Protocol of the Session on April 18, 2018

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Saarland ist das einzige Bundesland, das dieses Thema aufgegriffen und einen Demenzplan auf

(Ministerin Bachmann)

gelegt hat. Auch die Bundesregierung hat auf diesem Feld noch nichts getan. Wir sind die Einzigen, die mit wissenschaftlicher Begleitung festgestellt haben, dass wir über 20.000 Demenzkranke haben. Und das sind nur die Fälle, von denen wir wissen, da ist die Dunkelziffer noch nicht berücksichtigt. Wir müssen uns dieser Thematik widmen. - Ich sehe gerade, meine Redezeit ist zu Ende, deshalb werde ich sehr schnell zum Ende kommen, Frau Präsidentin. Wir werden alles tun, um in dieser Thematik nicht nur eine Landesfachstelle Demenz zur Verfügung zu stellen und alle, die wir erreichen können, dort ins Boot zu holen. Wir müssen in diesem Bereich irgendetwas machen, das betrifft die Landkreise, die Kommunen, die Vereine, die Tagespflegeplätze, die wir dringend brauchen, und vieles andere mehr. Leider muss ich jetzt Schluss machen. Sie haben gemerkt, das Herz ist mir übergegangen. Ich würde mich freuen, wenn es mal einen Antrag zum Thema Demenz geben würde, wir sollten dieses Thema beraten. - Ich danke Ihnen allen für diese gute Diskussion.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 16/296. Wer für die Annahme dieses Antrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD, dagegen gestimmt hat die AfD-Fraktion, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksache 16/352. Wer für die Annahme dieses Antrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und DIE LINKE, dagegen gestimmt hat die AfD-Fraktion.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verordnung zum Übergang von der Grundschule in weiterführende allgemeinbildende Schulen (Aufnahmeverordnung) vom 22.01.1997 in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.09.1999 (Amtsbl. S. 1618), zuletzt geändert durch die Verordnung vom

01.08.2012 (Amtsbl. I S. 268) (Drucksache 16/346)

Zur Begründung des Antrags der AfD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzendem Josef Dörr das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Weinkenner und Weinliebhaber erkennt seinen Wein am Namen. Wenn er die Flasche Wein in der Hand hat, liest er den Namen auch auf dem Etikett. Es ist ja heute Mode, dass man das nicht nur bei Wein hat, sondern auch bei Kleidungsstücken, dann nennt sich das ganze Label. Aber auch bei Schulen gibt es ein Etikett, das heißt, die Schule hat einen Namen. Man sollte normalerweise die Schule an dem Namen erkennen. Die heutigen Förderschulen zum Beispiel hießen früher mal Hilfsschulen, das war auch ein gutes Wort, man wollte den Kindern helfen. Dann hieß sie Sonderschule, das war auch nicht schlecht, das war halt eine andere Schule als die Regelschule. Heute heißt sie Förderschule.

(Abg. Renner (SPD) : Heute sind wir Jahrzehnte weiter.)

Aber auch im allgemeinbildenden Schulwesen haben sich die Namen der Schulen doch sehr deutlich geändert. Ich nenne einmal die heutige Gemeinschaftsschule. Ich weiß gar nicht, ob die meisten sich bewusst sind, wer zuerst diesen Begriff gebraucht hat.

Nach dem Krieg gab es die Volksschule. Daneben gab es die Mittelschule und das Gymnasium. Aus der Volksschule wurde dann die Grund- und Hauptschule. Die Mittelschule hat ihren Namen geändert in Realschule. Aber das Gymnasium hat seinen Namen behalten. Dann hat die Hauptschule ihr Ansehen - unberechtigterweise, glaube ich - in der Bevölkerung verloren. Man hat überlegt, wie man das jetzt ändern kann, und hat den Namen Sekundarschule erfunden.

Inzwischen wurde auch noch die Gesamtschule gegründet, die nie eine Gesamtschule war. Die einzige Gesamtschule und Gemeinschaftsschule ist nach wie vor die Grundschule. Aber daneben stand immer noch das Gymnasium. Nachdem das auch wieder nicht geklappt hat, hat man die Sekundarschule mit der Realschule vereinigt und hat das dann „Erweiterte Realschule“ genannt. Daneben gab es immer noch die Gesamtschule und das Gymnasium. Heute haben wir die Gemeinschaftsschule und das Gymnasium.

