Ich will die Frage genauso logisch beantworten: Nach den ersten Befunden, die es im Dezember gegeben hat, wurden in Abstimmung mit den Gutachtern Sofortmaßnahmen ergriffen. Es war verabredet und auch so konstatiert und bestätigt, dass diese Sofortmaßnahmen ausreichen und anschließend weitere Berechnungen dazu durchgeführt werden müssen. Das war so mit allen Beteiligten abgestimmt. Und offensichtlich zur Überraschung aller Beteiligten gab es im März dieses Jahres die Feststellung, dass auch diese bereits ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen.
Es wurde dabei also auch sehr verhältnismäßig vorgegangen, denn es gab ja schon für Lkws das Überholverbot und ein Abstandsgebot. Auch der Seitenstreifen wurde gesperrt. Das wurde zunächst einmal probiert, und es wurde gesagt: Das ist in Ordnung, das kann man jetzt zunächst einmal tun. - Weitergehende Berechnungen haben dann aber im März ergeben, dass auch diese Maßnahmen nicht ausreichend sind, um das notwendige Sicherheitsniveau zu erreichen.
Jetzt aber noch einmal zu dem Gedanken, den ich eben hier ausführen wollte, auf den ich schon noch einmal hinweisen möchte: Ich will mir gar nicht vorstellen, was in diesem Land und auch in diesem Parlament los gewesen wäre, wenn das, was in den Gutachten steht, öffentlich geworden wäre - und wir hätten nicht gehandelt gehabt. Meine Damen und Herren, diese Debatte hier im Hause und im Land insgesamt möchte ich mir gar nicht vorstellen! Sie wäre dann wahrscheinlich auch zu Recht genau so geführt worden, wie man sich das aus heutiger Sicht ausmalen kann. Dazu sollte es nun keineswegs kommen, und deshalb wurden die Entscheidungen so getroffen, wie sie getroffen worden sind.
Noch einmal: Das waren Berechnungen von einem Gutachter, der eigentlich den Auftrag hatte, Maßnahmen herauszuarbeiten, herauszuarbeiten, was an Ertüchtigungen an dieser Brücke vorgenommen werden muss, damit sie für die Zeit, die ein Ersatzneubau in Anspruch nimmt, zur Verfügung steht. Im Zuge dieser Berechnungen hat sich erwiesen, dass die Sicherheit eben nicht mehr in hinreichendem Maße eingehalten wird. Es hat sich erwiesen, dass das vorgeschriebene Sicherheitsniveau so deutlich unterschritten ist, dass gehandelt werden muss.
Herr Lafontaine, ich weiß nicht genau, was Gegenstand Ihres Telefonats mit dem Gutachter war. Aber der Gutachter war bei der Pressekonferenz präsent, er war im Landtagsausschuss zu Gast. Dort hätten Sie ihn hören können, aber Sie waren nicht anwesend; Sie hätten übrigens dort auch alle Fragen stellen können und alle Zahlen erfragen können, die Sie interessiert hätten.
Es gibt aber auch so etwas wie parlamentarische Gepflogenheiten. Und hier gehören die Dinge auch hin.
(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Lachen bei der LINKEN. - Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Nein, so kann man nicht arbeiten.)
Ja, genau, so kann man nicht arbeiten. Genau so ist es. - Der Gutachter wird Ihnen bestätigt haben, dass die Vollsperrung die richtige Entscheidung war. Im Übrigen kann ich dazu auch zitieren, denn die Gutachter haben sich auch in der Pressemitteilung dazu zitieren lassen: „Unser Befund (…) hatte gezeigt, dass der rechnerische Sicherheitsabstand zwischen Lasteinwirkung und Bauteilwiderstand aufgebraucht ist. Weitere Berechnungen hatten nachgewiesen, dass das erforderliche Sicherheitsniveau auch dann nicht erreicht werden konnte, wenn man den Verkehr nur reduziert, etwa auf Pkw, anstatt voll zu sperren.“ So die zitierfähige Aussage des Gutach
ters. Und damit ist auch die Antwort auf Ihre Frage gegeben: Hätte es nicht ausgereicht, einfach nur die Lkws von der Brücke zu holen? - Aussage der Gutachter: Nein, es hätte nicht ausgereicht.
Das ist eine Aussage, die an dieser Stelle für mich bindend ist, denn an irgendetwas muss ich mich halten - nicht an den Stand der Sonne, nicht an die Phase des Mondes, sondern an das, was Experten dazu sagen. Und das ist mehr als eindeutig gewesen und eine Handlungsempfehlung.
