Lehrereinsatz an den Grundschulen an der Spitze sind, müssen wir doch überlegen dürfen, was wir machen können. Eine Möglichkeit haben wir vorgeschlagen, das ist, dass die Schule, die ihre Bedürfnisse kennt, über ihre Dinge selbst bestimmt.
Es ist gesagt worden, die Lehrereinsatzplanung werde immer komplizierter. Wem sagen Sie das, Herr Wagner! Ich habe in einer Zeit angefangen, da hat man vor den Ferien erfahren, welche Lehrer man nach den Ferien hat. Das war der Normalzustand, nicht der Idealzustand. Ich konnte den Kindern und den Lehrern schon vor den Ferien ihre Stundenpläne in die Hand geben und konnte ihnen sagen: So
Eine Minute, gut. - In dem Moment, in dem man supergerecht sein will, dauert es bis in die erste Woche des neuen Schuljahres, bis die Schulen wissen, welche Lehrer kommen. Das hat mit einer ordnungsgemäßen Leitung nichts zu tun. Da ist es besser, man kommt in einem Jahr beim Lehrereinsatz mal ein bisschen schlechter weg, weil er nicht so genau bemessen werden konnte, und das wird dann im nächsten Jahr ausgeglichen.
Die Lösung, die wir vorschlagen, ist in jedem Fall eine Verbesserung. Wenn man sagt, sie sei populistisch, dann gibt man zu, dass es den Leuten vor Ort gefällt!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind keine weiteren Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/946. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und LINKE, ebenso die fraktionslose Abgeordnete.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Talsperrenverbandgesetzes Nonnweiler (Drucksache 16/942)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Straffung der Verwaltungsabläufe beim Talsperrenverband Nonnweiler vorgenommen. Hierzu soll zum einen die aufgrund der geltenden Gesetzeslage bestehende Doppelzuständigkeit im Rahmen der Haushaltsaufstellung für den Talsperrenverband Nonnweiler beendet werden. Mit der Streichung der Einvernehmensregelung in § 4 des Talsperrenverbandgesetzes wird zudem auch der Empfehlung des Rechnungshofs gefolgt und die doppelte Befassung der Ministerien, die in der Verbandsversammlung vertreten sind, beseitigt.
Nach den Regelungen des Talsperrenverbandgesetzes bedarf der jährlich aufzustellende Haushaltsplan der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, mithin des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Zuvor wird dieser Haushaltsplan gemäß der Satzung des Talsperrenverbandes Nonnweiler vom 05. November 1980, zuletzt geändert durch die erste Änderungssatzung vom 21. März 2002, von der Verbandsversammlung festgesetzt. Gemäß § 8 der Satzung besteht die Verbandsversammlung aus Vertretern des Landkreises St. Wendel und jeweils zwei Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport sowie des Ministeriums für Finanzen und Europa. Nach dem Beschluss des Haushaltsplans in der Verbandsversammlung wird der Haushaltsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt, welche nach der aktuell gültigen Gesetzeslage wiederum dieselben Ministerien zur Einvernehmensherstellung auffordert, die bereits Vertreter in die Verbandsversammlung entsenden.
Dieses Verfahren führt zu einer doppelten Befassung der betreffenden Ministerien im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans. Hierdurch kommt es in der Folge zu einer Verzögerung des Aufstellungsverfahrens, was letztendlich in der Vergangenheit immer wieder dazu führte, dass der zu Beginn eines Jahres durch die Verbandsversammlung beschlossene Haushaltsplan erst Mitte des Jahres in der genehmigten Fassung vorlag, sodass der Verband im ersten Halbjahr seine Aufgaben ohne formell genehmigten Haushaltsplan wahrnehmen musste.
Ein vergleichbarer Fall der Doppelbefassung wird mit der Streichung des Zustimmungserfordernisses in § 2 im Hinblick auf die Übernahme neuer Aufgaben durch den Verband beseitigt. Auch hier wurden die Verbandsmitglieder bereits in der Verbandsversammlung mit der Erweiterung der Aufgaben des
Verbands im Zuge der Satzungsänderungen befasst, sodass ein weiteres Zustimmungserfordernis entbehrlich ist. Weiterhin wird die Befristungsregelung, wonach ein Außerkrafttreten des Talsperrenverbandgesetzes zum 31. Dezember 2020 vorgesehen war, aufgehoben sowie lediglich einige redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und die Überweisung an den zuständigen Ausschuss zu beschließen. - Herzlichen Dank für die ungeteilte Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Die Aussprache ist eröffnet. - Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/942 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf 16/942 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen sowie die fraktionslose Abgeordnete.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Zustimmung zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (Erster IT‑Änderungsstaatsvertrag)
Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Sebastian Thul das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Zustimmung zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrates und über die Grundlagen
der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG, Drucksache 16/864, wurde vom Plenum in seiner 29. Sitzung am 19. Juni 2019 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie überwiesen.
