Protocol of the Session on May 23, 2012

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gebühren im Bereich der Abfallentsorgung sind zum wiederholten Mal Anlass für öffentliche Kritik. Diese Kritik hat ihren Ursprung und ihre Berechtigung in einer Gebührenfestsetzung, die den Zielen und dem Auftrag des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes nicht entspricht. Demzufolge hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zu Recht am 11. Mai 2011 den entsprechenden Passus in der Satzung für rechtswidrig erklärt. Nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichtes entspricht die Gebührenfestsetzung nicht dem landesrechtlichen Gebot, im Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetz Anreize zur Vermeidung von Restmüll zu schaffen und diese Anreize dann auch gebührenwirksam zu honorieren. Nach der Begründung des OVG-Urteils sind zehn Mindestpflichtleerungen für ein 120-Liter-Gefäß nicht mit der gewünschten Anreizfunktion des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes vereinbar, da sie insbesondere Kleinhaushalten keinen

wirksamen gebührenrechtlichen Anreiz zur Restmüllreduzierung gewähren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, insoweit ist die Rechtsgrundlage in der Abfallgebührensatzung des EVS als unvereinbar mit den Zielen des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes zu betrachten und damit nichtig. Der an die Gebührenzahler gerichtete Bescheid wurde für rechtswidrig erklärt, wie bereits erwähnt. Infolge der Rechtsprechung wurde in der von den saarländischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern getragenen Verbandsversammlung des EVS die Zahl der Mindestleerungen auf vier festgesetzt und die Heraufsetzung der Gebühren für das 120-Liter-Gefäß von vormals 76,90 Euro auf 84,20 Euro beschlossen. Dieser Beschluss wurde, wie ausgeführt, von der Rechtsaufsicht beanstandet, da rechtswidrig die sogenannten Paragraf-3-Kommunen - Mettlach, Merzig und Eppelborn - zugestimmt haben. Damit wird erforderlich sein, dass die Verbandsversammlung erneut über diese Gebühren abstimmt.

Meine Damen und Herren, hier muss einer weiteren Forderung Rechnung getragen werden, nämlich der Herstellung von Transparenz bei der Gebührenfestsetzung der Abfallentsorgung, eine der ureigensten Zuständigkeiten der saarländischen Städte und Gemeinden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben haben die Städte und Gemeinden den kommunalen Zweckverband EVS gegründet, der mit Ausnahme der eben genannten Paragraf-3-Kommunen Restmüll sammelt, aber flächendeckend für das gesamte Saarland in den Versorgungsanlagen verwertet.

Der EVS nimmt im Saarland eine zentrale ökologische Aufgabe wahr. Wir alle in diesem Land wollen eine saubere, eine intakte Umwelt. Damit verbunden sind Aufgaben, denen sich insbesondere diejenigen, die sich auf der kommunalen Ebene ehrenamtlich engagieren, verpflichtet fühlen. Wir sind hier mit dem EVS auf einem ausgesprochen guten Weg, das im Abfallwirtschaftsplan 2010 formulierte Ziel, nämlich 150 Kilo Restmüll pro Bürger, zu erreichen. Dies ist der Erfolg einer guten Zusammenarbeit, einer Symbiose von Bürgern, von Kommunen mit dem EVS. Damit ist auch ein wesentlicher Beitrag seitens des EVS zu der in Deutschland erreichten Wiederverwertungsquote von 61 Prozent geleistet. Ich darf nur an die Vielzahl von Wertstoffhöfen erinnern, die inzwischen flächendeckend über das ganze Saarland in den Gemeinden präsent sind.

Meine Damen und Herren, ich darf in diesem Zusammenhang auch an die Aktion saarland picobello erinnern, die seinerzeit von dem früheren Umweltminister Mörsdorf ins Leben gerufen wurde, die von der Umweltministerin Simone Peter weitergetragen worden ist und der sich jetzt der EVS angenommen hat, eine Aktion, die landesweit eine unheimlich große Resonanz gefunden hat und ein Zeichen da

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

für ist, wie die Bürger sich mit der Umwelt, mit der Abfallbeseitigung in diesem Land beschäftigen.

