Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Ich möchte Sie fragen, ob Sie zur Kenntnis nehmen können, dass die Rechtsaufsicht durchaus im Aufsichtsrat und in der Verbandsversammlung des EVS die Möglichkeit hat zu intervenieren, zum Beispiel anzumahnen, dass die Paragraf-3-Kommunen nicht berechtigt sind, bei der letzten Abstimmung über die Gebührenerhöhung zuzustimmen. Ich möchte Sie fragen, ob Sie zur Kenntnis genommen haben, dass das Engagement der Rechtsaufsicht durchaus eine moderierende Wirkung haben kann.
Wir haben mehrfach Gespräche geführt, auf Staatssekretärsebene, mit Herrn Jungmann, mit Ihnen, Herr Meiser, von CDU-kommunaler Seite, um die Dinge voranzubringen. Es gibt auch Gesetzmäßigkeiten, die man als Kommunal- und Rechtsaufsicht angehen kann. Ich muss gestehen, die zwei Jahre waren etwas kurz. Wir hätten gerne etwas länger regiert, um die Dinge weiter voranzubringen. Aber der Fakt, dass etwas negativ ist, muss nicht durch eine lediglich zweijährige Regierungszeit widerlegt sein. Unser Antrag beinhaltet die Aufforderung, tätig zu sein im Sinne der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler. In diesem Sinne war ich auch während der zurückliegenden zwei Jahre tätig. Danke schön.
Also, Frau Kollegin Dr. Peter, ich kann Sie beruhigen: Die Regierung wird mit Sicherheit über die kommenden Jahre hinweg tätig werden. Ich bin mir auch sicher, dass sie manches erreichen wird. Ich möchte Sie jetzt aber noch einmal an die Formulierung Ihres eigenen Antrages erinnern. Sie schreiben: Der Landtag soll die Landesregierung auffordern, als Kommunal- und Rechtsaufsicht zum Beispiel dafür Sorge zu tragen, dass die Verwertung von Bioabfällen, von Grünschnitt in entsprechenden Anlagen im Saarland erfolgt. „Dafür Sorge zu tragen" - das geht doch über moderieren deutlich hinaus! Ich kann Ihnen sagen: Genau das kann die
Rechts- und Kommunalaufsicht eben nicht, sie kann keine Weisungen erteilen, sie kann nur darauf achten, dass die Gesetze vom Verband ordnungsgemäß angewendet werden.
Insofern geht das, was Sie hier fordern, deutlich über das hinaus, was Sie selbst in der Vergangenheit beim besten Willen hätten durchsetzen können. Deshalb können wir Ihrem Antrag heute nicht zustimmen.
Ich möchte am Ende meines Vortrags die Öffentlichkeit und die Bürgerinnen und Bürger aufrufen: Beschäftigen Sie sich weiterhin mit den Leistungen des Verbandes. Der EVS macht eine gute Arbeit. Der EVS muss aber auch vorsichtig sein, was er verspricht. Das, was er in der Vergangenheit versprochen hat, dass die Einsparung von Müll in entsprechendem Maße auch zur Einsparung von Gebühren führen würde, war nie einzuhalten. Wir erwarten vom Verband, dass er auch in Zukunft alle Einsparmöglichkeiten nutzt, um die Gebühren so niedrig wie möglich zu halten. Das ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. - Vielen Dank.
(Widerspruch aus dem Plenum. - Der Vizepräsi- dent nimmt eine Wortmeldungskarte von seinem Tisch auf. - Ministerin Rehlinger geht zum Red- nerpult.)
(Heiterkeit. - Minister Maas: Sie liegt nicht. - Mini- sterin Rehlinger: Er meint nicht mich, er meint die Wortmeldung.)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema Müllgebühren und EVS, das kann man wohl feststellen, hat jeder Mensch in diesem Land eine Meinung. Tatsächlich ist auch feststellbar, dass dieses Thema eine Vielzahl von Menschen bewegt, was sicherlich auch damit zu tun hat, dass Gebührenthemen grundsätzlich immer sensible Themen sind. Wir erleben das dort, wo wir in Kommunalparlamenten sitzen, wenn wir über Kindergartengebühren sprechen oder über Friedhofsgebühren. Wenn wir hier
über Müllgebühren sprechen, ist es besonders sensibel, weil fast alle irgendwie davon betroffen sind.
Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass im Zusammenhang mit dem Thema Müllgebühren alle Meinungen und Ratschläge, die erteilt werden, gut gemeint sind. Indes ist es allerdings so, dass nicht jeder Vorschlag auch rechtlich möglich ist. Das ist eben schon einmal angesprochen worden, das trifft in Teilen auch auf das zu, was im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Ausdruck gekommen ist. Ich will später noch einmal darauf eingehen.
Ich halte es vor diesem Hintergrund für geboten, noch einmal auf ein paar tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten hinzuweisen. Dreh- und Angelpunkt insbesondere auch für die Frage, wer hier überhaupt was entscheiden kann, ist dabei die gewählte Organisationsform. Es gilt zunächst einmal festzustellen, dass der EVS ein kommunaler Zweckverband ist. Daraus ergeben sich logischerweise verschiedene Konsequenzen. Erstens: Welche Rolle nimmt das Land im Verhältnis zum EVS ein? Zweitens: Welche Aufgaben, Rechte, aber auch Pflichten hat die kommunale Seite als eigentlicher Träger des EVS?
Ich halte es für problematisch, dass in der Öffentlichkeit, teilweise sogar in den Kommunen und Räten, der Eindruck entstanden ist, dass der EVS ein in Saarbrücken ansässiges anonymes Konstrukt geworden ist, mit dem man eigentlich nichts zu tun hat. Im Grunde genommen ist aber das Gegenteil der Fall! Insofern will ich darauf hinweisen, dass der EVS als kommunaler Zweckverband kein Verband des Landes, schon gar kein Verband der Landesregierung und im Übrigen auch kein Verband der Geschäftsführung ist, sondern dass es eben ein Verband der Gemeinden ist, der als Solidargemeinschaft konzipiert ist und letztlich auch eine gelebte interkommunale Zusammenarbeit darstellt oder darstellen sollte. Damit ist er letztlich ein klassisches Feld der kommunalen Selbstverwaltung. Das ist entscheidend für die Frage, welche Rolle das Land hier überhaupt übernehmen kann. Ich halte diese Konstruktion als kommunaler Zweckverband, als Solidargemeinschaft, für eine ganz große Chance, für ein Modell, aus dem man etwas machen kann und aus dem man etwas machen muss, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Insgesamt sage ich dies, um auch deutlich zu machen, weshalb ich der Auffassung bin, dass man deutlich zu kurz springt und es sich zu einfach macht, wenn man - was möglicherweise der einfache Weg im Rat ist - einfach nur die Geschäftsführung zum Prügelknaben macht oder so tut, als hätte man mit all dem nichts zu tun, zumindest dann, wenn es um Unangenehmes geht. Genauso wenig das muss man aber auch in aller Offenheit und Ehrlichkeit sagen - ist es richtig zu sagen, dass alles absolut perfekt gelaufen ist und dass alle Entscheidun
Ich glaube, dass wir hier bezogen auf das von mir eben Gesagte einmal eine grundsätzliche Debatte über das Selbstverständnis der Akteure im EVS führen müssen und damit auch eine Debatte über die Frage führen müssen, wer sich in welcher Verantwortung sieht und ob derjenige sich auch hinreichend informiert sieht, um der ihm übertragenen Verantwortung gerecht zu werden. Auch hier gibt es sowohl eine Bring- als auch eine Holschuld der Akteure, damit das System letztendlich funktionieren kann.
Vor diesem Hintergrund begrüße ich es ausdrücklich, dass nunmehr das Angebot gemacht worden ist - ich habe gehört, dass schon die Einladungen verschickt worden sind -, dass noch einmal Regionalkonferenzen durchgeführt werden als ein Mittel, konstruktiv in den Dialog mit den Verantwortlichen einzusteigen. Es ist gut, dass dieses Angebot gemacht worden ist. Ich hoffe, dass auch rege davon Gebrauch gemacht wird, damit tatsächlich für beide Seiten die Gelegenheit besteht, hier noch einmal den Gesprächsfaden aufzunehmen und in sachlicher Art und Weise über die Dinge zu sprechen, die sowohl die eine Seite als auch die andere Seite möglicherweise sogar berechtigt kritisch vorzutragen hat. Nur in dieser Form des Dialoges lässt sich dieser Verband tatsächlich auch wirtschaftlich erfolgreich führen.