(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Roth (SPD) : Das ist doch einfach zu verstehen. Abg. Lafontaine (DIE LINKE): Sie werden gleich hören, was ich dazu zu sagen habe.)
Ich kann nur auf das verweisen, was die Experten sagen. Ich stelle - vielleicht im Gegensatz zu anderen - mein Wissen nicht über das von Experten.
Jetzt geht es um die Frage, was getan werden kann. Das orientiert sich natürlich noch einmal an zwei Punkten. Erstens, es gilt nach wie vor der oberste Grundsatz: Sicherheit geht vor. Das heißt also, es wird eine Wieder-in-Verkehr-Bringung dieser Brücke nur dann geben, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Sicherheitsanforderungen auch alle erfüllt werden können. Aber gleichzeitig gilt natürlich auch der Grundsatz, dass alles, was möglich ist, auch getan wird. Denn, das ist zu Recht eben geschildert worden, natürlich ist diese Situation gerade auch für die Anwohnerinnen und Anwohner, für diejenigen, die dort im Verkehr unterwegs sind, aber auch für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Wirtschaftsleben eine nicht ganz einfache. Das erleben wir jeden Tag. Dazu sind wir auch in einer Vielzahl von Gesprächen mit den Betroffenen. Unsere Botschaft an dieser Stelle ist immer: Es wird alles getan werden, um diese Belastungen zu reduzieren. Die jetzige Umgehungssituation unterliegt einem ständigen Prozess der Optimierung, was die Beschilderung und die Führung des Verkehrs angeht, was die Ampelschaltungen angeht, was Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote angeht und die dazugehörigen Kontrollen, aber natürlich auch durch technische Möglichkeiten, um den Schwerlastverkehr durch CB-Funk in die großräumige Umfahrung zu bringen, und die Gespräche, die wir auch mit dem Transportgewerbe geführt haben. Damit soll die Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner verringert und der Verkehrsfluss an dieser Stelle optimiert werden - und das natürlich möglichst begrenzt in der Zeit.
Aber die größte Entlastung kann natürlich erreicht werden, wenn es uns gelingt, den Verkehr wieder auf die Brücke zu bringen. Mit der Sperrung der Brücke ist der Auftrag ergangen, jetzt noch einmal neben den normalen verkehrlichen Maßnahmen, von denen die Gutachter gesagt haben, dass sie
nicht ausreichen, Überlegungen dazu anzustellen, wie wieder Verkehr auf die Brücke gebracht werden kann. Dazu gibt es zwei Ansatzpunkte, die derzeit dezidiert berechnet werden, um den Nachweis auch endgültig belastbar und nachvollziehbar zu erbringen. Das eine ist, dass es eine erhebliche Eigengewichtsreduzierung gibt. Die Arbeiten sind schon in Gang gesetzt. Da geht es um die Entfernung der Mittelkappe, das Abfräsen der Deckschicht und weitere Ad-hoc-Maßnahmen, die ein erhebliches Maß an Gewichtsreduzierung mit sich bringen und damit wieder die Möglichkeit schaffen, verkehrliche Belastung auf die Brücke zu bringen.
In einer ersten Phase der verkehrlichen Belastung ist daran gedacht, die Brücke erst einmal nur für PKWs zu öffnen, denn das Sicherheitsniveau wird allein durch diese Ad-hoc-Maßnahmen bezogen auf das Gewicht nicht ausreichen - so die Aussage der Gutachter -, um auch gleich wieder Lkws zuzulassen. Das wird erst im Zuge der Verstärkung der einzelnen Stützen möglich sein. Das wäre die nächste Phase, die dann kommen soll.
Bei einem ungehinderten Fortgang dieser Arbeiten und wenn sich endgültig durch alle derzeit laufenden Berechnungen bestätigt, dass es möglich ist, hätten wir bis Ende des Jahres wieder den gleichen Zustand, was den Verkehr auf der Brücke angeht, zumindest was die Art des Verkehrs angeht, wie vor der Vollsperrung. Das heißt, es könnten wieder Pkws und Lkws über diese Brücke fahren - mit Geschwindigkeitsreduzierung. Das würde natürlich erstens eine massive Entlastung derer ergeben, die an der Umgehungsstrecke leben, und zweitens würde es natürlich eine deutlich entspanntere Phase ergeben, in der der Ersatzneubau organisiert werden kann, sodass dann die Planungen ganz normal vorangetrieben werden könnten. Wie das im Einzelnen aussieht, dazu werde ich später noch etwas sagen.