Ich möchte einen anderen Aspekt anführen. Im Wahlkampf hat insbesondere das Thema „mehr Demokratie“ eine Rolle gespielt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen an mehr Entscheidungsprozessen beteiligt werden, was ein richtiger Ansatz ist. Aber in diesem Zusammenhang ist darauf Wert zu legen, dass die repräsentative Demokratie wieder zur Geltung kommt. Abfallentsorgung ist eine ureigenste Angelegenheit der Kommune. Deshalb muss mit denjenigen, die sich vor Ort kommunalpolitisch engagieren, die Gebührengestaltung und Abfallentsorgung im Saarland besprochen werden, muss Transparenz hergestellt werden. Ich sage das gerade im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Daseinsvorsorge, im Hinblick auf die demografische Entwicklung, wo wir weniger Abfall produzieren werden, wo aber die Strukturen gleich bleiben werden. Ich sage es auch im Hinblick darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger im Land auf Energiepreise weitestgehend keinen Einfluss haben, dass sie kein Mitbestimmungsrecht haben. Abfall, Abwasser und Wasser sind kommunale Angelegenheiten, das sind ureigenste Angelegenheiten der Kommune, dort muss Transparenz hergestellt werden, dort müssen die Kommunalpolitiker vor Ort in diese Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Das war zuletzt bei der Gebührenfestsetzung im Land wohl nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, ich führe einen anderen Aspekt ins Feld: Land und Kommunen müssen sparen. Wir sind dabei, unsere Strukturen zu überdenken. Ich glaube, das ist ein Ansatz, der auch beim EVS Platz greifen muss. Auch das ist eine Forderung, die wir hier stellen werden. Dem gilt insbesondere der vorliegende Antrag der Regierungskoalition. Die Entsorgungsqualität, die Höhe der Abfallgebühren ist ein nicht unbeachtliches Kriterium für die Standortwahl von Unternehmen. Dies erfordert, dass insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge das Effizienzpotenzial gehoben wird, dass gebührenscharf, aber auskömmlich kalkuliert wird, eine Forderung, der sich jedes Unternehmen stellen muss, eine Forderung, der sich die Kommunen ausgesetzt sehen, eine Forderung, die auch im Land Platz gegriffen hat.

Meine Damen und Herren, das ist eine Forderung, die wir heute von dieser Stelle aus im Interesse der saarländischen Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler - ich sage dies ausdrücklich auch im Namen der saarländischen Kommunalpolitiker - an den EVS richten. Im gleichen Namen richten wir die Forderung an den EVS, ökologische und ökonomischere Strukturen in Sachen Bioabfall aufzuzeigen. Wenn Bioabfall bisher eine Quersubventionierung erfordert hat, heißt das nichts anderes, als dass der

jenige, der ein 120-Liter-Gefäß vor seinem Haus stehen hat, dafür die Gebühren zahlt und dass derjenige, der selbst kompostiert, mit seiner Gebühr diese Quersubventionierung mitbezahlen muss. Ich glaube, auch das ist ein Tatbestand, der mit geltendem Gebührenrecht so nicht vereinbar ist.

Deshalb ist die Frage zu klären, ob eine eigene Bioverwertungsanlage für das Saarland auch im Hinblick auf die energetische Nutzung sinnvoll ist oder ob es unter ökologischen wie auch ökonomischen Gesichtspunkten Sinn macht, diese Abfälle einem Dritten anzudienen. Ich glaube, man muss an dieser Stelle auch positiv für den EVS feststellen, dass hier schon ein richtiger Ansatz gefunden worden ist, indem eine Kooperation mit dem Abfallzweckverband Sydeme im Moseldepartment in Forbach besteht, wo der Bioabfall teilweise hingebracht wird. Im Gegenzug werden die Verbrennungskapazitäten des Saarlandes von dort genutzt. Meine Damen und Herren, das zeigt, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, die Strukturen im Interesse der Gebührenzahler anzupassen und zu verändern. Bei aller öffentlichen Kritik muss aber auch zur Kenntnis genommen werden, dass das angestrebte Gebührenvolumen beim EVS mit 58,8 Millionen Euro für 2012 das niedrigste seit 2007 ist. Für 2011 waren noch 61,5 Millionen Euro angesetzt. Dies darf auch als Hinweis verstanden werden, dass das verbraucherorientierte System der Abfallentsorgung und Gebührenzahlung durchaus seine Wirkung zeigt.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Licht am Horizont zur Gebührenstabilität ist auch erkennbar bezüglich des Ausstiegs aus der Müllverbrennungsanlage in Neunkirchen im Jahr 2016. Verbrennungskapazitäten gilt es bis zu diesem Zeitpunkt in dieser Anlage auszunutzen und damit möglichst auch einen Kostendeckungsbeitrag zu erwirtschaften. Dies wird ein weiterer Baustein hin zur Gebührenstabilität sein. Gleichwohl bleibt davon unsere Aufforderung an den EVS und damit auch an die Bürgermeister und die Stadt- und Gemeinderäte unberührt, sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes so aufzustellen, dass wir die gemeinsamen Ziele, bezahlbare Gebühren, Gebührenstabilität sowie eine ökologisch sinnvolle Abfallwirtschaft, auf Dauer in diesem Lande gewährleisten können. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Günter Heinrich und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Astrid Schramm von der Fraktion DIE LINKE.

