Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch etwas zum Thema Verwertung Bioabfall sagen. Ich habe es eben schon erwähnt, eines
der gemeinsamen Ziele war, eine saarländische Lösung hinzubekommen. Aber auch da bin ich sehr dafür, dass man der Wahrheit die Ehre gibt. Man muss erstens feststellen, dass der EVS momentan keine Behandlungskapazitäten hat und dass derzeit die Verhandlungen über die Errichtung einer Anlage durch einen Dritten laufen. Sie laufen schon seit geraumer Zeit, es liegen allerdings noch keine Ergebnisse vor. Man muss auch der Ehrlichkeit halber sagen, dass die Kostenstruktur, die sich möglicherweise abzeichnet, wiederum zu einem neuen Widerspruch führt, den man dann in die eine oder andere Richtung auflösen muss. Es scheint so zu sein, dass es auch hier einen Zielkonflikt gibt zwischen der Forderung nach geringen Müllgebühren einerseits und der Forderung, die Verwertung im Saarland solitär zu betreiben. Man muss sich die Zahlen anschauen und eine Entscheidung treffen. Aber beides gleichzeitig zu verfolgen, mit den vorliegenden Zahlen, wäre an der Stelle mit Sicherheit unredlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist in der Vergangenheit sicherlich nicht alles richtig gemacht worden. Insbesondere in rückwärtiger Betrachtung kommt man möglicherweise zu einem solchen Ergebnis. Ich sage aber auch, es ist nicht alles falsch gemacht worden; der Kollege Jung hat eben deutlich dargestellt, dass eine ganze Reihe von Anstrengungen unternommen und sehr viele positive Ergebnisse erzielt worden sind. Nichtsdestotrotz sind wir an einem Punkt angekommen, an dem es sich lohnt, dass alle Akteure ihre Rolle und auch die Wahrnehmung dieser Rolle noch einmal selbstkritisch reflektieren. Populistische Einlassungen und gegenseitige Schuldzuweisungen werden bei der Suche nach vernünftigen Lösungen ganz sicherlich nicht weiterhelfen. Ich rate an der Stelle zu einer konstruktiven, auf Kooperation ausgerichteten Debatte. Letztendlich können wir nur so die Ziele einer ökologisch vernünftigen und einer gebührenzahlerfreundlichen Abfallpolitik im Saarland erreichen. Die saarländische Landesregierung will dazu ihren „moderierenden“ und wenn notwendig auch rechtsaufsichtlichen Beitrag leisten. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir in der Debatte noch einige grundsätzliche Anmerkungen. Mit Blick auf die Zukunft und auf die Verantwortung, die wir alle gerade im Bereich Abwasser und Abfall haben, also im Bereich der Ökologie, ist es wichtig, nicht populistisch vorzuge
hen, sondern deutlich zu machen, was im Saarland gewollt war, was erreicht ist und wo die Probleme liegen. Deshalb darf ich daran erinnern, dass der EVS dem Grunde nach eine Einheit ist, die in einem Land von der Kleinheit des Saarlandes möglich ist, und dass der EVS eine Solidargemeinschaft ist, die dem Grunde nach sehr sinnvoll und effizient ist, auch wenn es im Detail Probleme gibt, die niemand hier wegdiskutieren will.
Ich darf daran erinnern, dass wir noch in den Neunzigerjahren einen erschütternden Zustand bei den Kläranlagen und der Abwasserentsorgung hatten und dass es der EVS über die Solidargemeinschaft war, der die Finanzkraft aufgebracht hat, die dazu geführt hat, dass wir heute flächendeckend mit Kläranlagen versorgt sind und im Abwasserbereich auf einem ökologischen Stand sind, der verantwortbar und auch zukunftsfähig ist. Das wollen wir heute nicht vergessen. Deshalb sage ich deutlich, wer der EVS ist: Das ist die kommunale Gemeinschaft der Bürgermeister. Wir haben sie von der Willensbildung her komplizierter gestaltet, aber auf breitere Beine gestellt, indem wir irgendwann die Stimmbildung durch die Räte herbeigeführt haben. Deshalb will ich deutlich anmahnen: Wer hier diskutiert, ob es Räte sind, ob es Bürgermeister sind, ob es die Geschäftsführung des EVS oder die Landespolitik ist, der soll sich bitte vor Augen halten, was heute schon gesagt worden ist.
