Heute erzielen wir ein aus unserer Sicht sehr gutes Ergebnis, das sowohl dem Recht der Pressefreiheit genügt als auch dem Datenschutz. Nach verschiedenen Anhörungen, einer Vielzahl von Gesprächen mit Betroffenen und vor allem auch ausgestattet mit dem klugen Rat von Fachleuten haben wir uns deshalb entschlossen, nicht nur dem Gesetz zuzustimmen, sondern als Ausschuss dem Gesetzgeber auch einige konkrete Änderungswünsche vorzuschlagen. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf Nr. 13 des Artikels 2, dort auf § 51d ff. Darin wird geregelt, wie die unabhängige Medienaufsicht für die Überwachung der Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung sicherzustellen ist. In diesem Sinne wird mit der Einführung der EU-DSGVO die Landesmedienanstalt mit ihrer Fachkompetenz im Medienrecht die zuständige Aufsichtsbehörde. Sie handelt schon gemäß EU-Recht bei der Erfüllung dieser Aufgabe völlig unabhängig. Der Datenschutzbeauftragte der LMS muss im Einvernehmen mit dem Medienrat benannt werden, also auch unter Beteiligung der gesellschaftlich relevanten Gruppen. Er ist hierdurch ebenso wie durch die Bestellung auf sechs Jahre in einem Höchstmaß souverän und damit des Verdachts der Weisungsgebundenheit in jeder Weise enthoben.
Auch wird ein Jedermannsrecht eingeführt, sich unmittelbar an den Datenschutzbeauftragten der LMS zu wenden, wenn die Person schutzwürdige Belange durch Rundfunkveranstalter oder die LMS selbst verletzt sieht. Daneben hat der Datenschutzbeauftragte weitgehende Befugnisse, er kann beispielsweise mutmaßliche Verstöße den Justizbehörden zur Kenntnis bringen, er ist aber während und auch nach seiner Amtszeit zur Unabhängigkeit verpflichtet ebenso wie zur Verschwiegenheit. Belegte Fachkompetenz und echte Unabhängigkeit, diese beiden Schwerpunkte sinnvoll miteinander zu verbinden, gelingt der Koalition und dem Ausschuss mit dem vorgelegten Änderungsantrag.
Noch ein weiteres in praxi wichtiges Anliegen konnten wir einarbeiten: Die Pflicht für soziale Netzwerke, einen in Deutschland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Lassen Sie mich auch dies in seiner Bedeutung an einem Beispiel demon
strieren. Viele von Ihnen werden schon einmal gezwungen gewesen sein, gegen einen Bürger zivilrechtlich vorzugehen. Wenn nun dieser Bürger unbekannt verzogen ist, seiner Meldepflicht nicht genügt oder aus anderen Gründen unauffindbar ist, endet schon die Möglichkeit, Ihr Recht konkret durchzusetzen, noch ehe es wirklich begonnen hat. Ähnlich verhalten sich viele - ich sage bewusst, bei Weitem nicht alle - sogenannten sozialen Netzwerke. Wir beklagen gemeinsam immer wieder, welche Hasstiraden, Beleidigungen, Verbalinjurien oder sogar Straftaten wie die Holocaustleugnung sich in diesen sozialen Netzwerken abspielen. Wird ein solcher Verstoß aufgedeckt, scheitert der Versuch, ihn zu verfolgen oder zügig abzustellen, bei einigen sozialen Netzwerken schon daran, dass diese ganz bewusst keine empfangsberechtigte Person, die auf niedrigster Schwelle vertretungsberechtigt wäre, benannt haben.