Was man also feststellen kann, ist, dass in dem einen Bereich unseres Schulwesens sich dauernd Namensänderungen vollziehen, in dem anderen Be

(Ministerin Bachmann)

reich nicht, weil diese Schule angesehen ist und eine Namensänderung nicht braucht. Nur, mit dem Namen ändert sich die Schule nicht, es ist eben nur ein anderer Name. Wenn ich am Anfang von Etiketten geredet habe, dann kann man hier von einem Etikettenschwindel sprechen, denn die Gemeinschaftsschule ist ja keine Gemeinschaftsschule; da werden nur Kinder eines gewissen Spektrums unterrichtet.

(Abg. Renner (SPD) : Aha!)

Wenn ich jetzt behaupte, dass die Gemeinschaftsschule die Schule aller Kinder ist, dass sie gleichwertig mit dem Gymnasium ist, dann müsste man sie ja wirklich auch einmal gleichwertig machen und müsste zum Beispiel - das ist jetzt nur ein Teil - beim Übergang von der Grundschule ins Gymnasium oder in die Gemeinschaftsschule gleiche Regeln vorgeben. Das ist nicht der Fall.

(Abg. Renner (SPD) : Gleichmacherei!)

Aus diesem Grunde haben wir den Antrag gestellt, dass diese Regeln für die Gemeinschaftsschule und für das Gymnasium gleich sein sollen. Das heißt, dass da nicht von einer Sitzgemeinde geredet wird und so weiter.

Was uns vorschwebt, ist Folgendes, und darauf könnte es ja auch hinauslaufen, wenn man den Willen der Eltern und auch der Kinder betrachtet: Das Gymnasium hat sich nie im Namen geändert, aber die anderen Schulformen haben sich geändert. Der unterschwellige Name Restschule ist nie offiziell gewesen, aber dieser unterschwellige Name Restschule schwingt mit. Man könnte das ändern, indem man wirklich die beiden Schultypen gleichwertig macht und auch im Namen etwas dafür tut. Das ist jetzt nicht Aufgabe dieses Antrags, aber ich kann es einmal anführen.

(Lachen bei der SPD. - Abg. Kurtz (SPD) : Schadet nichts!)

Es sind also beide allgemeinbildende Schultypen. Das jetzige Gymnasium könnte man so fassen, dass man sagt, es ist eine allgemeinbildende Schule mit wissenschaftlichem Schwerpunkt und beruflichem Angebot. Die andere Schule könnte man auch Gymnasium nennen. Das wäre dann ein Gymnasium mit Allgemeinbildung - natürlich -, beruflichem Schwerpunkt und wissenschaftlichem Angebot.

(Abg. Renner (SPD) : Jetzt etikettieren Sie selbst!)

Der Austausch zwischen diesen beiden Schultypen müsste auf jeden Fall gewährleistet sein. Ein erster Schritt in eine solche Richtung, den gleichen Wert von beiden Schulen auch äußerlich zu zeigen, wäre zum Beispiel, dass man bei diesem Übergang von der Grundschule in das Gymnasium keinen Unter

schied macht. Das ist der Sinn unseres Antrags. Danke schön.

