Als ich beim Premierminister im Matignon war, war in der Tat bekannt, dass in unserer Region - in der Moselle - eben diese deutsch-französische Zusammenarbeit noch stärker gelebt wird als andernorts in Frankreich. Es muss uns als Kinder der Großregion an dieser Stelle zufrieden stimmen, dass die maßgeblichen Impulse für die Entwicklung dieses neuen deutsch-französischen Vertrages auch aus dieser Region kommen und die Beteiligung der Menschen in dieser Region sichergestellt worden ist. Es muss für uns als saarländisches Parlament der Anspruch sein, dass das so ins Land getragen wird.
Auch wenn mehr saarländisch-mosellanische Handschrift im Freundschaftsvertrag sicherlich kaum möglich ist, ist der Élysée-Vertrag trotzdem wie ein Buch, in dem allerdings nur die ersten Seiten beschrieben sind. Die folgenden Seiten beziehungsweise der Rest des Buches muss von den Menschen geschrieben werden. Er muss in der Region gelebt und fortgeschrieben werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass hier im Grenzraum Saar-Moselle - um bei diesem Bild zu bleiben - besonders viele Seiten bereits geschrieben wurden, nämlich durch politische Beziehungen, durch menschliche Begegnung sowie durch Kontakte und Partnerschaften.
In diesem gemeinsamen Grenzraum ist das Überqueren der Grenze selbstverständlich und etwas Alltägliches geworden. Stefan Pauluhn hat es schön beschrieben, wie sich das entwickelt hat. Genauso ist es normal, dass man als in Frankfurt Lebender nach Mainz geht, wenn auch nicht zum Fußball schauen, sondern vielleicht zum Einkaufen oder um Freunde zu treffen. Es ist selbstverständlich, dass man zum Beispiel von Brandenburg nach Berlin fährt, um dort zu arbeiten. So selbstverständlich ist es mittlerweile auch, wenn man zwischen Forbach oder Metz und Saarbrücken oder sonstwo im Saarland pendelt. Wir können stolz darauf sein, dass das zur Identität dieser Region gehört.
Viele Menschen in Deutschland sind auch wirklich neidisch, wenn sie erfahren, dass wir morgens zum Bäcker in den Nachbarort können, dass wir schneller in Südfrankreich sind als mancher Franzose, dass wir mit dem TGV tatsächlich schneller in Paris sind als der eine oder andere, der vielleicht in Frankreich nach Paris unterwegs ist. Wir sind schneller in Paris als in Berlin. Das gehört zur saarländischen Identität dazu. Das ist gelebter Alltag in dieser Großregion. Damit sind wir Vorbild, weil wir über die Jahre hinweg Fragen lösen konnten, die in anderen Grenzregionen noch als große Probleme bestehen. Auch deshalb muss unsere Grenzregion mit Leben gefüllt werden. Daran arbeiten wir: der saarländi
sche Landtag, die saarländische Landesregierung und - wie ich mit Freude erfahren habe - auch das Département de la Moselle. Dafür vielen Dank.
Dennoch ist neben allem Positiven quasi amtlich von der EU-Kommission festgestellt worden, dass es zu viele Nachteile für die Grenzräume in der Europäischen Union gibt. Immerhin sind 40 Prozent der Europäischen Union Grenzräume. In diesen Grenzräumen leben 30 Prozent aller Menschen in der Europäischen Union. Bildlich gesprochen sind damit die Grenzräume der größte EU-Mitgliedsstaat. Deshalb müssen wir für diese Leute etwas tun. Deswegen müssen wir diese Nachteile abbauen. Das muss unser Ansatz sein. Ja, wenn vom gemeinsamen Rechtsraum, von einer gemeinsamen Verwaltung, von Kindertageseinrichtungen, von Angeboten für Senioren sowie über Partizipation von Jugendlichen und Senioren gesprochen wird, dann klingt das für manche wie ein Bild in ferner Zukunft. Aber, meine Damen und Herren, wenn wir diese Leute, die in den Grenzregionen leben, und vor allem die, die in unserer Grenzregion leben, in ihren Bedürfnissen ernst nehmen, dann müssen wir dort Schritt für Schritt vorankommen. Deswegen arbeiten wir so vehement daran, dieses wirtschaftliche Potenzial, dass es gibt, zu heben. Alle Ministerien der saarländischen Landesregierung haben deutsch-französischen Bezug und setzen auf diese deutsch-französische Zusammenarbeit.