Mit dem heutigen Tage treten wir in den Versuch ein, dies zu ändern. Auch hier haben wir eine Abwägung getroffen. Weder ist das Saarland nur ein unwesentliches Fleckchen, das sich gefälligst ohne weiteren Kommentar in die schöne neue Welt der sozialen Netzwerke einzufügen hat, noch - dessen sind wir uns auch bewusst - ist es der Nullmeridian, an dem sich doch bitte alles zu orientieren hat, was an sozialen Netzwerken auf dieser Welt existiert. Aber, meine Damen und Herren, eines dürfen wir auf keinen Fall, uns wegducken frei nach dem Motto: „Alles wird gut, andere Länder oder Staaten regeln alles für uns.“ Deshalb wollen wir, dass soziale Netzwerke, die mehr als 50.000 registrierte Nutzer im Saarland haben, verpflichtet sind, in Deutschland einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, an den in Verfahren nach dem saarländischen Mediengesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag und - für uns besonders wichtig - in Verfahren nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Zustellungen rechtskräftig bewirkt werden können.
Es kann aus unserer Sicht nicht angehen, dass Saarländerinnen und Saarländer gezwungen sind, offenkundige Verletzungen ihrer Rechte letztendlich doch hinzunehmen, nur weil ein großer Anbieter sozialer Dienste zwar Millionen in die Akquise von Daten zum Beispiel von Minderjährigen oder jungen Erwachsenen steckt, sich aber auf billigste Art und Weise weggeduckt, indem er die Annahme von Beschwerden verweigert. Humorvoller als mit Paragraphen hinterlegt könnte ich sagen, das erinnert uns als Koalition doch zu sehr an den Welthit von Shaggy „It wasn‘t me“.
Sicher wird unser Gesetz nicht der Welthit, aber das ist auch nicht unser Ziel. Es gilt, dem Inhalt dessen, was der Gesetzgeber als Message festgelegt hat,
Ich hoffe, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass ich in meinen Ausführungen - und ich will allmählich zum Schluss gelangen mit meiner launigen Bemerkung - Ihr Interesse und Ihr Verständnis dafür geweckt habe, warum das Recht des Datenschutzes auch das Recht der Medien nicht unberührt lässt und warum es nicht eine Insel von Juristen oder Bürokraten ist, die im Dschungel von Verordnungen und Paragraphen ein Biotop gefunden haben. Es gibt vielmehr die Notwendigkeit, als Gesetzgeber auf veränderte Bedingungen, neue Techniken und neue Medien zu reagieren. Aber es ist auch Ihr Recht als Bürgerinnen und Bürger, darauf zu vertrauen, dass wir das tun. Es ist unsere Pflicht als Gesetzgeber, nach der Maxime zu handeln: Allen Bürgerinnen, allen Journalisten, Bloggern, Nutzern oder Anbietern sozialer Netzwerke muss Gerechtigkeit widerfahren. Mag die Abwägung im Einzelnen auch schwierig sein und mögen wir auch neue Impulse anstoßen, die uns herausfordern, die Wahrung der Grundrechte steht für uns an oberster Stelle. - Vielen Dank.
Ich erteile als Nächstem das Wort dem Vorsitzenden der AfD-Landtagsfraktion, Herrn Abgeordneten Josef Dörr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den sehr ausführlichen und interessanten Ausführungen meines Vorredners Zehner versuche ich jetzt, mich kurz zu fassen und unsere Ansicht auf den Punkt zu bringen.
Es ist wiederholt das Wort Pressefreiheit gefallen, man kann es auch noch erweitern zu Medienfreiheit. Herr Zehner hat gemeint, die Gesetzesvorlage sei komplex, schwierig, abstrakt. Es ist eine Verordnung der EU, es ist auch eine Frist gesetzt, die Bundesrepublik Deutschland und die Länder sollen dieser Frist Folge leisten. Die EU befiehlt und alle, alle folgen, aber in der Regel machen das nur Deutschland und das Saarland. Ich habe ein paar Freunde in Italien oder Spanien, die lassen sich erstmal Zeit oder machen gar nichts, aber wir machen das sofort. Deshalb sind auch unsere Dinge dann oft mit heißer Nadel gestrickt.