(Abg. Heinrich (CDU) )

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Die Saarbrücker Zeitung hat, wie wir alle am gestrigen Tag lesen konnten, der neuen Ministerin für Umwelt und Verbraucherschutz einen schönen Einstand bereitet. Ich zitiere mit Ihrer Zustimmung, Herr Präsident: „Ministerin kippt Erhöhung der Müllgebühren“. So titelt die Zeitung auf Seite 1. Welche Saarländerin und welcher Saarländer wäre dafür nicht dankbar? Die Ministerin für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Bezeichnung ihres Ressorts wörtlich und beschützt uns vor einer Erhöhung der Müllgebühren. Da kann ja in den nächsten fünf Jahren im Ministerium überhaupt nichts mehr schiefgehen - denkt man zunächst einmal beim ersten Hinschauen. Erst beim Weiterlesen des Artikels erschließt sich dem geneigten Leser allerdings, dass die Ministerin gar nicht die Erhöhung der Müllgebühren an sich kippt. Lediglich wegen einer rechtswidrigen Abstimmung - und nur deshalb - hat die Umweltministerin den EVS zur Aufhebung des Beschlusses aufgefordert. Die Gemeinden Eppelborn, Mettlach und Merzig waren nicht berechtigt, an der Abstimmung der Verbandsversammlung des EVS teilzunehmen, da diese Kommunen ihre Abfallentsorgung in eigener Regie durchführen. Die Problematik der Gebührenerhöhung wurde also nur aufgeschoben und nicht aufgehoben, zumal der EVS, wie ebenfalls nachzulesen war, weiterhin auf höheren Gebühren beharrt und die bereits vorgeschlagene Gebührenerhöhung unverändert erneut zur Abstimmung stellen will.

Sollten sich die Kommunen weiterhin gegen eine Gebührenerhöhung sträuben, beabsichtigt der EVS sogar, die Kommunen zu geißeln, indem er ihnen eine finanzielle Umlage aufhalsen will. Die Einführung des aktuellen Gebührensystems des EVS und die jüngst beschlossene Gebührenerhöhung haben große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erregt und zahlreiche kritische Stellungnahmen in den letzten Wochen und Monaten provoziert. Medienberichten zufolge legten verärgerte Verbraucherinnen und Verbraucher sogar zeitweise die EVS-Telefonanlage lahm. Gemäß den für den 01. Januar 2012 beschlossenen Gebührensätzen wurde beispielsweise für die 120-Liter-Restmülltonne die Basisgebühr von 76,90 Euro auf 84,20 Euro erhöht, für die 120-LiterBiotonne von derzeit 35,04 Euro auf 58 Euro. Die Basisgebühr für die 240-Liter-Restmülltonne bleibt unverändert bei 197,24 Euro. Es gilt, unbedingt zu verhindern, dass bei unseren Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck entsteht, dass sie für Müllvermeidung mit insgesamt höheren Gebühren bestraft werden oder die aktuelle Entsorgung durch den EVS insgesamt nicht hinreichend kostengünstig erledigt wird. Deshalb müssen die Geschäfts- und insbesondere die Gebührenpolitik des EVS sowie mögliche und sinnvolle Einsparpotenziale transparent dargestellt werden.

