Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist aber noch nicht alles getan. An vielen Stellen besteht weiterhin Handlungsbedarf. Ich erwähne als Beispiel den Sozialdienst der Justiz. Jedes Jahr aufs Neue weise ich an dieser Stelle darauf hin, welche Bedeutung die Bewährungshilfe für eine erfolgreiche Wiedereingliederung nach der Haftentlassung hat. Ich weise immer wieder darauf hin, dass es steigende Zahlen von Unterstellungen gibt, und ich weise immer wieder darauf hin, dass die Problemlagen der
Probanden immer komplexer werden, dass sich die Arbeitsmarktlage für sie immer schwieriger gestaltet. Trotz dieser Hinweise, trotz dieser Erkenntnisse wird die Bewährungshilfe schon seit Jahren und auch in diesem Haushalt wieder als Stiefkind der Justiz behandelt. Für mich ist das unverständlich, würde sie doch, wenn sie nicht nur verwalten würde, sondern auch das Arbeiten mit dem Probanden tatsächlich erlauben würde, eine sinnvolle Ergänzung für das Konzept der Nachsorgeeinheit darstellen. Sie sehen das offensichtlich anders und haben daher unseren Abänderungsantrag, der die Schaffung von zwei neuen Planstellen im Sozialdienst der Justiz vorsieht, auch in diesem Jahr wieder abgelehnt.
Änderungsbedarf besteht nach wie vor auch hinsichtlich des einfachen Dienstes. Ihren diesbezüglichen Ankündigungen im Koalitionsvertrag haben Sie zumindest mit dem ersten Haushalt noch keine Taten folgen lassen. Ich bin sehr gespannt, wie und wann Sie der berechtigten Forderung nach Abschaffung des einfachen Dienstes nachkommen werden.
Insgesamt fehlt es, bezogen sowohl auf den Strafvollzug als auch auf Gerichte und Staatsanwaltschaft, nach wie vor an einem tragfähigen Personalkonzept. Gestiegene Anforderungen als Folge der Gesetzgebung, Ruhestandsversetzungen etc. müssen ihren Niederschlag auch in einer langfristigen Personalplanung finden. Ein solches Konzept ist für mich derzeit nicht erkennbar, seine Erarbeitung wäre aber angesichts der im Koalitionsvertrag angekündigten Gesetzesvorhaben dringender denn je erforderlich. Ich erwarte diesbezüglich im nächsten Haushalt klare Signale, denn die eigentliche Herausforderung, vor der wir stehen, besteht darin, eine gut funktionierende Justiz zu organisieren, mit ordnungsgemäßer und bürgerfreundlicher Rechtsgewährung einerseits und einem Höchstmaß an Sicherheit und Ordnung andererseits. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger vom Staat. Sie erfüllen diese Erwartungen nur bedingt, es muss deutlich mehr getan werden. Diese Aufgaben haben Sie zu bewältigen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Justizpolitik ist ein schwieriges Thema, ein Thema, das viele Menschen berührt. Die Justizpolitik bietet daher nicht nur, aber auch im saarländischen Landtag selten Raum für den politi
schen Schlagabtausch. Das ist aus guten Gründen so. Zum einen braucht die Justiz vor allem eines, nämlich Ruhe und Beständigkeit in der Arbeit der Gerichte, der Staatsanwaltschaften, des Vollzugs. Zum anderen eignet sich die Justizpolitik schlicht nicht für den parteipolitischen Schlagabtausch.
Frau Rehlinger, wir können ja auch „unter Kollegen“ sprechen; Sie sind, wenn ich das im Handbuch richtig nachgelesen habe, auch Jurist.
(Zurufe von den Oppositionsfraktionen. - Abg. Linsler (DIE LINKE) : Aber Sie sind ja Jurist! Sie sind der Oberjurist!)