Ich habe das Gesetz dabei, es ist ein verhältnismäßig dicker Block. Es ist im Ausschuss bearbeitet worden. Da hat Herr Zehner im Auftrag der Koalitionsfraktionen einen Abänderungsantrag vorgetragen. Das war sehr kurzfristig, man konnte sich nicht umfassend damit befassen. Aber auch das hat an
Mir ist etwas aufgefallen. Wir haben heute viele Vertreter der Geistlichkeit hier. Unsere angestammte Religion, das Christentum - die meisten von denen, die hier sind, gehören ja zum Christentum -, verliert ja bedauerlicherweise bei vielen Leuten an Zustimmung. Dafür kommen dann neue Religionen mit neuen Göttern zum Vorschein, zum Beispiel der Brandschutz-Gott, der ja schon einige Dinge verbrochen hat. In Berlin kann der Flughafen immer noch nicht in Betrieb genommen werden wegen der vielen Brandschutzauflagen. Jetzt haben wir noch einen neuen Gott, das ist der Datenschutz.
Hier werden wichtige Anliegen verabsolutiert. Es ist natürlich wichtig, dass die Daten geschützt werden, aber wenn man das zum Zentrum aller Überlegungen macht, können wir auch gleich einpacken. Dann können wir es genauso machen wie die Berliner, die überlegen schon, ob sie das Ding nicht einfach abreißen.
Ich will auf das Thema zurückkommen. Es gab einen Abänderungsantrag, der auch mit heißer Nadel gestrickt ist. Vorne ist nämlich von einer geschlechtergerechten Sprache die Rede, die durchgeführt werden soll. Ich habe mir das nach diesem Gesichtspunkt angeschaut und gleich gesehen, auf der Seite 2 im Absatz 3 steht: „Der oder die Datenschutzbeauftragte des LMS unterliegt bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben und der Ausübung ihrer oder seiner Befugnisse gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 weder direkter noch indirekter Beeinflussung von außen und ersucht weder um Weisung noch nimmt sie Weisungen entgegen“. - Da steht „nimmt sie Weisungen entgegen“, es müsste in dem Zusammenhang stehen „nimmt sie oder er Weisungen entgegen“. Man kann für die geschlechtergerechte Sprache sein oder dagegen, aber wenn man das wirklich ausführt, sollte man das schon ordentlich machen. Es steht nämlich auch „Der Datenschutzbeauftragte/Die Datenschutzbeauftragte der LMS ist zugleich Datenschutzbeauftragte im Sinne des Artikels 37 der Verordnung (EU) 2016/679. Die LMS veröffentlicht die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten“. Das kann man schlecht sagen, „der/des“, das gibt es nicht hintereinander. Hier ist außerdem „der Datenschutzbeauftragte“ vergessen worden. Es gibt also noch Nachholbedarf. Es sind noch ein paar Sachen drin, die ich Ihnen jetzt erspare.
Insgesamt fällt uns auf, dass es bei diesem Gesetz letzten Endes wieder um eine Aufblähung der Verwaltung geht, wir sind also nicht dafür. Wir sind auch nicht dafür, dass die Bürokratie in Brüssel uns vorschreibt, was wir als frei gewählte Mitglieder des
Landesparlaments tun sollen, sozusagen nach Gutsherrenart. Aber Sie wissen ja, für Gutsherr kann man auch Junker sagen, also „nach Juncker-Art“, wenn Sie wissen, was ich meine.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Spitze des LMS und des Saarländischen Rundfunks! Zunächst mal ein Kompliment, Herr Dörr, Sie haben es wieder mal geschafft, konsequent am Thema des eigentlichen Gesetzesentwurfes vorbeizureden. Dazu meine herzlichen Glückwünsche. Man kommt sich eher wie im Kabarett vor als in einem Landesparlament. Ich will es so sagen, Abgeordnete mit Redebeiträgen wie dem, den Sie hier gerade gebracht haben, gehören für mich eher in Monty Python‘s Flying Circus als in dieses Landesparlament.
