Protocol of the Session on March 13, 2019

In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 LTG, SL mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Dann stelle ich fest, dass die erforderliche Zweidrit

telmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird. Zugestimmt haben alle Abgeordneten des Hohen Hauses.

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Regierung Drucksache 16/739. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/739 in Zweiter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/739 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen worden ist.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung bundesrechtlicher Justizgesetze (AGJusG) (Drucksache 16/721)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Reiner Zimmer, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung bundesrechtlicher Justizgesetze (AGJusG), Drucksache 16/721, wurde von der Regierung am 13. Februar 2019 in Erster Lesung eingebracht und einstimmig zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.

Durch das Gesetz werden Änderungen im Bundesrecht, genauer gesagt in der Zivilprozessordnung, berücksichtigt. Das Gesetz zur Ausführung bundesrechtlicher Vorschriften nimmt in den §§ 38, 39 auf Vorschriften der ZPO Bezug. Die in den §§ 38, 39 genannten Vorschriften der ZPO wurden jedoch zwischenzeitlich aufgehoben. Es handelt sich somit lediglich um eine redaktionelle Anpassung.

Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat das Gesetz in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 gelesen und beraten und einvernehmlich auf eine Anhörung verzichtet. Er empfiehlt einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen dem Plenum die Annahme des Gesetzes in der vorliegenden Form in Zweiter und letzter Lesung. Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei der LINKEN.)

(Abg. Ries (SPD) )

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/721. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/721 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/721 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen worden ist.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Änderung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes (Drucksache 16/762)

Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Abgeordnetem Lutz Hecker das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Wir haben heute einen Antrag gestellt, der darauf abzielt, das Rederecht von Fraktionen, die gegenüber den die Regierung tragenden Fraktionen deutlich benachteiligt sind, zu erweitern. Stand heute ist es so, dass die AfD-Fraktion mit ihren 8 Minuten nur ein Drittel der Redezeit der CDU-Fraktion und 40 Prozent der Redezeit der SPD-Fraktion hat.

Nun hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass insbesondere zu komplexen Themen eine Redezeit von 8 Minuten nicht ausreichend ist.

(Zuruf des Abgeordneten Renner (SPD).)

In der letzten Sitzung hatten wir zum Beispiel das Thema „Abschlussbericht der Kohlekommission“, das keineswegs in dieser kurzen Redezeit abzuhandeln war. Das gilt umso mehr, wenn von der Regierungsbank immer mal wieder massiv gestört wird. Die Präsidentin hat sich dann auch entsprechend schwergetan, die Redezeitordnung durchzusetzen. Solche unschönen Szenen könnten vermieden werden.

Zu bedenken ist auch, dass die Landesregierung, die ja eigentlich durch dieses Parlament kontrolliert werden soll, jederzeit beliebig überziehen kann. Ich habe an dieser Stelle bereits darauf hingewiesen, dass sowohl die Vertreter der Landesregierung als auch die Präsidenten des Landtages sich in der Richtung geäußert haben, sie wollten der Opposition auf Augenhöhe begegnen. Hier bietet sich nun die Möglichkeit, diesem Anspruch auch nachzukommen

und nicht so zu verfahren wie kürzlich beim geradezu reflexartigen Ausschluss der AfD-Fraktion aus einem wichtigen Ausschuss.

Ich darf daran erinnern, dass es in diesem Hause Zeiten gab, in denen jedem Abgeordneten ein 30minütiges Rederecht zustand. Das hatte dazu geführt, dass die Plenarsitzungen regelmäßig bis in die Nacht gedauert haben. Dahin wollen wir nicht zurück, weisen aber darauf hin, dass es nach unserer Auffassung an den verfassungsmäßigen Rechten der Abgeordneten rührt, wenn sie nicht in die Lage versetzt werden, ihre Position umfassend darzulegen.

Ich denke, dass unser Änderungsantrag, der letztlich eine Plenarsitzung um maximal 8 Minuten verlängern würde, sehr moderat die Rederechte der am meisten benachteiligten Fraktion erweitern würde, und das auch nur zu einem ausgewählten Tagesordnungspunkt. Deshalb fordere ich die Fraktionen auf, endlich einmal den Worten der „Begegnung mit der Opposition auf Augenhöhe“ Taten folgen zu lassen. Das von uns Vorgeschlagene tut nicht wirklich weh, würde aber ein klares Signal zum Umgang der Regierungsfraktionen mit der Opposition senden. Sollten sich die anderen Fraktionen jedoch damit schwertun, hier eine „lex AfD“ zu schaffen, hätten wir auch kein Problem damit, diesen Passus auf alle Oppositionsfraktionen anzuwenden. Ich bitte daher, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall von der AfD.)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Thielen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Beginn der 16. Legislaturperiode hat sich der Landtag des Saarlandes auf Vorschlag des Präsidiums eine Geschäftsordnung gegeben. Zu den wichtigen Punkten darin zählen die Besetzung der Ausschüsse, aber natürlich auch die Redezeitordnung, über die wir heute debattieren. Dabei schafft die Geschäftsordnung nach meiner Ansicht in hervorragender Art und Weise den Spagat, sowohl die Mehrheitsverhältnisse abzubilden als auch, und das sage ich an dieser Stelle sehr deutlich, die Minderheitsrechte der Opposition zu wahren. Dafür, dass dem so ist, spricht auch, dass diese Geschäftsordnung, damit auch die Redezeitordnung, hier vom Plenum einstimmig beschlossen worden ist.

