Protocol of the Session on June 19, 2019

Knapp zwei Jahre später sind die juristischen Aufarbeitungen wie auch jene durch den Untersuchungsausschuss auf der Zielgeraden. Wenn der Gesetzgeber nun den ersten Schritt macht, um notwendige Konsequenzen aus der Misere zu ziehen, dann werden wir dies unterstützen. Unser Augenmerk wird darauf liegen, dass sich die Strukturen und Verantwortlichkeiten im Saarsport frei und unabhängig von politischer Einflussnahme und Parteibuch entwickeln können. Wir möchten, dass der Begriff „Saarlermo“ im Zusammenhang mit dem Saarsport ein für alle Mal der Vergangenheit angehört. Wir möchten, dass Breiten- wie Spitzensportler das Saarland mit stolzgeschwellter Brust vertreten können. In diesem Sinne stimmen wir dem Antrag von CDU- und SPDFraktion zu. - Vielen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Die nächste Wortmeldung kommt von der SPDLandtagsfraktion. - Ich darf ihrem Fraktionsvorsitzenden Stefan Pauluhn das Wort erteilen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Dezember 2017, also seit mehr als 18 Monaten, bestimmten Negativschlagzeilen rund um den Landessportverband unseres Landes, seine Präsidenten, seine Präsidien, die ihn kontrollierenden Rechtsaufsichten und eine öffentlich völlig zu Recht kritisierte, sich immer mehr verselbstständigende Vermischung von Sportpolitik und Unterstützung für das Ehrenamt einerseits sowie parteipolitisch motiviertem Handeln andererseits die Debatte um den saarländischen Sport. Die Lehre aus dieser Zeit kann man meines Erachtens nur so - und zugleich ganz simpel - zusammenfassen und überschreiben: So etwas darf es in Zukunft nicht mehr geben.

Darum muss der Landtag nun auch alles in seiner gesetzgeberischen Kraft Stehende tun, um die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass so etwas nicht mehr geschieht. Wer über Jahre als Handlungsorgan im Sport offensichtlich jedweden Überblick über die Wechselwirkung von Ausgaben und Einnahmen verloren hatte, wer buchhalterisch nur im Moment des Augenblicks lebte und dabei Neubaumaßnahmen alleine unter dem Gesichtspunkt der Entstehungskosten und nicht selbstredend auch unter dem Gesichtspunkt der Unterhaltungskosten auf den Prüfstand stellte, wer Personalentscheidungen mehr an der Frage „Für wen können wir denn noch etwas tun?“ als an der Frage „Ist das notwen

dig und langfristig auch finanzierbar?“ orientierte, der kann sich nach diesen 18 Monaten kaum darüber wundern, dass heute als Lehre aus diesen Erkenntnissen eine umfassende Neuordnung des Rahmens für den saarländischen Sport und seinen Spitzenverband angezeigt ist. Ich denke, darin sind sich Opposition und Regierungsfraktion im Wesentlichen auch einig.

Was der neue LSVS, was der LSVS der Zukunft braucht und was dem Ehrenamt mehr hilft als jede noch so langatmige Debatte, will ich an fünf Punkten verdeutlichen. Erstens. Es braucht mehr Professionalität in der Geschäftsführung des LSVS. Zweitens. Es braucht mehr gelebte Demokratie und Beteiligung auch der kleineren Verbände, eine Majorisierung weniger großer Verbände qua Satzung und damit verbunden die kontrollierte Abweisung - von vornherein - von innerer Kritik muss beendet werden. Drittens. Es braucht klare Kontrollstrukturen und Zuständigkeiten im Inneren des LSVS. Viertens. Es braucht bessere Kontrolle auch von außen. Da ist auch der Rechnungshof und ist die Rechtsaufsicht als Stichwort noch einmal ins Blickfeld zu rücken. Fünftens. Es braucht, um dieses letztlich auch zu wahren und zu sichern, gerade auch die parlamentarische Kontrolle der Geldflüsse zum Verband, und zwar der Geldflüsse in ihrer Gänze.