Mit welch einer Ignoranz Sie hier wieder dem Gesetzgeber begegnen, erschüttert mich aufs Neue. Herr Dörr, Sie haben sich keinen Stratz, wie man das so schön sagt, mit der Gesetzesvorlage beschäftigt. Sie halten sich an Petitessen auf, das alles ist dieses Hauses nicht würdig, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Nun, worum geht es eigentlich? Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzverordnung der EU in Kraft. Ziel dieser Verordnung ist der Schutz der personenbezogenen Daten aller Bürgerinnen und Bürger. Da könnte selbst die AfD eigentlich nichts Schlechtes daran finden, dass man die Bürgerinnen und Bürger und ihre personenbezogenen Daten schützt. Eine Verbreitung der personenbezogenen Daten ist dann nur noch möglich, wenn entsprechende Grundlagen und Ausnahmen geschaffen werden. Durch das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung müssen die Rundfunkstaatsverträge sowie das Saarländische Mediengesetz angepasst werden.
Frau Kollegin Spaniol hat eben gesagt, wir sollen alles Mögliche kritisch hinterfragen. Frau Kollegin Spaniol, ich komme auch nicht umhin, Sie und Ihre Beiträge hier kritisch zu hinterfragen, weil Sie sich immer als Vorkämpferin in Sachen Medien und Pressefreiheit generieren. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus der Frankfurter Allgemeinen
Zeitung vom 19.05.2018. Der Fraktionsvorsitzende Lafontaine wird zitiert: „Nach wie vor wird die Linke als einzige Partei, die gegen Lohndumping, Rentenkürzung, Sozialabbau und Kriege kämpft, auch in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten bekämpft. (…) von den Medien, die sich in privaten Händen befinden, ganz zu schweigen.“ Dann fügt Lafontaine hinzu: „Demokratie setzt unabhängige Medien voraus, davon sind wir weit entfernt.“ - Was haben wir nun: Vorkämpfer der Rechte der freien Medien oder Medienschelte hier im Parlament? Werden Sie sich mal einig. Aber vielleicht sind Sie deswegen eher gewillt, sich im Ganzen zu enthalten, weil Sie selbst noch kein gutes Verhältnis zu den öffentlich-rechtlichen Medien und zur Pressefreiheit haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir von der Koalition wollen, dass journalistische Arbeit weiterhin möglich ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Insbesondere investigativer Journalismus ohne Verarbeitung personenbezogener Daten stellt die Journalistinnen und Journalisten vor große Herausforderungen bei ihrer täglichen Arbeit beziehungsweise diese ist schlicht nicht mehr möglich. Wir müssen einen Weg schaffen, der das Recht und den Schutz der personenbezogenen Daten und die Meinungs- und Pressefreiheit in Einklang bringt. Dafür lässt uns Artikel 85 der Datenschutzgrundverordnung einen Gestaltungsspielraum offen. Diesen Spielraum haben wir im vorliegenden Gesetzesentwurf des Saarländischen Mediengesetzes umfassend genutzt. Der Gesetzesentwurf orientiert sich dabei an den Medienprivilegien des Rundfunkstaatsvertrages. Haben Bürgerinnen und Bürger doch das Gefühl, dass ihr Recht auf Schutz personenbezogener Daten verletzt wurde, können sie sich künftig an die unabhängige Aufsichtsbehörde wenden. Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.
Der Abänderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen eingebracht haben, bezieht sich insbesondere auf die LMS und in diesem Zusammenhang auch auf die sozialen Netzwerke mit mehr als 50.000 registrierten Nutzern sowie auf den Zustellungsbeauftragten. Der Direktor oder die Direktorin der LMS benennt dazu im Einvernehmen mit dem Medienrat eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten der LMS. Das wird ein Bediensteter oder eine Bedienstete der LMS sein. Diese Person ist zugleich betrieblicher Datenschutzbeauftragter oder Datenschutzbeauftragte. Damit schaffen wir eine praktikable Lösung für die LMS, die den Erfordernissen der täglichen Arbeit gerecht wird. Diese Regelung ist zudem mit den Regelungen der EU-Da
Des Weiteren geht es um den Zustellungsbevollmächtigten. Die oder der Datenschutzbeauftragte der LMS überwacht im Sinne dieses Gesetzes die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei den Anbietern sozialer Netzwerke. Damit bei Verstößen gegen Datenschutz auch gewährleistet ist, dass der oder die Datenschutzbeauftragte der LMS den Verstoß an das entsprechende soziale Netzwerk melden kann, werden Anbieter sozialer Netzwerke, deren Angebote sich auch an das Saarland richten, dazu verpflichtet, einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Dieser muss auf der jeweiligen Plattform leicht erkennbar sein. Der oder die Zustellungsbeauftragte ist verpflichtet, auf Auskunftsersuchen binnen 48 Stunden nach Zugang zu antworten.