Aber meine sehr verehrten Damen und Herren, neben der Rolle der Kommunen ist gerade natürlich für uns hier auch im saarländischen Landtag entscheidend, welche Aufgaben und Pflichten das Land, die Landesregierung gegenüber dem EVS hat. Insofern muss man darauf hinweisen, dass weder die Landesregierung noch der Landtag zum Beispiel über die Höhe der Müllgebühren oder über die Anzahl der Leerungen bestimmen kann. Insofern, liebe Kollegin Astrid Schramm, gebe ich Ihnen natürlich absolut recht: Wenn der Eindruck in der Öffentlichkeit entstanden ist, dass ich mit Ausübung der Rechtsaufsicht dort Einfluss auf die Höhe der Müllgebühren nehmen kann, muss ich sagen: Dieser Eindruck ist nicht zutreffend! Das war aber auch nicht meine Absicht, sondern ich habe lediglich die Aufgabe der Rechtsaufsicht dort wahrgenommen.
Ich sage aber auch: Vor diesem Hintergrund und im Wissen darum, was möglich ist und was nicht, halte ich es schon für ärgerlich und auch ein Stück weit unredlich, wenn jetzt durch den Antrag der GRÜNEN ein Handeln der Landesregierung gefordert wird, das schlechterdings rechtlich nicht zulässig ist und das einen klaren Verstoß gegen die Vorgaben
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will das am Beispiel Bioabfall deutlich machen. Wir können natürlich als saarländischer Landtag, als Fraktionen, hier deutlich machen, dass wir es sehr begrüßen würden, wenn es eine sogenannte saarländische Lösung gäbe für die Verwertung des Bioabfalls. Die SPD-Fraktion - und meines Wissens auch die CDU-Fraktion - hat immer bekundet, dass sie daran ein Interesse hat. Das kann man bekunden, aber was man eben nicht machen kann, ist, die Landesregierung dazu aufzufordern, in diesem Sinne als Rechtsaufsicht einzuschreiten. Das ist schlichtweg nicht möglich, und eine solche Forderung muss ich von dieser Stelle auch zurückweisen!
Es ist nun mal so, dass die Landesregierung - das von mir geführte Umweltministerium lediglich Rechtsaufsicht ist. Es ist eben keine Fachaufsicht und erst recht keine Einmischungsaufsicht. Man kann das alles für politisch falsch halten, das ändert allerdings überhaupt nichts an der gegebenen Rechtslage. An dieser Rechtslage hat sich seit dem Ausscheiden der GRÜNEN aus der Landesregierung nichts geändert. Insofern gehe ich fast davon aus, dass die eine oder andere Forderung wider besseres Wissen zu Papier gebracht worden ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bezogen auf die bestehende Rechtslage darf ich feststellen, dass sich diese Landesregierung, diese Große Koalition, das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als Rechtsaufsicht nichts vorzuwerfen hat. Wir haben unsere Hausaufgaben, was das Einschreiten angeht, zügig und - wie ich meine - auch in der gebotenen Sachlichkeit gemacht. - Bitte schön, Frau Ministerin - - a. D!
Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Besteht die Möglichkeit der Rechtsaufsicht, die Rechtsauffassung im Aufsichtsrat oder bei der Verbandsversammlung zu vertreten, wie es zum Beispiel im Fall der Gebührenerhöhung passiert ist? Dieser Schritt hätte nicht erfolgen müssen, wenn die Rechtsaufsicht das nicht nachträglich beanstandet
hätte, sondern im Rahmen der Versammlung. So ist es auch möglich, dass die Kommunalaufsicht ihre Aufsichtsfunktion wahrnimmt, um den EVS dahin zu geleiten, dass Transparenz und eine langfristige Gebührenplanung möglich sind. Auch wenn eine Rechtsaufsicht bestimmte Grenzen aufweist, ist es doch so, dass im Abfallwirtschaftsplan Ziele beschrieben werden, die mit einer bestimmten Gebührenentwicklung einhergehen können. Das kann man auch mit dem EVS besprechen und im Notfall die Landesregierung beziehungsweise das Parlament bitten, eine entsprechende Gesetzesänderung zu vollziehen. Müsste nicht auch das im Rahmen von rechtlichen Möglichkeiten machbar sein?
Liebe Kollegin Simone Peter, die Rechtsaufsicht kann ihre Rechtsmeinung äußern. Sie kann allerdings erst tätig werden, wenn der Beschluss gefasst ist; wir überprüfen nur gefasste Beschlüsse. So ist nun mal die Situation.
Im Übrigen ist die im Bescheid zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung dort nicht unbekannt gewesen. Dass der Beschluss zustande kam, lag also nicht daran, wie sich die Rechtsaufsicht in der Verbandsversammlung verhalten hat, sondern es ist eben anders entschieden worden. Ich sage noch einmal, ein formelles Einschreiten der Rechtsaufsicht mit Erlassen eines Bescheides und allen Konsequenzen kann sich lediglich auf einen gefassten Beschluss beziehen. Alles andere ist zumindest nach meiner Auffassung nicht möglich.