(Beifall bei der LINKEN.)

Keinesfalls darf es innerhalb des Systems der Abfallentsorgung zu einer ungerechten Quersubventionierung kommen, bei der beispielsweise gewerbliche Kunden bevorzugt oder falsche Anreize zu mehr Verbrauch gesetzt werden. Außerdem ist es mehr als unbefriedigend, dass eine nicht hinreichend sozial ausgewogene Gebührensatzung, sofern entsprechende politische Mehrheiten bestehen, letztlich von den Kommunen ausgeglichen werden muss. Ich nenne beispielsweise sogenannte Windelzuschüsse für Familien mit Kleinkindern oder für Senioren mit Behinderungen. Will der EVS verhindern, dass - wie bereits in der Vergangenheit geschehen - auch künftig weitere Kommunen aus dem EVS ausscheiden und die Abfallentsorgung in die eigene Hand nehmen, dann muss der Verband seine Geschäfte effizient besorgen und dies auch nachvollziehbar dokumentieren. Unsere Fraktion fordert ein transparentes und gerechtes Gebührensystem im Bereich der Abfallentsorgung. Der Antrag der Fraktion B 90/GRÜNE geht unseres Erachtens in die richtige Richtung. Bei dem Antrag der Koalitionsfraktionen haben wir Probleme damit, dass die Bioabfälle in andere Länder verbracht werden sollen. Das tragen wir nicht gerne mit und aus diesem Grund werden wir uns enthalten.

(Beifall bei der LINKEN.)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Magnus Jung von der SPD-Landtagsfraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist Usus geworden in unserem Land, dass man die Gelegenheit wahrnimmt, politischen Frust am EVS abzuarbeiten, so wie das jetzt auch die Kollegin Schramm gerade getan hat. Deshalb möchte ich zunächst einmal zwei Vorbemerkungen machen. Wir haben beim Versorgungsverband die Situation, dass wir im Saarland bei dem Rückgang der Müllmengen auf dem Weg in eine Spitzenposition in Deutschland sind. Und deshalb sind wir auf einem richtigen Weg. Unsere Situation ist davon geprägt, dass die Müllgebühren im Saarland unter dem bundesweiten Durchschnitt liegen. Der EVS ist eine Organisation, die seit vielen Jahren erfolgreich interkommunale Zusammenarbeit organisiert. Dies geschieht in einem Bereich, in dem viele Kommunen allein diese Aufgabe überhaupt nicht erfüllen könnten oder in der Erledigung dieser Aufgabe wesentlich teurer wären. Der EVS organisiert dies gemeinschaftlich zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in öffentlicher Trägerschaft. Deshalb sollten gerade die Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion genau aufpassen,

was sie mit ihren populistischen Argumentationen in dem einen oder anderen Gemeinderat anrichten. Denn sie betreiben am Ende das Geschäft der Privaten, die in diesen Bereich einsteigen würden, wenn es den EVS nicht gäbe. Man sollte deshalb wissen, dass der EVS auch für gute Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmerschaft und für eine gute Abfallentsorgung im Sinne der gesamten Öffentlichkeit steht.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Zu einer zweiten Vorbemerkung, die ich machen will: Ich möchte der Umweltministerin ganz herzlich dafür danken, dass sie in den letzten Tagen bereits die Entscheidung getroffen hat, die Gebührensatzung des Verbandes für ungültig zu erklären. Diese Entscheidung war rechtlich geboten. Es ist gut, dass diese Entscheidung, die in der Sache eindeutig so getroffen werden musste, sehr schnell getroffen wurde, da so Gebührensicherheit erreicht ist, da so keine Zeit der Rechtsunsicherheit eingetreten ist. Diese Entscheidung gibt nun auch dem EVS und den Gemeinderäten und den Bürgermeistern die Gelegenheit, noch einmal miteinander ins Gespräch zu kommen und eine echte, eine tatsächliche Mehrheit zu finden, und zwar eine Mehrheit für eine Gebührensatzung, die es ermöglicht, die Kosten des Verbandes zu decken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auch klar sagen, dass der EVS eine Institution ist, die in unserem Land gebraucht wird. Sie hilft den Kommunen und dient den Bürgern. Deshalb ist in der politischen Debatte ein sorgsamer Umgang mit dem EVS notwendig - im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich möchte nun auch einige Ausführungen zur aktuellen Gebührendiskussion machen. Wir erleben diesbezüglich derzeit sehr viel Aufgeregtheit. Der eine oder andere Vergleich, der auf prozentuale Erhöhungen abstellt, führt zunächst einmal - Stichwort Biotonne - zu recht dramatischen Zahlen. Schaut man sich aber an, wie hoch in absoluten Zahlen das ausfällt, was die Bürgerinnen und Bürger bezahlen müssen, kann man doch feststellen, dass die Abfallgebühren im Saarland in der Höhe maßvoll sind. Und sie sind auch angemessen, wenn man ihnen die Leistung gegenüberstellt, die den Bürgerinnen und Bürgern vom EVS geboten wird.