Im Sozialministerium - das ist angesprochen worden - gibt es die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich, nicht nur ambulant, sondern auch stationär. Das sind dicke Pflöcke, die einzurammen sind. Ich denke an die Zusammenarbeit im Umweltministerium, was die Biodiversität und die regionale Identität anbelangt. Bliesbruck-Reinheim ist angesprochen worden. Die Task Force Grenzgänger ist angesprochen worden. Sie wird von Anke Rehlinger maßgeblich vorangetrieben, weil nämlich die Integration in den Arbeitsmarkt gerade für junge Menschen wichtig ist. Wir bringen eine gemeinsame Berufsausbildung auf den Weg. Wir arbeiten in Bildungsfragen zusammen und haben echte deutschfranzösische Abschlüsse an den Schulen. Wir haben wie selbstverständlich das Deutsch-Französische Gymnasium in Saarbrücken und wir wollen es bei allem Bekenntnis zur Internationalität weiterhin fördern.
Und natürlich ist es auch wichtig, dass in Fragen der inneren Sicherheit zusammengearbeitet wird. Das betrifft in besonderem Maße das Innenministerium, wenn wir gemeinsame Streifen auf den Weg bringen. Wir wissen, dass Europa auch in der Grenzregion nur dann Erfolg haben wird, wenn wir eines Tages auch eine gemeinsame sichere Außengrenze haben werden. Nur dann können wir erfolgreich für
dieses Projekt werben. Deswegen ist, auch wenn wir selbstverständlich ein Europaministerium haben, diese Zusammenarbeit ein Kernanliegen der gesamten saarländischen Landesregierung. Wir werden alles daran setzen, den Umfang unserer guten Zusammenarbeit noch auszudehnen mit Schulpartnerschaften, mit Schülerbegegnungen, mit Sprachprogrammen, aber eben auch in den Bereichen, die ich eben angesprochen habe.
Ich glaube, wir müssen an dieser Stelle noch besser werden. Wir fordern uns zu Recht die Mittel der Europäischen Union ein. Es ist gut, dass die Europäische Union 140 Millionen Euro INTERREG-Mittel zwischen 2014 und 2020 in die Großregion investiert hat, aber gerade, weil wir so erfolgreich waren, müssen wir noch bestehende Lücken endlich schließen, und das wird auf allen Ebenen, in allen Bereichen durch die saarländische Landesregierung vorangetrieben. Wir sind froh, dass wir Sie hier als Partner haben, meine Damen und Herren!
Ich bin froh, dass auch im Élysée-Vertrag die Augen vor diesen Problemen nicht verschlossen werden, das Thema grenzüberschreitender Verkehr - Patrick Weiten hat es ja angesprochen, die TGV-Anbindung ist für uns unglaublich wichtig, aber eben auch die kleineren Verbindungen, die diese Nahtstelle ausmachen, Busanbindungen sind genannt worden muss vorangetrieben werden. Deswegen ist es so wichtig, dass wir dieses eigenständige Kapitel im Freundschaftsvertrag für die Grenzregionen haben. Es ist wichtig, dass wir unsere Gestaltungsspielräume hier noch weiter nutzen und dass klar ist, dass unsere Region zu einem Modellprojekt werden kann, zu einer Modellregion, zu einem Élysée-District zwischen Deutschland und Frankreich, weil wir vorhaben, gemeinsame Infrastrukturen zu schaffen.
Das ist ein großartiges Projekt, das ist ein großes Vorhaben. Es verdient die Unterstützung aller und ich bin sicher, dass es auch von den Menschen als das wahrgenommen wird, was es ist, nämlich ein Projekt zur Verbesserung der Lebensbedingungen in der gesamten Region, im Saarland, aber auch in der Moselle. Deswegen arbeiten wir daran, weil es ein Projekt für die Menschen ist, meine Damen und Herren!
