Protocol of the Session on August 28, 2019

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion, Drucksache 16/945. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/945 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/945 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU-, die SPD-, die DIE LINKELandtagsfraktion sowie die fraktionslose Abgeordnete.

Wir kommen damit zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung des finanziellen Ausgleichs für die Neuordnung der Trägerschaft der Sozialhilfe (Drucksache 16/943)

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Frau Ministerin Monika Bachmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Finanzzuweisungen des Landes an die örtlichen Träger der Sozialhilfe aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen durch das Zweite und Dritte Pflegestärkungsgesetz einer Revision unterzogen. Die Möglichkeit der Revision sieht das Gesetz in § 2 vor.

(Abg. Dörr (AfD) )

Warum ist das notwendig? Im Jahr 2004 wurde durch Landesgesetz die Zuständigkeit zwischen den Trägern der Sozialhilfe neu aufgeteilt. Das Land als überörtlicher Sozialhilfeträger übernahm von den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken die ambulante Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und die ambulante Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und ist damit für beide Hilfearten allein zuständiger Leistungsträger.

Das Land ist auch in der Folge des Bundesteilhabegesetzes allein zuständiger Leistungsträger für die Eingliederungshilfe als neuer Teil 2 der Neunten Buches Sozialgesetzbuch geblieben.

Die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken als örtliche Sozialhilfeträger übernahmen vom Land die Hilfe zur Pflege und die Investitionskosten von teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen für Pflegebedürftige ab Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Übernahme schloss gleichzeitig notwendige sonstige Sozialhilfeleistungen ein. Sie wurden damit allein zuständiger Leistungsträger für die ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfe zur Pflege für Personen ab 65.

Das Land gewährt den örtlichen Sozialhilfeträgern infolge dieser Neuaufteilung der Zuständigkeiten Finanzzuweisungen nach dem vorliegenden Gesetz. Die Finanzzuweisung des Landes errechnet sich dabei aus der Differenz des Nettoaufwandes für die vom Land übertragenen Aufgaben und des Nettoaufwandes für die von den örtlichen Sozialhilfeträgern übernommenen Aufgaben.

Durch das Zweite und Dritte Pflegestärkungsgesetz wurden mit Wirkung vom 01.01.2017 in der Pflegeversicherung und in der sozialhilferechtlichen Hilfe zur Pflege der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und die Pflegeleistung entsprechend angepasst. Damit kommt die Revisionsklausel in § 2 des vorliegenden Gesetzes zum Tragen, da sich die Rahmenbedingungen für die Finanzzuweisungen durch Bundesgesetz grundlegend geändert haben.

Mit dem vorliegenden Änderungsantrag werden die ausgleichsrelevanten Tatbestände zugunsten der Gemeindeverbände an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Leistungsänderungen in der Pflege zur Hilfe angepasst. Außerdem wird die Basis der Finanzzuweisungen auf den Stichtag 31.12.2017 - bisher war es der 31.12.2013 - neu festgesetzt und damit den Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen auf die Kostenseite - bei Kommunen und Land - auch Rechnung getragen.

Die Revisionsklausel wird um eine Überprüfung der Aufgabenentwicklung zum 31. Dezember 2021 erweitert, da Mehrausgaben im Bereich der professionellen häuslichen und der stationären Pflege zu erwarten sind, zum Beispiel durch die demografische Entwicklung und soziodemografische Veränderungen, bessere Personalschlüssel und eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ich bitte daher um Ihre Unterstützung, um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf in Erster Lesung und um die Überweisung an den zuständigen Ausschuss - Ich danke Ihnen.

(Beifall.)

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, dass der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen wird.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Regierung, das ist die Drucksache 16/943. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/943 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/943 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen ist. Zugestimmt haben alle Abgeordneten.

Wir kommen damit zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (SchoG) (Drucksache 16/946)

Zur Begründung erteile Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort. - Nur ein Hinweis zur Redezeit: Herr Dörr, Sie sagten vorhin in der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1, Sie hätten keine Redezeit mehr. Es stand noch Redezeit zur Verfügung. Sie haben als Antragsteller einen Bonus, es steht also eine Redezeit von 13 Minuten zur Verfügung. Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin. - Bitte schön.