Man muss auch noch einmal festhalten, dass das Gebührenaufkommen insgesamt in den zurückliegenden Jahren keineswegs gestiegen, sondern langsam, aber sicher gesunken ist. Das heißt, dass es unterm Strich überhaupt keine Gebührenerhöhung gibt. Und auch in diesem Jahr und im kommenden Jahr würden mit der nun vorgeschlagenen neuen Satzung viele Bürgerinnen und Bürger weni

ger bezahlen als beispielsweise im Jahr 2010. Lediglich die Systematik der Gebührenerhebung wird verändert.

Deshalb ist die Forderung nach mehr Transparenz vielleicht auch eine Forderung, die man zunächst einmal an die eigene Adresse richten sollte. Bei einem solchen, etwas komplizierten System muss man sich mit den Sachverhalten beschäftigen und auch etwas nachdenken. Also, ohne diese Mühe, ohne sich wirklich einmal in diese Dinge zu versenken, ohne über diese Dinge nachzudenken, kann man keine Transparenz erreichen. Die Sache ist halt ein bisschen kompliziert. Das kann man nun einmal nicht mit zwei Hauptsätzen in deutscher Sprache ausreichend erklären, damit muss man sich schon ein bisschen intensiver beschäftigen.

Es gibt aber, das möchte ich einräumen, ein Problem, das vor allem mit der Kommunikation des EVS zu tun hat. Ich meine die nachvollziehbare Erwartung der Bürgerinnen und Bürger, dass sie, wenn sie Müll sparen, am Ende auch bei den Gebühren sparen. Im Prinzip ist das ja auch richtig. Im Prinzip soll das so sein - und es ist auch so, aber eben nicht im gleichen Maße. Wenn, wie im vergangenen Jahr, bei der Restmülltonne das Müllaufkommen um 25 Prozent zurückgeht, kann nicht auch im gleichen prozentualen Anteil das Gebührenaufkommen zurückgehen, weil eben die Kosten nicht ebenfalls um 25 Prozent zurückgehen. Jeder, der sich ein bisschen mit der Thematik befasst hat, auch jeder, der sich einmal in einem Gemeinderat mit dem Thema „Wasser und Abwasser“ beschäftigt hat, weiß, dass verbrauchsunabhängige Kosten anfallen. Das sind die Fixkosten, und die machen in diesem Fall einen wesentlichen Anteil der Ausgaben des Verbandes aus.

Deshalb war es von der Geschäftsführung des EVS in Teilen sicherlich nicht klug, in der Vergangenheit sehr stark herauszustellen, dass mit dem neuen System diejenigen, die viel Müll sparen würden, auch tatsächlich viel bei den Gebühren sparen würden. Das konnte von vornherein nicht erreicht werden. Angesichts dieser Argumentation ist jedoch die Enttäuschung, die heute viele Bürgerinnen und Bürger empfinden, verständlich.

Der EVS muss sich daher Gedanken machen, wie er seine Gebührenpolitik erklären kann - wie er sie in den Räten erklären kann, wie er sie aber auch den Bürgerinnen und Bürgern erklären kann. Denn es gibt nun einmal einige Fakten, die zu berücksichtigen sind und die dazu geführt haben, dass im Haushalt des EVS eine Lücke klaffen würde, käme es nicht zu Veränderungen bei den Gebühren. Diesbezüglich ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu nennen, es gibt zudem den deutlichen Rückgang der Müllmenge. Es ist auch die Tatsache zu bedenken, dass das Aufkommen an Biomüll nicht so stark gestiegen ist, wie man sich das erhofft hatte, dass

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

man aber auch die tatsächlichen Kosten, die beim Biomüll anfallen, stärker auf die Gebühren für die Biotonne umlegen muss.