Alle anderen Punkte, Frau Kollegin Simone Peter, fallen eher unter das Stichwort „moderieren“. Das ist nicht die Aufgabe der Rechtsaufsicht, sondern es ist eine politische Moderation, die wir sehr wohl übernehmen, der sich die Politik als Aufgabe annehmen wird. Das muss man meiner Ansicht nach schon klar trennen. Es geht bei dem, was von uns beanstandet worden ist, lediglich um die formelle Frage, wer an einer solchen Beschlussfassung mitwirken darf - um mehr aber auch nicht. Es bleibt selbstverständlich bei der Verpflichtung des Verbandes, einen Wirtschaftsplan vorzulegen, der auskömmlich ist, der also keine Unterdeckung aufweist. Eine solche Verpflichtung bleibt natürlich bestehen, denn es gilt nach wie vor das Kostendeckungsprinzip. Aber der Beschluss hierzu muss nun mal formell rechtmäßig zustande kommen.
In diesem Zusammenhang, um das noch mal an einigen Punkten inhaltlich festzumachen, gebe ich Ihnen recht, dass der Altvertrag insbesondere bezogen auf die Verbrennungsanlage in Neunkirchen mit den damit zusammenhängenden Kosten ein echtes
Problem darstellt. Das neue Gebührensystem hat durchaus seine Wirkung erzielt; die Abfallmengen sind deutlich gesunken. Aber so erfreulich dies auf der einen Seite ist, so problematisch ist es auf der anderen Seite bezogen insbesondere auf die Gebührenstruktur, denn die Vollkosten für die Müllverbrennungsanlage in Neunkirchen bleiben immer gleich. Daraus ergibt sich eine simple betriebswirtschaftliche Situation: Bei im Wesentlichen gleichbleibenden Kosten einerseits und einem reduzierten Abfallaufkommen andererseits ist es eben unumgänglich, dass die spezifischen Behandlungskosten pro verbrannter Tonne Abfall steigen müssen. Das ist zugegebenermaßen ein echtes Dilemma, weil ernstlich zu befürchten ist, dass wir aufgrund der Vertragsgestaltung für die Anlage in Neunkirchen vor 2016 an diesem Kostenblock - der immerhin mit 20 Millionen Euro zu beziffern ist, was in etwa einem Viertel der Gesamtkosten in diesem Abfallbereich entspricht - relativ wenig machen können. Nichtsdestotrotz kann man sich sicherlich - das wäre zum wiederholten Mal - die Verträge anschauen. Aber Stand heute ist es so, dass wir damit zu rechnen haben, dass dieser Kostenblock unverändert bestehen bleiben wird.
Umso wichtiger ist es natürlich, dass an anderer Stelle die Kostenstrukturen im EVS intensiv überprüft werden. Das ist eine Aufgabe, die die Gebührenzahler, die Kommunen, aber auch wir dem EVS stellen wollen. Es ist aber auch klar, so viel Ehrlichkeit muss man in die Debatte einbringen, dass sich bei Überprüfung der Strukturen nicht so viel einsparen lässt, wie dieser Kostenblock von 20 Millionen Euro auf der anderen Seite tatsächlich ausmacht. Wenn sich an dieser Vertragsgestaltung nichts mehr ändern lässt, dann muss man so ehrlich sein und sagen, dass wir eine echte Durststrecke mit voraussichtlichen Gebührenstrukturen bis zum Jahr 2016 vor uns haben werden.
Dies führt zu dem nächsten Dilemma, nämlich dass bei den Bürgerinnen und Bürgern durchaus der Eindruck entstehen kann, dass sich Müllsparen nur in einem sehr begrenzten Umfang lohnt. Es nützt aber nichts, diese Debatte, die nicht schön ist, die vom Ergebnis her niemandem gefällt - mit Sicherheit auch niemandem hier im Raum -, durch schräge Argumentationen in ein schlechtes Licht zu rücken. Die Rücklagen sind alle aufgebraucht, das heißt, wir müssen aus dem aktuellen Gebührenaufkommen leben. Deshalb ist es umso wichtiger, zumindest die vorhandenen Einsparpotenziale an anderer Stelle zu nutzen. Ansonsten wird es ganz sicherlich sehr schwierig werden, für eine Akzeptanz der Gebührenstruktur zu sorgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch etwas zum Thema Verwertung Bioabfall sagen. Ich habe es eben schon erwähnt, eines