Weil das Recht auch für die Menschen da sein muss, halte ich tatsächlich die Anpassung auf rechtlicher Ebene für das dringendste Problem, das wir haben. Ein Grenzraumrecht, das ja derzeit auf europäischer Ebene diskutiert wird, sollte gerade hier, in der deutsch-französischen Grenzregion, sofort umgesetzt werden. Der Justizminister Peter Strobel
bezeichnenderweise ist im Saarland der Justizminister auch der Europaminister - hat deshalb eine Initiative und eine gut besuchte Veranstaltung im Saarland organisiert. Wichtig ist, wenn wir diese Ko-Administration wollen für Kitas, für Bus- und Bahnverkehr und andere öffentliche Dienste, dann müssen wir hier auch andere Bereiche im rechtlichen Rahmen optimieren. Man sollte da vielleicht das Centre juridique franco-allemand einmal fragen, was man da im Bereich des Privatrechts, im Bereich der Wirtschaftskammern machen kann.
An saarländischen Gerichten wird ja bald auf Französisch verhandelt. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal. Aber das geht natürlich noch nicht weit genug, denn wenn wir hier tatsächlich weiterkommen wollen, ist es an der Zeit, dass auch das öffentliche Recht deutsch-französischer und damit flexibler für die Menschen hier in der Grenzregion wird.
Ich glaube, wir müssen an dieser Stelle einen starken Fokus setzen. Nur so machen die wichtigen Projekte, wie zum Beispiel das Testfeld für autonomes Fahren, das bei uns selbstverständlich deutschfranzösisch organisiert ist, Sinn, und nur so macht auch eine gemeinsame Initiative zur künstlichen Intelligenz - quasi der Jumbo der IT, den wir auf deutsch-französischer Ebene haben -, Sinn. Das alles macht so nur Sinn, wenn wir auch in Fragen des Rechts weiterkommen. Deswegen halte ich das für einen ganz konkreten nächsten Schritt, den wir angehen.
Wir legen heute einen Grundstein für diese Zusammenarbeit, für diese wichtigen Schritte. Heute ist ein guter Tag, weil er die Geschlossenheit des Hauses beim Thema Europa noch einmal deutlich gemacht hat. Heute ist ein guter Tag für unsere Nachbarschaft zwischen der Moselle und dem Saarland, weil wir sicherlich nicht zum letzten Mal heute hier in diesem Hohen Hause miteinander diskutiert haben, aber auch Konkretes beschließen. Heute ist ein guter Tag für die deutsch-französischen Beziehungen, weil es eben nicht reicht, wenn man zwischen Élysée-Palast und Bundeskanzleramt diskutiert, sondern weil es auch das Leben hier in unseren Distrikten angeht. Heute ist ein guter Tag für Europa, weil Väter wie Robert Schuman für Europa eingetreten sind. Sie sind genau für dieses gelebte und praktizierte Europa eingetreten, und das ist ein Projekt, das von allen Bürgerinnen und Bürgern im Saarland Tag für Tag gelebt wird. Deshalb bedanke ich mich für diese gute Debatte auch im Namen der gesamten Landesregierung. Nochmals herzlich willkommen, merci beaucoup.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zur Abstimmung über die gemeinsame Resolution, die von allen Fraktionen eingebracht wurde. Es ist der Antrag Drucksache 16/695 - neu. Wer für die Annahme der Drucksache 16/695 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/695 - neu - einstimmig angenommen ist. Alle Fraktionen haben zugestimmt.
Dieses einstimmige Votum unterstreicht die Bedeutung, die diese grenzüberschreitenden Beziehungen für unser Parlament haben. Ich glaube, wir haben heute Morgen einen gemeinsamen, einen besonderen Moment in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit unserer Regionen erlebt. Die französische Delegation wird nun den Plenarsaal verlassen und ein politisches Gespräch mit den europapolitischen Sprechern der Fraktionen aller im Landtag vertretenen Parteien führen. Ich bedanke mich vorab an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen aus der Moselle: Danke für Ihren Besuch, herzlichen Dank!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir machen weiter in unserer Tagesordnung. Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse und zur Haushaltsstabilisierung (Drucksache 16/653)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor rund zehn Jahren hat die Föderalismuskommission II die Schuldenbremse auf den Weg gebracht, die dann im Grundgesetz verankert worden ist. Heute wollen wir die Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse in saarländisches Landesrecht und damit die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für eine tragfähige und zukunftsfeste Haushaltswirtschaft umsetzen.