Angesichts der genannten Besonderheit der Justizpolitik verstehe ich nicht, dass hier nun etwas problematisiert wird, das in Bremen unter einer SPDLandesregierung zu Recht praktiziert worden ist, nämlich, dass der Chef der Regierung gleichzeitig auch das Justizministerium geleitet hat. Ich glaube, es ist nicht notwendig, hier nun eine staatsrechtliche Diskussion zu führen.
Man kann den Bürgerinnen und Bürgern auch verdeutlichen, dass diese Konstellation allein schon deshalb unproblematisch ist, weil sie auch dort unproblematisiert praktiziert worden ist. Es gibt keine Rechtsprechung, die das, was Sie sagen, stützen würde. Das ist auch logisch, denn der Chef des Justizministers ist in jedem Kabinett in der Bundesrepublik Deutschland der Ministerpräsident. Deshalb steht am Ende immer der Ministerpräsident in der Verantwortung. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich nicht unbedingt der Versuch, das nun für unser Land zu skandalisieren. Das ist kein Skandal, weder politisch noch rechtlich. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, will ich hier zunächst einmal klarstellen.
Gute Justizpolitik bedeutet - insoweit besteht, wenn ich mir den Verlauf der Ausschusssitzungen vor Augen halte, eine große Gemeinsamkeit in diesem Haus - die Schaffung von bestmöglichen Rahmenbedingungen für eine starke, effiziente und unabhängige Gerichtsbarkeit, für eine schlagkräftige und wache Staatsanwaltschaft und nicht zuletzt für einen sicheren und humanen Justizvollzug. Justizpolitik, das ist sozusagen die faktische Verwirklichung des Verfassungsprinzips der Rechtsstaatlichkeit. Deshalb dient die Justizpolitik und auch, liebe Kollegin, die Existenz des Justizministeriums nicht einer bestimmten Interessengruppe, auch nicht einer be
stimmten berufsständischen Interessengruppe, sondern jenem bedeutsamen Ziel, das uns die saarländische Landesverfassung in Art. 60 Abs. 1 aufgibt. In Art. 60 Abs. 1 wird das Saarland nämlich zum Rechtsstaat erklärt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diesem Ziel wird auch der Landeshaushalt mit seinem Einzelplan 02 für das Jahr 2010 gerecht. Zwar zeichnet sich dieser Einzelplan insbesondere durch einen hohen Anteil von zweckgebundenen Sachausgaben aus. 94,2 Prozent der Ausgaben sind gebunden und durch einen geringen Spielraum gekennzeichnet. Aber auch hier erweist sich - Sie haben ja Staatssekretär Schild bereits genannt -: Je geringer der finanzielle Spielraum von Politik ist, desto notwendiger ist es, die kontinuierliche Gestaltung des Möglichen mit viel Kreativität zu gewährleisten. Insofern steht dieser Justizhaushalt trotz des Wechsels an der Spitze des Ministeriums in der Kontinuität der erfolgreichen Arbeit der vergangenen Jahre. Denn wir haben eine Justiz, die eine gute Arbeit leistet. Das beruht vor allen Dingen auf der Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedenen Bereichen der saarländischen Justiz. Deren Anliegen werden wir in diesem Haushalt gerecht. Wir investieren weiter in Mitarbeiterqualifikation und Fortbildung. Wir investieren mehr Mittel in den Abbau von Überstunden, vor allem auch im Justizvollzugsdienst. Wir schaffen vier weitere Stellen in der Staatsanwaltschaft. Wir schaffen durch die Fortführung von intensiver Ausbildung des Nachwuchses im Justizvollzug und im Justizdienst die Grundlage dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Aufgabe gerecht werden können, weil wir unserer Aufgabe gerecht werden wollen. Wir verstehen das als Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der saarländischen Justiz.