(Ministerin Bachmann)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es um Bildung geht, haben wir unsere Wahlsprüche. Unser Hauptwahlspruch ist: Das Saarland soll eine Bildungshochburg werden. Wir wollen das Saarland aufbauen, wir wollen im Saarland eine Bildungsindustrie aufbauen. Ein weiterer Wahlspruch von uns ist: Die beste Schule ist für unsere Kinder gerade gut genug. Wir wollen eine Leistungsschule, die Kindern und Lehrern Freude macht. Wir wollen eine Schule, in die Kinder gerne gehen und in der sie etwas lernen.

Unsere Schule ist wieder in die Schlagzeilen geraten. Am 08.08. können wir in der SZ lesen: Nachmittagsbetreuung droht Qualitätsverlust. Am 09.08. können wir lesen: Commerçon wirft CDU verlogene Debatte vor. Der Bildungsminister verlangt die Einstellung von 100 neuen Lehrern in einem Nachtragshaushalt. Der Finanzminister lehnt mit Hinweis auf die Schuldenbremse und den Stabilitätsrat ab. Der Ministerpräsident zeigt sich überzeugt, eine Lösung ohne Nachtragshaushalt zu finden. - Honi soit qui mal y pense. Für diejenigen, die in der Frankreichstrategie noch nicht so weit vorangekommen sind:

(Abg. Thul (SPD) : Reden Sie doch zur Sache!)

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

(Zuruf von der Regierungsbank: Si tacuisses …)

Ja gut, das ist lateinisch. Das war ein Einwurf des Ministerpräsidenten, der hat aber nicht gepasst, Herr Hans. - Eine Woche später lesen wir staunend groß auf der Seite 1: Saarland bei der Bildungsstudie auf Spitzenplatz.

(Beifall bei der SPD.)

Ja, die Saarbrücker Zeitung hat ihren Auftrag erfüllt und Ihren Beifall verdient. Schließlich steht da noch auf Seite 3: Das Saarland schießt in den Bildungshimmel. - Noch mal klatschen!

(Beifall des Abgeordneten Renner (SPD).)

Der Bildungsminister wird zitiert: Das Saarland ist der große Bildungsgewinner. - Man sollte jetzt denken, es hat sich herausgestellt, dass unsere Kinder jetzt besser lesen können, auch besser schreiben und rechnen können, dass sie auch in Sachkundefächern besser sind. Leider Gottes weit gefehlt, es ist nicht alles in Ordnung. Man könnte auch meinen, die Kinder sind jetzt besser erzogen. Aber davon kann leider auch keine Rede sein. Tatsächlich sind wir hauptsächlich bei den Bildungsausgaben je Grundschüler gut. Wir geben nämlich im Saarland 6.600

Euro aus, der Bundesdurchschnitt liegt bei 6.200 Euro. Auch beim Schüler-Lehrer-Verhältnis sind wir Spitze. Im Schnitt ist ein Lehrer für 16 Schüler in der Grundschule verantwortlich. Verglichen mit früher sind das tatsächlich paradiesische Zustände und ich hoffe nur, dass niemand vom Stabilitätsrat hier zuhört oder von den Geberländern, die in ihren Schulen nicht so gut mit Lehrern ausgestattet sind.

Der INSM-Geschäftsführer - damit Sie wissen, was das ist: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft - Hubertus Pellengahr fordert mehr Handlungsfreiheit für die Schulen, das Geld muss effektiver eingesetzt werden. Da liegt der Hase im Pfeffer, unser Antrag will deshalb einen Beitrag dazu leisten. Wie können bei einem Schüler-Lehrer-Verhältnis von 16 zu 1 Lehrer fehlen? Die Lehrergewerkschaften und der Bildungsminister sagen, ja, es fehlen Lehrer. Bei den Lehrergewerkschaften kann man das verstehen, sie sind Gewerkschaften, sie argumentieren und handeln wie Gewerkschaften. Die Lehrergewerkschaften - ich kenne das von innen - verlangen seit jeher mehr Lehrer, weniger Arbeitszeit und mehr Geld. Das kann man ihnen nicht verübeln, das ist bei Gewerkschaften so, aber das kann nicht unser Maßstab sein. Es fehlen keine Lehrer, ihr Einsatz ist nur schlecht organisiert.