Der EVS ist nicht irgendwer, nicht irgendein Dritter, sondern es ist unser Verband, in erster Linie der kommunale Verband, der natürlich stark von Rahmenbedingungen des Landes abhängig ist und der in der Rechtsaufsicht des Landes steht. Das will ich voranstellen. Deshalb bin ich auch ein entschiedener Befürworter, diese Solidargemeinschaft nicht aufzulösen. Ich mache es immer an einem simplen Beispiel fest: In Saarbrücken stehen in einer Straße mehr Mülleimer als in Nohfelden in der gesamten Gemeinde. Das heißt Solidargemeinschaft. In Saarbrücken wird durch eine Leitung von 100 Metern mehr Wasser und Abwasser ver- und entsorgt als in Nohfelden in der gesamten Gemeinde. Das macht deutlich, was mit der Solidargemeinschaft gewollt ist: Man kann diese Aufgabe gemeinsam tragen und verteilen.
Deshalb sage ich, es ist wichtig, dass wir dieses Positive in den Vordergrund stellen, bevor wir darüber diskutieren, ob in der Aufgabenwahrnehmung vor allen Dingen kommunikativ Fehler gemacht worden sind. Sowohl die Bürgermeister als auch die Geschäftsführung des EVS haben selbstkritisch gesagt, da das so in den Räten passiert ist, da wir einerseits der vollen Überzeugung sind, dass wir Gebühren kostendeckend festgelegt haben und nicht darüber hinaus, es aber dort andererseits nicht so angekommen ist, müssen wir das korrigieren. Deshalb danke
ich der Umweltministerin, die heute sehr sachlich deutlich gemacht hat, dass sie hier nicht die Heldin der Gebühren spielt - das ist nicht ihre Aufgabe; das ist Selbstverwaltungsangelegenheit der Kommunen gemeinsam mit dem EVS -, sondern dass sie schlichtweg einen Rechtsfehler korrigiert hat, was ihre Pflicht als Rechtsaufsicht ist.
Liebe Kollegin Peter, ich darf Ihnen in dem Zusammenhang zurufen, mir ist gesagt worden, Mitarbeiter, die ja früher Ihre Mitarbeiter waren, haben ebenfalls beim EVS dabei gesessen, wenn Entscheidungen getroffen wurden, an denen in der Vergangenheit Paragraf-3-Kommunen mitgewirkt haben, und haben auch nicht eingegriffen. Die Ministerin hat Ihnen die Reihenfolge dargelegt. Man kann darauf hinweisen, dass man einen solchen Beschluss für rechtswidrig hält, was ja auch geschehen ist. Die Versammlung selbst hat darüber gestritten, ob wir das dürfen oder nicht. Die Verbandsversammlung und die Verbandsvorsteher waren sich uneinig. Auch da, denke ich, sollten wir uns als Parlament nicht zu Besserwissern aufschwingen, die jetzt fragen, wie man so etwas tun kann.
Es ist nun einmal passiert. Da es so passiert ist, ist es der richtige Weg, dass eine neue Versammlung diesen Rechtsfehler korrigiert und dass man sich im Sinne des Verbandes und seiner Aufgaben darauf besinnt, jetzt am 27. Juni Beschlüsse zu fassen. Selbstverständlich kann man darüber diskutieren, wie Entsorgung organisiert wird. Man kann über Verwiegen diskutieren. Man kann über Bioabfall diskutieren und wo er entsorgt werden kann. Das ist alles legitim. Dort kann man auch ganz verschiedene Auffassungen vertreten.