Also darum geht es zum jetzigen Zeitpunkt. Aber ich sage noch einmal: Bei allem Wünschen, dass wir das so schnell wie möglich hinbekommen, um die Entlastung zu erreichen, wird diese Entscheidung nur dann getroffen, wenn rechnerisch der Nachweis erbracht ist, dass sie verantwortbar ist. Auch diese Entscheidung wird nicht nur von einem Gutachter vorbereitet, sondern das wird noch mal gegengeprüft werden.
Wir hatten so eine Situation übrigens auch schon einmal bei der Sulzbachtalbrücke. Da hatten wir auch einen schwierigen Befund, das liegt schon eine ganze Weile zurück. Da hat der Zweitgutachter festgestellt, dass der Befund doch nicht so schwierig ist. Also ist es immer klug, zwei Leute an so etwas rechnen zu lassen. Aber auch diese Vorsicht wurde ja hier an den Tag gelegt.
Das ist jetzt der Plan für die nächsten Wochen und Monate. Es wird parallel weiter daran gearbeitet, die entsprechenden Planungsvorbereitungen für den Ersatzbau in Gang zu setzen und zu beschleunigen, dort, wo die nächsten Schritte zu erfolgen haben. Übrigens, Kollege Ulrich, die Prüfung, ob die Fechinger Talbrücke auch ein Fall für die Anlage zu § 17 e Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes werden kann, läuft gerade beim Bund. Aber - und das ist im Ausschuss gesagt worden -, das bringt keine Verkürzung für die Planfestsetzung mit sich, sondern lediglich für den Fall einer Klage bezogen auf den Planfeststellungsbeschluss, weil der Instanzenzug um eine Instanz gekürzt wird. Aber das kann immerhin hilfreich sein. Der Bund prüft gerade, ob die Brücke dort aufgenommen werden kann. Wenn das der Fall ist, wäre das natürlich ein weiterer Beitrag, um dieses Planverfahren zu verkürzen.
Ich will in dem Zusammenhang noch auf etwas anderes hinweisen, weil das begrifflich immer etwas durcheinander geht: Planungszeit und Bauzeit. Ich finde, das darf man nicht durcheinanderwerfen.
Natürlich kann man - das ist in der Öffentlichkeit schon getan worden - sagen, dass man je nach Maßnahme eine Brücke in zwei bis drei Jahren bauen kann. Damit habe ich aber noch nichts über die vorgelagerte Planungsphase gesagt, die sich aus Zeiten der technischen Planung, Fristen, die mit Auslegungen zusammenhängen, und der Beteiligung öffentlicher Belange zusammensetzt, auch daraus, dass man ein UVP-Verfahren machen muss, von dem wir wissen, dass es eine gesamte Vegetationsperiode umfassen muss, also mindestens ein Jahr, und so weiter. Daraus ergeben sich natürlich die teilweise - wie auch ich finde - sehr langen Berechnungsphasen. Das heißt aber nicht, dass wir nicht bemüht sind, das in diesem Zusammenhang so zügig wie möglich zu machen. Ich kann an dieser Stelle auch zusagen, dass dafür die notwendigen Personalkapazitäten zur Verfügung stehen, damit das vordringlich gemacht wird, dass gleichzeitig aber keine anderen Maßnahmen deshalb ins Stocken geraten. Durch Umschichten und gegebenenfalls auch Aufpersonalisierung kann garantiert werden, dass das vordringlich abgearbeitet werden kann, ohne an anderer Stelle in Verzug zu geraten.
Ich kann von dieser Stelle aus nur sagen, dass im Moment mit Hochdruck daran gearbeitet wird, diese schwierige Situation insofern etwas zu entlasten, als dass jetzt noch mal daran gearbeitet wird, dass Verkehr auf die Brücke gebracht wird. Das ist das vordringlichste Interesse. Diese Entscheidung, die getroffen worden ist, hat in Abwägung aller Punkte stattgefunden. Sie fußte letztendlich auf der Vorlage zweier unabhängiger Gutachten, die beide einen
Hinweis darauf gegeben haben, dass eine solche Maßnahme sofort und unmittelbar zu vollziehen ist. Ich glaube, das ist eine wichtige Nachricht an die Saarländerinnen und Saarländer. Auch wenn die Entscheidungen unbequem sind, werden sie immer im Sinne der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger getroffen. Das sollte auch die Botschaft sein, die von politischem Handeln ausgeht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der DIE LINKE-Landtagsfraktion Oskar Lafontaine.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle in aller Sachlichkeit fest, die Fragen, die ich hier aufgeworfen habe, sind alle nicht beantwortet worden.