Ich glaube, Kollege Flackus, wir unterscheiden uns dort lediglich im Betrachtungswinkel, nicht in der Zielrichtung. Dass dieses Gesetz den Rahmen dafür bildet, dass in Zukunft im saarländischen Haushaltsund Finanzausschuss darüber debattiert wird, wie Wirtschaftspläne aussehen und wie die Geldflüsse verwaltet und gestaltet werden, das ist im Grunde nicht viel anders, als wenn das Geld über den Haushalt des Saarlandes geflossen wäre, so wie Sie dies in Ihrem ursprünglichen Gesetz gefordert haben. Die Debattenlage im Haushalts- und Finanzausschuss da bin ich mir sicher - ist die gleiche. Da stellen Sie als Haushalts- und Finanzausschussvorsitzender Ihr Licht schon ein Stück weit unter den Scheffel, wenn Sie das nicht sehen und kritisieren, lieber Kollege Flackus.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir haben den Haushalts- und Finanzausschuss auch deshalb explizit gewählt, weil dort die Opposition sehr stark in die Kontrollfunktion eingebunden ist, denn - das sage ich noch einmal für die Öffentlichkeit - der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages ist der Ausschuss, dessen Vorsitz der stärksten Oppositionsfraktion in jeder Legislatur zufällt, ganz unabhängig von Gesetzeslagen. Damit kommt der stärksten Oppositionsfraktion in dieser

(Abg. Hecker (AfD) )

Kontrollfunktion auch ein starkes Gewicht zu. Das ist überhaupt nicht von der Hand zu weisen, und deshalb ist es richtig, dass wir das jetzt auch in dieser Art umsetzen.

Alle fünf Punkte, die von mir eben genannt wurden, und - wenn Sie so wollen - alle fünf Lehren aus jenen 18 teils zermürbenden Monaten, beinhaltet der nun vorliegende Gesetzentwurf unserer Koalition und er deckt damit sogar wesentliche Anforderungen ab, wie wir sie vor acht Wochen diskutiert haben. Sie haben es eben noch einmal skizziert, Kollege Flackus.

Nicht nur darum ist dieser neue gesetzliche Rahmen für die Organisation des saarländischen Spitzenund Breitensports heute ein wirklicher Aufbruch in eine neue Zeit sowie die richtige Antwort auf die Erkenntnisse der letzten eineinhalb Jahre. Wir geben der Organisation LSVS klare Schranken. Wir organisieren bessere und mehr Kontrolle und wir sorgen für mehr Transparenz im Beteiligungsprozess auch innerhalb der Organisation des Sports. Das war und ist zweifelsfrei nötig und, wie wir aus der CDU- und der SPD-Landtagsfraktion finden, die richtige Antwort nach diesen quälenden Debatten über lange Zeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, mindestens genauso notwendig ist nun auch eine weitere Umsteuerung und Wende. Ich sagte das in der gleichen Zielrichtung schon einmal an dieser Stelle, in unserer ersten Debatte vor rund zwei Monaten. Neben der Neuordnung, neben der begonnenen Sanierung, ist etwas anderes mindestens genauso wichtig. Wer daran mitwirken möchte, dass die Herrmann-NeubergerSportschule wieder zum Anziehungspunkt in unserem Land wird und nicht Schreckgespenst in Debatten bleibt, wer ihr nach der finanziellen Sicherung nun auch eine wirkliche unternehmerische Zukunft geben will und wer daran mitwirken möchte, dass der Olympiastützpunkt wieder der Magnet für Sportlerinnen und Sportler wird, gerade auch für solche außerhalb des Saarlandes, und nicht im langen Schatten von Finanzfragen sein Dasein fristet, und wer allen, die sich ehrenamtlich um den saarländischen Sport verdient gemacht haben und sich immer noch verdient machen, Tag für Tag, wieder Zuwendung und Bestätigung für diese Arbeit geben will - die diese Arbeit auch verdient -, sollte diesen Neubeginn unterstützen. Dies gerne auch in weiteren Debatten, gerne auch mit der Einbringung weiterer Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren, die dann

zu bewerten und einzuordnen sind. Ich bin im Übrigen darauf gespannt, was uns da erwartet.

Aber ich glaube, die positive Wirkung des Aufbruchs muss jetzt vorangetragen werden, damit die Republik wieder erkennt, wir haben, wenn es richtig und ordentlich kontrolliert ist, mit dem Saarsport wirklich eine Perle im Saarland. Die wollen wir in die Zukunft überführen und langfristig sichern. Das ist die eigentliche Aufgabe auch dieses Hauses, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich bin mir jedenfalls sicher, dass SPD- und CDUFraktion heute eine Vorlage einbringen, die diesen Ansprüchen Rechnung trägt und aus den letzten Monaten die richtigen Lehren zieht. Dieser Rahmen, dieses Gesetz wird aus heutiger Sicht den anstehenden Herausforderungen der Zukunft gerecht und verdient, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, die Zustimmung des ganzen Hauses. Ich werbe darum. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/883 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/883 mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und AfD, dagegen gestimmt hat die DIE LINKE-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die fraktionslose Abgeordnete.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie eingangs schon erwähnt, gibt es eine interfraktionelle Vereinbarung, dass wir die Punkte 5, 6 und 7 der Tagesordnung nach der Mittagspause behandeln.