Man muss klar sagen, dass im Saarland die Gebühren beim EVS unterm Strich zumindest annähernd kostendeckend sein müssen, zumindest auf längere Sicht. Sind sie das nicht, bleibt dem Verband keine andere Möglichkeit, als über eine Umlage die verbandsangehörigen Gemeinden heranzuziehen. In diesem Fall müssten die Gemeinden die Defizite aus ihren Haushalten ausgleichen. Das kann wohl niemand, der im Saarland Verantwortung trägt, wollen, weder die Angehörigen dieses Hauses noch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, noch die Ratsmitglieder in den Gemeinde- und den Stadträten. Deshalb sollte man sich mit dieser Angelegenheit vor Ort noch einmal neu und gründlich auseinandersetzen.

Die Entscheidung der Ministerin eröffnet auf jeden Fall die Gelegenheit, sich erneut mit der Sache zu beschäftigen. Die Ratsmitglieder und der EVS sollten die Chance nutzen, aufeinander zuzugehen, neu miteinander ins Gespräch zu kommen, die Fakten, die auf dem Tisch liegen, tatsächlich zur Kenntnis zu nehmen und angemessen zu würdigen.

(Der Redner zeigt den Zuhörern ein Schriftstück.)

Ich will zumindest einmal darauf hinweisen, da ja immer wieder auch das Thema Transparenz angesprochen wurde, dass der EVS diese sehr aufschlussreiche und transparente Darstellung erstellt hat über die Zusammenhänge, über die Gebührenentwicklung in den zurückliegenden Jahren, über die Einnahmen und Ausgaben. Dies alles wurde den Gemeinderäten und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zur Verfügung gestellt. Demjenigen, der sich das intensiv anschaut, werden nicht viele Fragen offenbleiben. Das alles ist im Grunde einigermaßen transparent, man muss sich aber mit der Sache beschäftigen.

Zum Abschluss meiner Rede möchte ich noch einige Anmerkungen zum Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machen. Frau Kollegin Peter, Sie fordern die Regierung auf, als Rechtsaufsicht und als Kommunalaufsicht dieses und jenes zu tun. Angesichts dessen, was Sie heute hier vorgetragen haben, drängt sich aber doch die Frage auf: Was haben Sie denn eigentlich in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren diesbezüglich unternommen?

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Unzählige Gespräche geführt.)

„Unzählige Gespräche geführt.“ Okay, also wenn Sie nun die Regierung aufgefordert hätten, auch künftig unzählige Gespräche zu führen, so wäre das zumindest eine interessante Antragstellung gewesen.

(Heiterkeit.)

Aber Sie wünschen ja, die Regierung möge gewisse Dinge als Rechtsaufsicht und als Kommunalaufsicht durchsetzen.

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Genau.)

Und da muss man Ihnen doch sagen, Frau Dr. Peter: Genau das geht nicht! - Das mag wohl auch der Grund sein, der rechtliche Grund, dessentwegen Sie vieles von dem, was Sie jetzt von der Regierung einfordern, nicht umgesetzt haben - weil eben die Regierung gar nicht die Möglichkeiten hat, Entsprechendes unmittelbar umzusetzen. - Sie wollen eine Zwischenfrage stellen? Bitte schön.

Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Ich möchte Sie fragen, ob Sie zur Kenntnis nehmen können, dass die Rechtsaufsicht durchaus im Aufsichtsrat und in der Verbandsversammlung des EVS die Möglichkeit hat zu intervenieren, zum Beispiel anzumahnen, dass die Paragraf-3-Kommunen nicht berechtigt sind, bei der letzten Abstimmung über die Gebührenerhöhung zuzustimmen. Ich möchte Sie fragen, ob Sie zur Kenntnis genommen haben, dass das Engagement der Rechtsaufsicht durchaus eine moderierende Wirkung haben kann.