Dazu ein praktisches Beispiel, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil die Vorgänge in der Tat komplex sind, aber auch konkrete praktische Folgen haben. Erkennt der oder die Datenschutzbeauftragte der LMS einen Verstoß gegen den Datenschutz bei Twitter, muss die Aufsichtsbehörde diesen Verstoß dem Anbieter auf einem rechtssicheren Weg melden. Der Zustellungsbevollmächtigte ist dann sozusagen die Ansprechperson für die Aufsichtsbehörde. Mit der Einführung eines Zustellungsbevollmächtigten wird eine rechtssichere Zustellung gewährleistet, nur dann kann die LMS ihrer Aufsichtspflicht auch nachkommen.
Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben eine gute Lösung für den Umgang mit der EUDatenschutzgrundverordnung gefunden. Natürlich muss sie sich bewähren. Aber das muss dann evaluiert werden. Ich bin da guter Dinge. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zum Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen und zum Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute in einer Reihe von Gesetzgebungsverfahren datenschutzrechtliche Aspekte hier im Parlament diskutieren, dann treibt es mich um, dass wir in mehreren Aussprachen eine gesellschaftliche Fragestellung diskutieren, die praktisch alle Menschen im Land betrifft und eine der Grundfragen unserer Gesellschaft ist. Es geht nämlich darum, was mit unseren Daten geschieht, was mit dem geschieht, was wir irgendwann im Internet angeben, was mit unseren Äußerungen geschieht, die wir vielleicht in sozialen Netzwerken treffen, was mit unseren Äußerungen ge
Meine Damen und Herren, deswegen muss man die Debatte über die EU-Datenschutz-Grundverordnung noch einmal vom Kopf auf die Füße stellen und zu einer Demystifizierung des Sachverhaltes beitragen. Ich glaube, es ist auch Aufgabe des Parlaments, dass man die Dinge so darstellt, dass sie nicht noch weiter mystifiziert werden, sondern dass klar wird, worum es bei der Frage EU-Datenschutz-Grundverordnung überhaupt geht. Meine Damen und Herren, es geht darum, den Bürgern das noch einmal zurückzugeben, was Ihnen gehört, und das sind die Daten.
Wenn ich Teilen dieser Debatte entnehme, dass man Schwierigkeiten in der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung sieht, dass das natürlich für Unternehmen, für Institutionen, für öffentlichrechtliche Körperschaften, auch für Vereine im Land, für jeden Einzelnen, auch für das Parlament mit Unbequemlichkeiten verbunden ist, meine Damen und Herren, dann glaube ich, haben wir auch ein Wesensmerkmal des Datenschutzes erkannt: Datenschutz ist unbequem für die Anwender. Er soll am Ende dafür sorgen, dass die Daten der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden. Deswegen ist es, glaube ich, die Arbeit wert, die wir uns in der Landesregierung machen, die wenn wir uns auch das Parlament macht, sich mit diesem Thema befassen.
Wir reden konkret darüber, ob das Parlament dem rundfunkrechtlichen Staatsvertrag zustimmt, ob wir das Saarländische Mediengesetz ändern oder ob wir das vielleicht nicht machen, Herr Kollege Dörr. Letzteres schlagen Sie ja vor, nichts zu tun, nicht zu handeln, abzuwarten. Ich sage ganz deutlich, diese Option haben wir nicht.