Wir kommen deshalb nun zu Punkt 8 der Tagesordnung:

(Abg. Pauluhn (SPD) )

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes und weiterer gesetzlicher Vorschriften (Drucksache 16/618) (Abänderungs- anträge: Drucksachen 16/873 und 16/879)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Dr. Magnus Jung das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes und weiterer gesetzlicher Vorschriften, Drucksache 16/618, wurde vom Plenum in seiner 20. Sitzung am 14. November 2018 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen. Der Gesetzentwurf setzt die auf der Grundlage der UN‑Behindertenrechtskonvention überarbeiteten Regelungen des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes auf Landesebene um und passt das Landesgesetz an weitere Änderungen der Rechtslage an.

Der Gesetzentwurf umfasst folgende Kernpunkte: Erstens vollzieht das Gesetz eine begriffliche Neuorientierung. Hierzu gehört eine Anpassung des Begriffs der Behinderung an neue Begrifflichkeiten der UN-Behindertenrechtskonvention und der Bundesgesetzgebung. Außerdem sollen Frauen mit Behinderung durch Anerkennung intersektionaler Benachteiligung gestärkt werden.

Zweitens umfasst das Gesetz Bestimmungen zur verbesserten Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. In den Bereichen Bau und Verkehr soll die Barrierefreiheit verbessert werden. In der Landesverwaltung ist die Bereitstellung barrierefreier Informationstechnik und die Umsetzung der EU‑Richtlinie 2016/2021 über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vorgesehen. Außerdem regelt der Entwurf den Einsatz von leichter Sprache in der Behördenkommunikation, die Beachtung der Barrierefreiheit bei Zuwendungen und Zuweisungen im Rahmen institutioneller Förderung und die Aufnahme von beliehenen und anderen Organen zur Umsetzung der Barrierefreiheit, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeiten ausüben. Auch die Versagung von angemessenen Vorkehrungen wird als Benachteiligung im Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt anerkannt.

Drittens umfasst das Gesetz Regelungen zur Instituierung und Stärkung von Gremien, die die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen fördern und überwachen. Hierzu wird eine unabhängige Monitoringstelle beauftragt. Die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Einführung eines außergerichtlichen und kostenfreien Schlichtungsverfahrens sind sowohl für Einzelpersonen als auch als vorgeschaltetes Verfahren bei Verbandsklagen vorgesehen. Eine Landesbeauftragte oder ein Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen soll durch den Landtag gewählt werden. Das Amt ist hauptamtlich und an den Landtag angegliedert. Viertens sieht das Gesetz die Durchführung einer Evaluation des Gesetzes selbst vor.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss in seiner 28. Sitzung am Mittwoch, dem 21. November 2018, gelesen. Am 30. Januar 2019 wurde eine umfangreiche Anhörung unter Beteiligung der Behindertenverbände, der Selbsthilfegruppen, der Sozialverbände und Kirchen sowie der kommunalen Behindertenbeauftragten, der Kammern, Gewerkschaften, Krankenkassen und weiterer Behörden und Verbände durchgeführt. Dem Ausschuss wurden 42 Stellungnahmen vorgelegt.

In seiner 47. Sitzung am 12. Juni 2019 hat der Ausschuss das Gesetz sowie zwei Abänderungsanträge abschließend beraten. Der Abänderungsantrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt, der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde einstimmig - bei Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion - angenommen. Der Abänderungsantrag des Ausschusses liegt Ihnen als Drucksache 16/873 vor.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes und weiterer gesetzlicher Vorschriften unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. - Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU‑Landtagsfraktion Hermann Scharf das Wort.

Ich möchte darauf hinweisen, dass dieser Tagesordnungspunkt von einem Gebärdendolmetscher begleitet wird.

(Präsident Toscani)

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute in dieser Sitzung einen Gebärdendolmetscher haben. Es ist ganz wichtig, dass die Menschen, die taub und gehörlos sind, unserer Debatte folgen können. Ich glaube, das ist ein Weg in die inklusive Gesellschaft. Das sollten wir uns auch an anderen Stellen mehr wünschen, damit den Menschen die Teilhabe ermöglicht wird.