Dafür spricht aber übrigens auch, dass diese Redezeitordnung eben nicht seit Beginn der Legislaturperiode unverändert geblieben ist. Vor nicht einmal sie

ben Monaten haben wir noch einmal darüber beschlossen aus Anlass einer kleinen Änderung, die notwendig wurde durch die personelle Veränderung bei einer Fraktion. Und auch dazu wurde ein einstimmiger Beschluss erzielt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor dem Hintergrund des Gesagten kann ich nicht erkennen, weshalb wir hier nun plötzlich eine Änderung vornehmen müssten. Es hat zwischenzeitlich keine Veränderungen gegeben, die das rechtfertigen würden. Deshalb werden wir von der CDU-Fraktion, das kann ich bereits festhalten, diesen Antrag ablehnen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich möchte diesen Antrag aber nicht auf der Grundlage eines einfachen „Das-haben-wir-schon-immerso-gemacht“ ablehnen. Das wäre auch zu billig argumentiert, denn es sprechen, wie ich finde, schon einige Argumente für meine Position. Die will ich nun auch nennen.

Zu diesen Argumenten gehört, dass die Minderheitsrechte der Opposition, wie schon erwähnt, sehr wohl gewahrt sind. Man muss sich nur einmal die Zahlen aus der anderen Blickrichtung betrachten: Ein Abgeordneter der Regierungsfraktionen hat bei der bestehenden Regelung etwa eine Minute Redezeit zu einem Tagesordnungspunkt, ein Mitglied der Oppositionsfraktionen hat etwa zweieinhalb Minuten Redezeit. Angesichts dessen kann man wohl nicht sagen, das sei eine unfaire Behandlung der Opposition.

Zudem muss man auch die Aufschläge auf die Redezeit bedenken. Um ein Beispiel zu geben: Sie haben völlig ausgeblendet, wie die Mehrheitsverhältnisse im Parlament sind. So hat die CDU-Fraktion etwa achtmal so viele Abgeordnete wie Ihre Fraktion. In der Aussprache aber, wenn von Ihnen ein Antrag eingereicht wurde, bekommen Sie Aufschläge, sodass Sie letztlich die Hälfte der Redezeit der CDU-Fraktion haben. Man muss also sozusagen mit Faktor 4 rechnen. So gesehen finde ich die Feststellung, dass die Rechte der Opposition hier gewahrt sind, mehr als gerechtfertigt.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Noch ein anderes Argument sei genannt, das mir sehr wichtig erscheint: Vom Präsidium werden ja anstandslos alle Anträge, die eingereicht werden, auch auf die Tagesordnung gesetzt. Schauen wir uns die heutige Tagesordnung an, stellen wir fest, dass von zwölf Tagesordnungspunkten sieben von der Opposition eingebracht wurden. Alle diese Tagesordnungspunkte werden wir heute debattieren. Daran erkennt man doch, dass hier keinesfalls die Rechte der Opposition eingeschränkt sind. Diese Behauptung kann man so nicht stehen lassen.

Halten wir uns zudem vor Augen, dass wir für die Erstanträge Redezeitaufschläge haben. Manchmal

muss man sich dabei schon fragen, ob ein Antrag, der von Ihnen zum x-ten Mal vorgelegt wurde, wirklich noch ein Erstantrag ist oder dazu dient, Ihnen hier 4 Minuten extra Redezeit zu sichern.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei der LINKEN.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind die Fakten. Für mich ist in dieser Angelegenheit aber ein Aspekt fast noch wichtiger, den ich umschreiben möchte mit „der Ton macht die Musik“. Ich muss sagen, ich will mich der Sache, die Sie hier angesprochen haben, gar nicht grundsätzlich verwehren. Darüber können wir gerne debattieren, dabei sollte aber auch der richtige Weg beschritten werden. Es stört mich wirklich gewaltig, wie Sie nun in dieser Sache vorgegangen sind. Der richtige - und ich betone, auch der anständige - Weg wäre es gewesen, so eine Problematik im Präsidium anzusprechen und dort zu beschließen, wie man weiter vorgeht. Das haben Sie aber nicht gemacht.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Richtig!)

Sie werfen hier einfach einen Antrag ins Plenum, ohne uns am Donnerstagmorgen zu sagen, worum es gehen soll, und dann sollen wir hier mit draufspringen. Ich finde, das ist der falsche Weg in der Sache, ich finde, das ist auch unkollegial. So kann man mit dem Parlament nicht umgehen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und der LINKEN.)

Wenn wir das im Präsidium beraten hätten, hätten wir uns in der Sache reiben können, das hätte ich sogar für gut gehalten. Dann hätten wir besprechen können, wie das, was Sie hier vorschlagen, umgesetzt werden soll. Wann soll denn zum Beispiel dem Präsidenten mitgeteilt werden, dass ein Antrag Priorität hat? Soll das donnerstags passieren, soll das vor Verabschiedung der Redezeitvereinbarung passieren, soll das hier auf Zuruf passieren, wenn man ans Mikrofon tritt, dass man dann sagt: „Heute hätte ich gern zu diesem Tagesordnungspunkt den Aufschlag“? Wie sollen sich die anderen Fraktionen darauf vorbereiten? Ich finde es einfach unpassend, wie Sie hier vorgehen. So schafft man Chaos im Parlament, denn wir müssen es in ein paar Wochen dann schon wieder ändern. So kann man dieses Hohe Haus nicht organisieren, meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich möchte Sie gern überraschen. Wir sperren uns hier überhaupt nicht gegen gute Vorschläge. Die sind völlig in Ordnung. Wir sind immer bereit, die Debatten im Landtag, die schon sehr interessant sind, wie wir heute Morgen gesehen haben, noch interessanter zu machen und lebhafter zu gestalten.

(Abg. Thielen (CDU) )

Dafür sind wir offen, aber es muss in der richtigen Art und Weise gemacht werden.