Das Saarland hat unter dem Konsolidierungshilfegesetz zwischen 2011 und 2019 einen beeindruckenden Weg der Haushaltssanierung zurückgelegt. Der sogenannte saarländische Weg, den wir gemeinsam
mit Mitarbeitervertretungen, Gewerkschaften, Beschäftigten, im Grunde mit allen Saarländerinnen und Saarländern, gegangen sind, war ein harter Weg, aber wir wissen, es war der richtige Weg. Die 260 Millionen Euro jährliche Konsolidierungshilfen waren kein Geschenk, sondern sie waren die Basis, sie waren ein Baustein der Strategie, um uns dahin zu bringen, dass wir ab 2020 in der Lage sind, die grundgesetzliche Schuldenbremse aus eigener Kraft einhalten zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können heute feststellen, dass wir das geschafft haben. Ich möchte an das Jahr 2010 erinnern. Wir haben 2010 ein strukturelles jahresbezogenes Defizit von 1,25 Milliarden Euro gesehen. Wir werden im Jahr 2020 ein strukturelles jahresbezogenes Defizit von 0 Euro haben. Das ist eine Leistung, die zu würdigen ist. Es ist die Gesamtleistung der Saarländerinnen und Saarländer. Das will ich an dieser Stelle noch einmal sagen.
Warum wollen wir die Schuldenbremse im saarländischen Landesrecht verankern? Artikel 109 des Grundgesetzes - die Schuldenbremse - verpflichtet die Länder, ihre Haushalte ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Die grundgesetzliche Schuldenbremse kennt dabei keine konjunkturellen Schwankungen oder außergewöhnliche Notsituationen. Gegen die können wir uns aber rüsten, wenn wir das Ganze landesgesetzlich regeln. Das tun wir mit dem heute vorgelegten Gesetz. Die Umsetzung in Landesrecht ist auch nicht zwingend notwendig. Sie schafft uns aber Spielräume, in Krisensituationen auch dann Herr der Lage zu bleiben. Wir schaffen uns die Möglichkeit, in Krisenzeiten Kredite zu finanzieren. Die Kredite müssen natürlich unmittelbar nach Krisenende wieder zurückgeführt werden. Das ist eine rein kurzfristige Finanzierung, die wir dort machen können.
Unabhängig von der Schuldenbremse haben wir ab 2020 die Vorgaben aus dem Sanierungshilfegesetz zu beachten. Wir haben die Mindesttilgung von 400 Millionen Euro im Fünfjahreszeitraum verpflichtend einzuhalten, und zwar unabhängig von äußeren Einflüssen, also auch in Zeiten konjunktureller Abkühlung oder in Krisensituationen. Um diese Tilgungsverpflichtung von jährlich 80 Millionen Euro auch dann einhalten zu können, wenn die Konjunktur sich abkühlt, haben wir dieses Gesetz heute eingebracht. Wir schaffen uns eine Konjunkturausgleichsrücklage, die in guten Zeiten gespeist wird und aus der wir entnehmen können, wenn es notwendig wird.
Die fortlaufende Einhaltung der Vorgaben aus der grundgesetzlichen Schuldenbremse und dem Sanierungshilfegesetz werden insbesondere durch die
Einrichtung zweier Kontrollkonten festgeschrieben, über deren Stand dem Landtag und dem Rechnungshof berichtet wird. Das schafft ein großes Maß an Transparenz gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber und der Öffentlichkeit.