(Beifall.)

Ich sage ganz offen, ich stehe heute mit gemischten Gefühlen vor Ihnen, dies aus folgendem Grund: Das Klima für behinderte Menschen in unserer Gesellschaft ist noch einmal rauer geworden. Deshalb sind wir als Parlament, aber auch gesamtgesellschaftlich gefordert, intensiv zu hinterfragen, warum das so ist. Warum gehen wir mit Menschen, die anders sind, in einer anderen Form, in einer anderen Art und Weise um? Mir hat immer gut gefallen, wie Richard von Weizsäcker es so schön sagte: „Es ist normal, verschieden zu sein.“ Ich stehe hier mit gemischten Gefühlen, denn die Tatsache, dass wir Gesetze wie das heutige immer noch machen müssen, zeigt, dass Behinderte in der Gesellschaft immer noch nicht gleichwertige Mitglieder geworden sind. Deshalb haben wir immer noch verdammt viel zu tun.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Im Moment finden landauf, landab die Sommerfeste der Vereinigungen statt. Auch die Arbeiterwohlfahrt hat ein großes Jubiläum gefeiert. Auf diesen Festen kann man sehen, mit welcher Lebensfreude und mit welchem Elan unsere behinderten Menschen dabei sind. Ich tausche mich mit meiner lieben Freundin Monika Bachmann beinahe wöchentlich darüber aus, denn wir sehen, mit welcher Liebe und Freude, mit welchem Elan und Ehrgeiz, mit welchem Unbekümmertsein sich diese Menschen in der Gesellschaft bewegen. Das soll uns Ansporn sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Punkte, auf die ich gleich zu sprechen komme, mit Verve, Elan und Ehrgeiz nach vorne zu bringen. Das haben diese Menschen wirklich verdient.

Kernziel des Gesetzes soll es sein, Barrierefreiheit und umfängliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in möglichst allen Bereichen des Lebens im Alltag zu ermöglichen. Hier sind viele Dinge auf den Weg gebracht worden, und das finde ich ganz wichtig. Ich erinnere auch an meinen Kollegen Sebastian Thul, der uns hier verdeutlicht hat, wie schwer es ist, in leichter Sprache zu reden. Das Ministerium hat vor einiger Zeit ja auch die Fußballre

geln in leichter Sprache aufgelegt. Monika Bachmann sagte so schön, dass sie seitdem die AbseitsRegel versteht. - Alleine deswegen war es schon wichtig, dass wir das gemacht haben.

(Heiterkeit und Sprechen.)

Diese leichte Sprache sollten wir aber nicht nur dort aufnehmen, wo es Behinderte betrifft, sondern auch bei vielen anderen Dingen des Lebens. Denn wenn wir in leichter Sprache reden, können viele Menschen besser folgen. Schaut man sich manche Behördensprache an, so erkennt man, dass die leichte Sprache wirklich ein Riesenvorteil wäre. Das wäre eine prima Sache.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Auch bei den Kommunikationsmitteln sollten wir dies beachten, denn das ist sehr wichtig. Wir sind sehr froh, dass wir bei Webseiten und Ähnlichem schon einiges aufgenommen haben. Es gilt, all dies in der nächsten Zeit in Angriff zu nehmen und weiterzuführen. Ich danke auch der Inklusionsbeauftragten Kerstin Schikora und ihrer Mannschaft, dass hierzu in der letzten Zeit sehr viel auf den Weg gebracht worden ist. Denn daran müssen wir uns messen lassen.

Ein ganz wichtiger Punkt ist die künftige Wahl des Landesbehindertenbeauftragten. Ich bin sehr stolz darauf, dass wir das hinbekommen haben. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir diese Frau oder diesen Mann hier im Hohen Haus wählen. Heute ist mir ganz besonders wichtig, der bisherigen Beauftragten, meiner lieben Freundin Christa Maria Rupp, ein herzliches Wort des Dankes zu sagen. Wer Christa Maria Rupp kennt, weiß, dass sie trotz ihrer Blindheit eine Frau ist, die mitten im Leben steht und die Herzenswärme versprüht. Sie hat wirklich mit ihrem Intellekt und ihrer Scharfzüngigkeit den Menschen sehr viel geholfen. Schade, dass sie heute Morgen nicht hier sein kann. Ich möchte ihr an dieser Stelle ein ganz herzliches Wort des Dankes sagen.