Ich kann die Fragen wiederholen. Vielleicht war das schwer verständlich, dann wiederhole ich es. Es gibt beispielsweise die Antwort zu der Frage, wie hoch das Eigengewicht der Brücke ist, ich werde nachher noch darauf eingehen. Da kann man angeben, so und so viel, man kann sagen, das trägt die Statik oder das trägt sie nicht. Dann kann man sagen, wenn das Eigengewicht der Brücke getragen wird, dann kann ich diese und jene Verkehrsbelastung darauf bringen. Oder ich kann sagen, das ist zu hoch, das reduziert den Sicherheitsabstand oder nicht. Ich habe Ihnen all diese Alternativen genannt, dazu haben Sie kein einziges Wort gesagt. Kein einziges Wort!
Ich kann Ihnen sagen, wie widersprüchlich das Ganze ist. Sie haben gesagt, Sicherheit geht über alles. Okay, das wird jeder unterschreiben. Dann haben Sie gesagt, im Dezember haben wir die und die Maßnahmen ergriffen. Im Dezember war aber der Sachverhalt folgender - so hat der Gutachter es dargestellt -: In einem Gutachten des Ingenieurbüros Verheyen vom Dezember hieß es noch, dass die Reduzierung des Eigengewichts der Brücke nicht ausreichen würde, um das erforderliche Sicherheitsniveau zu erreichen. Übersetzt heißt das, die Brücke war zu schwer. Wenn das im Dezember der Fall war, dann hätte Ihr Grundsatz „Sicherheit vor allem“ sofort dazu führen müssen, die Brücke zu schließen. Das heißt, Sie haben im Dezember Ihrem eigenen Anspruch nicht im Geringsten genügt. Das ist nun mal so!
Wenn eine Brücke das Eigengewicht nicht trägt das steht hier -, dann können Sie sich nicht hinstellen und sagen, wir haben nach Sicherheitskriterien
entschieden und haben die Brücke nicht geschlossen. Das ist einfach ein Widerspruch in sich, das ist logisch völliger Blödsinn, um es ganz deutlich zu sagen.
Dann kommt etwas später dasselbe Büro zum Ergebnis, das stimmt nicht, das Eigengewicht ist nicht ausschlaggebend, wir können eine Reduktion des Eigengewichts vornehmen, dann ändert sich die Situation, dann können wir die Brücke eventuell wieder befahrbar machen. Das reicht aber gar nicht aus. Sie haben vorhin von einer relevanten Reduktion des Eigengewichts gesprochen. In der Öffentlichkeit wird die Zahl von 8 Prozent gehandelt. Dann müssen Sie hier sagen, das Eigengewicht ist so und so groß, die Reduktion ist so und so groß, also ergibt sich für die Statik folgendes Ergebnis. Damit wir hier nicht völlig im Ungewissen bleiben, was da überhaupt los ist, wird wahrscheinlich nur eines übrig bleiben, nämlich dass Sie eben die Berechnungen vorlegen, die angeblich am Laufen oder schon vorhanden sind, ich weiß es ja nicht, damit überprüft werden kann, was hier eigentlich Sache ist.
Dass Sie völlig unlogisch entschieden haben, kann ich auch an der Sulzbachtalbrücke zeigen. Sie haben hier gesagt - Sie können das alles nachlesen -, der erste Gutachter sagt, die Brücke ist problematisch, wir können so nicht weitermachen. Der zweite Gutachter, so haben Sie vorgetragen, hat eben etwas anderes gesagt. Dann gehen Sie hin und sagen, wir haben uns für den zweiten Gutachter entschieden. - Das ist doch völlig unlogisch, was Sie hier vorgetragen haben.
Sie sagen jetzt, nein, nein. Sie können das aber alles nachlesen. Sie haben also diesen Widerspruch hier vorgetragen und würden damit nach folgender Methode entscheiden: Ich nehme zwei Gutachten -
(Ministerin Rehlinger: Nein! Die haben sich ge- meinsam darauf geeinigt, weil es einen Rechen- fehler im ersten Gutachten gab, den der erste Gutachter auch eingestanden hat. - Sprechen und Unruhe.)
(Ministerin Rehlinger: Man kann nicht alle Unter- stellungen dieser Welt hier verbreiten. - Zurufe der Abgeordneten Pauluhn (SPD) , Berg (SPD), Schmitt (CDU) und Hans (CDU). - Unruhe und lautes Rufen.)
Nein, so kommen Sie nicht durch. Ich sage Ihnen jetzt, wenn Sie behaupten, sie habe dies gesagt, ist das schlicht gelogen.
Sie können das überprüfen, Sie können das sofort überprüfen, dann werden Sie das hier klarstellen. So kann man nicht vorgehen.