(Beifall von der AfD.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Jürgen Renner von der SPD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dörr hat ja in bekannter Manier wieder einen historischen Abriss gegeben und alle Veränderungen auf Etiketten gezogen. Herr Dörr, all das, was Sie aufgeführt haben, ist letztendlich Ausdruck gesellschaftlicher Veränderungen über Jahrzehnte, die sich auch in unserem Bildungssystem abbilden. Ehrlich gesagt bin ich froh darüber und ich trauere in dem Sinne auch nicht vergangenen Zeiten nach. Wir müssen uns dem stellen, was ist. Das wollen wir auch tun. Ich glaube, Sie werden mit Ihrem Antrag diesem Ziel nicht gerecht.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Mit Ihrem Antrag wollen Sie die Landesregierung auffordern, die Verordnung zum Übergang von der Grundschule in die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen zu ändern. § 4 der Verordnung, der die Aufnahme und das Auswahlverfahren an Gemeinschaftsschulen regelt, soll ersatzlos gestrichen werden und § 5 der Verordnung, der bisher das Auswahlverfahren an Gymnasien regelt, soll in Zukunft für beide Schulformen gelten. In Konsequenz hieße dies, das für die Aufnahme in die Gemeinschaftsschule geltende Wohnortprinzip, wonach Schülerinnen und Schüler, die im Einzugsbereich einer Gemeinschaftsschule wohnen beziehungsweise ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, an diesem Standort auch vorrangig aufzunehmen sind. Das ist auch eine sinnvolle Regelung, denn mit Ihrem Antrag würde eben gleich behandelt, was nicht gleich zu behandeln ist.

Wir müssen aufpassen, wenn wir von Gleichwertigkeit der Bildungsangebote sprechen, dass wir dann nicht - das ist das große Missverständnis, das vorherrscht und das ich in den letzten Jahren auch immer wahrnehme - der Gleichmacherei unterliegen. Gemeinschaftsschule und Gymnasium haben jeweils ihren eigenen Bildungsauftrag. Aber am Ende wollen wir, dass die Abschlüsse gleichwertig sind und dass gleichwertige Bildung erfolgt.

Ihr Antrag verkennt, dass das Gymnasium eine Wahlschule ist, die Gemeinschaftsschule hingegen eine Pflichtschule. Das heißt, sie muss, wie gerade erwähnt, Kinder aufnehmen, deren Wohnsitz in ihrem Einzugsgebiet liegt. Ich erinnere mich jetzt dunkel an eine der letzten Landtagsdebatten, in der Sie

(Abg. Dörr (AfD) )

hier am Mikrofon darauf hingewiesen haben, dass die Kinder zu lange befördert werden, zu lange unterwegs sind, dass sie keine Zeit mehr haben, vor Ort in ihrem Gemeinwesen an Freizeitunternehmungen mit Freunden oder auch in Vereinen teilzuhaben.

Gerade mit der Regelung, die Sie vorschlagen, öffnen Sie Tür und Tor, dass Schulen sich bestimmte Kinder aussuchen können, dass die Gefahr der sozialen Ausgrenzung besteht, aber auch, dass ein Stück weit Selbstbestimmung von Eltern und Schülerinnen und Schülern verloren geht. In der allerletzten Konsequenz hätten Sie dann auch noch die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen für den Bereich der Grundschulen fordern können. Das ist von derselben Denke her. Von der Sache her ist das nicht nur nicht zielführend, sondern Sie liegen daneben. Deshalb kann es da von uns auch keine Zustimmung geben.

Lassen Sie mich noch kurz auf einen weiteren Aspekt eingehen, die Aufnahmeverordnung. Die Landesregierung wird durch das Schulordnungsgesetz zum Erlass einer Aufnahmeverordnung ermächtigt. Das ist im § 33 Schulordnungsgesetz geregelt. Wenn man sich einer Verordnung widmet, wäre es auch einmal schön, man würde sich die Ermächtigungsgrundlage ansehen. Das haben Sie nicht getan, denn dann wäre Ihnen aufgefallen, dass es mit der Änderung der Verordnung alleine nicht getan wäre, denn in § 63 Abs. 1 Schulordnungsgesetz ist das Wohnortprinzip bei den Gemeinschaftsschulen festgehalten.