Mit dem Gesetz soll die Zustimmung zum ersten ITÄnderungsstaatsvertrag erfolgen. Zum 01. Januar 2020 soll eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts zur Unterstützung des IT-Planungsrats bei der Koordination der ebenenübergreifenden IT‑Zusammenarbeit geschaffen werden. Der Staatsvertrag regelt zudem Aufgabe, Trägerschaft, Organe, Aufsicht und Finanzierung dieser Anstalt. Zudem verpflichten sich Bund und Länder, dem IT‑Planungsrat für die Jahre 2020 bis 2022 ein Digitalisierungsbudget in Höhe von bis zu 180 Millionen Euro bereitzustellen.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss in seiner 40. Sitzung am 26. Juni 2019 gelesen. Auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Auch hier sind keine Wortmeldungen eingegangen, sodass ich die Aussprache schließe.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, Drucksache 16/864. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/864 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag 16/864 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Abgeordneten.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Schulordnungsgesetzes und des Schulpflichtgesetzes (Drucksache 16/827)
Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Frank Wagner das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Schulordnungsgesetzes und des Schulpflichtgesetzes, der uns als Drucksache 16/827 vorliegt, in seiner 28. Sitzung am 15. Mai 2019 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die vorbereitenden Bildungsangebote des beruflichen Schulwesens neu zu ordnen. Die an den Berufsschulen bestehenden Möglichkeiten, vor Antritt einer dualen Berufsausbildung zunächst die dafür erforderlichen Grundqualifikationen zu erwerben, sollen einen einfacheren und stärker zielorientierten Zuschnitt erhalten. Kernelemente dieses künftigen Zuschnitts sind zwei Bildungsgänge, erstens ein neuer bisherige Angebote zusammenfassender und einjähriger Bildungsgang namens Ausbildungsvorbereitung und zweitens eine neue Fassung der bestehenden auf zwei Jahre angelegten Berufsfachschule.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den überwiesenen Gesetzentwurf in drei Sitzungen ausführlich beraten. An einer ganztägigen Anhörung, die zu dem Entwurf durchgeführt wurde, haben sich in schriftlicher und mündlicher Form insgesamt 16 Organisationen mit unterschiedlichen Bezügen zur Thematik beteiligt. Mitgewirkt haben Interessenvertretungen der Elternschaft, der Schülerschaft und der Lehrerschaft, Vertreter der kommunalen Schulträger sowie aus dem Bereich der Kirchen und der Kammern. Der Ansatz der Reform, den Bereich der Übergangsangebote an den Berufsschulen übersichtlicher und wirkungsvoller zu gestalten, ist in der Anhörung auf breite Zustimmung gestoßen. Fragen und Zweifel sind aufgetaucht bei einzelnen Aspekten der Umsetzung der Reform insbesondere mit Blick auf die als notwendig erachteten Ressourcen zeitlicher, personeller und materieller Art. Es wurden auch alternative Vorschläge für die Feinstrukturierung des neuen Übergangssystems unterbreitet.
Zwei dieser Vorschläge haben Eingang in einen Abänderungsantrag gefunden, der im Ausschuss von der DIE LINKE‑Fraktion zu dem Gesetzentwurf eingebracht wurde. Der erste Vorschlag stammt unter anderem von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und zielt darauf ab, die Dauer der neuen Ausbildungsvorbereitung von einem Jahr auf zwei Jahre zu erhöhen. Der zweite Vorschlag stammt von der Arbeitskammer und hat eine Regelung zum Ziel, nach der wie in der Vergangenheit die neue Ausbil
dungsvorbereitung auf das erste Jahr einer dualen Ausbildung angerechnet werden kann. Der Abänderungsantrag, der diese beiden Vorschläge aufgegriffen hat, ist vom Ausschuss mit Stimmenmehrheit der Fraktionen von CDU und SPD abgelehnt worden. Weitere Abänderungsanträge sind im Ausschuss nicht gestellt worden.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien empfiehlt dem Landtag einstimmig, das heißt mit Zustimmung der Fraktionen von CDU, SPD und DIE LINKE sowie bei Nichtbeteiligung der AfDFraktion, die Annahme des als Drucksache 16/827 vorliegenden Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. - Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Jürgen Renner für die SPD-Landtagsfraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es bei diesem Gesetzesvorhaben mit einer wichtigen Strukturentscheidung im Bereich der beruflichen Bildung zu tun. Der Berichterstatter hat es erwähnt. Wir fassen die Formen von BVJ, BGS und BGJ zu einer einjährigen Ausbildungsvorbereitung zusammen, zu der alle Schülerinnen und Schüler mit Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und ohne Hauptschulabschluss Zugang haben.
In dieser Ausbildungsvorbereitung bieten wir eine verstärkte Fachpraxis an, indem im zweiten Halbjahr drei zweiwöchige Orientierungspraktika in den Betrieben abgeleistet werden können, und das berufsfeldübergreifend. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler, die nach Erfüllung der Schulpflicht an den allgemeinbildenden Schulen für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder einer beruflichen Tätigkeit einer vorbereitenden Förderung bedürfen, auf diese Ausbildung oder auf die berufliche Tätigkeit vorzubereiten. Damit leisten wir einen Beitrag zum Abbau von Warteschleifen. Wir fördern individuell, schaffen mehr Transparenz und mehr Bildungsgerechtigkeit.