Es ist heute nicht mein Part, zu dem Thema zu sprechen. Mein Part ist es - das will ich deutlich machen - klarzustellen, was unsere Aufgabe ist, nicht weil wir es so wollen, sondern was rechtlich zwingend, verfassungsrechtlich zwingend unsere Aufgabe ist, und was sie nicht ist. Das ist für mich ganz wichtig. Ich sage in aller Klarheit, ich bin als Landespolitiker nicht bereit, mir diese Probleme vor die Türe kehren zu lassen, weder durch den EVS, weder durch die Bürgermeister und die Kommunalpolitiker noch durch die Verbandsvorsteher, aber auch nicht durch die Opposition hier im Hause, damit das klar ist. Es wird klargestellt, wer für was zuständig ist, was wir leisten können und was wir nur moderieren können.
Deshalb, liebe Kollegin Peter, sehen Sie es bitte nicht nach dem Motto an, hier wolle jemand belehren. Ich halte es für notwendig, ganz deutlich zu sagen, was Rechtsaufsicht heißt, und dann Ihren Antrag in dem Lichte zu betrachten. Rechtsaufsicht
Es geht weiter. Rechtsaufsicht heißt auch, dass Ermessen nur auf Ermessensfehler überprüft wird. Es geht noch weiter. Selbstverwaltungsgarantie gewährleistet, dass selbstbestimmt und eigenverantwortlich entschieden wird. Das heißt, wie im Rahmen des rechtlich Zulässigen entsorgt wird, ist Letztentscheidung der Kommunen. Wir können nur moderieren, raten, bitten und diskutieren. Das muss klar sein.
Deshalb reduzieren Sie bitte Ihren Antrag jetzt nicht auf die Frage der Paragraf-3-Kommunen, denn die Formulierung ist verräterisch. Wer in jedem Spiegelstrich nicht sagt, „das Land möge“ oder „die Landespolitik möge“, sondern wer in jedem Spiegelstrich sagt, „als Kommunal- und Rechtsaufsicht dafür Sorge zu tragen“ - die Ministerin hat richtig gesagt, dafür Sorge zu tragen bedeutet nicht, zu moderieren oder darauf hinzuwirken, sondern diese Entscheidung herbeizuführen -, dem muss ich ins Stammbuch schreiben: Lernen Sie nach zweieinhalb Jahren als Ministerin, was Rechtsaufsicht ist, damit Sie es beim nächsten Mal besser wissen!
Ich kann das so nicht stehen lassen. Der Antrag ist grob verfassungswidrig. Das muss Ihnen heute einmal in aller Klarheit ins Stammbuch geschrieben werden. Wer mit einem solchen Antrag populistisch den Eindruck erwecken will, nach zweieinhalb Jahren als Umweltministerin trete er jetzt an, um die Entsorgung neu zu ordnen und für niedrige Preise zu sorgen, der hat sich heute hier politisch entlarvt. Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion Drucksache 15/24.
Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/ 24 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei Enthaltung der Linksfraktion, Zustimmung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion und der PIRATEN, bei Gegenstimmen der Regierungsfraktionen von CDU und SPD ist der Antrag somit mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 15/25. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/25 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag mit den Stimmen der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion sowie der Stimme des Abgeordneten Augustin von der PIRATEN-Landtagsfraktion mehrheitlich angenommen ist. Dagegen gestimmt hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthalten haben sich die Fraktion DIE LINKE sowie drei Mitglieder der PIRATEN-Fraktion.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten
Antrag betreffend: Bestimmung von Mitgliedern und Stellvertretenden Mitgliedern im Interregionalen Parlamentarierrat - IPR - sowie die Besetzung der Kommissionen im IPR (Drucksache 15/26)
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/26 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/26 einstimmig angenommen ist.