Da heißt es: „Für die Gemeinschaftsschulen wird das Gebiet der jeweiligen Sitzgemeinde als Einzugsbereich festgelegt. Schülerinnen und Schüler, die in diesem Einzugsbereich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind vorrangig aufzunehmen.“ Neben der Tatsache, dass ich persönlich finde - nehmen Sie mir das nicht übel -, dass wir uns hier nicht über Gebühr mit Erlassen und Verordnungen beschäftigen sollten, sollten wir vorsichtig ausgedrückt, wenn wir mit Recht und Gesetz umgehen, die Landesregierung nicht zu einem rechtswidrigen Verhalten auffordern. Das wäre aber mit Ihrem Antrag der Fall. In der Sache ist er also abzulehnen, rechtlich ist er fragwürdig. Wir sollten uns als Parlament und in der Bildungspolitik auf das konzentrieren, was wir uns erstens im Koalitionsvertrag vorgenommen haben und was zweitens in der bildungspolitischen Szene, aber auch in der Gesellschaft bildungspolitisch diskutiert wird. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Barbara Spaniol von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verordnungen werden nicht vom parlamentarischen Gesetzgeber, sondern von der Exekutive, also von der Regierung erlassen. Das ist so. Als größte Oppositionsfraktion finden wir natürlich durchaus, dass sich der Landtag sehr wohl zu Verordnungen äußern und einen entsprechenden Willen bekunden kann, es sollte dann aber auch um richtungsweisende Entscheidungen gehen und nicht um ausführende Details.

Die Verordnung im Fokus dieses Antrags regelt den Übergang von der Grundschule in weiterführende allgemeinbildende Schulen. Das wurde schon gesagt. Es geht um das Aufnahmeverfahren an den Gemeinschaftsschulen und den Gymnasien in den Fällen, in denen die Bewerberzahl in Klassenstufe 5 die Aufnahmefähigkeit einer Schule übersteigt. So ist es ganz am Anfang geregelt. Wir sind also bei den beiden Schulformen, den Gemeinschaftsschulen und den Gymnasien. Wir haben 2011 die Verfassungsänderung mit möglich gemacht, wir haben diese beiden Wege mit ermöglicht. Wir haben von Anfang an darum gerungen, dass Augenhöhe zwischen Gemeinschaftsschulen und Gymnasien erreicht werden muss, dass eine echte Gleichwertigkeit kommen muss. Das hat vielfach mit mehr Personal und Ressourcen und mit einer gewissen Leidenschaft für diese Schulform zu tun. Das können Sie nicht per Verordnung regeln. Das ist eine politische Entscheidung, es muss ein klares politisches Bekenntnis sein. Darum geht es. Darum sind wir alle hier im Parlament und kämpfen. Wenn wir nur die Verordnung ändern würden, welcher Schülerin und welchem Schüler wäre dann geholfen? Welche Familie würde sich darin wiederfinden und könnte davon im positiven Sinne profitieren? - So geht es, glaube ich, nicht.

Wenn wir aber in die Verordnung hineinblicken, dann, so finde ich jedenfalls, ist eine viel spannendere Frage als die vorgeschlagene Änderung, wie oft zum Beispiel das Los über die Verteilung von Plätzen an den Schulen hat entscheiden müssen. Das kann nämlich immer nur eine Notlösung sein. Es ist ein sehr schwieriges Verfahren und es stellt sich dann die Frage, ob die Wohnortnähe noch gewährleistet ist. Das alles ist aus unserer Sicht Stoff für Anfragen und Berichte der Landesregierung im Ausschuss. Dorthin gehören diese Fragen.

Die drängenden Fragen im Schulbereich sind unserer Meinung nach ganz andere. Ich wiederhole, dass die Alarmsignale von Lehrkräften und Eltern an den Grundschulen endlich ernst genommen werden müssen. Es braucht ein Sofortprogramm - das haben wir vergangene Woche wiederholt - gegen Unterrichtsausfall an Grundschulen. Wir brauchen endlich eine Lehrerfeuerwehr, die den Namen auch ver

(Abg. Renner (SPD) )

dient, und mehr Personal. Die Grundschulen brauchen mehr Unterstützung, hier gibt es keine Ausreden mehr. Die Misere ist hinlänglich bekannt.

Wir erleben bei den weiterführenden Schulen, vor allem bei den Gemeinschaftsschulen, dass sie die Hauptlasten und Probleme tragen müssen. Wir haben das in den letzten Sitzungen zuhauf diskutiert. Ich brauche das nicht alles zu wiederholen. Ich erinnere an die Brandbriefe mit den Hilferufen, so möchte ich es einmal nennen. Diese waren mehr als deutlich. Es muss gehandelt werden.