In § 43 des Schulordnungsgesetzes ist die Klassenbildung in den einzelnen Schulen vorgeschrieben. Nehmen wir als Beispiel die Grundschulen. Da gibt es einen Klassenteiler, der sich auch verändern kann; der hat sich in der Vergangenheit auch schon einmal geändert. Wir gehen einfach mal von einem Klassenteiler von 29 aus. Ich glaube, der gilt im Augenblick sogar. Sollte ich mich irren, verzeihen Sie mir das bitte. Im Wesen macht das nichts aus.

(Lachen des Abgeordneten Renner (SPD).)

Das heißt, wenn in einer Jahrgangsklasse 28 Schüler sind, bleibt die Klasse, wie sie ist. Sind es aber 29 Kinder, wird die Klasse geteilt, etwa in eine Klasse mit 15 Kindern und eine weitere Klasse mit 14 Kindern. Sie können also in einer Grundschule eine erste Klasse mit 28 Kindern haben und zwei zweite Klassen mit je 14 oder 15 Kindern. Mit Chancengleichheit oder Bildungsgerechtigkeit hat das allerdings nichts oder nur wenig zu tun. Die vorbildlichen Verhältnisse in den zwei zweiten Klassen nutzen den 28 Kindern der ersten Klasse nichts. Denen nutzt auch eine durchschnittliche Klassengröße von 20 Kindern im Saarland nichts.

Bei unserem Beispiel hat die Schule in den beiden ersten Klassen zusammen 57 Kinder. Der Schulleiter könnte leicht drei harmonische Lerngruppen bilden, zum Beispiel eine erste Lerngruppe mit 17

Schülern des ersten Schuljahres, eine zweite Lerngruppe mit 20 Schülern des ersten und zweiten Schuljahres, eine dritte Lerngruppe mit 20 Kindern des zweiten Schuljahres. Beim selben Lehrereinsatz hat die Schule jetzt keine Probleme mehr. Das ist jetzt nur ein Beispiel, aber ähnliche Beispiele gibt es Jahr für Jahr massenweise in unseren Grundschulen.

Ich könnte jetzt viele Dinge vortragen, wie die Schulen versuchen, diesen Erlass des Ministeriums zu unterlaufen und was das Ministerium alles tut, um dieses Unterlaufen zu verhindern. Ich habe seinerzeit diese Geschichte Prof. Dr. Breitenbach vorgetragen, er war damals Kultusminister. Er war begeistert, hat einen Referenten dazugebeten, der alles genau aufschreiben musste, was ich vorgetragen habe. Am Tag darauf hat er mich angerufen und hat gesagt: Herr Dörr, leider können wir es nicht machen, weil die Gewerkschaften dagegen sind. - In meiner Schule hat er es zugelassen und in allen Förderschulen ist es seither zugelassen. Soviel ich weiß, ist es immer noch so. Die Förderschulen dürfen das, sie dürfen selbst den Lehrereinsatz in den Klassen bestimmen. Sie sind nicht an einen solchen Klassenbildungserlass, wie er vorher gültig war, gebunden. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wenn man geschickt ist, kann man viel Lehrerbedarf produzieren. Mit einer ganz klaren Anzahl von Schülern und Lehrern geht das dann nicht mehr.

Das Schulordnungsgesetz muss geändert werden, um den Schulen die nötige Gestaltungsfreiheit zu geben. Bei gleichen Kosten werden die Probleme weniger und der Erfolg wird größer. Bei der jetzigen Gesetzeslage maßt sich das Bildungsministerium an, es besser zu wissen als die Fachleute vor Ort in den Schulen. Wie kann eine starre Regelung für das ganze Land jeder einzelnen Schule gerecht werden?

(Vereinzelt Lachen.)

Hier muss auch einmal hinterfragt werden dürfen Herr Commerçon hat gerade so schön gelacht, deshalb kommt die Frage gerade richtig -: Wer sind denn diese geistigen Führer, die den Verantwortlichen vor Ort so überlegen sind, dass sie ihnen im einzelnen Vorschläge machen wollen? Vielleicht ist das ja Herr Commerçon. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Sebastian Thul für die SPD‑Landtagsfraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute mal wieder über einen Antrag der AfD, der offensichtlich völlig aus der Luft gegriffen ist, und niemand weiß so recht, wo das jetzt wieder herkommt. Man könnte auch sagen, sie liefern uns Lösungen für Probleme, die es bisher noch gar nicht gab.