Wir legen allerdings auch weitere Grundlagen dafür, dass die saarländische Justiz in einer guten sachlichen und gebäudlichen Situation arbeiten kann, zum einen durch den mittlerweile flächendeckenden Einsatz modernster Software des saarländischen Justizministeriums. An dieser Stelle kann man dann auch dem Justizminister danken. Ihr Ministerium, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ist das erste Justizministerium in ganz Deutschland, das mit elektronischen Dokumentationsmanagementsystemen arbeitet. Es ist ein Vorbild für andere. Im Saarland wird durch Investitionen in die Gebäude auch weiterhin dafür gesorgt, dass die Justiz in einem anständigen Umfeld arbeiten kann. Wir haben durch das neue Haft- und Werkstattgebäude in unserer Justizvollzugsanstalt in Saarbrücken mit einem 23 Millionen Euro schweren Projekt eine der größten Baustellen des Landes. Das zeigt, dass der Justizvollzug im Saarland einen großen Stellenwert hat. Auch das ist ein gutes Zeichen, das die vergangenen
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Justizpolitik - das habe ich bereits erwähnt - ist die Arbeit an den Rahmenbedingungen für eine gut funktionierende Justiz in unserem Land. Die Justiz im Saarland, das ist auch in diesem Hause unumstritten, leistet eine gute Arbeit. Wir sind den Mitarbeitern in der Justiz dankbar. Wir stellen auch in finanziell schwierigen Zeiten die Rahmenbedingungen sicher, damit das so weitergehen kann. Deshalb wird die CDUFraktion auch diesem Einzelplan zustimmen. - Herzlichen Dank.
Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Erfreulicherweise haben Sie in Einzelplan 02, Kapitel 02 07 bei den Gesamtausgaben eine Erhöhung von 2.653.300 Euro auf 31.734.200 Euro vorgenommen. Ich will auch nicht verschweigen, dass Sie für grenzüberschreitende Kulturprojekte erstmals insgesamt 39.800 Euro in den Haushalt eingestellt haben. Das finden wir sehr lobenswert. Leider täuscht diese Erhöhung nicht darüber hinweg, dass davon über die Hälfte, nämlich fast 2 Millionen Euro, an die Saarländische Staatstheater GmbH geht und 484.000 Euro als Zuschuss an die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz. Das mag wirtschaftlich notwendig sein, täuscht aber nicht darüber hinweg, dass wichtige kleinere Positionen wie zum Beispiel die Position 686 45 - Zuschüsse zur Durchführung des Programms „Arbeit und Kultur“ - um fast 10 Prozent, um 11.000 Euro gekürzt worden sind. Das mag wenig erscheinen; für solche Projekte ist solch eine Summe sehr viel.
Die Position 686 39 - Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche - wollen Sie jetzt von 28.000 Euro um 10.000 Euro auf 38.000 Euro anheben. Wahrlich ein mutiger Schritt einer noch nicht in Tritt gekommenen Not- und Elendsgemeinschaft, die sich Jamaika-Koalition nennt. Aber gerade bei Arbeitslosen, bei Kindern und Jugendlichen sind Kultur und Kunst wichtige Treibriemen zum Erwerb wichtiger sozialer Kompetenzen und ein Zugang zur Teilhabe an der Gesellschaft. Da erfordert es mehr als nur läppische 10.000 Euro, die nur deutlich machen, welch schlechtes Gewissen Sie an dieser Stelle haben und wie wenig Kultur, wie man den Äußerungen des Ministerpräsidenten Müller zu dem Verein (I)NTACT, der sich im Kampf gegen die Beschneidung von Mädchen und jungen Frauen besonders in Benin in Afrika sehr verdient gemacht hat, entnehmen konn
Herr Kulturbeauftragter Rauber, hier zeigt sich, wie notwendig kulturelle Bildung ist. Sie sollten mal einen Kurs belegen. Aber vielleicht hat der Ministerpräsident auch bei den vielen Jobs etwas zu viel zu tun und ist überfordert. Das kann ja auch sein.
Hier und an anderen Stellen im Haushalt, so bei dem Bereich Jugend und Bildung, wäre eine kräftige Aufstockung der Mittel im kulturellen Bereich dringend erforderlich, sodass nicht nur die Einrichtungen der Hochkultur - bei aller Hochschätzung - kräftig unterstützt werden, sondern auch und gerade die Schwachen in unserer Gesellschaft.