Die Umsetzung der Schuldenbremse sowie der Haushaltsstabilisierung erfolgen im Rahmen eines Artikelgesetzes. Ein Artikelgesetz ist notwendig, um die Transparenz und Übersichtlichkeit zu wahren, weil zahlreiche bestehende Gesetze wie zum Beispiel die Landeshaushaltsordnung oder die Verfassung berührt sind und weitere Aspekte geregelt werden müssen wie zum Beispiel die Einführung von Sondervermögen.
Der Gesetzentwurf schafft zwei neue Sondervermögen: das Sondervermögen Konjunkturausgleichsrücklage sowie Zinsausgleichsrücklage. Zweck der Konjunkturausgleichsrücklage ist - wie bereits erwähnt - die Absicherung der Tilgungsverpflichtung nach § 2 Abs. 3 des Sanierungshilfegesetzes beziehungsweise die Vorsorge für einen konjunkturellen Abschwung. Mit dem Sondervermögen Zinsausgleichsrücklage ermöglichen wir es, dass vorübergehende Zinsminderausgaben, die wir im momentanen Zinstief erzielen, in Zeiten höherer Zinssätze genutzt werden können. Damit gewinnen wir zukünftig Zeit, um den Haushalt an geänderte Rahmenbedingungen allmählich auch anpassen zu können. Wir schaffen also eine Vorsorge für Zinsmehrausgaben, die in späteren Haushaltsjahren entstehen, wenn der derzeitige Durchschnittszins überschritten wird. Dem Sondervermögen ist dabei die Differenz zwischen den real zu erwartenden Zinsausgaben des kommenden Haushaltsjahres und den auf Basis des normierten Zinssatzes ermittelten normierten Zinsausgaben zuzuführen. Dem Sondervermögen können Mittel entnommen werden, wenn die tatsächlichen Zinsausgaben über die normierten Zinsausgaben gestiegen sind.
Zusammenfassend gesagt: Das Gesetz zur Verankerung der Schuldenbremse im saarländischen Landesrecht und zur Begleitung des Sanierungshilfegesetzes macht den Landeshaushalt und seine Rahmenbedingungen zukunftsfest. Der Gesetzentwurf stabilisiert die Haushaltsführung und gibt dem Haushaltsgesetzgeber die notwendige Flexibilität. Denjenigen, die die grundgesetzliche Schuldenbremse ablehnen, möchte ich sagen, dass dieses Gesetz, das wir heute vorlegen, uns Spielräume verschafft, in Krisenzeiten von den starren Regelungen der grundgesetzlichen Schuldenbremse abzuweichen. Insofern bitte ich herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Ich danke dem Herrn Minister für die einleitenden Worte und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die DIE LINKE-Landtagsfraktion Herr Kollege Jochen Flackus.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Finanzminister, ich möchte aufgreifen, was Sie gerade zum Schluss gesagt haben. Selbstverständlich erkennen wir an, dass mit diesem Gesetzentwurf die puristische Form aus dem Grundgesetz abgemildert wird. Das ist vollkommen richtig. Das ist von uns auch so anerkannt. Heute geht es ja um das Thema Überweisung in den Haushaltsausschuss. Dort werden wir im Zweifel in Form einer Anhörung diskutieren.
Ich will gleichwohl sagen, dass das Gesetz der Logik der Schuldenbremse folgt. Das ist auch klar. Diese Schuldenbremse haben wir in der Vergangenheit immer abgelehnt. Sie haben das gerade eben selbst noch einmal deutlich gesagt. Wir werden das auch weiter ablehnen. Da wird sich nichts daran ändern.
Gleichwohl, ich habe das gerade angedeutet, haben wir uns mit dem Entwurf sehr eng auseinandergesetzt. Wir haben uns auch mit der Politik der Schuldenbremse und ihren Wirkungen auseinandergesetzt. Ich will noch einmal von unserer Seite deutlich machen: Wir sind nicht gegen eine Begrenzung der Schulden. Das sind wir nie gewesen. Es ist völlig klar, dass ein Verhältnis zwischen Staatsverschuldung und vorhandenen Schulden hergestellt werden muss. Aber diese Schuldenbremse und das Gesetz sind quasi eine passive Zukunftsgestaltung. Sie ist nur passiv.