Ich möchte Ihnen kurz erklären, warum es notwendig ist, dass die Schulaufsichtsbehörde die Höchst-, Richt- und Mindestwerte für Klassen festlegt. Zu dem Paragrafen im Schulordnungsgesetz gibt es noch die sogenannte Klassenbildungsverordnung. Sie ist die wesentliche Grundlage für die Ermittlung des Lehrerbedarfs an den Schulen und legt die entsprechenden Parameter dazu fest. Parameter, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind die Pflichtstundenverordnung, die Stundentafel und weitere andere Vorschriften. Würden wir diese Bestimmungen, so wie es die AfD will, ersatzlos streichen, wäre der Lehrerbedarf einer Schule nicht mehr ermittelbar. Wir hätten dann die Situation, dass das Bildungsministerium die Lehrkräfte einstellen würde und die Schulen ihren Bedarf aufgrund der Schüler-LehrerRelation an das Ministerium melden. Das würde dazu führen, dass wir im Saarland einen Mittelwert in der Schüler-Lehrer-Relation festlegen müssten.

Eine Folge davon - sehr geehrter Herr Dörr, Sie haben ja eben eigentlich das Gegenteil gewollt - wären übergroße Klassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich denke, wir sind uns einig, dass es keine Lösung ist, die praktikabel wäre und den Schulen gleichzeitig eine Erleichterung bringen würde. Im Gegenteil, die Schüler-Lehrer-Relation als einzigen Richtwert für den Lehrereinsatz zu verwenden, hätte mehr Nachteile als Vorteile für die Schulen. Die Klassengrößen würden sich innerhalb der Schulen womöglich stark unterscheiden. Der eine Lehrer hätte eine kleine Klasse und seine Kollegin eine größere. Auch die Schulaufsichtsbehörde hätte keinen Überblick mehr. Die Bedarfsmeldungen der Schulen würden nicht nachvollziehbar sein. Die Entscheidungen wären nicht transparent und die Planung über den Lehrereinsatz würde in der Schulaufsichtsbehörde zu mehr Verwaltungsaufwand führen. Liebe Kollegen, das lehnen wir ab.

Ich will es Ihnen an einem Beispiel verdeutlichen, nicht aus dem Schulalltag, sondern aus dem Sport. Der Kader einer Fußballmannschaft in der Bundesliga besteht aus elf Frauen oder Männern auf dem Platz und fünf Spielerinnen und Spieler auf der Auswechselbank. Natürlich gibt es außerhalb der Auswechselbank immer noch eine Reserve. Entspre

(Abg. Dörr (AfD) )

chendes haben wir mit der Lehrerfeuerwehr, die sozusagen dem Verein zur Verfügung steht. Das bedeutet aber nicht, dass die Größe des Kaders beliebig anwächst, sondern die Kaderplanung orientiert sich strikt am Bedarf und daran, welche Spielerinnen und Spieler für welche Position gebraucht werden. Genauso läuft derzeit der Lehrereinsatz an den Schulen im Saarland.

Aber wie ist die Regelung zur Klassenbildung genau ausgestaltet? Sie haben ja gesagt, es gibt nur den strengen Klassenteiler, also wie viel Schüler pro Klasse. Ich werde Ihnen jetzt erläutern, dass es weitaus mehr Kriterien gibt. Die Regelschulen erhalten einerseits pro Klasse die laut Stundentafel benötigten Lehrerstunden und zusätzlich werden den Schulen Lehrkräfte für die Durchführung von Differenzierungsmaßnahmen, Förderunterricht oder Arbeitsgemeinschaften zugewiesen. Dabei beinhaltet das Lehrerstundenbudget auch immer einen Gestaltungsspielraum für die Schulen. Es ist also mitnichten so, dass die Schulen keinen Gestaltungsspielraum haben, liebe Kollegen. Es ermöglicht den Schulen, von den Klassenbildungsparametern abzuweichen. Sie selbst können also im Rahmen des zugewiesenen Budgets Klassen, Gruppen oder Kurse bilden. Das kann dazu führen, dass ein Gymnasium trotz eines Schülerrückgangs in höheren Klassen auf eine Klassenzusammenlegung verzichten kann. Die Schule kann sich auch dazu entscheiden, kleinere Differenzierungskurse zu bilden oder das Angebot an freiwilligen Arbeitsgemeinschaften oder Fördermaßnahmen zu erweitern.