Herr Meiser, ein Meiser ist noch lange kein Meister; insofern kann man auch da noch etwas lernen. - Wir haben als ersten Schritt die Position 547 02 - Kosten der Theaterpädagogik - auf 24.000 Euro verdoppeln wollen; Sie haben dies abgelehnt. Dafür haben wir kein Verständnis.
Wir fordern von der Landesregierung einen vernünftigen Aktionsplan "Kultur für alle" und nicht nur für wenige, die sich das leisten können, zur Bedarfsdeckung kultureller Angebote in Schulen und Freizeiteinrichtungen, die Kindern und Jugendlichen vielfältige Erfahrungen und sinnvolle Freizeitbeschäftigungen ermöglichen. Hier lässt ihr Haushaltsentwurf sehr zu wünschen übrig. Mit denen im Lichte zu glänzen und die im Dunkeln zu übersehen, ist keine gute Politik für unser Land. Sie sollten mit uns diesen Weg gehen und zusehen, dass wir so einen Aktionsplan auf die Beine stellen. Es wäre zum Wohle unseres Landes. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Schnitzler. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Horst Hinschberger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Aufbau des Haushalts folgend werde ich mich mit der erfreulichen Entwicklung des Einzelplans 02 beschäftigen. Als kulturpolitischer Sprecher meiner Fraktion bin ich froh, dass die Kultur nicht unter Sparmaßnahmen geduckt weiterlaufen muss, ganz im Gegenteil. Wir werden die Ausgaben für Kultur um 9,1 Prozent erhöhen. Gerade die wichtigen baulichen Veränderungen in unserer Landeshauptstadt werden das kulturelle Bild des Saar
landes in den Jahren 2010 und folgende mitbestimmen. Dieser Haushalt bietet weiterhin die Möglichkeit, bedeutende Projekte gerade auch in der kulturellen Bildung weiterzufördern. Auch neue wichtige Projekte werden mit diesem Haushalt erstmals gefördert, sodass die saarländische Kulturlandschaft sich positiv weiterentwickeln kann. Der heute von uns verabschiedete Gesetzentwurf zur Promotion an den künstlerischen Hochschulen wird die saarländische Hochschullandschaft im Allgemeinen interessanter und im internationalen Vergleich besser darstellen. Dabei werden wir weiterhin den Spagat zwischen notwendigen Einsparmaßnahmen und der nötigen Förderung wichtiger Projekte leisten, um auch in einem wesentlich knapper ausfallenden Haushalt 2011 eine vielseitige Kulturlandschaft im Saarland gewährleisten zu können.
Ich komme nun zum Abschnitt "Ministerium der Justiz", einem Bereich, der mir und meiner Partei sehr am Herzen liegt. Ein gut funktionierendes Justizsystem ist Voraussetzung für einen gesunden Rechtsstaat, in dem der Bürger zu seinem Recht und der Täter zu seiner gerechten Strafe kommt und der Strafgefangene menschenwürdig untergebracht und behandelt wird.
Unser Haushaltsentwurf im Bereich Justiz wird diesem Anspruch gerecht, soweit es uns trotz des Sparzwanges überhaupt möglich ist. Wir sparen nicht im Bereich der ordentlichen Gerichte, der Richter und der Staatsanwälte. Wir haben im Gegenteil vier neue Richterstellen vorgesehen, damit wir weiterhin einen im Ländervergleich vernünftigen Durchschnitt bei den Verfahrenszeiten halten können. Ein Umstand, dem, wie Sie sicherlich wissen, in Zukunft wohl eine gesteigerte Bedeutung zukommen wird.
Aber auch die Adressaten des Strafverfahrens, denen die Freiheit entzogen wird, müssen uns wichtig sein. Uns ist es ein besonderes Anliegen, dass auch in den Justizvollzugsanstalten menschenwürdige Bedingungen herrschen, so wie es unser Grundgesetz verlangt und wie es sich für einen Rechtsstaat gehört. Deshalb geht es nicht an, dass auf einer Fläche von circa acht Quadratmetern mehr als ein Häftling untergebracht wird. Aus diesem Grund begrüßen wir den Neubau eines Haftgebäudes in der JVA Lerchesflur, der neue Kapazitäten schafft und dabei gleichzeitig hohen Sicherheitsstandards gerecht wird. Hauptziel des Strafvollzuges muss weiterhin sein, die Resozialisierung von Straftätern zu fördern und somit die hohen Rückfallquoten zu reduzieren. Insofern befürworten wir einen stärker am Präventionsprinzip als am Schuldprinzip orientierten Strafvollzug, der mittel- und langfristig Kosten spart und der Gesellschaft nutzt. Deshalb haben wir uns für die Einführung eines Nachsorgeprojektes für erwachsene Strafgefangene eingesetzt, das soge
nannte SoKoS, das mittlerweile etabliert ist. Dieses unter anderem vom Europäischen Sozialfonds und von unserem Bundesjustizministerium geförderte Programm unterstützt Strafgefangene, die kurz vor der Entlassung stehen oder bereits aus der Haft entlassen sind, bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Ein weiterer wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Resozialisierung von Strafgefangenen ist das Vorhandensein gut ausgebildeter motivierter Justizvollzugsbediensteter. Was die Motivation betrifft, so sind massig Überstunden bei nur mäßiger Besoldung natürlich nicht förderlich. Deshalb wollen wir die Bedingungen in diesem Bereich verbessern und stellen 15 fertig ausgebildete Justizanwärter in den Justizvollzugsdienst ein. Zeitgleich werden 20 neue Ausbildungsstellen für Justizanwärter geschaffen. Damit wird zukünftig eine bedarfsgerechte Ausbildung in den Justizvollzugsanstalten möglich. Zudem konnten wir erreichen, dass alle Werkmeister der Justizvollzugsanstalten in Zukunft zumindest in die Besoldungsgruppe A 8 eingruppiert werden können. Hier spielt der Gedanke eine Rolle, dass die Werkbetriebe und ihre Leiter eine herausgehobene Funktion im Hinblick auf die Resozialisierung einnehmen.
Ähnliches gilt für die Bewährungshelfer, die in unserem Justizsystem ganz wesentlich zur Vermeidung erneuter Straftaten beitragen. Hat deren Verband noch vor wenigen Jahren eine Überbelastung beklagt, so ist es erfreulich zu hören, dass sie mit unserem vorliegenden Haushaltsentwurf zufrieden sind. Ein Beispiel dafür, wie wichtig es auch für den Bereich der Justiz ist, dass wir Regierungsverantwortung mittragen, ist, dass die Abschaffung des einfachen Dienstes im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde. Im Bewusstsein, dass dafür größere Umstrukturierungsmaßnahmen notwendig sind, werden wir weiterhin auf die Umsetzung dieses Koalitionsziels drängen, um bessere Arbeitsbedingungen für die Justizwachtmeister zu erreichen und vor allem mit anderen Bundesländern gleichzuziehen.
Ein weiteres Anliegen der Saar-Liberalen ist nach wie vor, die elektronische Fußfessel einzuführen als ein Instrument der Haftvermeidung, vor allem für die Bewährungsauflage oder zur Vermeidung der Untersuchungshaft. Hiermit können nicht nur die Rehabilitationsquoten gesteigert werden, wie Erhebungen aus den USA belegen, sondern nebenbei auch enorme Kosten eingespart werden. Ein Haftplatz im Saarland kostet nach dem 2008 berechneten Tagessatz 108,20 Euro pro Kopf, neuere Zahlen liegen uns noch nicht vor. Dagegen belaufen sich die Kosten für den Einsatz einer Fußfessel in Hessen, wo sie bereits seit Jahren zum Einsatz kommt, pro Tag auf 33 Euro. Diese positiven Erfahrungen von Hessen mit der Fußfessel sollten uns motivieren, die Koalitionsvereinbarung in einem entsprechendem Mo